Finanzen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 11:55:27 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Finanzen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 EU-Sanktionen gegen Russland: Was passiert mit meinem Geld? – Nur die staatlich betriebenen Banken sind betroffen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/eu-sanktionen-gegen-russland-was-passiert-mit-meinem-geld-nur-die-staatlich-betriebenen-banken-sind-betroffen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/eu-sanktionen-gegen-russland-was-passiert-mit-meinem-geld-nur-die-staatlich-betriebenen-banken-sind-betroffen/#respond Wed, 23 Feb 2022 11:55:27 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60003 Die EU hat im August 2019 die Sanktionen verlängert, weil es einen Streit über die Unterstützung der prorussischen Separatisten in der Ostukraine gibt. Der Finanzsektor ist davon ebenfalls betroffen.  Die betroffenen russischen Banken Die EU-Sanktionen

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Die EU hat im August 2019 die Sanktionen verlängert, weil es einen Streit über die Unterstützung der prorussischen Separatisten in der Ostukraine gibt. Der Finanzsektor ist davon ebenfalls betroffen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den Kunden der russischen Banken kommt Panik auf, denn es steht die Frage, ob die Sanktionen auch Auswirkungen auf die Geldanlagen haben.
  • Der Finanzsektor ist von den Sanktionen der EU auf jeden Fall betroffen.

Die betroffenen russischen Banken

Die EU-Sanktionen beschränken sich in erster Linie auf die russischen Banken, die sich im Staatsbesitz befinden.

Die folgenden Institute sind von den Sanktionen betroffen:

  • Sberbank
  • Gazprombank
  • VEB
  • VTB
  • Rosselkhozbank

Die Töchter-Banken, welche Ihren Sitz in der Europäischen Union haben, sind von den Sanktionen der EU nicht betroffen. Dazu gehört zum Beispiel die VTB Austria AG, die einen Sitz in Wien hat und die, zusammen mit der VTB Direktbank eine Zweigniederlassung in Frankfurt am Main hat und den deutschen Markt betreut. Auch die österreichische DenizBank ist davon nicht betroffen, obwohl sie zur Sberbank gehört.

Auf dem deutschen Markt beschäftigen sich diese Banken vor allen Dingen mit Tages- und Festgeldkonten.

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Wir warnen vor E-Mails im Namen der Deutschen Bank mit dem Betreff „Neuer Hinweis“. Thematisiert werden Sicherheitsprobleme beim Onlinebanking, neue Informationen oder der Coronavirus. Diese Mails stammen nicht von der Bank. Es handelt sich um

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Konkretes Risiko für mein Geld?

Wenn Sie ihr Geld bei einem Geldinstitut hinterlegt haben, die einen russischen Hintergrund hat, dann ist das Geld definitiv nicht in Gefahr.

Die Banken, die oben genannt sind, fallen unter das EU Recht und damit unter die Finanzaufsicht der EU, demnach ist Ihr Geld nicht gefährdet. In der Europäischen Union gibt es die sogenannte Einlagensicherung und davon sind auch diese Banken betroffen. Die Einlagensicherung schützt die Kontogelder bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 Euro für jeden Kunden und das gilt auch für das Tages- und Festgeld. Die vorgeschriebene Einlagensicherung gilt für jedes Bankinstitut mit eigener Lizenz und dient zur Sicherheit, wenn die Bank nicht mehr zahlungsfähig ist.

Im Endeffekt heißt das, dass Ihre bestehenden Einlagen auf jeden Fall sicher sind, auch wenn die Sanktionen starke Auswirkungen auf die Mutterbanken hat und die Institute aus dem Grund in finanzielle Schwierigkeiten kommen.

Festgeldkonto – was kann man tun?

Bedenken Sie immer, dass Sie einen Schutz durch die Einlagensicherung haben und Festgeld können Sie sowieso nur mit Verlust frühzeitig verlangen.

Damit keine unnötigen Kosten oder hohe Verluste entstehen, denken Sie immer an den Einlagensicherungsschutz. Das Tagesgeld hingegen ist jederzeit verfügbar und jede Bank muss sich drauf einstellen, dass Sie das Geld zurückziehen. Das ist meist der Fall, wenn Sie einen besseren Anbieter auf dem Markt finden. Die Einlagensicherung zwingt Sie auch bei dem Tagesgeld zu rein gar nicht und demnach ist keine voreilige Entscheidung zu treffen.

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Advanzia Bank: Aktuelle Spam E-Mails (Update)

Betrüger versuchen die Kreditkartendaten von Kunden der Advanzia Bank zu stehlen. Dafür erhalten die Kunden eine Phishing-E-Mail im Design der Direktbank. Wir erklären, woran Sie die E-Mail erkennen und wie Sie sich zukünftig schützen können.

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Achtung bei Neuanlagen

Bei Neuanlagen gibt es im Moment noch keine eindeutige Antwort auf die Frage, was bei Neuanlagen zu beachten ist.

Selbst die Experten können nicht sagen, welche Auswirkungen die Sanktionen noch haben werden und wie lange der Konflikt noch geht. Somit ist auch nicht klar, welche Auswirkungen das in Zukunft auf die Einlagen haben wird. Sie haben nur die Möglichkeit zu kontrollieren, ob die ausgesuchte Neuanlage über das Einlagensicherungssystem der EU geschützt ist oder nicht. Wichtig ist auch, dass Sie herausfinden, welches Land zuständig ist, damit Sie im schlimmsten Fall einen Ansprechpartner haben.

Achten Sie bei den Festgeldanlagen immer auf die Kündigungsfristen, denn ansonsten kann es vorkommen, dass ein Wechsel sich zeitlich verzögert.

Anleihen oder Konten von betroffenen Banken

Das Geschäft mit den russischen Instituten wird durch die Sanktionen stark eingeschränkt.

Die Sanktionen wirken sich nicht auf alle Finanzgeschäfte aus, sondern nur auf bestimmte Refinanzierungsmöglichkeiten und auf Möglichkeiten, die Anleihen weiterhin auf dem europäischen Markt unterzubringen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich einfach bei dem zuständigen Servicezentrum Finanzsanktionen bei der Bundesbank.

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Consors Finanz Spam: E-Mail „Bestätigungsmitteilung 28. Januar 2021“ ist Phishing

Wir warnen vor einer gefährlichen E-Mail im Namen der Direktbank Consors Finanz. Derzeit werden verstärkt gefälschte E-Mails im Namen von Consors Finanz versendet. Es geht angeblich um die Überprüfung Ihrer Daten. Doch das ist eine

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema EU-Sanktionen gegen Russland

1. Beziehen sich die Sanktionen auch auf die Wirtschaft?

Nein, die EU hat die Sanktionen zwar verschärft, aber diese beziehen sich nicht auf die Wirtschaft.

2. Wie hoch ist mein Geld durch die Einlagensicherung geschützt?

Jeder Anleger hat eine Einlagensicherung in Höhe von bis zu 100.000 Euro.

3. Wann kommt die Einlagensicherung zum Einsatz?

Die Einlagensicherung kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Bank, bei der die Geldanlagen hinterlegt sind, keine Zahlungen mehr leisten kann.

4. Wann werden die Sanktionen gegen Russland aufgehoben?

Dazu gibt es noch keine Informationen.

5. Kann ich mein Geld auch weiterhin in Russland anlegen?

Experten sind der Meinung, dass eine Geldanlage bei russischen Banken im Moment keine gute Idee ist. Aber bei einer der Tochterbanken, die den EU-Richtlinien unterliegen, sprichts nichts dagegen.

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N26 Phishing: Diese Spam-Mails sind gerade im Umlauf (Update)

Betrüger haben es auf die Bankkonten von Kunden der Onlinebank N26 abgesehen. Mit verschiedenen Fake-Mails werden ahnungslose Nutzer in die Falle gelockt. Mit den gestohlenen Daten können die Kriminellen nicht nur das Bankkonto abräumen. Wir

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Fazit

Die Anleger sind geschockt, denn die EU hat Sanktionen gegen Russland ausgesprochen und nun haben die Anleger Angst um ihr Geld. Grundsätzlich sind nur die russischen Banken betroffen, die vom Staat betrieben werden. Die Banken, die Tochterunternehmen in der Europäischen Union haben sind nicht betroffen. Bei den Banken zählt die Einlagensicherung, die auch für Tages- und Festgeld gilt.

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Kredite und Darlehen: Auch beim Geldleihen lässt sich sparen – Wissenswertes https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kredite-und-darlehen-auch-beim-geldleihen-laesst-sich-sparen-wissenswertes/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kredite-und-darlehen-auch-beim-geldleihen-laesst-sich-sparen-wissenswertes/#respond Fri, 25 Jun 2021 15:42:10 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64155 Egal für welches Darlehen Sie sich entscheiden, es kostet und hat natürlich auch immer ein gewisses Risiko aus wirtschaftlicher Sicht. Informieren Sie sich aber vorab, so können Sie so manches Problem umgehen. Prüfen Sie Ihre

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Egal für welches Darlehen Sie sich entscheiden, es kostet und hat natürlich auch immer ein gewisses Risiko aus wirtschaftlicher Sicht. Informieren Sie sich aber vorab, so können Sie so manches Problem umgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lernen Sie Ihre Finanzen auf den Cent genau kennen, damit Sie sich selbst am Ende mit der Rückzahlung des Darlehens nicht übernehmen.
  • Wird Ihnen ein Darlehen genehmigt, so hat das seinen Grund. Überdenken Sie hier erneut, wie Ihre wirtschaftliche Situation aussieht.
  • Kreditvermittler wollen Sie nur abzocken, verlangen hohe Provisionen und kümmern sich nicht darum, ob Sie sich die Raten leisten können.

Prüfen Sie Ihre Finanzen

Nehmen Sie sich die Zeit und notieren Sie sich, wie hoch Ihr monatliches Einkommen und Ihre Ausgaben sind.

Können Sie sich vom verbleibenden Geld die Raten auf die gesamte Kreditlaufzeit gesehen leisten? Beachten Sie hierbei immer, dass Ihr Einkommen vielleicht etwas geringer ausfallen könnte oder die Ausgaben steigen. Berechnen Sie auch Rücklagen hinzu, die Sie unbedingt machen sollten. Sofern Sie bisher zwar immer einen höheren Betrag monatlich zurücklegen wollten, dies aber nicht geschafft haben, überlegen Sie, ob Sie sich die Raten wirklich leisten können.

Auch ist zu überdenken, ob Sie die geplante Anschaffung wirklich brauchen. Vielleicht geht es auch ohne Darlehen und Sie müssen nur ein wenig sparen.

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Kreditvermittler: Gebühren vor Auszahlung des Darlehens sind Betrug

Immer wieder liest man vollmundige Werbeversprechen von sogenannten Kreditvermittlern. Angeblich bekommen Sie ein Darlehen auch ohne Schufa-Auskunft und bei schlechter Bonität. Doch dabei handelt es sich oft um eine Betrugsmasche, bei der nur der angebliche

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Das sagen die Marktwächter zu Konsumentenkrediten

Das neue Auto schnell mal im Autohaus finanziert, den neuen Fernseher auf Pump in Raten gekauft, aber auch die Überziehung des Kontos am Ende des Monats. Es gibt verschiedene Konsumentenkredite und Verbraucher nutzen sie gerne. Die Marktwächter Finanzen machten eine Online-Umfrage und dabei kam heraus, dass etwa zwei Drittel der befragten Verbraucher innerhalb der letzten fünf Jahre auf jeden Fall einen Konsumentenkredit genutzt haben. Alleine der Dispokredit wird von 29 Prozent genutzt und die Kreditkarte von 26 Prozent. Doch auch die Umschuldung ist für jeden vierten Kreditnehmer kein Fremdwort.

Achten Sie auf Warnzeichen

Möchte die Bank Ihnen kein Darlehen geben, so hat das einen Grund.

Die Kreditinstitute leben vom Geschäft mit Darlehen und deshalb werden Sie einen Kredit nicht ohne Grund ablehnen. Fragen Sie ruhig nach, weshalb es zur Ablehnung kam. Prüfen Sie aber auf jeden Fall nochmal Ihre derzeitigen Finanzen!

Achtung Kreditvermittler!

Kreditvermittler möchten von Ihnen hohe Provisionen.

Von dem Geld sieht der Vermittler oftmals nichts, es fließt meist in die Kreditmitfinanzierung ein. Für Sie hat das Nachteile: Sie zahlen nicht nur die Kosten für das Darlehen zurück, sondern auch noch die Zinsen für die Provision, die der Kreditvermittler bekommt. Auch diese Zinsen sind meist sehr hoch.

Anzeigen, die mit Sofort-Krediten ohne Bürokratie locken, sind mit Vorsicht zu genießen. Hier besteht das Problem, dass Sie von dem Kreditvermittler nicht einmal ein Darlehen bekommen, sondern Verträge für Vermögensverwaltung oder anderen Dingen. Generell hat der Schuldner nichts von einer Schuldenregulierung oder einer Schuldenverwaltung, wenn er doch ein Darlehen braucht. Sie müssen auch wissen, dass diese Unternehmen keine Schuldnerberatung machen dürfen.

Viele Vermittler locken damit, dass das Darlehen erst genehmigt wird, wenn Sie einen Bausparvertrag oder andere Verträge abschließen. Fallen Sie auf diese Angebote nicht herein.

Erhalten Sie die Unterlagen dann auch noch als teure Nachnahmesendung, sollten alle Alarmglocken schrillen. In der Regel erhalten Sie dann nicht den benötigten Darlehensvertrag, sondern irgendwelche nutzlosen Unterlagen. Ihre Gebühr haben Sie bezahlt und es bleibt immer noch fraglich, ob Sie das Darlehen jemals bekommen.

Achtung bei einer Umschuldung

Prüfen Sie jedes Darlehensangebot, dass Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen bekommen.

Oftmals geht es darum, alte Kredite abzulösen. Es hört sich gut an, nur noch eine Rate bezahlen zu müssen und oftmals ist diese sogar niedriger als alle zusammen. Doch es kann dennoch teuer werden. Sie haben auf jeden Fall eine Verlängerung der Darlehenslaufzeit.

Generell muss man nachrechnen, ob sich eine Umschuldung lohnt. Hierfür berechnen Sie die Gesamtbelastung der Schulden und die noch verbleibenden Raten. Anhand dessen können Sie berechnen, ob die Umschuldung mit einer längeren Laufzeit wirklich Sinn macht.

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Mit einem Sofortkredit sollen Sie schnell und unkompliziert zu Geld kommen. Doch was ist ein Sofortkredit und worauf sollten Sie achten. Auch wenn das Geschäft mit den Schulden heute scheinbar ganz alltäglich ist, raten wir

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Machen Sie einen Preisvergleich

Sehen Sie sich die Angebote verschiedener Kreditinstitute in aller Ruhe an.

Lassen Sie sich aber nicht von kleinen Monatsraten locken. Wichtig ist der effektive Jahreszins und diesen müssen die Kreditinstituten angeben. Hierin können Sie fast jeden Cent nachvollziehen, den Sie über die gesamte Laufzeit zahlen. Fragen Sie nach, was Sonderkosten sind, wie zum Beispiel eine Restschuldversicherung. Vergleichen Sie generell auch nur Ratenkredite mit festen Konditionen.

Grundsätzlich mögen Ratenkredite mit variablen Konditionen günstiger sein, weil der effektive Jahreszins niedriger ist. Sie haben aber auch das Risiko, dass das Zinsniveau steigen könnte. Banken machen gerne Werbung für Kredite mit Zinssätzen ab …%. Hier sind die Darlehensverzinsungen sehr abweichend. Am Ende kann es sein, dass der eigentliche Zinssatz von der Kreditlaufzeit abhängt oder auch von der Höhe des Kredites. Manchmal spielt aber auch die Bonität eine Rolle.

Damit Sie ein Angebot finden, das zu Ihnen passt, sollten Sie deshalb unbedingt Vergleiche anstellen. Beachten Sie immer, dass die Laufzeit bei allen Angeboten gleich ist, denn sonst hilft Ihnen die Angabe zum effektiven Jahreszins nicht viel. Auf keinen Fall dürfen Sie sich unter Druck setzen lassen: Verlangen Sie einen Vertragsentwurf, denn das ist Ihr Recht, lesen Sie diesen in aller Ruhe durch und treffen Sie dann erst eine Entscheidung.

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Flexible Darlehensformen

Sie sehen zu Beginn sehr verlockend aus: Ihnen wird ein hoher Kredit angeboten und diesen können Sie sogar wie Ihren Dispo mehrfach nutzen.

Zudem ist es möglich, die monatlichen Raten selbst zu bestimmen. Für Sie wirkt es wie eine absolute finanzielle Freiheit. Bedenken Sie aber die Nachteile: Steigen die Zinssätze, so werden auch Ihre Mindestraten höher, denn Sie haben bei diesen Krediten einen variablen Zinssatz.

Sofern die Rate trotz der höheren Zinsen gleich bleibt, müssen Sie viel länger an dem Darlehen zahlen. Lesen Sie immer das Kleingedruckte durch, denn meist gilt der Aktions-Zins nur für ein paar Monate, danach hat das Darlehen bei der Rückzahlung nur noch Nachteile für Sie.

Die Zinsbelastung wird in der Regel am Ende eines Quartals nachträglich berechnet. Somit haben Sie kaum Überblick. Sie können nicht berechnen, wie lange Sie noch zahlen müssen und auch nicht, wie viel Sie am Ende für das ganze Darlehen bezahlen werden. Sofern Sie den Kreditrahmen immer wieder ausschöpfen, wird es immer unübersichtlicher. Schnell haben Sie sich verschuldet und dieses Risiko ist besonders hoch, wenn Sie zusätzlich auch noch einen Dispo bedienen müssen.

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victis-credit.com: Seriöser Kreditvermittler oder Fake? – Ihre Erfahrungen

Einen Kredit, auch ohne Schufa, bietet das belgische Unternehmen Victis Credit an. Auf der Suche nach einem Darlehen für ein neues Auto oder eine Umschuldung könnten Sie hier fündig werden. Doch wie seriös ist dieser Kreditgeber?

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Vorsicht bei mit Kapital-Lebensversicherungen gekoppelten Darlehen

Ein Kreditangebot, das sie mit einer Kapital-Lebensversicherung abbezahlen sollen, kann Ihnen teuer zu stehen kommen. Die Nachteile sind:

  • Steigt das Zinsniveau, steigen auch die Raten, denn Sie haben einen variablen Zinssatz vereinbart.
  • Zu den monatlichen Zinsen bezahlen Sie auch noch die Versicherungsprämie.
  • Da es keine Zwischentilgung gibt, werden die Zinsen über die komplette Laufzeit berechnet. Jedoch vom eigentlichen Darlehensbetrag.
  • Erst wenn Ihre Versicherung angespart ist – in der Regel nach 12 Jahren- ist der Kredit auch getilgt. Von der einbezahlten Versicherungssumme sehen Sie kaum etwas, da es die Bank bekommt. Sollte sich die Überschussbeteiligung nun auch noch schlecht entwickelt haben, müssen Sie unter Umständen sogar noch eine Anschlussfinanzierung machen, da das angesparte Geld nicht gereicht hat. Sie wissen also nicht, ob am Ende der Kredit auch wirklich abbezahlt ist.
  • Sie gehen eine lange Vertragslaufzeit von meist 12 Jahren ein. Es ist schwierig, über eine so lange Zeit seine Finanzen zu planen.
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mastercredit.de: Verbraucherzentrale klagt gegen GlobalPayments BV

Viele Verbraucher haben eine Kreditkarte bei der Firma GlobalPayments BV auf unterschiedlichen Webseiten wie mastercredit.de oder sorglosduo.de bestellt. Einige Interessenten haben es dabei auf einen Kredit abgesehen, weil sie Geld benötigen. Die Marktwächter der Verbraucherzentrale haben GlobalPayments BV abgemahnt und

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Erzählen Sie von Ihren Erfahrungen

Um die Marktbeobachtung realistisch zu halten, sind uns Ihre Erfahrungen sehr wichtig.

Erzählen Sie uns welche Schwierigkeiten Sie mit Produkten, Unternehmen oder Anbietern hatten.

Brauchen Sie die Restschuldversicherung?

Eine Restschuldversicherung ist meist nichts anderes als eine Risiko-Lebensversicherung.

Diese hat in der Regel eine Versicherungssumme in Höhe des Darlehensbetrags und soll zahlen, wenn der Kreditnehmer vorzeitig verstirbt. Hinzu kommt dann meist noch eine Versicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit, Unfall oder Arbeitslosigkeit bezahlt.

Es mag sinnvoll klingen, doch lesen Sie das Kleingedruckte. Hieraus geht oft hervor, dass die Versicherung in diesen Fällen nicht immer zu 100% bezahlt.

Zusätzlich sind diese Versicherungen meist sogar überteuert. Auch ist zu bedenken, dass die Versicherungsprämie meist als Einmalprämie bezahlt wird. Diese wird gleich beim Vertragsabschluss verrechnet. Die Vermittlungsgebühr dagegen bezahlen Sie über die ganze Kreditlaufzeit und somit haben Sie eine zusätzliche Zinsbelastung.

Sofern Ihre Bank auf eine Restschuldversicherung besteht, muss sie die Versicherungskosten beim effektiven Jahreszins berücksichtigen. Lediglich wenn Sie den Vertragsabschluss wünschen, hat die Bank auch das Recht, den effektiven Jahreszins bei den Versicherungskosten unberücksichtigt zu lassen. Falls Sie mit einem unabhängigen Zeugen beweisen können, dass Sie ohne den Versicherungsabschluss das Darlehen nicht bekommen hätten, können Sie versuchen eine Zinsreduzierung durchzusetzen.

Haben Sie eine bestehende Risikolebensversicherung, so bieten Sie diese als Sicherheit an. Das ist in der Regel günstiger und manche Kreditinstitute sind damit auch einverstanden.

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Kredit ohne Schufa: Seriös oder Datensammler als Kreditvermittler? – Ihre Erfahrungen

Ein Schufa-freier Kredit zu günstigen Konditionen scheint für Überschuldete oft die letzte Rettung zu sein. Solche Angebote finden sich auf einigen Webseiten. Doch sind diese Versprechen wirklich seriös? Können Sie dem Angebot trauen? Wir haben

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Unterschreiben Sie nichts blanko

Der Darlehensvertrag sollte nur unterschrieben werden, wenn er auch komplett ausgefüllt ist.

Gehen Sie hier auf Nummer sicher und achten Sie darauf, dass auch alle Angaben richtig sind. Auch die besprochenen Modalitäten zur Rückzahlung und Laufzeit. Jede Nachbesserung im Vertrag kann sich später für Sie negativ auswirken, wenn es zu Zahlungsproblemen kommt. Ihre Unterschrift bestätigt, dass der Vertrag damals richtig war. Verlangen Sie deshalb auch immer eine Kopie von Ihrem unterschriebenen Vertrag sowie vom Tilgungsplan und der Selbstauskunft.

Widerruf

Sind Sie später der Meinung, die Darlehensaufnahme war keine gute Idee, so können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Erst wenn der Vertrag abgeschlossen und Sie alle Vertragsunterlagen haben, beginnt die Frist. Für den Widerruf müssen Sie dem Darlehensgeber eine Erklärung zukommen lassen. Sie brauchen keinen Grund angeben. Der Widerruf muss aber in schriftlicher Form erfolgen und per Fax, Post oder E-Mail zugestellt werden. Es reicht, wenn Sie den Widerruf fristgerecht abschicken. Im Streitfall müssen Sie das aber beweisen, weshalb es gut ist, wenn Sie einen Nachweis über das Absenden haben. Wählen Sie ein Einwurfeinschreiben oder ein Einschreiben mit Rückschein, sind Sie auf der sicheren Seite.

Sofern es für das Darlehen mehrere Darlehensnehmer gibt, hat jeder Darlehensnehmer das Recht, seinen Vertrag zu widerrufen. Sofern Sie das Darlehen aber schon erhalten haben, müssen Sie es innerhalb von 30 Tagen zurückbezahlen. Zahlen Sie nicht fristgerecht, ist der Widerruf unwirksam. Sie sind dann in Verzug und können vom Darlehensgeber sogar mit Verzugszinsen belastet werden. Zusätzlich könnten noch Inkassokosten entstehen. Somit ist es auch für Sie negativ, wenn Sie das Geld nicht fristgerecht wieder zurückbezahlen.

Haben Sie das Darlehen pünktlich zurückbezahlt, kann es aber passieren, dass der Darlehensgeber noch einen Vertragszins verlangt. Es entstehen also dennoch Kosten für Sie.

Hat Ihnen der Darlehensgeber die Vertragsunterlagen noch nicht zugeschickt oder sind die Pflichtangaben inkorrekt, ist die 14-Tage-Frist ungültig. Handelt es sich um ein entgeltliches Allgemein-Verbraucherdarlehen, ist der Widerruf in diesem Fall unbegrenzt möglich. Handelt es sich aber um ein unentgeltliches Verbraucherdarlehen oder ein Immobilien-Verbraucherdarlehen so gelten andere Regeln. Eine ordnungsgemäße Information vonseiten des Darlehensgebers ist aber auch im Nachhinein möglich. Erfolgt sie nach Vertragsabschluss, haben Sie eine Widerrufsfrist von einem Monat aber Erhalt der fehlenden Unterlagen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kredite und Darlehen: Auch beim Geldleihen lässt sich sparen – Wissenswertes

1. Lohnt es sich ein Darlehen zu nehmen?

Es hängt von Ihrer wirtschaftlichen Situation ab. Haben Sie die Möglichkeit, sich den Betrag auch wegzusparen und benötigen Sie das gewünschte Produkt nicht gleich, so lohnt sich ein Darlehen nicht.

2. Was sollte man vor der Antragsstellung beachten?

Rechnen Sie genau nach, wie viel Geld Sie nach Abzug Ihrer monatlichen Verbindlichkeiten zur Verfügung haben. Es sollte nicht nur der Betrag für Raten übrig bleiben, sondern auch noch Geld zum wegsparen. Sieht es hier eng aus, ist ein Darlehen ein großes Risiko für Sie.

3. Kann man mehrere Kreditanfragen stellen?

Lassen Sie sich ruhig von verschiedenen Kreditinstituten beraten, um hier die Konditionen vergleichen zu können. Diese müssen Ihnen auch eine Bedenkzeit einräumen. Sie sind auf keinen Fall zu einem Abschluss verpflichtet.

4. Kann der Vertrag widerrufen werden?

Haben Sie sich plötzlich umentschieden, so können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dies muss in schriftlicher Form geschehen. Die Laufzeit der Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie Ihre ganzen Unterlagen erhalten haben.

5. Lohnt sich eine Umschuldung?

Auf den ersten Blick mag sie lohnenswert sein. Doch laufen Ihre Kredite schon bald aus, zahlen Sie am Ende drauf. Sie nehmen mit der Umschuldung ein neues Darlehen auf, das Sie viele Jahre abbezahlen müssen. Am Ende haben Sie also mehr Geld ausgegeben als nötig.

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Fazit

Darlehen klingen immer sehr verlockend, doch leider sind sie das nicht. Sie sind immer mit einem hohen Risiko und hohen Kosten verbunden. Wenn es sich irgendwie vermeiden lässt, umgehen Sie die Aufnahme eines Darlehens, denn schnell werden mehrere daraus und am Ende kann sogar die Überschuldung drohen.

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Höhle der Löwen: E-Mail mit Bitcoin-Angeboten führt zu Anlagebetrug https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/hoehle-der-loewen-e-mail-mit-bitcoin-angeboten-fuehrt-zu-anlagebetrug/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/hoehle-der-loewen-e-mail-mit-bitcoin-angeboten-fuehrt-zu-anlagebetrug/#comments Mon, 01 Mar 2021 15:16:34 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=43625 Immer häufiger nutzen Kriminelle für ihre dubiose Werbung das Gesicht von Prominenten. Besonders häufig wird Werbung per E-Mail mit der TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ gemacht. Es geht um vermeintlich lukrative Geldanlagen, die letztlich im

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Immer häufiger nutzen Kriminelle für ihre dubiose Werbung das Gesicht von Prominenten. Besonders häufig wird Werbung per E-Mail mit der TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ gemacht. Es geht um vermeintlich lukrative Geldanlagen, die letztlich im Verlust Ihrer Investition enden.

Man muss schon zugegeben, dass Betrüger tatsächlich kreativ sein können. Bei der Werbung neuer Opfer setzen dubiose Geschäftemacher immer wieder auf neue Vorgehensweisen. In letzter Zeit wird vermehrt die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ als Klickmagnet genutzt. Und das Konzept geht auf. Immer mehr Opfer melden sich bei der Polizei und erstatten Anzeige. Meist geht es darum , dass Sie Geld für eine angeblich absolut sichere Kapitalanlage investiert haben. Von der Investition sehen die Opfer natürlich nichts mehr.

Die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ mit dem deutschen Finanzunternehmer Carsten Maschmeyer als Aushängeschild eignet sich natürlich besonders, um dubiose Geldanlagen zu bewerben. Traditionell stellen in der TV-Sendung Startups, Erfinder und Unternehmensgründer ihr Geschäftsmodell oder ihre Produkte vor. Naturgemäß sind diese oft außergewöhnlich und innovativ. Ziel der Bewerber ist es, dass die Juroren mit Risikokapital in das jeweilige Unternehmen einsteigen. Kriminelle nutzen den Bekanntheitsgrad der Sendung, um für ihre dubiosen Geschäfte zu werben.

„Die Höhle der Löwen“ wirbt scheinbar für Bitcoin-Geschäfte

Zunächst versenden die Kriminellen gefälschte E-Mails. Diese suggerieren, dass eine Geschäftsidee in der TV-Sendung vorgestellt wurde. Ein Klick auf den Link führt Sie zu einer Art Onlineartikel. Dort wird die Geldanlageform noch einmal im Detail erklärt. Obwohl der Artikel echt wirkt, handelt es sich natürlich um eine Fälschung. Auch der Inhalt ist frei erfunden. Denn in der Veröffentlichung werben die prominenten Juroren für das Geschäftsmodell, was ebenfalls frei erfunden ist. Doch bekannte Logos und große Bilder sorgen oft dafür, dass ahnungslose Verbraucher dem Text Glauben schenken und letztlich sogar Geld investieren und verlieren.

Wichtig: Die Sendung „Die Höhle der Löwen“ sowie die abgebildeten Prominenten haben weder etwas mit dem Betrug zu tun, noch wurde das Geschäftskonzept in der TV-Sendung vorgestellt. Die Namen der Promis und der Sendung werden missbräuchlich verwendet.

2020-02-19 Die Höhle der Löwe Fake-Werbung Bitcoin Geldanlage
So beginnt der gefälschte Artikel zur TV-Sendung. Mit den Promis und den bekannten Logos sollen ahnungslose Verbraucher in die Geldanlage-Falle gelockt werden.(Quelle: Screenshot)

Im Artikel wird auf unterschiedliche Weise erklärt, dass die Juroren Frank Thelen, Georg Kofler, Carsten Maschmeyer, Dagmar Wohrl oder Ralf Dümmel natürlich misstrauisch waren. Letztlich haben sie das System jedoch überprüft und selbst die Mindestinvestition von 250 Euro bezahlt. Und natürlich stellten die Promis fest, dass sich das Geld wirklich vermehrt. Mit Zitaten und großen Bildern wird das zusätzlich glaubhaft gemacht. Glauben Sie den Unfug nicht. es ist eine lüge. Auch die Berichte von Lesern auf der Webseite sind ausgedacht und entsprechen nicht der Wahrheit.

Im letzten Schritt sollen Sie diese Geldmaschine selbst einmal ausprobieren und erfahren, wie einfach es ist mit Bitcoin auf der Handelsplattform Geld zu verdienen. Und schon geraten Sie in die Bitcoin-Falle, aus der Sie nicht mehr herauskommen. Die Ersteinzahlung klingt mit 250 Euro zwar sehr niedrig, doch schon sehr bald werden Sie freiwillig weiteres Geld einzahlen.

So werden Sie auf unseriösen Handelsplattformen betrogen

Zunächst geht es nur darum, dass Sie einen Link in der E-Mail oder dem dazugehörigen Artikel anklicken. Dieser bringt Sie scheinbar zu dem Anbieter des Systems. Die Seiten wechseln permanent,  werden häufig auf Servern im Ausland gehostet und sind über einen Anonymisierungsdienst registriert. Das bedeutet, dass der eigentliche Betreiber der Webseite nicht in Erscheinung treten möchte. Inhaltlich geht es um sogenannte Geldmaschinen. In einem Video wird teils der Eindruck erweckt, dass Sie durch Investitionen in den Bitcoin ganz schnell und ohne Risiko viel Geld verdienen können. Wir haben in der Vergangenheit schon häufiger über sogenannte Geldmaschinen berichtet, die mehr versprechen als sie halten.

Um an das Geld der Opfer zu gelangen, werden nach der ersten Investition in Höhe von 250 Euro auf der Handelsplattform schon einmal virtuelle Erträge auf dem ebenfalls virtuellen Konto des Kunden ausgewiesen. Doch zu diesem Zeitpunkt ist das Geld längst weg. Die erfolgreichen Finanzbroker, welche telefonisch mit dem Kunden in Kontakt treten, offerieren den ganz großen Deal. Dazu soll noch einmal Geld nachgeschoben werden. Je mehr, umso besser. Schließlich erhöht sich dann auch der Gewinn.

Sobald das Geld des Investoren eingezahlt ist, wird dieses ins Ausland abgezweigt. Die vermeintlichen Handelsplattformen und Broker haben in der Regel keine Zulassung. Häufig sitzen die Firmen im Ausland oder existieren überhaupt nicht. Doch davon merken die Geldanleger erst dann etwas, wenn sie sich Ihr Geld wieder auszahlen lassen möchten. Denn häufig bricht der Kontakt zu dem Broker und der Handelsplattform dann ab.

Schützen Sie sich vor Geldanlage-Betrug

Fallen Sie auf die vollmundigen Versprechen von Kriminellen nicht herein. Das gilt vor allem dann, wenn bekannte Gesichter vorgeschoben werden. Prominente werben nicht für dubiose Geldanlagen bei unbekannten Firmen im Internet. Da spielt es gar keine Rolle, um welchen Prominenten es sich letztlich handelt. Fallen Sie auf die billigen Tricks nicht herein und lassen Sie sich von der niedrigen Ersteinzahlung in Höhe von 250 Euro nicht ködern.

In unserem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie, wie Sie mit Geldanlagen im Internet abgezockt werden und wie Sie sich davor schützen können. Sehen Sie sich zudem unsere Warnungen an. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt immer häufiger vor unseriösen Unternehmen. Diese besitzen keine Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen. Mit unserer Anleitung können Sie selbst überprüfen, ob ein Finanzdienstleister überhaupt eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Ist das nicht der Fall, sollten Sie die Hände davon lassen.

Melden Sie dubiose Werbung für Geldanlagen

Sie haben ebenfalls eine Werbung für eine dubiose Geldanlage gesehen? Bitte melden Sie diese Nachricht, indem Sie die E-Mail an [email protected] weiterleiten. Wir prüfen den Sachverhalt und geben bei Bedarf eine Warnung heraus, um andere Nutzer vor der Kostenfalle zu schützen.

Diesen Webseiten sollten Sie nicht trauen

Die nachfolgenden Webseiten wurden von unseren Kunden bereits gemeldet. Wir haben diese geprüft und sind bei unserer Sicherheitsanalyse zu dem Ergebnis gekommen, dass diese unseriös sind. Von einer Anmeldung mit Ihren persönlichen Daten oder gar einer Einzahlung raten wir dringend ab. Meist wurden die Webseiten über einen Anonymisierungsdienst registriert und es fehlt das Impressum.

  • Daily Profit auf cryptoleader.net | Anonymisierungsdienst | Server: USA | Kein Impressum
  • topinvestus.co | Anonymisierungsdienst | Server: USA | Kein Impressum
  • bitqsapp.com | Anonymisierungsdienst | Server: Litauen | Kein Impressum
  • Globalix.co | Anonymisierungsdienst | Server: Asien | Kein Impressum
  • earnmoney.live | Anonymisierungsdienst | Server: USA | Kein Impressum
  • funds-recovery.com | Anonymisierungsdienst | Server: USA | Kein Impressum
  • fx-leader.com | Anonymisierungsdienst | Server: USA | Kein Impressum | 12.06.2020
  • btcbrokerz.com | Anonymisierungsdienst | Server: USA | Kein Impressum | 29.06.2020
  • swissinvestmentfx.com | 16.07.2020
  • worldfxm.com | Anonymisierungsdienst | Server: USA | Kein Impressum | 16.07.2020
  • monacoins.co | Anonymisierungsdienst | Server: USA | Kein Impressum | 17.07.2020
  • stocksons.com | Anonymisierungsdienst | Server: Frankreich | Kein Impressum | 20.07.2020
  • thebitcoinscode.com | Anonymisierungsdienst | Server: USA | Kein Impressum | 01.08.2020
  • mottofx.com | Anonymisierungsdienst | Server: USA | Kein Impressum | 24.09.2020
  • tierion-finance.com | Anonymisierungsdienst | Server: USA | Kein Impressum | 24.09.2020
  • 10.site.freshtone.ru | Anonymisierungsdienst | Kein Impressum
  • baronsvc.com | Anonymisierungsdienst | Server: Holland | Kein Impressum | 28.10.2020
  • tagesschau.de-leben.net | Anonymisierungsdienst | Server: USA | Kein Impressum | 22.02.2021
  • trade.glaremarkets.com | Anonymisierungsdienst | Server: USA | Kein Impressum | 03.01.2021

Sie haben ebenfalls eine E-Mail bekommen oder eine Webseite im Internet mit dubiosen Geldanlagen gesehen? Bitte senden Sie uns die Webseite an [email protected], damit wir diese nach Prüfung hier hinzufügen können.

Diese Meldungen zum Thema Finanzen müssen Sie lesen

Beiträge nicht gefunden

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Trading Maschinen: hoher Verdienst ohne Risiko ist Anlagebetrug https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/trading-maschinen-hoher-verdienst-ohne-risiko-ist-betrug/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/trading-maschinen-hoher-verdienst-ohne-risiko-ist-betrug/#comments Fri, 11 Sep 2020 05:57:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=4524 Die Webseiten mit sogenanntem Autotrading oder einer Software, die nur Gewinne verspricht, schießen wie Pilze aus dem Boden. Gutgläubige Nutzer glauben den wirklich gut gemachten Versprechungen und tappen damit in die Falle. Bei den meisten

Der Beitrag Trading Maschinen: hoher Verdienst ohne Risiko ist Anlagebetrug erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Die Webseiten mit sogenanntem Autotrading oder einer Software, die nur Gewinne verspricht, schießen wie Pilze aus dem Boden. Gutgläubige Nutzer glauben den wirklich gut gemachten Versprechungen und tappen damit in die Falle. Bei den meisten Webseiten streichen Sie keine Gewinne ein, sondern verlieren Geld. Das ist in unseren Augen Betrug.

Betrüger locken ahnungslose Nutzer in die Trading-Falle. Geködert werden die potenziellen Opfer über ganz unterschiedliche Kanäle. Manchmal bekommen die Nutzer eine E-Mail oder stoßen auf eine Werbeanzeige. Auch Empfehlungen oder Posts in sozialen Netzwerken sind üblich. Oft folgt die Werbung immer dem gleichen Schema: Es wird viel Geld für wenig Arbeit und ohne Risiko versprochen. Am Ende bleibt von diesen Versprechungen jedoch nichts übrig. Klicken Sie auf den Werbelink oder die Anzeige, gelangen Sie auf eine Webseite, die Sie in die Falle locken soll.

Immer wenn hohe Gewinne ohne Risiko versprochen werden, handelt es sich um Betrug. Die Schadensummen sind allein in Bayern dramatisch angestiegen. Während der Schaden im Jahre 2015 noch rund 100.000 Euro betrug, ist die Schadensumme in 2019 auf über 15 Millionen angestiegen. Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher sein.

Die Maschen sind ganz unterschiedlich. Neben sogenannten Schneeballsystemen, bei denen der Anleger weitere potenzielle Anleger werben soll, werden direkt hohe Renditen versprochen. So sollen die Investoren in finanzielle Differenzkontrakte oder binäre Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen investieren. Häufig spielt in diesem Zusammenhang eine Software oder App eine große Rolle, die als Art Geldmaschine das Risiko minimieren soll. Sogenannte Anlageberater oder Broker bauen eine Beziehung zum Anleger auf und überreden diesen geschickt zu weiteren Investitionen.

Trading – was ist das eigentlich?

Grundsätzlich ist Trading nicht verwerflich, sondern ein recht üblicher Vorgang. Trading ist eine andere Bezeichnung für den Handel an Finanzmärkten. Geprägt ist diese Tätigkeit vor allem von Gewinnen und Verlusten. Beides kann sehr hoch sein, weshalb der Trader sein Handwerk verstehen und das Risiko gut einschätzen sollte. Die Tätigkeit des Traders ist im Bereich der Spekulationen anzusiedeln.

Betrüger versprechen, mit Trading absolut sichere Gewinne zu erzielen. Oft wird das glaubhaft gemacht, indem eine Software vorgeschoben wird, die die eigentliche Arbeit machen soll.

Wir erklären Ihnen in einem weiteren Artikel, was Bitcoin beziehungsweise Kryptowährung eigentlich ist.

Unsere Empfehlung:
Wir raten generell vom Trading ab, wenn Sie sich damit nicht auskennen. Bevor Sie Gewinne erzielen können, müssen Sie Geld investieren. Sie können beim Trading durch Unwissenheit sehr viel Geld verlieren.

Virtuelle Gewinne als Lockvogel

Um an das Geld der Opfer zu gelangen, werden nach der ersten Investition auf der Handelsplattform, meist 250 Euro, schon einmal virtuelle Renditen auf dem ebenfalls virtuellen Konto des Kunden ausgewiesen. Doch zu diesem Zeitpunkt ist das Geld meist längst weg. Die erfolgreichen Finanzbroker, welche telefonisch mit dem Kunden in Kontakt treten, offerieren den ganz großen Deal. Dazu soll noch einmal Geld nachgeschoben werden. Je mehr, umso besser. Schließlich erhöht sich dann auch der Gewinn.

Sobald das Geld des Investoren eingezahlt ist, wird dieses ins Ausland abgezweigt. Die vermeintlichen Handelsplattformen und Broker haben in der Regel keine Zulassung. Häufig sitzen die Firmen im Ausland oder existieren überhaupt nicht. Doch davon merken die Geldanleger erst dann etwas, wenn sie sich Ihr Geld wieder auszahlen lassen möchten. Denn häufig bricht der Kontakt zu dem Broker und der Handelsplattform dann ab.

Warnung vor diesen Webseiten und Systemen

Die Webseiten und Systeme, welche Sie zu Brokern und Trading-Plattformen locken wollen, wechseln permanent. Nachfolgend listen wir die unseriösen Webseiten auf, von denen Sie die Hände lassen sollten, weil es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Anlagebetrug handelt:

Bitcoin Profit verspricht Millionen

11.09.2020 Mit dem Bitcoin Profit machen Sie angeblich in einer Stunde so viel Geld, dass Sie bequem Luxusmode shoppen gehen oder isch die teuersten Autos leisten können. Während Sie zunächst auf der Webseite westdoga.com Informationen erhalten, landen Sie bei den „Terms“ und „Privacy Policy“ auf pl.btcprofitnow.info. Allerdings ist diese Seite abgeschaltet und nicht erreichbar. Also wir würden hier definitiv kein Geld einzahlen.

Webseiten: pl.btcprofitnow.info, westdoga.com

Bitcoinworldwide verspricht Bitcoin-Bonus

11.09.2020 Auf der Webseite neue987uptown.com verspricht Ihnen die BitcoinWorldwide LTD einen Bitcoin Bonus an. Diesen sollen Sie allerdings innerhalb der nächsten 24 Stunden einlösen. Druckaufbau scheint hier das Mittel zum Zweck zu sein. Wir empfehlen Ihnen auch hier, nicht zu investieren. Ein Impressum gibt es nicht auf der der Startseite. demnach wissen Sie nicht, bei wem Sie hier wirklich investieren.

Crypto Superstar macht Menschen Reich

27.08.2020 Auf Crypto Superstar werden vollmundige Versprechen gemacht. Auf die Frage nach den möglichen Erträgen wird in den FAQ geantwortet: „Crypto Superstar Mitglieder profitieren in der Regel €1100 täglich..“. Ein netter Zusatzverdienst, wenn Sie ihn bekommen würden. Tatsächlich werden Sie wohl eher Geld verlieren, als Erträge zu verzeichnen. Und Reich werden Sie mit dem System sicher auch nicht.

Webseiten: cryptosuperstar.de

Cryptosoft

Sieben Minuten Zeit sollen Ihnen mehrere Tausend Euro pro Woche bringen. Das verspricht Ihnen zumindest die Werbung von  Cryptosoft. Wenn Sie sich auf securestgains.com belesen wollen, müssen Sie des Englischen mächtig sein. Daten sollten Sie hier aber nicht eingeben. Die Webseite entspricht nicht den deutschen Rechtsnormen.

BitcoinTrader macht Menschen reich? Schön wär’s!

„Join Us and Start Getting Rich with BitcoinTrader!“ heißt auf Deutsch „Machen Sie mit und werden Sie mit BitcoinTrader reich!“ Auch auf der Webseite the-bitcoin-trader.net wird unheimlich viel versprochen. Reich wird hier wohl kaum jemand, außer die Hintermänner, die fleißig Geld einsammeln. Abstand sollten Sie spätestens dann nehmen, wenn eine Seite wie BitcoinTrader Ihnen 1.300 USD pro Tag verspricht und sie dafür nur 20 Minuten arbeiten sollen. Gleichzeitig versteckt sich die Firma aber in der Anonymität. Da die Internetseite ohnehin nicht deutschen Rechtsnormen entspricht, sollten Sie hier sowieso keine Daten eingeben.

Webseiten: the-bitcoin-trader.net, bitcointrader.de

Bitcoin Era

„Du könntest dich weiterentwickeln zum nächsten Millionär…“ – dieses Versprechen gibt Ihnen Bitcoin Era. Die Webseite hat aber nicht mal ein Impressum und hält sich damit nicht an die deutschen Rechtsnormen. Da bringt auch die kostenlose Erstellung eines Kontos nichts.

Webseiten: btc-era.com

Bitcoin-System Steve McKay auf bitcoinsystem.ru

Auch diese Seite macht Versprechen, die sie nicht halten kann. Dort heißt es beispielsweise „Reiten Sie auf der Bitcoin-Welle und verdienen Sie garantierte $ 13.000 in genau 24 Stunden.“. Wer solche Versprechen macht und diese auch halten möchte, sollte sich zumindest an deutsche Rechtsnormen halten. Doch das macht die Webseite natürlich nicht. Hier können Sie kein Geld verdienen, sondern verlieren Geld.

Bitcoin Code Sven Hegel

„Mitglieder des Bitcoin Code genießen das Reisen um die ganze Welt während sie mit nur ein paar Minuten „Arbeit“ pro Tag von ihrem Laptop aus Geld verdienen.“ So wird der dubiose Bitcoin Code in E-Mails und auf diversen Webseiten beworben. Wir warnen davor. Hier werden viele Versprechungen gemacht, die in der Praxis nicht gehalten werden können. Zudem entsprechen die Webseiten nicht den deutschen Rechtsnormen und respektieren nicht den deutschen Verbraucherschutz.

Webseiten: bitcoincodesoftapp.com, landingpagesmarketing.com, trustableoffers.org

Kennen Sie weitere zwielichtige Geldmaschinen?

Sind Sie auf eine ähnliche Seite gestoßen, wo ahnungslose Nutzer in eine Kostenfalle gelockt werden? Bitte senden Sie eine E-Mail an [email protected], mit dem Link zur Seite. Wir sehen uns die Webseite an und warnen bei Bedarf davor.

Haben Sie das schon gesehen?

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Barclaycard Erfahrungen: Wie zufrieden sind Sie mit dem Kreditkartenanbieter? https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/barclaycard-erfahrungen-wie-zufrieden-sind-sie-mit-dem-kreditkartenanbieter/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/barclaycard-erfahrungen-wie-zufrieden-sind-sie-mit-dem-kreditkartenanbieter/#comments Tue, 08 Sep 2020 08:39:27 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=53551 Die Barclays Bank Ireland plc hat eine Zweigniederlassung in Hamburg und bietet unter dem Label Barclaycard Kreditkarten an. Zur Verfügung stehen Visa- und Mastercard-Kreditkarten mit besonderen Konditionen. Doch wie zufrieden sind die Kunden der Direktbank

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Die Barclays Bank Ireland plc hat eine Zweigniederlassung in Hamburg und bietet unter dem Label Barclaycard Kreditkarten an. Zur Verfügung stehen Visa- und Mastercard-Kreditkarten mit besonderen Konditionen. Doch wie zufrieden sind die Kunden der Direktbank eigentlich?

Die Barclays Bank hat in Deutschland laut eigenen Angaben rund 1,4 Millionen Kreditkarten mit der Marke Barclaycard herausgegeben. Damit gehört die Bank wohl zu den größten Anbietern für Kreditkarten in Deutschland. Aktuell gibt es vier verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Konditionen. Die günstigste Barclaycard Visa erhalten Verbraucher kostenlos ohne Jahresgebühr. Mit der Barclaycard Gold Visa, Barclaycard Platinum Double und Barclaycard for Students stehen weitere Kreditkarten mit Jahresgebühr zur Verfügung. Auch die Eurowings Kreditkarte Classic und Eurowings Gold wird von Barclaycard herausgegeben.

Leider setzen seit Jahren aufgrund des Bekanntheitsgrades auch Kriminelle immer häufiger auf Barclaycard. Es gibt wohl kaum ein anderes Unternehmen, in dessen Namen so viele Fake-Mails versendet werden. Auf Verbraucherschutz.com warnen wir regelmäßig vor neuen Phishing-Nachrichten im Namen von Barclaycard. Zudem versuchen Kriminelle über das Internet an Kreditkartendaten von Verbrauchern zu kommen, was nicht nur Barclaycard-Kunden betrifft.

Faktenbox zu Barclaycard
  • Gründung: 1966
  • Anzahl der Kreditkarten: 1,4 Millionen in Deutschland
  • Anzahl Mitarbeiter: über 670
  • Domain: www.barclaycard.de

Angebotene Produkte von Barclaycard in Deutschland

In Deutschland bietet Barclaycard neben den bekannten Mastercard- und Visa-Kreditkarten seit 2008 auch Ratenkredite an, die Selbstständigen und Freiberuflern zur Verfügung stehen. Mit Tagesgeld-Konten ist Barclays seit 2012 in Deutschland vertreten.

Da offensichtlich die meisten Kunden in Deutschland eine Kreditkarte von Barclaycard besitzen, bezieht sich auch die Mehrzahl der Bewertungen und Erfahrungen zu Barclaycard auf den Kreditkartenbereich.

Barclaycard-Erfahrungen im Internet

Im Internet sind Bewertungen zu Barclaycard beispielsweise auf der Bewertungsplattform Trustpilot zu finden. Die Erfahrungen der Nutzer sind dort allerdings überwiegend negativ. Über 80 Prozent der Nutzer geben Barclaycard eine schlechte Note mit dem Prädikat „Ungenügend“. Nur rund 10 Prozent der bewertenden Nutzer sind mit Barclaycard vollkommen zufrieden und vergeben 5 Sterne für das Prädikat „Hervorragend“.

Auch auf dem Internetportal Finanztipp wird Barclaycard regelmäßig bewertet. Dort sind die Erfahrungen eher ausgewogen. Während rund 50 Prozent der Nutzer mit Barclaycard zufrieden sind, bewerten die restlichen 50 Prozent den Kreditkartenanbieter negativ. Anlass zur Kritik ist häufig nicht die Leistung des Unternehmens selbst, sondern eher die Ablehnung des Kunden. Offenbar werden immer wieder Kunden ohne eine detaillierte Begründung abgelehnt.

Kunden bemängeln schlechten Kundenservice bei Barclaycard

Vielen Kunden bemängeln den Kundenservice, der ihnen in speziellen Situationen nicht schnell genug oder nicht ausreichend geholfen hat. So soll der Kundenservice telefonisch schlecht zu erreichen sein und die Beantwortung von E-Mails teils Tage dauern. Auch der Service bei Kartenmissbrauch soll nicht besonders umfangreich sein. Auf Trustpilot monieren einige Verbraucher, dass sie die Ablehnung des Kreditkartenantrages nicht nachvollziehen können.

Die Kundenmeinungen sind kontrovers. Andere Kunden sind mit den bemängelten Punkten sehr zufrieden. Sie loben die Hotline und die prompte Reaktion im Betrugsfall.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Barclaycard?

Uns interessieren die Meinungen und die Erfahrungen unserer Leser. In den Kommentaren unterhalb des Artikels können Sie uns mitteilen, ob Sie mit Barclaycard vollkommen zufrieden sind oder ob es Probleme gibt und Sie den Verbraucherschutz gefährdet sehen. Wir lesen Ihre Meinungen und Praxisberichte und werden auf häufige Probleme im Rahmen des Artikels gezielt eingehen.

Haben Sie das schon gesehen?

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PayPal Erfahrungen: Wie zufrieden sind Sie mit dem Online-Bezahldienst? https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/paypal-erfahrungen-wie-zufrieden-sind-sie-mit-dem-online-bezahldienst/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/paypal-erfahrungen-wie-zufrieden-sind-sie-mit-dem-online-bezahldienst/#comments Mon, 07 Sep 2020 11:23:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=53500 Haben Sie auch ein Konto bei dem Online-Bezahldienst PayPal? Die Meinungen und Erfahrungen zu PayPal sind ganz unterschiedlich. Wir möchten von Ihnen wissen, ob Sie mit PayPal vollständig zufrieden sind oder ob es größere Probleme

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Haben Sie auch ein Konto bei dem Online-Bezahldienst PayPal? Die Meinungen und Erfahrungen zu PayPal sind ganz unterschiedlich. Wir möchten von Ihnen wissen, ob Sie mit PayPal vollständig zufrieden sind oder ob es größere Probleme gibt? 

PayPal gehört mit 277 Millionen aktiven Nutzern zu den bekanntesten und größten Bezahldiensten im Internet. Gerade im Onlinehandel wird PayPal gern zur Bezahlung in Onlineshops genutzt. Der Vorteil liegt klar auf der Hand. Der Bezahlvorgang findet nahezu in Echtzeit statt und die Ware kann sofort versendet werden. Außerdem können PayPal-Nutzer Geld weltweit an beliebige E-Mail-Adressen versenden.

Leider setzen seit Jahren auch Kriminelle immer häufiger auf PayPal. Es gibt wohl kaum ein anderes Unternehmen, in dessen Namen so viele Fake-Mails versendet werden. Auf Verbraucherschutz.com warnen wir fast täglich vor neuen Phishing-Nachrichten im Namen von PayPal. Zudem versuchen Kriminelle über das Internet mit zahlreichen Betrugsmaschen ahnungslose PayPal-Nutzer abzuzocken.

Der Name PayPal (wörtlich übersetzt „Bezahlfreund“) soll aussagen, dass der Zahlungsdienstleister der Freund der Kunden ist. Wir erhalten seit längerer Zeit immer wieder Beschwerden von Verbrauchern, die mit PayPal unzufrieden sind. Deshalb sind wir auf weitere Meinungen und Erfahrungen gespannt.

Faktenbox zu PayPal

Wie sicher ist PayPal?

In der Vergangenheit wurde PayPal als sehr sicherer Zahlungsweg bekannt. Viele Verbraucher wollten bevorzugt mit PayPal bezahlen, aus Gründen der Sicherheit. Doch so sicher scheint die Zahlungsweise über den Online-Bezahldienst nicht zu sein. Immer häufiger kommt es zu Problemen und Auseinandersetzungen, wenn Verbraucher in unseriösen Onlineshops eingekauft haben und falsche oder minderwertige Ware geliefert wird.

Zuletzt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg sogar vor PayPal gewarnt und abgeraten, den Bezahldienst zu nutzen. Hintergrund ist, dass PayPal als Dritter auftritt und für viele Dinge nicht haftbar gemacht werden kann. Geht beispielsweise ein Paket verloren oder wird falsche Ware versendet, müssen Kunden trotzdem Ihre PayPal-Rechnung bezahlen. Die Auseinandersetzungen sind dann entsprechend aufwendig, wenn der Verbraucher sein Geld zurückhaben möchte.

Funktioniert der Käuferschutz von PayPal?

Wir haben bereits darüber berichtet, dass Einkäufe mit dem Käuferschutz-Programm von PayPal abgesichert werden sollen. Doch viele PayPal-Nutzer sind mit dem Käuferschutz unzufrieden, weil dieser aus verschiedenen Gründen nicht greift. So werden nicht alle Einkäufe durch den PayPal-Käuferschutz abgedeckt. Hinzu kommt, dass der Käuferschutz nicht greift, wenn beispielsweise minderwertige Ware geliefert wird.

Telefonische Erreichbarkeit von PayPal wird bemängelt

Immer häufiger beschweren sich Verbraucher über die Erreichbarkeit von PayPal. Das Unternehmen scheint telefonisch sehr schlecht erreichbar zu sein. Bei dringenden und schwerwiegenden Problemen erhält der Kunde offenbar nicht sofort Hilfe. Es bleibt dann nur der geduldige Weg per E-Mail. Der Kunde merkt also nichts davon, dass über 20.000 Mitarbeiter bei PayPal tätig sind, die selbstverständlich nicht alle im Kundendienst arbeiten.

Schlechte Bewertungen für PayPal im Internet

Auch auf Bewertungsportalen im Internet machen PayPal-Nutzer Ihrem Ärger Luft und beschweren sich über das Großunternehmen. Auf dem Bewertungsportal Trustpilot kommt PayPal gerade einmal auf etwas über einen von fünf Sternen. Das ist für einen Finanzdienstleister ein vernichtendes Ergebnis. Schließlich verwaltet und transferiert PayPal das Geld seiner Nutzer.

Der Grund für die Unzufriedenheit der Nutzer ist ganz unterschiedlich. Einige Kunden beschweren sich über falsche Buchungen oder nicht autorisierte Zahlungen. Andere Verbraucher monieren den bereits erwähnten Käuferschutz und auch die Qualität des Kundenservices gibt immer wieder Anlass zur Klage. In den Meinungen ist immer wieder davon zu lesen, dass PayPal wohl eher auf der Seite des Händlers/Onlineshops und eben nicht auf der Seite der Kunden steht.

RIESEN SICHERHEITSLÜCKE !!
…heute hat Payal einfach 4 Abbuchen von meinem Paypalkonto getätigt…Auf meine tel. Anfrage nachdem ich mich 17 min durchs Telefon Menü durchgraben musste, um die versteckte Option einen MA sprechen zu können fand, sagte man mir es gäbe ein Systemfehler. RIESEN SICHERHEITSLÜCKE !!!Bewertung eines Nutzers auf Trustpilot

Gerade einmal 7 Prozent der Nutzer bewerten PayPal auf Trustpilot mit der vollen Punktzahl von 5 Sternen als hervorragend. Die zufriedenen Kunden loben vor allem den Käuferschutz, aber auch das PayPal-System insgesamt und den Support.

Welche Meinung haben Sie zu Paypal?

Uns interessieren die Meinungen und die Erfahrungen unserer Leser. In den Kommentaren unterhalb des Artikels können Sie uns mitteilen, ob Sie mit PayPal vollkommen zufrieden sind oder ob es Probleme gibt und Sie den Verbraucherschutz gefährdet sehen. Wir lesen Ihre Meinungen und Praxisberichte und werden auf häufige Probleme im Rahmen des Artikels gezielt eingehen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer PayPal-Übersicht. Außerdem helfen wir vielen Verbrauchern mit unseren PayPal-Anleitungen, die wir entsprechend dem Bedarf und der Rückmeldung unserer Leser ständig erweitern.

Haben Sie das schon gesehen?

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Geld vom Staat: Das müssen Rentner über die Grundsicherung wissen https://www.verbraucherschutz.com/tipps/geld-vom-staat-das-muessen-rentner-ueber-die-grundsicherung-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/tipps/geld-vom-staat-das-muessen-rentner-ueber-die-grundsicherung-wissen/#respond Thu, 27 Aug 2020 15:13:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40737 Eine niedrige Rente können sich Senioren mit der staatlichen Grundsicherung aufbessern lassen. Doch viele Rentner wissen gar nicht was ihnen zusteht, welches Vermögen sie haben dürfen und was die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss sind.

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Eine niedrige Rente können sich Senioren mit der staatlichen Grundsicherung aufbessern lassen. Doch viele Rentner wissen gar nicht was ihnen zusteht, welches Vermögen sie haben dürfen und was die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss sind. Die Stiftung Warentest hat wichtige Fragen beantwortet.

Wenn Sie lange, aber nur für einen geringen Lohn gearbeitet haben, dann erwerben Sie nur minimale Rentenansprüche. Diese reichen oft nicht zum Leben. Deshalb gibt es die Grundsicherung im Alter, um das Existenzminimum für jeden zu garantieren. Die Leistungen sind steuerfinanziert, und es gibt ein paar Punkte, die Sie beachten sollten.

Das Statistische Bundesamt gab 2018 bekannt, dass 550.000 Menschen im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sind. Diese staatliche Leistung wird aber nicht automatisch wie die Rente gezahlt, sondern nur auf Antrag gewährt. Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden. Der Antragsteller wird also aufgefordert, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Viele Senioren scheuen den Gang zum Amt, auch wegen mangelhafter oder fehlerhafter Informationen, obwohl sie einen Anspruch auf die Leistungen hätten. Die Stiftung Warentest hat Antworten auf häufige Fragen in Zusammenhang mit der Beantragung von Grundsicherung gegeben.

Haben Sie das schon gesehen?

Wie hoch ist der Zuschuss und werden Kinder herangezogen?

Der größte Irrtum gleich vorneweg: Die Kinder werden nicht zur Finanzierung des Lebens ihrer Eltern herangezogen. Auch dann nicht, wenn sie zu den Besserverdienenden gehören. Seit der Reform 2003 zahlt ausschließlich der Staat, wenn die Rente nicht reicht. Und letztlich kann es dem Rentner egal sein, welche Kasse für sein Auskommen zuständig ist, die Renten- oder die Staatskasse. Wenn, ja wenn da nicht doch ein Unterschied wäre, der vielen gar nicht gefallen will: Die Bedürftigkeitsprüfung. Sie ist beim Sozialamt Voraussetzung für die Bewilligung der Grundsicherung, und sie ist vielen zu recht ein Graus.

Der Antrag wird bei der für den Rentner zuständigen Behörde gestellt. Das Amt übernimmt bei entsprechender Bedürftigkeit die Mietkosten und zahlt eine Pauschale für die Lebenshaltungskosten. Als sogenannter Regelsatz sind das 2020 für Alleinstehende 432 Euro. Paare erhalten pro Person 389 Euro. 2020 sollen 432 bzw. 389 Euro für Paare gezahlt werden. Auch die Heizkosten werden übernommen, wenn sie angemessen sind. Bei besonderen Erkrankungen gibt es auch den Mehrbedarf auf Antrag.

Was ist mit Wohneigentum und privaten Renten?

Es müssen allerdings ein paar Bedingungen erfüllt sein, wenn Sie die Leistungen erhalten möchten. Voraussetzung ist, dass Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Außerdem darf das Einkommen, zu dem auch die Rente zählt, nicht ausreichen. Das Sozialamt rechnet jedes Einkommen auf die Grundsicherung an: Die gesetzliche Rente, jede Nebenbeschäftigung, Miet- und Pachteinnahmen, Zinseinkünfte und Unterhaltszahlungen. Für private Renten im Rahmen der Altersvorsorge wie die Rürup-Rente bleiben 100 Euro monatlich anrechnungs­frei. Leben Sie nicht alleine, wird das Einkommen des Partners mit verrechnet.

Ein angemessenes Haus oder eine Eigentumswohnung, das Ihnen gehört, können Sie selbst bewohnen. Angemessen ist in den Augen der Behörden ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche bis zu 130 Quadratmetern. Wohnungen dürfen in der Regel bis 120 Quadratmeter groß sein.

Welche Freigrenzen gibt es für Vermögen?

Vermögen über 5.000 € muss erst verbraucht werden, bevor die Sozialhilfe zuständig wird. Allerdings können auch sogenannte Wertgegenstände zu dem Schon­vermögen von 5.000 Euro gehören. Zum Vermögen zählt zunächst das vorhandene Bargeld und das Bankkonto, auch Sparbücher. Vorhandene Wertpapiere, Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge, Erbschaften, Immobilienbesitz, Schmuck, Gemälde und das Auto werden als Besitz ebenfalls angerechnet.

Unter besonderen Umständen gelten Ausnahmen, wertvolle Erbstücke dürfen Sie behalten, um unangemessene Härten zu vermeiden. Auch Musikinstrumente (Befriedigung von geistigen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bedürfnissen) werden nicht angetastet. Das Auto zählt zum Schonvermögen, das 5 000 Euro (Stand 2019) beträgt.

Und wie groß darf die Mietwohnung sein?

In der Wohnung können Sie bleiben, wenn das Amt diese als angemessen einstuft. Die örtlichen Wohnverhältnisse werden berücksichtigt. Allgemein gilt eine Richtschnur von 45 – 50 qm für eine Person. Zwei Personen werden 60 qm gestattet. Bei drei Personen sind 75 qm noch erlaubt. Ist die Wohnung zu groß, fordert der Sachbearbeiter Sie auf, sich eine kleinere zu suchen, wenn der Umzug zumutbar ist. Soziale Bindungen werden aber berücksichtigt. Kurz und weniger gut, es hängt oft vom Wohlwollen Ihres Sachbearbeiters ab. Allerdings können Sie gegen die Entscheidung auch Rechtsmittel einlegen, sodass Sie nicht der Laune des Mitarbeiters ausgeliefert sind.

Wo können Sie sich beraten lassen?

Obwohl es sich bei der Grundsicherung um keine Leistung aus der Rentenversicherung handelt, können Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos zu dem Thema beraten lassen. Die Deutsche Rentenversicherung kann bereits frühzeitig vor Rentenbeginn prüfen, ob Sie möglicherweise einen Anspruch auf Grundsicherung haben. Einen Termin für die kostenlose Beratung vereinbaren Sie unter Telefon 0800/10004800 oder Sie buchen einen Beratungstermin über diese Webseite.

In einem weiteren Artikel erfahren Sie, wie hoch die Grundrente ab 2021 ist und wer sie bekommt.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

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(Un)sichere Zahlungsmethoden im Internet: Das müssen Sie wissen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/unsichere-zahlungsmethoden-im-internet-das-muessen-sie-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/unsichere-zahlungsmethoden-im-internet-das-muessen-sie-wissen/#respond Fri, 14 Aug 2020 12:25:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=52617 Beim Umgang mit Geld ist eine gewisse Vorsicht notwendig. Dies gilt auch für den Bereich des Online-Shoppings. Statt eines persönlichen Kontakts wie im Ladengeschäft müssen sich Verbraucher auf die Seriosität der Portale verlassen können. Doch

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Beim Umgang mit Geld ist eine gewisse Vorsicht notwendig. Dies gilt auch für den Bereich des Online-Shoppings. Statt eines persönlichen Kontakts wie im Ladengeschäft müssen sich Verbraucher auf die Seriosität der Portale verlassen können. Doch welche Bezahlmöglichkeiten sind im Internet wirklich sicher und was ist beim Zahlen im Netz zu beachten?

Fast täglich warnen wir vor neuen Fakeshops, die ahnungslose Verbraucher abzocken. Die Betrugsmasche ist einfach und funktioniert seit Jahren. Die nicht existierenden Firmen stellen einen Webshop in das Internet und kassieren per Vorkasse Geld. Die Ware wird dann natürlich nicht geliefert. Das perfide System funktioniert nur, weil die Kunden unsichere Zahlungsmethoden nutzen. Auf diese sind die Betrüger angewiesen.

Wie so oft nutzen Kriminelle hier zwei Faktoren aus. Erstens schauen die Verbraucher auf den Preis. Ist das Angebot günstig, wird oft schnell zugeschlagen. Dabei machen sich die Kunden dann weniger Gedanken um ihr Geld. Dabei wäre das wichtig, da sie in einem Fakeshop alles verlieren und somit der Preis eigentlich eine untergeordnete Rolle spielt. Außerdem nutzen Betrüger die Unwissenheit der Verbraucher aus. Nur dadurch ist es möglich, dass Fakeshops jährlich einen Schaden in Millionenhöhe anrichten.

Bezahloptionen beim Online-Shopping

Wenn Sie häufiger im Internet surfen, besuchen Sie mit Sicherheit den ein oder anderen Online-Shop. Doch kennen Sie die besonderen Bedingungen, die für Einkäufe dort gelten? Erkennen Sie unseriöse Onlineshops? Wissen Sie, welche Zahlungsmethoden am sichersten sind und was ein Händler in Bezug auf Zahlungen eigentlich darf – und was nicht? Die folgenden Details sollten sie kennen:

  1. Kunden haben grundlegend kein Recht, eine bestimmte Zahlungsart zu wählen. Wenn nur eine Zahlungsmethode vorgegeben ist, dann würde ein Abschluss des Vertrags auch nur mit dieser Methode funktionieren. Im Zweifelsfall sollten Sie Abstand nehmen, wenn nur eine unsichere Zahlungsart angeboten wird.
  2. Bereits zu Beginn des Bezahlvorgangs muss Ihnen der Onlinehändler transparent die angebotenen Zahlungsmethoden mitteilen. Es ist nicht erlaubt, dass Sie diese Information erst während des Bestellprozesses erhalten.
  3. Für Kartenzahlungen darf ein Onlinehändler beim Online-Shopping keine Gebühren verlangen! Das gilt seit dem 13.01.2018 in ganz Europa. Unter diese Regelungen fallen „besonders gängige Zahlungsmittel“, wie beispielsweise Visa oder Mastercard.
  4. Auch für SEPA-Überweisungen sowie für SEPA-Lastschriften dürfen keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangt werden – online und offline gleichermaßen.
  5. Es ist erlaubt, dass Zahlung auf Rechnung nur in Kombination mit einer Bonitätsprüfung angeboten wird. In diesem Fall müssen Sie erst Ihre Daten eingeben, danach wird eine Bonitätsprüfung veranlasst. Fällt diese positiv aus, bieten einige Händler optional auch die Zahlung auf Rechnung an.
  6. Mit einem Urteil (Az. 17 HK O 7439/18 vom 13.12.2018) wurde entschieden, dass auch PayPal und Sofortüberweisung keine Extra-Kosten veranlassen dürfen.

In den meisten Fällen haben Verbraucher die Wahl zwischen mehreren Bezahlmöglichkeiten – es gibt jedoch auch Ausnahmen. So wird das Lastschriftverfahren nahezu immer als Zahlungsmethode angeboten, wenn es um Online-Verträge geht. Ein Urteil hat mittlerweile jedoch bestätigt, dass den Kunden auch in solchen Fällen mehrere Zahlungswege angeboten werden müssen. Im konkreten Fall ging es um Versorgungsverträge mit einem Stromanbieter.

Die sicherste Zahlungsmethode im Internet

Bei den meisten Zahlungsmethoden gibt es zusätzliche Sicherheiten, die Verbrauchern einen gewissen Schutz bieten. Dann wird der Kaufbetrag etwa erst an den Verkäufer transferiert, wenn die Bestellung beim Kunden eingetroffen ist.

Beim Kauf auf Rechnung hat der Käufer besonders viel Zeit, das Geld zu überweisen. Gerade bei Kleidung oder Schuhen ist dies vorteilhaft, weil dann genug Zeit bleibt, die bestellten Artikel zuhause anzuprobieren. Passt etwas nicht, kann es zurückgesendet werden. Somit muss niemand in Vorleistung gehen und am Ende wird nur bezahlt, was auch beim Kunden bleibt.

Der Verkäufer trägt bei dieser Bezahloption das größte Risiko. Zum einen wird die Ware geliefert und er bekommt sein Geld erst mit einigen Tagen Verzögerung. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass Kunden nicht bezahlen und weitere Anstrengungen nötig sind, um den Rechnungsbetrag zu erhalten. Deshalb wird diese Bezahlmöglichkeit oftmals nur zu bestimmten Bedingungen gewährt. 

Eine gute Sicherheit für beide Seiten bietet die Einzugsermächtigung. Verbraucher haben hier die Möglichkeit, die Zahlung innerhalb einer Frist von acht Wochen zu stornieren. Dennoch muss der Verkäufer nicht allzu lange auf sein Geld warten.

Haben Sie das schon gesehen?

Weitere Zahlungsmethoden im Internet

Es gibt noch eine Reihe weiterer Varianten, wie Sie im Internet beim Shopping bezahlen können. Einige Verbraucher bezahlen lieber per Kreditkarte oder überweisen das Geld vorab und gehen damit in Vorkasse. Wie sicher sind diese Zahlungsmethoden?

  • Überweisung/Vorkasse: Wenn Sie die Ware noch nicht erhalten haben, aber bewusst schon selbst eine Überweisung tätigen, dann ist hierfür viel Vertrauen nötig. Kennen Sie den Webshop und wissen Sie, dass dort alles glatt läuft? Dann können Sie die Überweisung nutzen. Bei einer Erstbestellung im Internet sollten Sie besser eine andere Zahlungsart wählen. Das Geld lässt sich nach einer selbst initiierten Überweisung häufig nicht über die Bank zurückholen. Im schlimmsten Fall kommt die bestellte Ware nicht, falsch oder beschädigt bei Ihnen an.
  • Kreditkarte: Auch bei der Bezahlung mit Kreditkarte gehen Sie als Kunde erst einmal in Vorleistung, ohne dafür schon Ware zu erhalten. Auch hier ist das Vertrauen wichtig, da es natürlich schiefgehen kann, wenn Sie den Shop noch nicht kennen. Dennoch haben Sie bei dieser Methode einen gewissen Käuferschutz. Kommt die bestellte Ware nicht bei Ihnen an, können Sie das Geld zurückerhalten. Für die bestmögliche Sicherheit sollten Sie beim Bezahlen verschiedene Regeln beachten.
  • Nachnahme: Um das Problem mit der Zahlung vorab zu umgehen, wählen einige Kunden die Zahlung per Nachnahme. Das Paket kommt beim Kunden zu Hause an und erst dann wird der Kaufbetrag direkt bei der Übergabe des Pakets an den Versanddienstleister gezahlt – oft zuzüglich einer Nachnahmegebühr. Ein Problem gibt es aber immer noch, sodass auch die Zahlung per Nachnahme nicht vor Betrügern schützen kann: In dem Paket könnte sich theoretisch etwas anderes als die bestellte Ware befinden oder der Karton ist sogar leer.
  • Sofortüberweisung: Dieser Dienst ist ebenfalls sehr beliebt, da die Methode schnell funktioniert. Sie geben die Zahlungsdaten nicht direkt auf dem Portal des Onlineshops ein. Stattdessen werden Sie für den Bezahlvorgang an einen speziellen Dienstleister weitergeleitet. Hier profitieren Sie von den üblichen Sicherheiten, die auch für das Onlinebanking gelten. Nach dem Einloggen mit ihren Zugangsdaten wird die Überweisung direkt in die Wege geleitet. Diese Art von Finanzsystemen ist zudem besonders überwacht. Die entsprechenden Anbieter unterliegen der Finanzaufsicht BaFin. Dennoch handelt es sich auch hier um Vorkasse, ähnlich der normalen Banküberweisung.

Sollten Sie übrigens einen Betrugsversuch entdeckt haben, können Sie diesen jederzeit bei uns melden. Dann können auch andere Verbraucher darüber informiert werden.

Besondere Internet-Bezahlsysteme wie PayPal und Klarna

Eine weitere Möglichkeit ist die Abwicklung einer Bestellung über spezielle Zahlungsdienstleister. Sie werden auch als Cyber- oder E-Wallets bezeichnet. Besonders verbreitet ist hier der Anbieter PayPal oder Klarna. Bei diesen Anbietern geben Sie Ihre Zahlungsdaten nicht an den jeweiligen Onlineshop weiter. Stattdessen eröffnen Sie zum Beispiel bei PayPal ein eigenes Konto, verifizieren sich und über diesen Dienst wird die Zahlung vorgenommen.

PayPal fungiert dabei als dritte Partei zwischen Käufer und Verkäufer. Sie zahlen den Kaufbetrag an PayPal und dieser leitet das Geld an den Shop weiter. Ein Vorteil ist die sofortige Bearbeitung. Das Geld wird dem Onlineshop direkt gutgeschrieben, sodass auch das Paket schnellstmöglich losgeschickt wird. Zudem profitieren Sie von gewissen Vorteilen durch den speziellen Käuferschutz. Er ermöglicht es ebenfalls, eine bereits getätigte Zahlung zu stornieren und den Betrag rückerstatten zu lassen.

Da PayPal und andere bekannte E-Wallets-Anbieter bereits jahrelang auf dem Markt sind, zählen sie häufig zu den sicheren Bezahlmethoden im Internet. Viele Online-Händler setzen daher verstärkt auf diese Dienste, denn sie erhalten ebenfalls einen Schutz vor Zahlungsausfällen, wenn sie gewisse Regeln beachten. Dazu zählt etwa ein zügiger Versand. Doch ganz unproblematisch ist der Einsatz von PayPal nicht. So lauern auch bei der Bezahlung mit PayPal einige Fallen, da der Käuferschutz längst nicht für jeden Einkauf gilt. Wir haben vor den häufigsten Abzock-Maschen mit PayPal gewarnt.

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Vorsicht Virus: E-Mail „Steuerrückzahlung“ und „Steuern“ von Schweizerische Steuerverwaltung ist Spam https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-virus-e-mail-steuerrueckzahlung-von-schweizerische-eidgenossenschaft-ist-spam/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-virus-e-mail-steuerrueckzahlung-von-schweizerische-eidgenossenschaft-ist-spam/#comments Thu, 14 May 2020 06:58:04 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=47612 Eine E-Mail im Namen der Schweizerische Steuerverwaltung kündigt eine Steuerrückzahlung in Höhe von 795,65 CHF oder 938,45 CHF an. Dafür müssen Sie nur das beigefügte Formular ausfüllen. Doch genau das dürfen Sie nicht öffnen. Es

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Eine E-Mail im Namen der Schweizerische Steuerverwaltung kündigt eine Steuerrückzahlung in Höhe von 795,65 CHF oder 938,45 CHF an. Dafür müssen Sie nur das beigefügte Formular ausfüllen. Doch genau das dürfen Sie nicht öffnen. Es enthält Schadsoftware.

In der Vergangenheit haben wir schon häufiger vor betrügerischen E-Mails im Namen des Finanzamtes in Deutschland und Österreich gewarnt. Beispielsweise sollten mit einer Benachrichtigung über eine Steuerrückzahlung persönliche Daten gestohlen werden. Auch mit einem Trojaner versuchten Kriminelle in der Vergangenheit zu betrügen und im Namen des Finanzamtes an das Geld von Onlinebanking-Kunden zu kommen. Nicht zuletzt wurden im letzten Jahr gefälschte Steuerbescheide im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern versendet.

Aktuell befinden sich in vielen virtuellen Postfächern erneut überraschende E-Mails. Diesmal geht es um Ihre Steuererklärung und es sind Steuerzahler in der Schweiz betroffen, die angeblich eine Steuerrückzahlung von der Schweizerischen Eidgenossenschaft bekommen. Im Anhang der E-Mails befindet sich ein vermeintliches Formular. Allerdings handelt es sich dabei um eine Excel-Datei mit der Endung .xlsm. Die Datei enthält Schadsoftware und kann Ihren Computer infizieren, wenn Sie diese mit Microsoft Office öffnen.

Wichtiger Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass die Nachricht nicht von der Eidgenössischen Steuerverwaltung stammt. Fallen Sie auf den Betrug nicht herein. Der Name „Schweizerische Eidgenossenschaft“ wird missbräuchlich verwendet. Die Eidgenössische Steuerverwaltung in der Schweiz erreichen Sie im Internet unter dieser Webadresse.

So sieht die Fake-Mail im Namen der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus

Der angebliche Rückzahlungsbetrag beträgt aktuell 795,65 CHF, kann in den E-Mails jedoch variieren. Die Nachrichten sind unpersonalisiert. Das bedeutet, dass der Empfänger nicht mit seinem Namen angesprochen wird und auch sonst keine persönlichen Daten enthalten sind.

Aus Erfahrung wissen wir, dass sich das Design und die Art der E-Mails schnell ändern können. Falls Sie eine andere E-Mail mit einem abweichenden Text oder Design erhalten, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Folgende Daten sind bisher bekannt:

Absender:

  • Schweizerische Eidgenossenschaft
  • Schweizerische Steuerverwaltung

Betreffzeilen

  • Steuerrückzahlung
  • Steuern

So lautet der Text in den E-Mails:

13.05.2020 Steuerrückzahlung von Schweizerische Eidgenossenschaft

Steuererklärung
Guten Tag,
Nach den letzten jährlichen Berechnungen Ihrer steuerlichen Tätigkeit haben wir festgestellt, dass Sie Anspruch auf eine Steuerrückerstattung zu erhalten haben von 795.65 CHF.
Um Ihre Steuerrückerstattung zu erhalten, bitten wir Sie das Dokument herunterzuladen und füllen Sie das Steuerrückerstattungs-Formular an uns zurück. Reichen Sie bitte die Steuerrückerstattungsanforderung ein und lassen Sie es uns innerhalb 2 Tage zu verarbeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung aus technischen Gründen auf Mobilen Endgeräten nicht korrekt dargestellt wird. Wir bitten Sie die Abrechnung auf Ihrem Rechner zu öffnen mit Excel.
Mit freundlichen Grüßen,
Eidgenössische Steuerverwaltung

Anlage: complete__11.xlsm (~41 KB)

2020-05-13 Schweizerische Eidgenossenschaft Spam Fake-Mail Steuerrueckzahlung
(Quelle: Screenshot)

Wir warnen ausdrücklich davor, die angehängte
Excel-Datei zu öffnen. 

Was sollen Sie mit der E-Mail tun?

Auf keinen Fall dürfen Sie den Anhang der E-Mail öffnen. Durch das Öffnen der Excel-Datei wird eine gefährliche Schadsoftware auf dem Computer installiert. Wir empfehlen Ihnen, die E-Mail sofort zu löschen.

Spam Symbolbild
Mit dieser Frage machen Sie Freunde sprachlos: Woher kommt der Begriff Spam?

Alle haben ihn und keiner möchte ihn haben. Doch wer mit dem Internet in Berührung kommt, wird auch bald von Spam hören. Kaum ein Nutzer kann spontan sagen, wie es eigentlich zu dem Namen Spam

Ein Kommentar

Welche Gefahr besteht?

Wir schätzen die Gefahr aktuell als besonders hoch ein, da der Virus von den meisten Virenscannern noch nicht erkannt wird. In diesem Fall wollen die Absender nicht direkt an Ihr Geld. Vielmehr geht es darum, dass Sie aus Neugier die heruntergeladene Datei öffnen. Dabei handelt es sich um eine infizierte Excel-Datei, die jede Menge Schaden auf Ihrem Computer anrichten kann.

Denkbar ist, dass über die angehängte Datei verschiedene Schadsoftware verbreitet wird. In unserem Fall handelte es sich um einen sogenannten Makrovirus. Dieser kann durch das Öffnen der Datei in Microsoft Excel aktiv werden und entweder die Dateien Ihres Computers verschlüsseln oder weitere Malware herunterladen und ausführen. Ransomware ist besonders gefährlich, da sich die Schadsoftware oft über das Netzwerk verbreitet und damit auch Daten auf anderen Computern unbrauchbar machen kann. Denkbar ist auch, dass über die E-Mails der gefährliche Virus Emotet verbreitet wird.

Haben Sie das schon gesehen?

Melden Sie Spam und machen Sie das Internet sicherer

Sie können Spam-Mails melden, indem Sie diese an [email protected] weiterleiten. Wir warnen vor bösartigen E-Mails, sodass auch andere Medien auf die Informationen zurückgreifen können und somit viele Internetnutzer gewarnt werden.

Fragen zu diesem Thema können Sie unterhalb des Artikels über die Kommentare stellen.

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Neue Betrugsmasche mit Ein-Cent-Überweisung: Wenn Betrüger Geld überweisen https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/neue-betrugsmasche-mit-ein-cent-ueberweisung-wenn-betrueger-geld-ueberweisen/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/neue-betrugsmasche-mit-ein-cent-ueberweisung-wenn-betrueger-geld-ueberweisen/#respond Thu, 09 Apr 2020 07:59:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=31200 Kriminelle und dubiose Geschäftemacher denken sich immer wieder neue Betrugsmaschen aus. Letztlich wollen sie dabei an das Geld der Opfer. Wenn Sie eine Überweisung von einem Cent auf Ihr Bankkonto bekommen, könnte auch das ein

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Kriminelle und dubiose Geschäftemacher denken sich immer wieder neue Betrugsmaschen aus. Letztlich wollen sie dabei an das Geld der Opfer. Wenn Sie eine Überweisung von einem Cent auf Ihr Bankkonto bekommen, könnte auch das ein Betrugsversuch sein. Wenig später wird Ihr Konto dann belastet.

Wir warnen immer wieder vor neuen Betrugsmaschen beim Onlinebanking. Kriminelle versuchen über das Internet an das Geld der Nutzer zu kommen. Mit einer neuen Betrugsmasche schenken die Ganoven den potenziellen Opfern zunächst einen Cent. Danach nehmen sie die Bankkunden richtig aus.

Fast jeder hat schon einmal eine Überweisung von einem oder zwei Cent erhalten. Meist dienen diese Geldtransfers der Überprüfung der angegebenen Kontonummer. So überweisen einige Unternehmen beispielsweise einen geringen Centbetrag, den Sie auf der Webseite des Unternehmens als eine Art Pin eingeben müssen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Sie der Kontoinhaber sind.Doch auch Kriminelle überprüfen mit einer 1 Cent Überweisung die Existenz eines Kontos. Anschließend bedienen sie sich in Selbstbedienungsmanier.

Haben Sie das schon gesehen?

Polizei warnt vor 1 Cent Überweisung

Kriminelle haben grundsätzlich nichts zu verschenken, was nicht bedeutet, dass sie nicht in Vorleistung gehen. Mit der Überweisung von einem Cent überprüfen die Kriminellen, ob es eine zufällig generierte Bankverbindung oder eine IBAN aus alten Datenbeständen gibt. Denn nur in diesem Fall kommt der eine Cent an. Existiert die IBAN nicht, kommt das Geld zurück zu den Betrügern. Anschließend nutzen die Ganoven die IBAN für Lastschriften, Einkäufe im Internet auf fremde Kosten oder Überweisungsbetrug.

Passiert ist das beispielsweise in Neubrandenburg. Dort hatte eine Familie auf zwei verschiedenen Bankverbindungen über PayPal eine Überweisung von einem Cent bekommen. Wenige Tage später wurden von beiden Konten unberechtigt kleiner Beträge in Höhe von 53 Euro beziehungsweise 63 Euro abgebucht. Die Familie bemerkte die Abbuchung und konnte das Geld zurückbuchen.

Wichtig: Überprüfen Sie immer zeitnah Ihre Kontoauszüge. Gerade kleiner Beträge fallen bei vielen Verbrauchern nicht auf, belasten jedoch trotzdem die Haushaltskasse.

Ein Cent Überweisungen von Spendenorganisationen

Auch wohltätige Organisationen nutzen Ein-Cent-Überweisungen, um den Absender einer Spende über die Möglichkeit der Ausstellung einer Spendenquittung zu informieren. Dann steht im Verwendungszweck häufig eine Telefonnummer oder Internetadresse, über die der Spender eine Spendenbescheinigung bei dem Verein oder der Organisation anfordern kann. Stefan Ludwig von der Postbank sagt dazu:

Die Überweisung von Kleinstbeträgen wird von zahlreichen Spendenorganisationen genutzt, um die Anschrift von Personen ausfindig zu machen, die zu ihren Gunsten gespendet haben. Denn nur wenn sie die Adresse des Gebers kennen, können sie für ihn eine Spendenquittung ausstellen.

Stefan Ludwig von der Postbank am 13.02.2019

Betrüger nutzen auch Ein-Cent-Überweisungen zur Kontaktaufnahme

Wichtig ist für Sie als Zahlungsempfänger, dass Sie sich den Verwendungszweck oder Zahlungsgrund einer Überweisung immer gut durchlesen. Denn die Überweisung von einem Cent nutzen auch Betrüger für die Anbahnung eines Kontaktes. In diesen Fällen erhalten Sie eine Gutschrift von einem oder zwei Cent. Im Verwendungszweck zu der Überweisung ist eine Telefonnummer vermerkt, die Sie anrufen sollen. Die Zahlungsempfänger werden dabei nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Und genau hier werden Sie abgezockt, wenn Sie die Telefonnummer anrufen. Entweder handelt es sich um sehr teure Verbindungen oder am Telefon werden Sie von Kriminellen gezielt betrogen. Deshalb sollten Sie immer genau überlegen, ob Sie den Absender der Überweisung kennen. Ist das nicht der Fall, dann sollten Sie auf keinen Fall anrufen. Freuen Sie sich stattdessen über den Zugewinn von 1 Cent. Noch einmal Stefan Ludwig von der Postbank:

Bankkunden sollten dieser Aufforderung auf keinen Fall nachkommen, da der Anruf mit horrenden Kosten verbunden sein kann.

Stefan Ludwig von der Postbank am 13.02.2019

Haben Sie schon einmal eine Ein-Cent-Überweisung bekommen?

Wir warnen Sie regelmäßig vor dubiosen Betrugsmaschen, bei denen Sie nur Geld verlieren können. Bitte helfen Sie uns und unseren Lesern. Teilen Sie uns mit, wenn auch Sie schon einmal eine dubiose Ein-Cent-Überweisung erhalten haben oder auf andere Weise betrogen wurden. Wir warnen andere Leser, damit diese nicht in die Falle tappen. Für Ihre Fragen, Hinweise und Anregungen erreichen Sie uns unter der E-Mail-Adresse [email protected].

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