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Teilnahme am Gewinnspiel: Wir kommen Sie da wieder heraus?


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Viele Verbraucher nehmen im Internet an Gewinnspielen dubioser Anbieter teil und merken erst danach, dass das ein Fehler war. Schnell stellt sich die Frage: Wie komme ich aus dem Gewinnspiel wieder heraus? Wir erklären, was Sie nach der Teilnahme an einem Gewinnspiel tun können.

Immer häufiger werden ahnungslose Verbraucher im Internet oder auf dem Smartphone in die Gewinnspiel-Falle gelockt. Wir warnen beispielsweise seit Monaten vor Gewinnspielen im Namen bekannter Discounter wie Lidl, Edeka oder REWE. Auch per WhatsApp oder Instagram werden Sie immer häufiger in die Gewinnspiel-Falle gelockt.

Die Daten sind schnell eingegeben und abgeschickt. Oft merken die Verbraucher bereits kurz nach der Teilnahme, dass sie gar nicht bei der jeweiligen Marke an einem Gewinnspiel teilgenommen haben. Häufig handelt es sich um Aktionen dubioser Datensammler, die nur an persönliche Daten gelangen möchten. Doch wie kommen Sie nach der Eingabe Ihrer Daten aus dem Gewinnspiel wieder heraus?

Haben Sie das schon gesehen?

Gewinnspiele von Datensammlern im Internet

Die meisten Gewinnspiele im Internet werden von Datensammlern veranstaltet. Diese stellen lukrative Gewinne namhafter Firmen in Aussicht, um an Ihre persönlichen Daten zu gelangen. Mit der Eingabe Ihrer Daten erteilen Sie dem Datensammler eine Werbeerlaubnis. Diese ist oft sehr umfangreich und führt dazu, dass Sie viel Werbung per E-Mail oder Telefon von dubiosen Unternehmen bekommen. Zudem können Ihre Daten an andere Unternehmen verkauft werden.

Wir raten immer wieder zu großer Sparsamkeit bei der Eingabe von persönlichen Daten im Internet. Denn einmal eingegebenen und übermittelte Informationen können Sie nicht zurückholen. Allerdings können Sie den Unternehmen die Werbeerlaubnis entziehen, sodass diese Sie nicht mehr mit Werbung kontaktieren und Ihre Daten nicht mehr verkaufen dürfen. So machen Sie die Teilnahme am Gewinnspiel rückgängig:

  • Finden Sie zuerst heraus, bei welchem Anbieter Sie an einem Gewinnspiel teilgenommen haben. Möglicherweise finden Sie die E-Mail mit dem Gewinnspiel noch und können den Link erneut aufrufen. Im Impressum finden Sie die Daten des Unternehmens.
  • Widerrufen Sie das erteilte Werbeeinverständnis und kündigen Sie die Teilnahme an dem Gewinnspiel. Sie können dafür unsere Anleitungen für den Widerruf der Werbeerlaubnis.
  • Falls Sie den Namen des Datensammlers nicht herausfinden, können Sie das Werbeeinverständnis auch gegenüber jedem einzelnen Unternehmen widerrufen, welches Sie anruft oder per E-Mail kontaktiert. Das ist jedoch extrem aufwendig.
  • Gegen unerlaubte Werbeanrufe können sich auch mit einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wehren.

Telefonanruf verspricht Gewinn gegen Abo einer Zeitschrift

Kurz nach der Teilnahme an Gewinnspielen im Internet erhalten viele Verbraucher einen Anruf. Angeblich haben Sie bereits einen Einkaufsgutschein gewonnen und können zusätzlich noch einen der Hauptpreise bekommen. In diesem Zusammenhang wird geschickt ein Abo für eine Zeitschrift verkauft und die IBAN erfragt. Schnell ist der Anruf erledigt und Sie stellen fest, dass Sie über den Tisch gezogen wurden. Wir erklären in unserem ausführlichen Artikel, was zu tun ist, wenn Sie die IBAN herausgegeben und das Abo abgeschlossen haben.

Da Abos auch telefonisch abgeschlossen werden können, müssen Sie aktiv werden. Leider ist ein Widerruf gar nicht so einfach, da sich die Telefonnummern oft nicht zurückrufen lassen und Sie gar nicht wissen, wer Sie eigentlich angerufen hat. Dennoch ist es nicht zu spät für einen Widerruf des Vertrages. Wir erklären, wann und wie Sie einen solchen Vertrag noch widerrufen können.

Kostenpflichtiges Gewinnspiel-Abonnement

Per Telefon nehmen dubiose Geschäftemacher Kontakt mit ahnungslosen Verbrauchern auf. Sie teilen mit, dass Sie an einem kostenlosen Gewinnspiel teilgenommen haben. Dieser Vertrag wird jetzt kostenpflichtig, sodass Sie einen hohen Betrag für 12 Monate Lottospiel bezahlen müssen. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag beenden: Sie kündigen außerordentlich und müssen nur 3 Monate bezahlen. Ein verlockendes Angebot ist das dennoch nicht, denn Sie werden hier gerade abgezockt. Es gibt überhaupt keinen Vertrag, für den Sie Geld bezahlen müssten.

Ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem Gewinnspielanbieter ist nur dann gültig, wenn dieser schriftlich per Post, E-Mail oder Telefax abgeschlossen wurde. Ein Abschluss per Telefon oder im Paket mit anderen Preisausschreiben ist nicht zulässig, erklärt die Verbraucherzentrale. Demzufolge müssen Sie auch nicht bezahlen. So können Sie sich gegen die Forderung wehren:

  • Beenden Sie solche Gespräche sofort, ohne weitere Daten herauszugeben. In der Regel möchte der Anrufer Ihre Kontonummer, da er sonst kein Geld abbuchen kann.
  • Falls Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie die Forderung gegenüber der Firma zurückweisen und den Vertrag anfechten. Dafür können Sie diesen Musterbrief verwenden.
  • Bei Post vom Inkassounternehmen sollten Sie auch diesem gegenüber die Forderung noch einmal zurückweisen, anfechten und hilfsweise wegen arglistiger Täuschung kündigen.
  • Auf weitere Briefe müssen Sie nicht mehr reagieren. Erst wenn ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt, müssen Sie innerhalb der Frist aktiv werden.
  • Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge. Ohne Ihr Einverständnis dürfen die Anbieter kein Geld von Ihnen abbuchen. Wird dennoch Geld über das Lastschriftverfahren eingezogen, können Sie den Betrag bei Ihrer Bank innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen lassen.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, wenn unberechtigt Geld von Ihrem Konto abgebucht wird.
  • In einigen Fällen kommt es immer wieder zur Abbuchung von verschiedenen Anbietern. In diesem Fall ist zu raten, dass Sie Ihre Bankverbindung wechseln.

E-Mails mit Gewinnspielen locken in eine Abofalle

Besonders gemein sind die E-Mails mit vermeintlichen Preisen, Umfragen und Gewinnspielen, die nicht nur die Daten des Empfängers abfragen, sondern diesen auch noch abzocken. Immer häufiger werden ahnungslose Verbraucher über Werbe-Mails in eine Abofalle gelockt. Zunächst wird dem vermeintlich glücklichen Gewinner suggeriert, dass er einen wertvollen Preis bekommt. Er muss nur die Versandkosten bezahlen. Doch hier lauert die Kostenfalle. Tatsächlich wird Ihre Kreditkarte nämlich für den Abschluss eines Abos auf einer meist unbekannten Webseite abgeschlossen. Die angeblichen Versandkosten zahlen Sie für eine kurze Probemitgliedschaft von 1 bis 3 Tagen. Danach müssen Sie den vollen Preis bezahlen, der meist zwischen 50 und 80 Euro monatlich beträgt.

So werden Sie das Abo wieder los:

  • Lassen Sie Ihre Kreditkarte sperren, damit keine Abbuchungen mehr vorgenommen werden können.
  • Kündigen Sie das Abo, wenn Sie noch wissen, auf welcher Seite Sie das Abo abgeschlossen haben.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Haben Sie noch Fragen?

Wurde Ihre Frage beantwortet oder haben Sie noch weitere Fragen zur Teilnahme an unseriösen Gewinnspielen im Internet? Bitte nutzen Sie die Kommentare unterhalb des Artikels, um Ihre Frage zu stellen.

Weitere Warnungen und Tipps finden Sie in unserer Übersicht „Gewinnspiele„.

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1 Gedanke zu „Teilnahme am Gewinnspiel: Wir kommen Sie da wieder heraus?“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Anfang Mai wurde ich von zwei unterschiedlichen Unternehmen angerufen, dass ich an einem kostenlosen Gewinnspiel teilgenommen hätte, der kostenlose Zeitraum abgelaufen sei und da ich nicht gekündigt hatte für mich eine nun kostenpflichtige Teilnahme bindend sei. Bei beiden Anrufen wurde ich gefragt ob meine Daten korrekt seien bezüglich Name und Adresse. Dies war tatsächlich der Fall. Ich habe leider den Fehler gemacht meine Kontodaten anzugeben. Ich habe eine schriftliche Bestätigung erhalten. Meine Frage ist jetzt ob ich diese einfach kündigen kann und ich somit meine Zustimmung zur Abbuchung von meinem Konto widerrufen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Petersen

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