Reisen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:41:14 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Reisen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Bargeld, Karten, Reiseschecks: Das richtige Zahlungsmittel im Ausland – Vor- und Nachteile https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bargeld-karten-reiseschecks-das-richtige-zahlungsmittel-im-ausland-vor-und-nachteile/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bargeld-karten-reiseschecks-das-richtige-zahlungsmittel-im-ausland-vor-und-nachteile/#respond Fri, 13 May 2022 07:41:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=54683 Die Vor- und Nachteile sollten immer gut abgewägt werden, weshalb man sich über alle Arten informieren sollte. Auch ist Achtung geboten, wenn die Fremdwährung direkt in Euro umgerechnet werden soll. Unabhängig davon, wohin die Reise

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Die Vor- und Nachteile sollten immer gut abgewägt werden, weshalb man sich über alle Arten informieren sollte. Auch ist Achtung geboten, wenn die Fremdwährung direkt in Euro umgerechnet werden soll. Unabhängig davon, wohin die Reise gehen soll – bei all den Urlaubsvorbereitungen ist immer darüber nachzudenken, ob es reicht, Bargeld mitzunehmen. Ebenso ist abzuwägen, welche Karten geeignet sind und ob Reisechecks Sinn machen. Außerhalb der Euro-Zonen kann es gefährlich sein, bei Händlern oder an Automaten den Euro in Landeswährung umrechnen zu lassen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man nie auf nur ein Zahlungsmittel zählen. Das ist für einen kurzen Wochenendtrip in Ordnung. Geht der Urlaub aber eine Woche und länger, so sollte man sich hier absichern und am Urlaubsort lieber auf verschiedene Zahlungsmittel setzen. Gleich werden nun die Vor- und Nachteile dieser betrachtet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kreditkarte, Bargeld oder EC-Karte – alle Bezahlmöglichkeiten bieten Vor- wie auch Nachteile.
  • Im Urlaub mehrere Zahlmöglichkeiten zu kombinieren, ist sicherer.
  • Die Umrechnung vom Euro in die Landewährung, kann im Urlaubsland teuer werden.

Bargeld zählt immer

Mit Bargeld kann man überall bezahlen und deshalb gehört es immer in den Geldbeutel.

Jedoch sollte die Bargeldmenge im Urlaub nicht zu hoch sein, weshalb Sie verschiedene Punkte berücksichtigen sollten.

  • Wie lang ist der Urlaub?
  • Gibt es eine hohe Gefahr, das Geld zu verlieren oder könnte es entwendet werden?
  • Ist es Ihnen möglich auch Zahlungsmittel wie Kreditkarten oder Bankkarten zu verwenden?

Achten Sie immer darauf, dass Sie einen Bargeldpuffer behalten, den sie nicht ausgeben. Zudem ist es ratsam, niemals die ganze Urlaubskasse mitzunehmen. Verteilen Sie das Geld auf Handtaschen, Brustbeutel und den Hotelsafe.

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Sollte die Reise in ein Land außerhalb der Eurozone gehen, so lassen Sie bereits einen Teil Ihrer Urlaubskasse zuhause umtauschen. Auf diese Weise haben Sie bereits am Urlaubsort angekommen die passende Währung. So können Sie gleich das Taxi, Lebensmittel oder ein Trinkgeld bezahlen.

Informieren Sie sich vorab, ob Sie auch Fremdwährung in das Land mitbringen können. In manchen Ländern ist dies nur erlaubt, wenn es sich um eine kleine Summe der Landeswährung handelt. Sie bekommen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes hierzu ausreichend Informationen. Bedenken Sie auch, dass die Ausfuhr von Landeswährung in manchen Ländern nur in geringer Menge erlaubt ist.

Bankkundenkarten nicht immer erwünscht

Früher hieß die Bankkundenkarte EC-Karte und mit ihr kann bezahlt aber auch Geld abgehoben werden.

Girokarten

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Girokarte und der V Pay-Karten. Mit der Girokarte können Sie auch im Ausland Geld abheben oder etwas damit bezahlen. Bekannt ist die Girokarte als Mastercard von Maestro und als V Pay von Visa. Die meisten Verbraucher kennen diese Anbieter aufgrund der Kreditkarten, die diese Anbieter führen. Neben diesen bieten die Unternehmen aber auch Girokarten. Es gibt aber auch noch andere Anbieter, wie zum Beispiel EUFISERF der europäischen Sparkassen. Jede Karte enthält Logos, anhand derer man sofort weiß, welche Karte von welchem System unterstützt wird.

V Pay-Karten

Besitzen Sie eine V Pay-Karte, kann es am Urlaubsort schon den ersten Ärger geben. Obwohl Sie sich noch im europäischen Ausland befinden, kann es sein, dass Sie für jede Nutzung am Geldautomaten oder beim Bezahlen Sorge haben müssen, dass dies nicht geht. Die Karte verfügt über einen Chip, der bei Nutzung ausgelesen wird. Verfügt ein älterer Automat oder ein altes Kassensystem nur über die Funktion, den Magnetstreifen auszulesen, geht das nicht und die Zahlung wird verweigert. Bei VISA gab es hier scheinbar noch keine Probleme mit der Akzeptanz. Sicherheitshalber können Sie sich aber bei Ihrem Geldinstitut informieren, ob es am Urlaubsziel Probleme geben könnte.

Kenntnisse zeigen auch, dass es auch zu Akzeptanzproblemen kommen kann, wenn Sie außerhalb der Eurozone mit einer Karte mit V Pay-Logo bezahlen wollen. Das Risiko ist hier aber schwindend. Bisher gab es auch in nicht EU-Ländern keine Probleme, wenn der Kunde zum Beispiel in der Türkei bezahlen wollte. Laut Webseite von Visa werden die V Pay-Karten mittlerweile auf der ganzen Welt akzeptiert, sofern der Chip und die PIN genutzt werden können. Auch hier gilt, vorsichtshalber bei der Bank vorab nachfragen.

Maestro-Karte

Bei der Maestro-Karte sieht das schon anders aus. Sie kann auch unter Verwendung des Magnetstreifens genutzt werden. Auch hat sie eine weltweite Akzeptanz. Das birgt aber auch ein Risiko: Via Skimming können Langfinger die Kartendaten auslesen und damit eine Kopie der Karte machen.

Fragen Sie noch vor dem Urlaub bei Ihrem Geldinstitut nach, ob der Einsatz Ihrer Karte im Urlaubsland kostenpflichtig ist. Achtung: Viele Banken geben nur Informationen zu den eigenen Gebühren. Es kann aber auch sein, dass die Banken am Urlaubsort oder auch die Händler für den Karteneinsatz Gebühren veranschlagen. Hier zum Beispiel für das Abheben am Geldautomaten im Urlaubsland. Bezahlen Sie dagegen in einer Fremdwährung, so kann es sein, dass man Ihnen einen schlechten Wechselkurs bietet, der Geld kostet.

Kartenzahlung und das Ausland

Bezahlen Sie innerhalb Europas mit der Karte, so ist das kostenlos. Im Ausland sieht das aber schon anders aus. Die EU-Preisverordnung ist dafür zuständig, zu regeln, dass Zahlungen innerhalb der EU nicht mehr kosten dürfen als im Heimatland. In Deutschland bezahlen Sie keine Gebühren für Zahlungen mit der Karte und somit auch nicht in anderen Euro-Ländern.

Im Ausland Bargeld abheben

Heben Sie Geld im europäischen oder außereuropäischen Ausland ab, so entstehen Ihnen immer Gebühren.

Fazit zu Bankkundenkarten

Egal welche Karte Sie als Zahlungsmittel mit in den Urlaub nehmen, Sie haben immer das Risiko, dass Diebe an Ihre Karte kommen. Diese Ausgaben werden Ihnen nicht zurückbezahlt. Behalten Sie Ihre Karte immer bei sich und lassen Sie diese sofort sperren, wenn Sie abhandenkommt.

Verfügen Sie über eine Maestro-Karte, EUFISERV-Karte oder V Pay-Karte so verlassen Sie sich im Ausland nicht auf diese. Sie sind eigentlich nur für die Verwendung in Deutschland angedacht.

Sparkarten – unüblich für den Urlaub

Die Sparkarte ersetzt das Sparbuch und mit diesem konnte man auch im Urlaub Geld abheben.

Seit über 10 Jahren ist dies aber nicht mehr möglich. Viele größere Bankinstitute setzen heute auf Sparkarten. Diese lassen sich auch im Ausland zum Geldabheben einsetzen. Je nach Bank gibt es hier aber Unterschiede zu den Akzeptanzstellen und den Regularien. Grundsätzlich können Sie aber immer nur über das Geld verfügen, dass Sie angespart haben. Auch können Sie pro Monat nur eine begrenzte Höhe an Geld abheben. So behalten Sie besser die Übersicht, können aber finanziell nicht flexibel agieren.

Achtung mit der Postbank Sparkarte! Hier wurden für das Abheben im Ausland Begrenzungen gesetzt. Es gehen pro Jahr nur noch vier Geldabhebungen.

Steht auf dem Geldautomaten, dass die Entgelte kostenlos sind, so gilt das nur für Visa und Postbank. Vor Ort kann der Betreiber des Automaten durchaus Gebühren verlangen. In der Regel steht das aber am Geldautomaten als Information.

Möchten Sie im Urlaub auf diese Karten setzen, so informieren Sie sich vor Reiseantritt, ob hier Gebühren anfallen können. Denken Sie immer daran: Sprechen Sie mit Ihrer Sparkasse oder Bank.

Achtung: Sie können mit dieser Sparkarte nur Geld abheben, aber nicht bezahlen.

Kreditkarten sind immer praktisch

Gerade im Ausland sind Sie mit Kreditkarten gut beraten.

Sie können damit an Geldautomaten Geld bekommen und natürlich in den meisten Läden aber auch Lokalen bezahlen. Es ist absolut egal, welche Währung das Land hat. Jedoch darf man die Sicherheitsrisiken nicht vergessen. Auch hier ist es nicht so einfach, den Kontostand im Auge zu behalten – vor allen Dingen dann, wenn Sie länger im Ausland sind.

Vor Reiseantritt sollten Sie unbedingt nachfragen, ob und welche Gebühren Ihnen beim Zahlen und Geldabheben am Automaten entstehen. Es gilt drei Faktoren zu unterscheiden, die Geld kosten. Die Gebühren, die die eigene Bank oder das Kartenunternehmen auferlegt. Den Wechselkurs, der bei Fremdwährung entsteht. Am Ende noch die Gebühren, die die Bank oder Händler im Urlaubsland verlangen. Tatsächlich müssen Sie meist für die Nutzung des Geldautomaten im Ausland auch eine Gebühr bezahlen. Das Gleiche gilt für Händler, die unter Umständen eine Gebühr für das Bezahlen verlangen können.

Viele Banken werben damit, dass Sie mit dieser Karte weltweit Geld abheben können und auch bezahlen. Doch diese Aussage gilt meist nur für die eigenen Gebühren. Fragen Sie einfach bei Ihrem Geldinstitut nach.

Versteckte Kostenfallen

Eine Sofortumrechnung am Geldautomaten kann Sie unnötig Geld kosten.

Achtung, wenn Ihnen der Bankautomat im Urlaubsland eine Umrechnung der Landeswährung in Euro anbietet. Die Automaten locken hier meist damit, dass Sie einen garantierten Wechselkurs anbieten, oder sie werben damit keinen Aufschlag zu machen. Am Ende bezahlen die Kunden aber drauf, weil die Betreiber der Automaten entweder Aufschläge erheben oder aber einen für den Kunden schlechten Wechselkurs machen. Sie kommen kostengünstiger aus der Sache, wenn Sie die Umrechnung nicht machen lassen. Erledigen Sie das lieber bei Ihrem Kreditunternehmen oder Ihrer Hausbank – das ist günstiger für Sie.

Auch beim Bezahlen in Lokalen, Tankstellen oder Läden gibt es das Problem bei der Kartenzahlung. Verzichten Sie hier darauf, in Euro zu bezahlen. Auch hier kommen Sie günstiger weg, wenn Sie sich auf die Wechselkurse Ihrer Bank oder Kreditkartenunternehmen verlassen. Bevor Sie Ihren PIN eingeben oder die Quittung unterzeichnen, gehen Sie sicher, dass der zu zahlende Betrag auch als Landeswährung auf dem Bon steht. Es kann nämlich passieren, dass man Ihnen die teure Umrechnung einfach unterschieben möchte.

Travellerschecks gibt es noch

Der Reisescheck war früher ganz normal und wurde gerne mit in den Urlaub genommen.

Man bekam sie von Thomas Cook oder American Express. Da es aber nur immer mehr Kreditkartenunternehmen gibt, wurden die Reiseschecks ein wenig verdrängt. Sie spielten keine große Rolle mehr für den Urlaub und sind in Deutschland auch nicht mehr verfügbar. Haben Sie noch alte Reiseschecks zuhause, erkundigen Sie sich erst, ob diese im Urlaubsland auch noch angenommen werden.

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Die Reiseschecks haben Vorteile: Sie galten als sehr sicher. Jeder Scheck musste persönlich unterschrieben werden, wenn er ausgegeben wurde. Zum Einlösen des Schecks musste nochmals eine Unterschrift getätigt und zusätzlich der Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden. Zudem gab es von den Scheck-Unternehmen das Versprechen, diese bei Verlust so schnell wie möglich zu ersetzen. Zwar musste man dann Gebühren für die neuen Schecks bezahlen, sie waren aber auch versichert. Für eher kriminelle Länder waren die Reiseschecks damals unverzichtbar.

Natürlich hatten aber auch sie Nachteile, weil sie hohe Kosten verursachten. In der Regel musste man sechs Euro als Mindestgebühr bezahlen, die das Unternehmen schon bei der Vergabe der Schecks verlangte. Wurden die Schecks eingelöst, waren nochmals Gebühren fällig. Aber man muss erwähnen, dass die Reiseschecks in den wichtigsten Weltwährungen erhältlich waren, also Euro, Britisches Pfund, US-Dollar, Japanische Yen oder Schweizer Franken.

Notfälle passieren

Der Geldtransfer in das Ausland ist eine Alternative, wenn Ihnen wirklich das Geld ausgeht.

Planen Sie längere Zeit ins Ausland zu reisen, so klären Sie schon vor der Abreise ab, wie es Verwandten oder auch Bekannten möglich ist, Ihnen Geld ins Urlaubsland zukommen zulassen. Die Blitzüberweisung gilt hier als einer der schnellsten Wege und diese wird von Diensten für Geldtransfer wie zum Beispiel Moneygram oder Western Union angeboten. Sie brauche kein Bankkonto und müssen nur Ihren nicht abgelaufenen Ausweis mitbringen. Zudem werden persönliche Daten vom Sender oder Empfänger benötigt. Innerhalb weniger Minuten können Sie das Geld beim Transferdienst im Urlaubsland abholen.

Auch hier gibt es Nachteile: Der Service kann enorme Kosten verursachen. Versuchen Sie somit, diesen Service nicht nutzen zu müssen. Setzen Sie die ganzen genannten Zahlungsmittel richtig ein, so kann Ihnen eigentlich nichts passieren.

Sie können die Konditionen sehr gut auf der Seite geldtransfair.de vergleichen. Diese wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Auftrag gegeben.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zahlungsmittel im Ausland

1. Frage Gibt es noch Reiseschecks?

In Deutschland werden sie nicht mehr vergeben, da Sie von Kreditkarten abgelöst wurden.

2. Frage Wie hoch sind die Gebühren bei Zahlung und Abhebung mit der Kreditkarte im Ausland?

Dies hängt ganz von Ihrem Anbieter ab, weshalb Sie sich hier vor Reiseantritt erkundigen sollten.

3. Frage Kann ich mit der Sparkarte im Ausland Geld abheben?

Ja, das ist möglich, jedoch ist hier ein Limit vorgeben. Auch können Sie nur über die Summe verfügen, die auf der Sparkarte einbezahlt ist.

4. Frage Ist ein Geldtransfer ins Ausland sicher?

Für Sie ist es absolut sicher und Sie können schon nach kurzer Zeit über das Geld verfügen. Bedenken Sie jedoch die hohen Gebühren die hier entstehen.

5. Frage Ist es sicher Bargeld mitzunehmen?

Geld ist eine harte Währung und immer gerne gesehen. Verteilen Sie Ihr Urlaubsbudget aber auf verschiedene Taschen oder Brusttaschen und verwahren Sie auch einen Teil im Hoteltresor auf. Auf diese Weise ist das Risiko nicht so groß, dass man Ihnen das ganze Geld stiehlt.

Fazit

Es bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, um im Urlaub flüssig zu bleiben. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, kombinieren Sie alle genannten Möglichkeiten sinnvoll miteinander und denken Sie immer an die Sicherheit. Verteilen Sie Karten und Bargeld gezielt auf verschiedene Taschen und Beutel, die sie möglichst nah am Körper oder unter der Kleidung tragen. So haben Langfinger keine Chance. Denken Sie auch immer daran, sich vor der Abreise über sämtliche Gebühren zu informieren, damit Sie Ihr Urlaubsbudget nicht überschreiten.

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Insolvenzen der Reiseanbieter: So sind Verbraucher abgesichert https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/insolvenzen-der-reiseanbieter-so-sind-verbraucher-abgesichert/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/insolvenzen-der-reiseanbieter-so-sind-verbraucher-abgesichert/#respond Fri, 05 Feb 2021 13:56:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60934 Die Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche schwer getroffen. Reisen ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Viele bereits gebuchte Reisen mussten wieder abgesagt werden. Doch schaffen es die Tourismusunternehmen sich wieder aufzurappeln? Oder stehen sie vor der Pleite?

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Die Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche schwer getroffen. Reisen ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Viele bereits gebuchte Reisen mussten wieder abgesagt werden. Doch schaffen es die Tourismusunternehmen sich wieder aufzurappeln? Oder stehen sie vor der Pleite? Und was machen Sie als Verbraucher im Falle einer Insolvenz?

Sowohl die Tourismusbranche als auch Reisende selber wurden von der Corona-Pandemie sehr schwer getroffen. Durch die Sicherheitsmaßnahmen, um die Verbreitung des Virus zu einzudämmen, ist das Reisen nur eingeschränkt möglich, wenn überhaupt. Viele Tourismusunternehmen stehen in diesem Jahr möglicherweise vor einer Pleite.

Insbesondere die Veranstalter von Pauschalreisen werden hart getroffen. Aufgrund der wieder geltenden Insolvenzantragspflicht könnten viele Tourismusunternehmen in diesem Jahr pleitegehen. Verbraucher befürchten, dass sie bei Ausfall der Reise auf ihren Kosten sitzen bleiben könnten.

Verluste durch Corona

Das Jahr 2020 war ein Horrorjahr für die gesamte Tourismusbranche. Insgesamt beklagt sie Verluste von 28 Milliarden Euro für das Jahr. Davon sind Deutschlandweit etwa 11.000 Reisebüros, 2.300 Veranstalter und unzählige Dienstleister betroffen. Großartige Veränderungen sind aktuell noch nicht abzusehen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Reisebranche in diesem Jahr wohl ebenfalls keine schwarzen Zahlen schreiben wird.

Grund hierfür sind die Beschränkungen und Reisewarnungen, die sich ständig ändern. Das sorgt wiederum für Unsicherheit, sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Verbrauchern. Sie möchten sich verständlicherweise ungern mit dem Virus infizieren. Je nach Reisedestination könnte auch eine Quarantäne drohen. Das sind alles Risiken, die niemand auf sich nehmen will.

Selbst die ausgetüftelten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen bringen zumindest aktuell nichts, da die Branche durch den Lockdown ohnehin handlungsunfähig ist.

Neues Gesetz soll mehr Schutz bieten

Bereits im Sommer 2020 hat die Bundesregierung eine neue Insolvenzregelung auf den Weg gebracht, die Veranstalter von Pauschalreisen entlasten soll. Dabei sollen sowohl die Unternehmen als auch deren Kunden im Falle einer Insolvenz abgesichert sein. Allerdings ist sie bislang noch nicht in Kraft getreten.

Die neue Regelung besagt, dass Reiseveranstalter in einen gemeinsamen Fonds einbezahlen. Nur dann dürfen sie überhaupt noch Pauschalreisen anbieten. Gleichzeitig sollen sie sich ihrer Bonität entsprechend Rücklagen zulegen. Zuerst sollen mögliche Reiseausfälle durch diese Rücklagen der Veranstalter kompensiert werden. Sind diese aufgebraucht, greift der Rettungsfonds des Bundes.

Auf diese Weise bleiben Reisende nicht auf ihren Kosten sitzen. Zudem müssen die Steuerzahler nicht für Ausfälle aufkommen, wie es etwa bei der Pleite der Firma „Thomas Cook“ der Fall war.

Mögliche Pleite bei Reiseanbietern

Wie bereits erwähnt, ist diese neue Insolvenzregelung bislang jedoch noch nicht in Kraft getreten. Da mit dem Jahreswechsel jedoch wieder die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen wieder gilt, gehen Experten davon aus, dass es möglicherweise eine Pleitewelle bei den Reiseunternehmen geben wird. Das sagte zumindest der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Klaus Müller, in einem Artikel des Handelsblatts.

Aller Wahrscheinlichkeit wird es in diesem Jahr ebenfalls zu Reiseausfällen aufgrund der Corona-Pandemie kommen, möglicherweise noch mehr als im Jahr zuvor. Dadurch werden eine Vielzahl von Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Allerdings wird es dann für die entsprechenden Versicherungen schwierig, diese ganzen Kosten zu tragen. Es ist also wichtig, dass eine Lösung nicht erst Ende 2021 gefunden wird.

Reisesicherungsschein

Normalerweise würde bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters eine entsprechende Pflichtversicherung greifen. Sie sichert ihn bei Konkurs und Zahlungsfähigkeit ab, sodass die Reisekosten an die Verbraucher auf jeden Fall rückerstattet werden können. Der sogenannte Reisesicherungsschein wird in der Regel mit der Bestätigung der Reise geschickt und sollte vorliegen, bevor eine Anzahlung zur Reise geleistet wurde.

Kommt es zu einer Insolvenz bevor die Reise überhaupt beginnt, werden die Reisekosten oder die Anzahlungen von dieser Versicherung erstattet.

Geht das Unternehmen während der Reise bankrott, muss der Urlaub abgebrochen werden. Ansonsten gehen etwaige Entschädigungsansprüche verloren. Die Insolvenzversicherung zahlt dann aufkommende Kosten. Allerdings ist die Versicherungssumme pro Jahr für die Unternehmen auf 110 Millionen Euro gedeckelt. In Zeiten von Corona kann diese Summe jedoch schnell überschritten werden. In der Folge könnten die Steuerzahler für die Kosten aufkommen.

Kann eine Reiseversicherung zusätzlich schützen?

Eine Reiseversicherung kann zwar ziemlich hilfreich sein, allerdings schützt sie nicht vor der Insolvenz eines Reiseunternehmens. Zudem hilft sie Verbrauchern nicht weiter, wenn sie sich lediglich vor einer Ansteckung fürchten. Allerdings ist sie trotzdem sinnvoll, wenn es beispielsweise darum geht, aufgrund einer Krankheit die Reise abzubrechen oder gar nicht erst anzutreten.

Beispielsweise genügt ein positiver Corona-Test hierfür oder ein anderes ärztliches Attest, das eine Krankheit bescheinigt. Wer wegen eines Verdachts in Quarantäne muss, ist jedoch ebenfalls nicht versichert. Verbraucher sollten sich vor der Reise und vor Abschluss einer Reiserücktrittversicherung genau informieren.

Ansprüche, wenn das Reisebüro bankrott geht

Genauso gilt es sich zu informieren, wenn es um die Ansprüche geht, die geltend gemacht werden. Generell gilt, dass das Reisebüro nämlich nicht gleichzusetzen ist mit dem Veranstalter der Reise. Reisebüros vermitteln die Verbraucher an die Reiseveranstalter. Letztere müssen in der Regel seltener einen Insolvenzantrag stellen als Reisebüros. Meldet das Reisebüro Konkurs, bietet selbst der Reisesicherungsschein keinen Schutz.

Die Kosten wurden zwar beim Büro bereits bezahlt, das hat das Geld jedoch noch nicht an den Veranstalter überwiesen. Die Rechnung ist als beim Veranstalter noch offen. Mit entsprechenden Belegen über geleistete Zahlungen können Verbraucher jedoch beim Veranstalter ihr Recht geltend machen und die Reise wahrscheinlich dennoch antreten. Mit den offenen Forderungen muss sich der Veranstalter dann wohl an den Insolvenzverwalter des Reisebüros wenden.

Grundsätzlich gilt, dass es aktuell durch Corona noch eine wirklich unsichere Zeit ist, um auf Reisen zu gehen. Wie sich das Jahr entwickeln wird, ist noch unklar. Wichtig ist, dass Verbraucher bei ihren Planungen und Buchungen die Augen aufbehalten, um eventuellen Problemen und Notsituationen bei ihrer Reise aus dem Weg zu gehen.

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Google Maps Update: Kartendetails zu COVID-19-Fällen https://www.verbraucherschutz.com/news/google-maps-update-kartendetails-zu-covid-19-faellen/ https://www.verbraucherschutz.com/news/google-maps-update-kartendetails-zu-covid-19-faellen/#respond Fri, 25 Sep 2020 09:14:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=54572 Google Maps bekommt eine neue Karte. Diese soll Ihnen die aktuellen Fallzahlen zu Covid-19-Fällen in einem Gebiet anzeigen. Praktisch ist das neue Tool vor allem für Reisende. Diese können besser abwägen, ob sie in ein

Der Beitrag Google Maps Update: Kartendetails zu COVID-19-Fällen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Google Maps bekommt eine neue Karte. Diese soll Ihnen die aktuellen Fallzahlen zu Covid-19-Fällen in einem Gebiet anzeigen. Praktisch ist das neue Tool vor allem für Reisende. Diese können besser abwägen, ob sie in ein Risikogebiet reisen wollen.

Für viele Nutzer ist Google Maps auf dem Smartphone nicht mehr wegzudenken. Der Kartendienst führt Sie als Nutzer zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln via Navigation sicher zum Ziel. Per Satellitenansicht können Sie sich Ihr Ziel schon vorher aus der Vogelperspektive ansehen. Und nicht zuletzt verrät Ihnen Google Maps beispielsweise, welches Restaurant empfehlenswert ist, ob es gerade geöffnet hat und was Sie auf der Speisekarte erwartet.

Google möchte noch mehr für seine Nutzer tun und weitere Informationen zur Verfügung stellen. Schließlich verwenden weltweit mehr als eine Milliarde Menschen Google Maps. Und zukünftig sollen Sie sich auch hier über die Coronalage informieren können. Wie das gehen soll? Eine neue Detailkarte soll des Rätsels Lösung sein.

Kartendetails zu COVID-19-Fällen auf Google Maps Karte

In seinem Blogbeitrag äußert sich Google, dass der Suchmaschinenriese helfen möchte, Reisen besser zu planen und sich sicherer zu fühlen. Damit sollen Sie besser entscheiden können, ob Sie ein Gebiet bereisen oder doch lieber Zuhause bleiben. In dem Blogbeitrag vom 23. September schreibt Google, dass das neue Feature im Laufe der Woche für Android und iOS weltweit eingeführt werden soll.

Und so funktioniert’s

Damit Sie die Details zu den COVID-19-Fällen sehen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Öffnen Sie Google Maps.
  • Tippen Sie auf den Button in der oberen rechten Ecke, mit dem Sie sich die verschiedenen Kartentypen und Kartendetails anzeigen können.
  • Wählen Sie die Karte „COVID-19-Info“ aus.
Google Maps Karte COVID 19 Faelle
(Foto: Google Blog / germany.googleblog.com)

Anschließend sehen Sie in dem Kartenausschnitt einen Sieben-Tage-Durchschnitt der neuen gemeldeten COVID-Fälle pro 100.000 Personen. Außerdem erfahren Sie, ob es einen Aufwärts- oder Abwärtstrend gibt. Die Farbcodierung gibt die Dichte der neuen Fälle in dem gewählten Ausschnitt an.

Die Trends und Fallzahlen sind für alle 220 Länder und Regionen sichtbar, in denen Google Maps verfügbar ist. Wenn die entsprechenden Daten verfügbar sind, werden diese auch auf Bundesstaat-, Provinz-, Bezirks- und Stadtebene angezeigt.

Woher nimmt Google Maps die Daten?

Nutzer könnten sich fragen, woher Google Maps die Daten zu den Covid-19 Kartendetails bezieht. Im Googleblog sind die Johns Hopkins University, die New York Times und Wikipedia als Quellen angegeben. Da diese Quellen Daten von Organisationen des öffentlichen Gesundheitswesens bekommen, geht Google von einer gewissen Aktualität und Korrektheit aus.

Die Organisationen wie Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Gesundheitsministerien der Regierungen, die staatlichen und lokalen Gesundheitsbehörden und Krankenhäuser machen Ihre COVID-Fallinformationen bereits in der Google-Suche sichtbar.

Werden Sie das Google Maps-Feature nutzen?

Uns interessiert, ob Sie das neue Google Maps- Feature für Ihre Reiseplanung nutzen werden? Gern können Sie in den Kommentaren unter dem Artikel mit anderen Lesern über die COVID-19 Funktion diskutieren.

Immer wieder setzen Kriminelle auch beim Namen Google an, um Verbraucher in eine Falle zu locken. So werden Sie nach wie vor von falschen Google Mitarbeitern angerufen. Auch die E-Mail mit der Gewinnbenachrichtigung „Google COVID-19 Support“ ist nicht echt. Dennoch versucht Google selbst viel, um die Nutzer zu schützen. Unter anderem werden täglich mehrere Millionen betrügerische E-Mails blockiert, die sich um das Thema Coronavirus drehen. Dabei handelt es sich um Phishing-Versuche und falsche Spendenaufrufe. AuchE-Mails, welche angeblich im Namen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) versendet werden, befinden sich darunter.

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Reiseveranstalter TUI streicht Party-Reisen für 2020 https://www.verbraucherschutz.com/news/reiseveranstalter-tui-streicht-party-reisen-fuer-2020/ https://www.verbraucherschutz.com/news/reiseveranstalter-tui-streicht-party-reisen-fuer-2020/#respond Fri, 17 Jul 2020 07:29:27 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=51605 Der Reiseveranstalter TUI hat alle Party-Reisen für 2020 mit sofortiger Wirkung gestrichen. Grund ist die Corona-Pandemie. Damit dürfte für einige der lang ersehnte Sommerurlaub ins Wasser fallen. Corona hat die Welt nach wie vor im

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Der Reiseveranstalter TUI hat alle Party-Reisen für 2020 mit sofortiger Wirkung gestrichen. Grund ist die Corona-Pandemie. Damit dürfte für einige der lang ersehnte Sommerurlaub ins Wasser fallen.

Corona hat die Welt nach wie vor im Griff. Aufgrund der bevorstehenden und zum Teil schon begonnenen Sommerferien rechnen Experten wieder mit einem Anstieg der Patienten, welche sich mit Covid-19 anstecken. Erst unlängst sorgten Bilder aus Mallorca vom Ballermann für Unverständnis. Zu sehen waren Touristen, welche ohne Maske und ohne Abstand miteinander feierten.

Die erste Konsequenz hat Mallorca bereits gezogen. Die einschlägigen Vergnügungslokale, welche auf der Feiermeile sind, wurden zunächst für zwei Monate geschlossen. Damit wurde so einigen Touristen der Urlaub bereits vermiest. Doch es geht weiter. Denn auch Reiseveranstalter TUI zieht Konsequenzen.

Party-Reisen für 2020 von TUI gestrichen

Wegen der Corona-Pandemie bietet der Reiseveranstalter TUI für 2020 keine Party-Reisen mehr an. Das ist wohl das endgültige Urlaubs-Aus für so manch einen partywütigen Touristen. TUI-Deutschlandchef Marek Andryszak äußert sich gegenüber der Funke Mediengruppe:

Wir als TUI haben für das Jahr 2020 jegliche Partyreisen abgesagt.

Partymachen ist gerade einfach nicht angesagt. Jeder sollte Rücksicht auf sich selbst und seine Mitmenschen nehmen.

Als Grund für diese Entscheidung werden die Ereignisse der vergangenen Woche auf Mallorca angegeben. Andryszak äußert sich wie folgt:

Da haben einige überhaupt nicht verstanden, in was für einer Zeit wir momentan leben.

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Was tun, wenn die Reise abgesagt wird?

Doch nicht nur die Partyreisen sind abgesagt. Auch sämtliche Veranstaltungen sind von Absagen betroffen. So kann dieses Jahr auch kein Oktoberfest stattfinden.

Welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Ihre Reise vom Reiseveranstalter aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wird, erfahren Sie bei uns.

Sie haben bereits eine Reise gebucht und wollen diese selber wieder stornieren? Dann hilft Ihnen vielleicht unser Ratgeber weiter.

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Jeden Tag gibt es neue Meldungen zu SARS-CoV-2 und den Umgang mit Covid-19. Jeder meint mit seinen Ratschlägen helfen zu wollen. Dabei ist es eher sinnvoll, wenn Sie sich auf offizielle Informationen verlassen. Welche Empfehlungen

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Reisezeit: Polizei gibt 15 Tipps für einen sicheren Urlaub https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/reisezeit-polizei-gibt-10-tipps-fuer-einen-sicheren-urlaub/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/reisezeit-polizei-gibt-10-tipps-fuer-einen-sicheren-urlaub/#respond Fri, 17 Jul 2020 07:14:27 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=34612 Urlaubszeit ist Reisezeit. Und damit lassen viele Deutsche auch Ihre Wohnung samt Hab und Gut alleine. Außerdem begeben Sie sich im Ausland in ungewohntes Terrain. Fallen lauern sowohl zuhause als auch unterwegs. Die Polizei und

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Urlaubszeit ist Reisezeit. Und damit lassen viele Deutsche auch Ihre Wohnung samt Hab und Gut alleine. Außerdem begeben Sie sich im Ausland in ungewohntes Terrain. Fallen lauern sowohl zuhause als auch unterwegs. Die Polizei und das LKA Sachsen geben Tipps, wie Sie sicher verreisen und zurückkommen.

Wenn sie in den Urlaub fahren denken Sie sicher nicht zuerst an Betrug oder bösartige Fallen. Im Gegenteil, Sie sind gut gelaunt, aufgeschlossen und manchmal sogar etwas spontaner als im Alltag. Diese positive Stimmung sorgt dafür, dass Sie sich gut erholen können. Doch auch Kriminelle nutzen diese Situation aus und versuchen ahnungslose Urlauber abzuzocken. Dabei sind die Maschen extrem vielfältig und kaum ein Urlauber denkt im Vorfeld an die möglichen Risiken der Reise, die nicht erst bei Reisebeginn anfangen.

Alles fängt bereits bei der Urlaubsvorbereitung und Buchung Ihrer Reise an. Wir haben darüber berichtet, dass Flüge auf Vergleichsportalen nicht billiger sein müssen, als bei der Airline direkt. Hier lohnt sich ein intensiver Vergleich. Doch es kann noch schlimmer kommen. Wenn Sie auf einen Reise-Fakeshop hereinfallen, könnte die gesamte Urlaubskasse verloren sein. Immer wieder entdecken wir Webseiten mit Übernachtungsangeboten in Form von Traumhäusern für den Urlaub. Das Problem: Die Webseite ist eine Fälschung und hat gar nichts zu vermieten. Wer hier per Vorkasse bezahlt, ist sein Urlaubsgeld schnell los. Zusätzlich stehen Sie dann am Urlaubsziel ohne Obdach da. Sehen Sie sich vorher unseren Ratgeber zum Thema Fakeshops an, um unseriöse Anbieter frühzeitig zu erkennen. Zahlen Sie möglichst nie per Vorkasse via Überweisung und nutzen Sie keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Schützen Sie Haus und Wohnung

In der Urlaubszeit müssen Sie nicht nur selbst während Ihrer Reise wachsam und vorausschauend sein. Auch die zurückgelassene Wohnung ist für Kriminelle interessant. Oft haben es Einbrecher gar nicht so schwer, vorübergehend unbewohnte Häuser zu entdecken. Manchmal geben sogar die Verreisten selbst einen Hinweis, indem sie den Anrufbeantworter entsprechend besprechen oder ihre Reiseroute über soziale Netzwerke veröffentlichen. Auch wenn die Freude über den Urlaub noch so groß ist: Sprüche auf dem Ab wie „Wir sind im Urlaub und kommen am …. zurück“ sind absolut tabu. Sie kommen einer Einladung für Einbrecher gleich. Sorgen Sie vor, indem Sie die wichtigen Tipps der Polizei und des Landeskriminalamtes Sachsen beachten. Wachsame Nachbarn sind schon immer unbezahlbar gewesen.

Diese 15 Tipps gibt die Polizei

  • Häufig verlassen Urlauber ihre Wohnung unverschlossen, indem sie aus Gewohnheit nur die Tür zuziehen, aber nicht mit dem Schlüssel verschließen. Achten Sie darauf, die Türen immer richtig zu verschließen.
  • Lassen Sie während Ihrer Abwesenheit Haus beziehungsweise Wohnung nicht unbewohnt erscheinen. Bitten Sie Ihre Nachbarn darum, regelmäßig den Briefkasten zu leeren. Hinterlassen Sie auch auf Ihrem Anrufbeantworter oder in den sozialen Netzwerken keine entsprechenden Nachrichten.
  • Angekippte Fenster sorgen zwar für eine gute Luftzirkulation, stellen für Einbrecher jedoch auch eine Einladung dar. Deshalb sollten Sie auch bei kurzer Abwesenheit Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren richtig verschließen.
  • Nicht weggeschlossene Gartenmöbel oder sonstige Einstiegshilfen sind für Einbrecher geradezu eine Einladung, übers Fenster in die Wohnung einzusteigen. Sichern Sie beispielsweise Ihre Mülltonnen mit einer Kette, damit sie von Einbrechern nicht zweckentfremdet genutzt werden können.
  • Achten Sie auf eine ausreichende Hausratversicherung, damit im Falle eines Einbruchs die Absicherung des finanziellen Schadens gewährleistet wird. Sehen Sie sich auch an, auf welche Reiseversicherungen Sie verzichten können.
  • Urlaubsgrüße über soziale Netzwerke sind eine feine Sache. Doch wenn Sie öffentlich bekannt geben, dass Sie sich weit weg von Ihrer Wohnung aufhalten, lockt das Einbrecher nahezu an. Teilen Sie solche Informationen nur mit engen Freunden. Denken Sie auch daran, dass Sie den WhatsApp-Status nur mit engen Freunden teilen. In unserer Anleitung erklären wir, welche Datenschutzeinstellungen Sie in WhatsApp anpassen sollten.
  • Kopieren Sie wichtige Unterlagen (Pass, Flugticket, Kreditkarte, Impfausweis) vor Reiseantritt und bewahren Sie diese an separater Stelle in Ihrem Gepäck auf. Um Debit- beziehungsweise Kreditkarten bei einem Diebstahl unverzüglich sperren zu können, notieren Sie die Sperrnotruf-Nummer 116 116 beziehungsweise speichern Sie diese im Mobiltelefon. Zum Ratgeber Kartensperrung >>>
  • Tauschen Sie fremde Währungen grundsätzlich nur in Geldinstituten, nie auf der Straße. Dort könnten Ihnen Kriminelle das Geld entreißen oder Falschgeld unterjubeln.
  • Kaufen Sie Fahrscheine für Ausflugsfahrten oder Eintrittskarten für Veranstaltungen nur im Hotel oder bei offiziellen Verkaufsstellen, nicht bei „fliegenden Händlern“ auf der Straße.
  • Nehmen Sie nur so viel Bargeld, Zahlungskarten oder Ausweise mit wie nötig und tragen Sie diese immer am Körper (z.B. in einer verschließbaren Innentasche der Kleidung, im Brustbeutel oder in einer Gürteltasche). Behalten Sie auch beim Bezahlen Ihre Kreditkarte immer im Auge. Bewahren Sie Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) nicht in Ihrer Geldbörse auf. Lernen Sie sie auswendig.
  • Lassen Sie Wertgegenstände und Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Seien Sie insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, z.B. im Gedränge an Bahnhöfen, Flughäfen oder in der Nähe von Sehenswürdigkeiten vorsichtig. Diese sind bei Taschendieben sehr beliebt.
  • Tragen Sie Ihre Handtasche immer am Schulterriemen und klemmen Sie diese auf der zur Straße abgewandten Seite unter den Arm, damit vorbeifahrende Rad- oder Mopedfahrer sie nicht entreißen können.
  • Schließen Sie Auto, Wohnwagen, Hotelzimmer oder Ferienwohnung immer ab, auch wenn Sie nur kurz weg sind. Lassen Sie Geld und andere Wertsachen nie offen herumliegen. Nutzen Sie den Hotel-Safe.
  • Vereinbaren Sie, bevor Sie Dienstleistungen wie Taxifahrten, Ausflüge oder Fremdenführungen in Anspruch nehmen, einen verbindlichen Preis.
  • Wurde Ihre Zahlungskarte gestohlen, lassen Sie diese sofort unter der Sperrnotruf-Nummer 116 116 sperren. Informieren Sie nach der Sperrung Ihr kontoführendes Kreditinstitut. Damit Ihre Debitkarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift benötigt wird, müssen Sie den Verlust Ihrer Karte der Polizei melden. Nur diese kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlassen.

Was Sie in Bezug auf Handy & Co im Urlaub noch beachten sollten, lesen Sie in unserem Ratgeber „Urlaub & Sicherheit“ .

Haben Sie weitere Tipps? Wie schützen Sie sich im Urlaub vor Betrügern? Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unterhalb des Artikels und helfen Sie so anderen Nutzern.

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Polizei warnt: Obdachlos statt schönes Ferienhaus – So schützen Sie sich vor dem Betrug https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/polizei-warnt-obdachlos-statt-schoenes-ferienhaus-so-schuetzen-sie-sich-vor-dem-betrug/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/polizei-warnt-obdachlos-statt-schoenes-ferienhaus-so-schuetzen-sie-sich-vor-dem-betrug/#comments Thu, 16 Jul 2020 10:31:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=51576 Pünktlich zur Urlaubszeit sind wieder Betrüger unterwegs, die es auf das Geld von Urlaubern abgesehen haben. Besonders schlimm ist es, wenn Kriminelle den Urlaubern das Dach über dem Kopf stehlen. Wir erklären, wie es dazu

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Pünktlich zur Urlaubszeit sind wieder Betrüger unterwegs, die es auf das Geld von Urlaubern abgesehen haben. Besonders schlimm ist es, wenn Kriminelle den Urlaubern das Dach über dem Kopf stehlen. Wir erklären, wie es dazu kommt und wie Sie sich schützen können.

Wir warnen schon länger vor der Masche mit der Vermietung von Ferienwohnungen. Der jährliche Sommerurlaub ist etwas Besonderes und immer häufiger wird das Urlaubsdomizil im Internet gebucht. Natürlich spielt auch der Preis eine wichtige Rolle. Und genau an dieser Stelle legen Betrüger einen Köder aus. Sie bieten im Internet schöne Ferienwohnungen und Ferienhäuser günstig an, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Das im Voraus bezahlte Geld ist oft längst verloren, wenn die Opfer merken, dass sie keinen Schlüssel für die Urlaubsunterkunft bekommen werden.

Aktuell häufen sich die Fälle wieder. Die Polizei Westpfalz warnt vor der Masche, weil unlängst zwei Opfer darauf hereingefallen sind. Eine 37-jährige Frau  buchte über ein Internet-Portal ein schönes Ferienhaus in Holland. Dafür wurden mehrere Hundert Euro fällig, welche die zukünftige Urlauberin per Echtzeitüberweisung auf das Konto der Vermittlerin überwies. Der Mietvertrag sollte per E-Mail kommen und die Schlüsselübergabe vor Ort erfolgen, was nicht unüblich ist. Nach der Überweisung brach der Kontakt zum Vermieter ab, sodass der Frau Geld und Unterkunft fehlten. Sie ist nicht die einzige Geschädigte.

Paar buchte ebenfalls ein Urlaubsquartier und verlor das Geld

Ganz ähnlich erging es einem Paar aus Kaiserslautern. Dieses buchte ebenfalls über das Internetportal eine Ferienwohnung. Die Kosten dafür mussten im Voraus bezahlt werden, was das Paar ebenfalls per Banküberweisung tat. Das überwiesene Geld ist für immer verloren, denn der angebliche Vermieter meldete sich auch hier nach dem Geldeingang nicht mehr.

Wir warnen seit längerer Zeit vor dubiosen Internetportalen mit wunderschönen Urlaubsdomizilen. Diese Fake-Portale existieren nicht und werden nach kurzer Zeit wieder abgeschaltet. Bis dahin kassieren die Betrüger hinter den Fake-Webseiten viel Geld.

So schützen Sie sich vor den Vorkasse-Betrügern

Nachfolgend geben wir Ihnen einige Tipps, wie Sie sich vor unseriösen Anbietern von Ferienwohnungen schützen können. Leider gibt es keine absolute Sicherheit, es sei denn, Sie zahlen nie per Vorkasse. Das ist jedoch unrealistisch, da Sie so wahrscheinlich kaum eine Unterkunft bekommen. Dennoch können Sie viele Betrüger erkennen, wenn Sie folgende Tipps berücksichtigen:

  • Wenn Sie auf einem neuen und Ihnen unbekannten Internetportal buchen, dann sollten Sie die Webseite zunächst genau überprüfen. Sie können dafür die Kriterien in unserem Fakeshop-Ratgeber heranziehen, die auch für diese Portale gültig sind.
  • Achten Sie auf den Preis. Extrem günstige Angebote sind typisch für Fake-Angebote.
  • Prüfen Sie die Unterkünfte ganz genau. Betrüger arbeiten oft mit gestohlenen Bildern. Mit der sogenannten Rückwärtssuche für Fotos können Sie prüfen, wo die Ferienwohnung noch auftaucht. Womöglich finden Sie sogar den echten Vermieter, falls es sich um Betrug handelt.
  • Suchen Sie immer den telefonischen Kontakt zu dem Vermieter. Das meiden Betrüger meist. Stellen Sie Fragen, rufen Sie möglicherweise mehrfach an, um einen Eindruck zu bekommen. Ist der Vermieter für Sie nicht erreichbar, lassen Sie die Finger von dem Angebot.
  • Zahlen Sie nicht per Vorkasse via Überweisung oder gar über Bargeldtransferdienste wie Western Union oder Money Gram. Nutzen Sie sichere Zahlungswege wie die Zahlung per Lastschrift oder mit Kreditkarte. Auch PayPal ist verhältnismäßig sicher, da Kriminelle in der Regel nicht mit PayPal arbeiten.
  • Oft geht es um viel Geld. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann lassen Sie das Onlineportal auf dem Sie buchen möchten von einem Spezialisten überprüfen. Das geht beispielsweise auf verbraucherschutz.com.

Sollten sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auf einen Betrüger hereingefallen sein, dann müssen Sie schnell reagieren. Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Wenn Ihre Überweisung noch nicht lange zurückliegt, dann können Sie diese möglicherweise über Ihre Hausbank noch zurückrufen.

Damit Sie Ihren Urlaub genießen können, sollten Sie sich auch diese Tipps der Polizei für einen sicheren Urlaub ansehen.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

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Neue Abzock-Masche: Fiese Betrüger vermieten Fake-Ferienwohnungen https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/abzocke-mit-ferienwohnungen-fiese-betrueger-vermieten-fake-urlaubsdomizile/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/abzocke-mit-ferienwohnungen-fiese-betrueger-vermieten-fake-urlaubsdomizile/#comments Thu, 16 Jul 2020 09:16:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=38554 Sie möchten für Ihren nächsten Urlaub eine Ferienwohnung buchen? Dann sollten Sie besonders wachsam sein. Betrüger nutzen die positive Urlaubsstimmung und vermieten Traumwohnungen zu vernünftigen Preisen. Doch dann stellen Sie fest, dass es die Wohnung

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Sie möchten für Ihren nächsten Urlaub eine Ferienwohnung buchen? Dann sollten Sie besonders wachsam sein. Betrüger nutzen die positive Urlaubsstimmung und vermieten Traumwohnungen zu vernünftigen Preisen. Doch dann stellen Sie fest, dass es die Wohnung nicht gibt und Sie im Urlaub obdachlos sind.

Kroatien ist ein beliebtes Urlaubsziel der Deutschen, denn das Land ist mit dem Auto leicht zu erreichen. Und im Urlaub muss es nicht unbedingt ein Hotel oder die luxuriöse Ferienvilla als Unterkunft sein. Viele buchen auch eine Ferienwohnung. Angeboten werden diese Unterkünfte im Internet in Kleinanzeigen, und der interessierte Urlauber wird hier bei einem enormen Angebot schnell fündig.

Aber Vorsicht ist geboten. Denn es gibt eine Reihe von unseriösen Anbietern. Im schlimmsten Fall haben Sie am Ende nur Ausgaben ohne Gegenleistung. In einer von Kabel Eins ausgestrahlten Reportage wurde das Missgeschick eines Ehepaares geschildert, das mit Bekannten einen Urlaub in Istrien gebucht hatte. Mit 286 Euro waren sie in Vorleistung gegangen. Die Buchung erfolgte über eBay-Kleinanzeigen, das Ferienapartment konnte dann aber nicht bezogen werden, denn es war schlichtweg gar nicht vorhanden.

Auf den ersten Blick seriös

Das Ehepaar hatte eine Anfrage bei eBay Kleinanzeigen eingestellt. Daraufhin bot ein Privatmann ein Haus mit Pool, großer Küche für zwei Familien als Feriendomizil an. Das Angebot wirkte seriös, eine in solchen Fällen übliche Anzahlung fiel moderat aus und sollte auf eine Bank in Zagreb überwiesen werden. Nur durch Zufall erfährt die Ehefrau im Internet, dass es sich bei dem Anbieter um einen Betrüger handelt. Denn zahlreiche Beschwerden sind in diversen Foren zu finden, die dem Mann Betrug und Unterschlagung vorwerfen. Ein anderer verhinderter Urlauber berichtet über einen zunächst seriös und vertrauenswürdigen Anbieter aus dem kroatischen Pula, der nach Überweisung der Vorauskasse nicht mehr zu erreichen war.

Kein Haus unter dieser Adresse

Ein Fernsehteam begab sich auf die Reise ins ferne Kroatien, um der Angelegenheit auf den Grund zu gehen. Dort stellt sich heraus, dass unter der angegebenen Adresse wohl ein Ferienpark mit mehrgeschossigen Gebäuden zu finden ist, nicht aber die vereinbarte Ferienvilla. Und die Anwohner berichten, dass schon des öfteren nach Häusern gefragt wurde, die nicht existieren.

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Reisezeit: Polizei gibt 15 Tipps für einen sicheren Urlaub

Urlaubszeit ist Reisezeit. Und damit lassen viele Deutsche auch Ihre Wohnung samt Hab und Gut alleine. Außerdem begeben Sie sich im Ausland in ungewohntes Terrain. Fallen lauern sowohl zuhause als auch unterwegs. Die Polizei und

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Bei den Recherchen ergibt sich weiter, dass auch die Adresse des Vermieters gefälscht ist. Mittlerweile wurde er vom Finanzamt und von der Tourismusbehörde gesperrt und darf keine Ferienwohnungen mehr vermieten. Aber es kommt noch schlimmer. Die folgenden Nachforschungen ergeben, dass der Gesuchte noch nie bei der Behörde registriert war. Nach dem kroatischen Gesetz ist das Vermieten von Ferienwohnungen ohne Lizenz eine Straftat. Die Journalisten erfahren außerdem, dass der Vermieter bereits wegen vierfachen Betrugs in Untersuchungshaft gesessen hatte. Und offensichtlich ist auch seine bei der Polizei angegebene Meldeadresse gefälscht.

Der Rechtsweg – nicht ausgeschlossen

Das Verhalten des angeblichen Vermieters ist auch in Kroatien eine Straftat. Ein Verfahren vor Ort ist also denkbar, und mit den heutigen technischen Möglichkeiten wäre es auch möglich, dass die geprellten Urlauber für die Ermittlungen nicht mal nach Kroatien kommen müssten. Beim Prozess ist es aber zwingend, dass sie ihre Aussage vor Gericht machen.

Wie die Chancen auf Wiedergutmachung aber zu bewerten sind, bleibt offen. Vor deutschen Gerichten werden Verfahren dieser Art meist wegen Geringfügigkeit eingestellt. Zudem ist bei den Tätern nur selten etwas zu holen. In der Regel ist das im Voraus bezahlte Geld verloren.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie für die Sicherheit Ihrer technischen Accessoires vor Reiseantritt tun können.
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Die Ferien stehen vor der Tür und das Smartphone oder der Tablet-PC gehen mit auf Reisen. Wer sein digitales Ich mit in den Urlaub nimmt oder einfach in den Ferien online sein möchte, sollte einige

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Ferienwohnung im voraus bezahlen – hohes Risiko

Unüblich ist es nicht, aber dennoch eine große Gefahr. Vor allem dann, wenn Sie auf unbekannten Onlineportalen im Voraus bezahlen oder zumindest einen größeren Betrag anzahlen sollen. Und auch wenn Sie einen privaten Vermieter über ebay Kleinanzeigen kennenlernen, sollten Sie ein gesundes Misstrauen mitbringen. Prüfen Sie ganz genau, ob es den vermeintlichen Vermieter der Ferienwohnung überhaupt gibt. Immer öfter machen skrupellose Betrüger Kasse, indem sie Geld für nicht existierende Ferienwohnungen einsammeln.

So können Sie sich vor dieser Betrugsform schützen

Um sich vor derartigen Erfahrungen zu schützen, hilft nur besondere Vorsicht bei der Auswahl des Anbieters der Ferienwohnung. Für Kroatien gilt, dass ein Anruf bei der Tourismusbehörde sinnvoll sein kann. Denn hier muss der Vermieter registriert sein. Ist er das nicht, handelt es sich mit Sicherheit um ein unseriöses Angebot.

Lesen Sie auch, warum manche Fluggesellschaften ihren Gästen die Flugreise mit einem Notebook verbieten.

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Flug oder Pauschalreise wegen Corona storniert – Das sind Ihre Rechte https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/flug-oder-pauschalreise-wegen-corona-storniert-das-sind-ihre-rechte/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/flug-oder-pauschalreise-wegen-corona-storniert-das-sind-ihre-rechte/#respond Mon, 13 Jul 2020 11:17:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=51363 Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten

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Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten sie Gutscheine an. Welche Rechte haben Sie und wo lauern Probleme?

Wir haben bereits darüber berichtet, dass Sie Ihre Urlaubsreise bei Katastrophen grundsätzlich kostenfrei stornieren können. Daran hat sich im Grunde auch nichts geändert. Verschiedene Sonderwege im Rahmen der Corona-Krise haben jedoch für reichlich Verirrung gesorgt. Deshalb sind viele Verbraucher aktuell verunsichert und wissen nicht, welche Rechte sie wirklich haben.

Die Bundesregierung hatte ein Gutschein-Modell angedacht, nachdem Kosten für entfallene Reisen vorerst nicht erstattet werden müssen. Betroffene Verbraucher sollten zur Annahme von Gutscheinen verpflichtet werden. Diese Regelung wurde aufgrund einer Absage der EU-Kommission bisher nicht in geltendes Recht umgesetzt und wird es wahrscheinlich auch nicht. Einige Reiseanbieter halten Verbraucher scheinbar hin und verzögern die Bearbeitung möglicher Rückzahlungen. Die Verbraucherzentrale hat jetzt noch einmal klargestellt, welche Rechte Sie haben. Dabei sind einige Fallstricke zu beachten, der wir nachfolgend erläutern.

Es gelten leicht unterschiedliche Regelungen, je nachdem ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder nur einen Flug für eine Individualreise. Für den Urlauber ergibt sich daraus oft gar kein Unterscheid. Dennoch sind die Fälle getrennt voneinander zu betrachten.

Was ist eine Pauschalreise?

Oft beginnen die Meinungsverschiedenheiten bereits bei der Definition. Wann handelt es sich um eine Pauschalreise? Meistens lässt sich das recht einfach aufgrund der Umstände der Buchung feststellen. Immer wenn Sie ein Urlaubspaket aus mehreren Leistungen bei einem Anbieter buchen, handelt es sich um eine Pauschalreise. Dafür bekommen Sie in der Regel nur eine Rechnung, beispielsweise für Taxi zum Flughafen, Flug, Hotel und Mietwagen. Üblicherweise buchen Sie Pauschalreisen in einem Reisebüro, aber auch im Internet können Sie heute bei zahlreichen Anbietern Urlaubspakete als Pauschalreise buchen.

Um keine Pauschalreise handelt es sich, wenn sie sich Ihren Urlaub selbst zusammenstellen. Dann buchen Sie die einzelnen Leistungen bei unterschiedlichen Anbietern und erhalten für jede Teilleistung Ihrer Urlaubsreise eine separate Rechnung.

Pauschalreise abgesagt – Sie können das Geld zurückfordern

Wird eine Pauschalreise durch den Reiseveranstalter abgesagt, beispielsweise aufgrund der Corona-Pandemie, können Sie die Rückzahlung des Reisepreises verlangen. Sie müssen keinen Reisegutschein annehmen. Ihr Geld fordern Sie beispielsweise mit diesem kostenlosen Musterbrief zurück. Lassen Sie dem Anbieter 14 Tage Zeit für die Beantwortung Ihrer Anfrage. Lenkt der Anbieter nicht ein und zahlt er den Reisepreis nicht zurück, können Sie Ihre Forderung nur über einen Rechtsanwalt durchsetzen lassen.

Wenn Sie den Anbieter unterstützen möchten, können Sie einen Reisegutschein annehmen. Das ist oft lukrativ, weil verschiedene Anbieter einen höheren Betrag als Gutschein anbieten, als Sie für Ihre Pauschalreise bezahlt haben. Mit einem neuen Gesetz der Bundesregierung ist der Wert der Gutscheine abgesichert, falls der Anbieter in Insolvenz geht und die Insolvenzabsicherung nicht ausreichen sollte.

Haben Sie das schon gesehen?

Flug wegen Corona annulliert – So fordern Sie den Flugpreis zurück

Als Reisegast haben Sie die Wahl, ob Sie sich den Flugpreis für den stornierten Flug erstatten lassen oder oder einer anderweitigen Beförderung zu Ihrem Reiseziel zu einem späteren Zeitpunkt zustimmen. Die Erstattung des Ticketpreises können Sie mit diesem kostenlosen Musterbrief schriftlich bei der Airline fordern. Rückzahlungen müssen innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihre Zahlungsaufforderung bei der Fluggesellschaft eingeht.

Auch Fluggesellschaften versuchen, anstatt einer Rückzahlung des Ticketspreises Reisegutscheine anzubieten. Das ist jedoch nur möglich, wenn Sie als Fluggast Ihre Zustimmung geben. Häufig locken auch Fluggesellschaften Ihre Kunden mit höheren Gutscheinen, als sie für das Ticket bezahlt haben. Falls Sie einen Gutschein annehmen möchten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass eine mögliche Insolvenz abgesichert ist. Sonst ist das Risiko zu hoch.

Fluggäste können sich bei Problemen mit der Rückzahlung des Ticketpreises zunächst an eine kostenlose Schlichtungsstelle wenden, bevor sie den kostenintensiven und oft langwierigen Rechtsweg gehen. Je nach Fluggesellschaft ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (Söp) oder das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig.

Welche Erfahrungen haben Sie mit der Stornierung und Rückerstattung gemacht?

In den Kommentaren unterhalb des Artikels können Sie uns mitteilen, welche Erfahrungen Sie gemacht haben und auf welche Probleme Sie bei der Forderung des Reisepreises gestoßen sind. Diskutieren Sie mit anderen Lesern. Ihre Erfahrungen helfen uns bei der weiteren Berichterstattung.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Wichtige Links zum Thema:

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Reisebuchung: Können Sie Ihre Urlaubsreise bei Katastrophen kostenfrei stornieren? https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/reisebuchung-koennen-sie-ihre-urlaubsreise-bei-katastrophen-kostenfrei-stornieren/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/reisebuchung-koennen-sie-ihre-urlaubsreise-bei-katastrophen-kostenfrei-stornieren/#respond Thu, 09 Apr 2020 06:50:28 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=45020 Aktuell macht das Coronavirus vielen Verbrauchern auch in finanzieller Sicht Sorgen. Was wird aus der geplanten Urlaubsreise? Kann diese kostenfrei storniert werden? Oder müssen Sie die Reise bezahlen, ohne diese antreten zu können. Die Verbraucherzentrale

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Aktuell macht das Coronavirus vielen Verbrauchern auch in finanzieller Sicht Sorgen. Was wird aus der geplanten Urlaubsreise? Kann diese kostenfrei storniert werden? Oder müssen Sie die Reise bezahlen, ohne diese antreten zu können. Die Verbraucherzentrale hat dazu Auskunft gegeben.

Urlaubsreisen werden in der Regel sehr frühzeitig gebucht. Kein Wunder, denn viele Arbeitnehmer müssen ihren Jahresurlaub bereits Monate vorher bei dem Arbeitgeber einreichen. Zudem sind Reisen durch den Frühbucherrabatt oft deutlich günstiger als bei einer Buchung kurz vor Urlaubsantritt. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie die geplante Ferienreise nicht antreten können.

Dafür gibt es viele  Gründe. Beispielsweise könnte eine unsichere Situation im Urlaubsland, Krieg oder Epidemien die Urlaubsreise verhindern. Aktuell sorgt der Coronavirus auf der ganzen Welt dafür, dass Menschen nicht mehr Reisen können. Viele Länder schließen ihre Grenzen, um das Virus einzudämmen. Für die Stornierung eines gebuchten Urlaubs ist von Bedeutung, ob das Auswärtige Amt für das jeweilige Land eine Reisewarnung herausgegeben hat.

Aufgrund des Coroanavirus hat das Auswärtige Amt aktuell eine Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland herausgegeben. Es ist mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, mit Quarantäne­maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu rechnen. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.

Kostenlose Stornierung einer Pauschalreise

Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen. Gründe für eine kostenlose Stornierung können auch ohne die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gegeben sein, wenngleich diese ein mögliches Indiz dafür ist.

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, können Sie diese nach der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kostenfrei stornieren. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass Sie das Geld für den bereits im Voraus bezahlten Urlaub zurückerhalten. Kostenfrei stornieren können Sie nur die Reisen, die tatsächlich während der Reisewarnung stattfinden sollen. Sie können also nicht am Jahresanfang Ihren Sommerurlaub stornieren.

Kinderbetreuung Symbolbild
Schule und Kita geschlossen: Wird weiter Lohn und Gehalt bezahlt?

In immer mehr Bundesländern werden Schulen und Kindergärten aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen. Aktuell ist nicht absehbar, wie lange die Kinder zuhause bleiben müssen. Viele Verbraucher fragen sich jetzt, ob das Gehalt während der Kinderbetreuung zuhause

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Stornierung von Individualreisen

Bei individuell gebuchten Reisen kommt es darauf an, welches Recht für die Reisebuchung gilt. Gilt für die Buchung deutsches Recht, dann können Sie Ihre Unterkunft stornieren und Ihr Geld zurückbekommen. Voraussetzung dafür ist beispielsweise, dass Sie Ihr Urlaubsziel aufgrund von Einreiseverboten nicht erreichen können.

Haben Sie Ihre Urlaubsunterkunft direkt bei dem Vermieter im Ausland gebucht, kommt möglicherweise ausländisches Recht zum Tragen. In diesem Fall ist es denkbar, dass der Urlaub nicht storniert werden kann.

Urlaubsreisen innerhalb von Deutschland

Aufgrund des Coronavirus wurde auch die Reisefreiheit innerhalb unseres Landes eingeschränkt. Einige Landesregierungen, wie Mecklenburg-Vorpommern, haben touristische Reisen in die Bundesländer untersagt. Zudem mussten Urlauber Ihre Hotels und Ferienwohnungen räumen und abreisen, beispielsweise auf der Insel Rügen und anderen Ost- und Nordseeinseln. In diesem Fall haben betroffene Verbraucher das Recht den Vertrag kostenfrei zu stornieren.

Haben Sie das schon gesehen?

Muss der Flugpreis erstattet werden?

Ja, meint die Verbraucherzentrale Hamburg. Einen Anspruch auf Rückzahlung des Preises für das Flugticket haben Sie, wenn der Flug annulliert wird. Ob darüber hinaus noch weitere Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bestehen, ist im Einzelfall zu prüfen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale muss der Flugpreis auch dann erstattet werden, wenn der Flug zwar stattfindet, Sie aber aufgrund eines generellen Einreiseverbotes das Zielland nicht erreichen können.

Im Zusammenhang mit nicht stattfindenden Reisen stellen sich sehr viele Fragen. Im Einzelfall sollten Sie sich direkt bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Die entsprechenden Telefonnummern für die kostenpflichtige Telefonberatung (rund 2 Euro pro Minute) finden Sie auf dieser Webseite.

Haben Sie diese Artikel zum Thema Urlaub und Reisen gesehen?

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Weiterführende Links:

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Fakten zum Coronavirus: Was wir über die Krankheit wissen – Fragen und Antworten (Ausgangsbeschränkungen bis zum Ende der Osterferien) https://www.verbraucherschutz.com/news/fakten-zum-coronavirus-was-wir-uber-die-krankheit-wissen-fragen-und-antworten/ https://www.verbraucherschutz.com/news/fakten-zum-coronavirus-was-wir-uber-die-krankheit-wissen-fragen-und-antworten/#comments Thu, 02 Apr 2020 09:01:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=42120 02.04.2020 Ausgangsbeschränkungen verlängert 31.03.2020 Update: Österreich führt Mundschutzpflicht in Öffentlichkeit ein 27.03.2020 Update: Firmen produzieren Desinfektion und Atemgeräte 26.03.2020 Update: Bauern bangen um ihre Ernte 24.03.2020 Update: Sachsen nimmt infizierte Patienten aus Italien auf 23.03.2020

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Das neue Coronavirus ist derzeit in aller Munde. Egal, ob im sozialen Netzwerk oder in Online- und Printmedien. Nach dem Ausbruch in China berichten Medien zum Teil sehr verzerrt über das Virus. Mittlerweile gibt es sogar Falschmeldungen zu diesem Thema. Wir tragen an dieser Stelle die echten Fakten zusammen. 

In den letzten Tagen überschlagen sich die Medien mit Meldungen zum Coronavirus. Doch was stimmt und was ist frei erfunden? Oft wird in den Artikeln mehr Angst geschürt als aufgeklärt. Schließlich sollen die Klickzahlen am Ende ja stimmen. Doch das wollen wir nicht. Wir wollen in diesem Artikel die sachlich belegten Fakten zum Ausbruch und zur Krankheit selber zusammentragen. Wir wollen keine Panik schüren, sondern aufklären.

So halten wir es beispielsweise für nötig, Ihnen zu sagen, dass der WhatsApp-Kettenbrief zum Coronavirus nichts Offizielles ist. Angeblich sollen die Medien Ihnen etwas zum Virus verschweigen. Allerdings geben sich die Macher des Videos gar nicht zu erkennen. Und wirklich belegen können sie ihre Aussagen auch nicht. In diesem Artikel erfahren Sie mehr zu dem WhatsApp Kettenbrief. Außerdem verraten wir Ihnen, ob es empfehlenswert ist, einen Lebensmittelvorrat anzulegen.

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SARS-CoV-2: Aktuelle Empfehlungen im Umgang mit dem neuen Coronavirus – FAQ (Video)

Jeden Tag gibt es neue Meldungen zu SARS-CoV-2 und den Umgang mit Covid-19. Jeder meint mit seinen Ratschlägen helfen zu wollen. Dabei ist es eher sinnvoll, wenn Sie sich auf offizielle Informationen verlassen. Welche Empfehlungen

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Nachfolgend lesen Sie im Artikel einen Ticker mit den aktuellen Meldungen zum Thema Coronavirus. Damit Sie die Fakten nicht aus den Augen verlieren, können Sie im nachstehenden Inhaltsverzeichnis zu den einzelnen Punkten im Text springen.

Was ist ein Coronavirus?
Wo und wie ist der Coronavirus ausgebrochen?
Wie wird das Virus übertragen und welche Symptome gibt es?
Wo gibt es Infizierte und ist mit einer Pandemie zu rechnen?
Kann man sich vor der Ansteckung schützen?

02.04.2020 Ausgangsbeschränkungen verlängert

Bund und Länder haben gestern beschlossen, die Ausgangsbeschränkungen mindestens bis Ende der Osterferien zu erweitern. Experten zufolge werden diese Einschränkungen noch länger andauern müssen als nur bis zum Ende der Osterferien. 

Derweil werden weitere Veranstaltungen abgesagt. Betroffen sind unter anderem auch die Tennisturniere in Wimbeldon und weitere Ratenturniere. Auch in der Formel 1 sind die Rennen bis in den Mai abgesagt. 

Die Arbeitslosenzahlen im Zuge der Coronakrise steigen derweil weiter an. 

31.03.2020 Update: Österreich führt Mundschutzpflicht in Öffentlichkeit ein

Österreich geht einen Schritt vorwärts in der Coronakrise. Um die Arrestzeit bald beenden zu können, setzt das Land jetzt auf Mundschutzpflicht in der Öffentlichkeit. Vor allem beim Einkauf soll dieser getragen werden. Auch die deutsche Stadt Jena in Thüringen denkt über diesen Schritt nach. Vielleicht ist so eine Pflicht auch für Deutschland denkbar.

Schweden geht derweil einen anderen Weg. Es gibt weder geschlossene Schulen, noch geschlossene Restaurants. Denn in Schweden wird auf Freiwilligkeit gesetzt. Wer sich krank fühlt, soll zu Hause bleiben. Ansonsten sind Ansammlungen mit mehr als 43 Menschen verboten.Ob die Schweden mit diesem Weg Recht behalten, wird sich zeigen. 

Angela Merkels dritter Coronatest ist derweil auch negativ ausgefallen. Die Kanzlerin befindet sich seit über einer Woche in Quarantäne, nachdem Sie Kontakt mit einem an Corona infizierten Arzt hatte. Die Quarantäne-Maßnahmen von Prinz Charles dagegen sind beendet. Er hatte sich auch mit Sars-CoV-2 infiziert.

27.03.2020 Update: Firmen produzieren Desinfektion und Atemgeräte

Immer mehr Firmen „gehen fremd“. Anstatt die Produktion ganz einzustellen, versuchen einige Firmen in der Coronakrise zu helfen. Bosch hat beispielsweise einen Coronaschnelltest entwickelt. Dieser soll innerhalb von zwei Stunden sagen, ob die getestete Person an Covid-19 erkrankt ist.

Dyson dagegen hat in kürzester Zeit ein Beatmungsgerät entwickelt und stellt dieses weltweit zur Verfügung. Auch wenn es bisher keine Serienproduktion gibt, unterstützt Dyson damit die betroffenen Länder. 

Das Florena-Werk in Waldheim stellt derzeit statt Creme dringender benötigte Desinfektionsmittel her. 

Mittlerweile gibt es Diskussionen, ob und wann die Beschränkungen aufgehoben werden. Merkel hält diese Diskussionen noch für verfrüht. Auch Spanien hat die Ausgangssperre noch einmal verlängert. Auch Frankreich, Österreich und die Schweiz befinden sich derzeit noch im Log-Down. 

Da viele Familien jetzt mehr zu Hause sind, entsteht dort natürlich auch mehr Müll. Das Umweltministerium bittet darum, den Müll richtig zu trennen, damit es bei der Müllentsorgung nicht zu Engpässen kommt.

26.03.2020 Update: Bauern bangen um ihre Ernte

Aufgrund der Coronkrise fehlen in Deutschland um die 300.000 Erntehelfer. Diese kommen normalerweise aus dem osteuropäischen Raum. Derzeit dürfen die Saisonarbeitskräfte aufgrund der Coronakrise allerdings nicht einreisen. Die deutschen Bauern bangen daher um ihre Ernten. Vor allem Spargel und in einem Monat auch die Erdbeeren stehen auf dem Spiel. Aber auch anderes Gemüse könnte ohne Erntehelfer knapp werden.

Deswegen bitten immer mehr Bauern darum, dass Menschen, die auf Kurzarbeit oder gar arbeitslos sind, in der Landwirtschaft aushelfen. Auf der Webseite „Das Land hilft“ können Angebote und Gesuche nach Region sortiert werden. Sodass die Deutschen selbst aushelfen können. Und auch die Regierung hat grünes Licht gegeben und gestattet, dass die Deutschen das Kurzarbeitergeld mit der landwirtschaftlichen Hilfe bis zu ihrem eigentlichen Einkommen aufstocken können, ohne, das ihnen Geld genommen wird.

Aufgrund der knappen Schutzmaterialien werden in Gefängnissen jetzt Schutzmasken genäht. So unterstützen die Insassen in den Gefängnissen in Chemnitz und Torgau beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz und die Polizei. Van der Leyen betonte jetzt, dass in den kommenden Wochen die Lieferungen weiterer Schutzkleidung anlaufen wird.

24.03.2020 Update: Sachsen nimmt infizierte Patienten aus Italien auf

Italien hat um Hilfe gebeten und Sachsen kommt dieser Hilfe nach. Mehrere schwerkranke Italiener sind heute früh mit einer Militärmaschine eingeflogen wurden und werden nun auf die Krankenhäuser Leipzig, Dresden und Coswig verteilt.

Die Regierung in Sachsen ist der Meinung, dass die Behandlung der Italiener dazu führt, dass man den Umgang mit Corona lernt. Außerdem wären derzeit die Kapazitäten da, um zu helfen. 

Derweil steigen die Zahlen in Italien weiter an und es infizieren sich auch immer mehr Ärzte und Krankenpflegepersonal mit dem Virus. 

In China wird in der Provinz Hubei die Blockade weitestgehend aufgehoben. Die Menschen sollen die Provinz ab Mittwoch um Mitternacht wieder verlassen dürfen. Ausgenommen davon ist die Millionenmetropole Wuhan. Dort soll der Ausgang ab 8. April wieder möglich sein.

In Deutschland wird es beim Einkaufen nun schärfere Maßnahmen der Supermärkte geben. Hier ist mit Einlasskontrollen zu rechnen.

Derweil wird auch in Deutschland die Schutzausrüstung knapp. Laut Spiegel ist eine Bestellung mit 60 Millionen Schutzmasken spurlos verschwunden. Bestellt wurden die Masken durch die Bundeswehr. Deswegen gibt es auch im Internet immer mehr Aufrufe. Wer Masken nähen kann und den entsprechenden Stoff hat, sollte dies auch tun. Die Masken werden dringend in den Gesundheitseinrichtungen benötigt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel wird in regelmäßigen Abständen auf das Virus getestet. Der erste Test war zunächst negativ.

23.03.2020 Update: Merkel in Quarantäne

Für Deutschland wurden von der Bundesregierung und den Regierungen der Länder weitreichende Regeln getroffen, dass man nur noch mit seinen Angehörigen des eigenen Hausstandes oder maximal einer nicht im Haushalt lebenden Person raus auf die Straße darf. Die mit der Ausgangsbeschränkung einhergehenden Kontakteinschränkungen sollen dazu dienen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und damit die Krankenhäuser nicht zu überlasen.

Bayern legt die Regeln etwas schärfer aus und erlässt eine Ausgangssperre. Teilweise tun die auch einzelne Städte und Dörfer – je nach Ernst der Lage.

Fakt ist: Wer die Ausgangsbeschränkung missachtet, muss mit Strafen rechnen. Deswegen sollten Sie sich in Ihrem Bundesland/Ihrer Stadt erkundigen, was noch erlaubt ist und was nicht.

Kanzlerin Angela Merkel muss derweil selbst in häusliche Quarantäne. Sie hatte sich am Freitag bei einem Arzt gegen Pneumokokken impfen lassen. Wie bekannt wurde, ist der Arzt mit Covid-19 infiziert. Durch den direkten Kontakt der Kanzlerin mit dem Arzt muss Merkel nun zwei Wochen in Quarantäne und wird durch ihren Leibarzt betreut.

Im Laufe der Woche will die Bundesregierung weitere Entscheidungen zu möglichen Hilfen auch für diejenigen treffen, welche wegen der Kinderbetreuung daheim bleiben müssen. 

Die Infektionsrate in den USA steigt mittlerweile rapide an. Die USA haben Deutschland schon überholt. Die Ausgangssperre in Spanien wird um zwei Wochen verlängert.

Bezüglich der Olympischen Sommerspiele hat Kanada seine Teilnahme abgesagt. Das olympische Komitee will in den nächsten vier Wochen beraten, ob die Spiele stattfinden oder nicht. Es werden immer mehr Meinungen laut, dass die Spiele nicht stattfinden sollten, da die Athleten ja auch nicht uneingeschränkt trainieren können. 

20.03.2020 Update: Weitere Städte mit Ausgangssperre

Nachdem gestern Mitterteich in Bayern als erste die Ausgangssperre verkündet hat, ziehen nun weitere Städte nach. Zusätzlich verkünden die Landesregierungen einiger Länder ein Versammlungsverbot. Die Anzahl, wie viel Menschen sich noch treffen dürfen, legen die Landesregierungen selber fest. 

Derweil haben sich die großen Lebensmittelhändler darauf geeinigt, vorerst nicht am Sonntag zu öffnen. Die Mitarbeiter seien jetzt schon an der Belastungsgrenze angekommen. Ein weiterer offener Tag wird diese Situation noch verschärfen. Dennoch halten Lidl, Aldi, Kaufland und Co. die Augen auf. Sollte sich die Versorgungssituation verschärfen, wären Sie auch bereit, entsprechend flexibel zu reagieren.

Die Gottesdienste aus dem Magdeburger Dom sollen ab sofort sonntags 10 Uhr via Internet übertragen werden. So wollen die Pfarrer und Domprediger ein Signal der Zuversicht senden. Aktuell dürfen keine Menschen zu Gottesdiensten zusammenkommen.

Derweil ist für die Bundesregierung der kommende Samstag an Maßstab. An diesem Tag wird genau hingesehen. Wie verhalten sich die Deutschen? Sollten die vorgegebenen Maßnahmen nicht eingehalten werden, droht die Ausgangssperre für ganz Deutschland.

19.03.2020 Update: Emotionale Ansprache von Merkel

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich gestern in einer emotionalen Rede an die Nation gewannt. Sie appellierte an die deutschen Bürger, die vorgenommenen Maßnahmen ernst zu nehmen und nicht nachlässig damit umzugehen. Jeder sollte Abstand zu anderen Personen halten. 

Währenddessen wurde im bayrischen Mitterteich die Ausgangssperre wegen des Coronavirus verhängt. Es ist nicht auszuschließen, dass auch der Rest von Deutschland bald damit rechnen muss, wenn die Bürger weiterhin auf die Straßen gehen und sich treffen.

Auch Veranstaltungen, die eigentlich erst im Mai stattfinden sollten, werden mittlerweile abgesagt. So ist ESC davon betroffen. Auch die Stones sagten Ihre geplante Tournee ab. Einige Fernsehserien wie das Traumschiff oder Sturm der Liebe haben einen Drehstopp wegen SARS-CoV-2 eingelegt. 

Das manchen Menschen nicht mehr zu helfen ist, zeigt das Video einer amerikanischen Influencerin. Diese rief eine absurd gefährliche Corona-Challenge ins Leben: Das Ablecken der Toiletten. Damit zog sich die junge Dame allerdings den Zorn der Twitter-Gemeinde auf sich. Mal abgesehen davon ist das Ablecken der Toiletten auch dann nicht ratsam, wenn kein Coronavirus grassiert. 

18.03.2020 Update: Fußball-EM verschoben

Nach den Infos zum Shutdown in Deutschland erreicht die Fußball-Fans die nächste Hiobs-Botschaft. Die Fußball-Europmeisterschaft wird dieses Jahr nicht stattfinden. Vermutlich wird sie auf 2021 verschoben.

Kanzlerin Merkel hat mit den EU-Mitgliedsstaaten gestern noch einmal über einen funktionierenden Binnenmarkt gesprochen. Das ist auch dringend wichtig, wenn man die kilometerlangen Staus an der Grenze zu Polen sieht. Dort steht LKW an LKW. Mittlerweile schon auf  57 Kilometern. Denn an den Grenzen zu Polen wird bei jedem Fieber gemessen, bevor er nach Polen einreisen darf. Für die Brummi-Fahrer eine echt nervenaufreibende Situation.

Außerdem einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten die Außengrenzen für die kommenden 30 Tage zu schließen.

Derweil ist die Zahl der registrierten Infizierten auf über 9.000 in Deutschland angestiegen. Die kommenden Tag wird noch mit einem weiteren Anstieg gerechnet. Dabei gibt es aber auch schon die ersten 67 Geheilten Fälle. 

Die Politiker appellieren jeden Tag an die Vernunft der Bürger, sich an die Einschränkungen zu halten und sich nicht mit anderen Menschen zu treffen. Eine Eindämmung des Virus ist nur möglich, wenn alle die Regeln befolgen.

17.03.2020 Update: Shutdown für Deutschland

Gestern Abend war es beschlossen. Die Rede ist vom Shutdown für Deutschland. Bars, Kneipen, Zoos, Theater, Schwimmbäder, Spielplätze – alles soll dicht gemacht werden. Beschlossen wurde das Bundesland übergreifend, um ein einheitliches Vorgehen in Deutschland zu haben. Mit den drastischen Maßnahmen soll das neue Coronavirus SARS-CoV-2 eingedämmt werden.

Wichtig ist jetzt die Isolation. Außerdem sollen unnötige soziale Kontakte vermieden werden. Damit ist auch klar, dass Corona-Partys nicht sinnvoll sind.

Das Robert Koch Institut hat die Corona-Risikoeinschätzung in Deutschland nun auf „hoch“ gesetzt. Damit zählt Deutschland wohl nun auch zu den Risikogebieten.

16.03.2020 Update: Ostseeinseln abgeriegelt, Bayern ruft Katastrophenfall aus

Immer mehr überschlagen sich die Nachrichten zum Coronavirus. Mittlerweile gibt es in jedem Bundesland Regelungen, wie es bezüglich der Schulen und Kitas weiter gehen soll. Einige Städte haben bereits beschlossen, dass gesellschaftliche Leben einzuschränken und Bars und Restaurants zu schließen. 

Bayern will jetzt den Katastrophenfall ausrufen, damit es eine bessere Koordination im Land gibt. Derweil werden die Ostseeinseln und auch immer mehr Nordseeinseln von Touristen abgeschottet. Wer noch da ist, muss die Inseln verlassen, drauf dürfen nur noch Anwohner und Arbeitskräfte. Begründet wird der Schritt damit, dass es auf den Inseln keine ausreichend medizinische Versorgung für mehrere Tausend Krankheitsfälle gibt.

Die Bundeswehr fordert aktuell alle Reservisten auf, sich zu melden, damit helfende Hände eingesetzt werden können, wo sie gebraucht werden.

Aufgrund der ausgesetzten Schulpflicht und den geschlossenen Einrichtungen passen auch die Fernsehsender ihr Programm an und setzen vermehr auf Bildungsfernsehen. So soll beim WDR beispielsweise „Die Sendung mit der Maus“ während der Quarantäne-Zeit täglich ausgestrahlt werden. Aber auch Super RTL, Kika und WDR passen das Programm an.

13.03.2020 Update: Immer mehr Bundesländer schließen KiTas und Schulen

Nachdem die Österreicher bereits über die Schließung der Schulen und Kitas informiert hat, ziehen jetzt in Deutschland nicht nur Städte, sondern ganze Bundesländer nach. In Halle (Sachsen-Anhalt) sind diese Einrichtungen ab heute dicht. Zusätzlich schließen das Saarland, Bayern und Niedersachsen (eventuell auch Bremen) die Kitas und Schulen.

Auch in Berlin werden ab 16.3. die Schulen und KiTas schrittweise flächendeckend geschlossen werden. Bayern verhängt zusätzlich ein Besuchsverbot für Alten- und Pflegeheime.

Update 14:40 Uhr: Weitere Bundesländer folgen. So haben sich nun auch Baden-Württemberg, Bremen, Thüringen (ab 17.3.) , Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz. In Sachsen soll die Schulpflicht ab Montag ausgesetzt werden. Die Betreuung an Schulen soll zunächst sicher gestellt sein. So sollen sich Familien auf die Schließung vorbereiten können. Über die Schließung der Schulen wird im Laufe des Freitagabend noch entschieden.

In vielen Bundesländern wird der Beginn des Sommersemesters an den Uni bereits nach hinten verschoben und die Semesterferien damit verlängert. Am Ende wird der Kettenbrief zum Schließen der Kitas und Schulen doch noch Wahrheit? 

Bundeskanzlerin Merkel fordert derweil von den deutschen Bürgern aufgrund der Coronakrise auf soziale Kontakte zu verzichten.

Auch die Sportwelt bekommt immer mehr die Auswirkungen der Coronakrise zu spüren. Der Formel 1-Auftakt in Australien wurde nun abgesagt. Auch der DFB denkt über einen Saisonabbruch nach.

Derweil hat die UEFA beschlossen den Spielbetrieb in der Champions League und der Europa League vorerst auf unbestimmte Zeit zu stoppen.

12.03.2020 Update: USA Einreisestopp für Europäer

Die USA haben ihre Grenzen für Europa dicht gemacht. Zunächst für 30 Tage gälte dieser Einreisestopp. In Italien müssen nun auch Restaurants und Bars schließen, welche den Sicherheitsabstand von einem Meter nicht einhalten können. Auch Tschechien macht die Grenzen für Einreisende aus Deutschland und 14 weiteren Risiko-Ländern zu. Zusätzlich wurde den Tschechen verboten in die besagten Gebiete zu reisen.

In Halle (Sachsen-Anhalt) schließen ab 13.März alle Schulen und Kitas. Diese Schließung soll zunächst bis 27. März gelten.

10.03.2020 Update: Italien zur Sperrzone erklärt

Ganz Italien wurde durch den Regierungschef Guiseppe Conte zur Sperrzone erklärt. Das bedeutet, dass nicht nur die Schulen und Universitäten geschlossen bleiben. Die Italiener werden angehalten zu Hause zu bleiben. Für mindestens drei Wochen. Was genau das Dekret bedeutet, darüber rätseln die Bürger noch. Denn Cafés und Bars dürfen bis 18 Uhr geöffnet bleiben. Auch die Buss und Bahnen dürfen fahren. Wer ein Formular ausfüllt und beweist, dass er zur Arbeit fährt, darf das Haus verlassen. Versammlungen dagegen sind verboten. Jeder nicht notwendige Gang soll vermieden werden. Die Italiener stehen derweil Schlange an den Supermärkten, um sich mit Lebensmitteln einzudecken.

Einige Mitglieder der US-amerikanischen Regierung haben sich freiwillig in Quarantäne begeben, nachdem sie engeren Kontakt mit einer infizierten Personen hatten. Der amerikanische Präsident Trump hat sich aber noch nicht auf SARS-CoV-2 testen lassen, soll aber von seinem Arzt überwacht werden.

In Deutschland schließen derweil immer mehr Schulen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Beziehungsweise gab es Verdachtsfälle, auf die reagiert wurde. Seit gestern gibt es in Deutschland zwei Tote. Beides sind ältere Menschen aus Nordrhein-Westfalen.

09.03.2020 Update: Mehr infizierte und Engpass bei Desinfektionsmitteln

Aufgrund des Engpasses mit den Desinfektionsmitteln ist es Apothekern zur Zeit gestattet, Händedesinfektion selber herzustellen. Eine mengenmäßige Begrenzung gibt es dabei nicht.

Mit Stand heute um 8 Uhr wurden offiziell 1.123 infizierte Personen in Deutschland registriert. Dabei ist der erste Fall bereits wieder gesund und wurde aus der Quarantäne entlassen.

In Ägypten ist ein 60-jähriger Deutscher am Coronavirus gestorben. Er war dort auf Urlaub und wurde auch in einem ägyptischen Krankenhaus behandelt.

An den Grenzen Sachsens zu Polen und zur Tschechei gibt es derzeit wieder verstärkt Kontrollen. Allerdings beziehen sich diese auch eher auf das Virus. Stichprobenartig wird die Temperatur gemessen und Infoflyer verteilt. Man will die Ansteckung verhindern.

In Südtirol wird derweil die Wintersaison beendet. Damit schließen viele Lifte und Hotels einen Monat früher als geplant. Vorausgegangen ist der Entscheidung die Ansage der Regierung, die Lombardei und andere Regionen in Norditalien unter Quarantäne zu stellen.

In Deutschland werden weiterhin Veranstaltungen abgesagt, Auch das Bundesliga-Spitzenspiel zwischen BVB und Schalke könnte zu einem Geisterspiel werden. Die Entscheidung dazu ist aber noch nicht getroffen.

05.03.2020 Update: Italien schließt alle Schulen und Universitäten

Noch gestern haben wir über einen Kettenbrief berichtet, wonach in Deutschland alle schulfrei und arbeitsfrei bekommen. In Italien wird ein Teil des Kettenbriefs jetzt Wahrheit. Denn seit gestern Abend steht fest, dass in Italien alle Universitäten und Schulen geschlossen bleiben, um die Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verhindern.

In Deutschland verzeichnen wir mit Stand heue 8 Uhr 349 mit SARS-CoV-2 infizierte Personen. Derweil werden weltweit weitere Großveranstaltungen abgesagt. So auch die Google Entwicklerkonferenz.

 

04.03.2020 Update: Leipziger Buchmesse abgesagt

Damit die Infektionen nicht sprunghaft ansteigen, werden in Deutschland immer wieder Veranstaltungen abgesagt. Nun hat es nach der ITB Berlin auch die Leipziger Buchmesse getroffen. Auch die Fibo in Köln wurde zunächst verschoben. Ebenso gab es bei der Pharma-Konferenz Vision.A eine Verschiebung in den Juni.

In Hamburg wurde derweil die Hamburger Gastro- und Hotellerie-Messe Internorga verschoben. Es hätten im Vorfeld bereits viele Aussteller die Teilnahme zurückgezogen. 

In München wurde die IHM (Internationale Handwerksmesse) komplett abgesagt. Man folgt hier der Empfehlung des bayerischen Coronavirus-Krisenstabs.

Weitere Veranstaltungen, die abgesagt /verschoben wurden:

  • Billard-WM in Köln
  • Eisenwarenmesse in Köln
  • Cyber Security Tech Summit in Bonn
  • METAV 2020 in Düsseldorf (verschoben)
  • Kölner Fitnessmesse Fibo (verschoben)
  • IWA Outdoor in Nürnberg (verschoben)
  • Waffenmesse IWA in Nürnberg (verschoben)
  • Fensterbau und Holz-Messe in Nürnberg (verschoben)
  • Glasfasermesse Fiberdays in Wiesbaden (verschoben)
  • „Light + Building“ in Frankfurt (verschoben)
  • Michelin Sterneverleihung in Hamburg
  • Wissenschaftskongress in Greifswald

In der Schweiz werden derweil alle Events mit mehr als 1.000 Menschen abgesagt. Und auch in Paris wurde die Buchmesse gestrichen.

Die Liste hier ist nicht vollständig. Deswegen übernehmen wir keine Gewähr.


03.03.2020 Update: ITB abgesagt, rund 170 infizierte Personen in Deutschland

Mittlerweile werden in Deutschland die ersten Großveranstaltungen aufgrund von SARS-CoV-2 abgesagt. So wurde die Internationale Touristikbörse in Berlin gestrichen. Auch bei den Bundesliga-Partien wird mittlerweile überlegt, ob diese ausgetragen werden sollten. Das Auftaktrennen in der Motorradkönigsklasse in Katar wurde derweil abgesagt.

Fakt ist, dass die Wirtschaft die Auswirkungen des Virenausbruchs langsam zu spüren bekommt. Die Börse erlebt die schlechtesten Tage seit der Krise 2008. Auch in den anderen Ländern sind erste Auswirkungen spürbar. So ist der Louvre in Frankreich (Paris) derweil geschlossen. 

Andere nutzen die Angst vor dem Covid-19-Erreger aus, um damit Geld zu machen. Mundschutz wird mittlerweile zu Höchstpreisen angeboten, weil er vielerorts ausverkauft ist.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Gefahr durch das neue Coronavirus mittlerweile auf die höchste Stufe gesetzt.

Die Nachrichten in den Medien führen dazu, dass viele Verbraucher Hamsterkäufe tätigen. Wichtig ist, dass Sie die Ruhe bewahren. Verzichten Sie derzeit auf Händeschüttlen – Kanzlerin Merkel und Horst Seehofer haben es bereits vorgemacht. Halten Sie sich an die Hygiene-Tipps.

28.02.2020 Update: Krisenstab in Deutschland eingerichtet

Aufgrund immer neuer gemeldeter Infizierter Personen in Deutschland muss die Regierung handeln. Ein Krisenstab wurde mittlerweile eingerichtet. Die Bundesregierung informiert auf ihren Webseiten ausführlich zu dem Thema Covid-19.

Vor allem warnt die Regierung davor, in Panik zu verfallen. Teilweise gibt es nämlich schon Hamsterkäufe in den Orten, wo zuletzt mehrere infizierte Personen festgestellt wurden.

Wichtig für Sie: Wenn Sie das Gefühl haben, sich mit dem neuen Coronavirus angesteckt zu haben, gehen Sie zunächst nicht mehr vor die Tür. Vor allem sollten Sie sich nicht in die überfüllten Wartezimmer der Ärzte setzen. Rufen Sie Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt an und besprechen Sie das weitere Vorgehen am Telefon.

Die Bundesregierung arbeitet eng mit dem Robert-Koch-Institut zusammen. Ob Großveranstaltungen wie die Internationale Touristikbörse  abgesagt werden sollten, wird zusammen beraten. Generell sollten Sie versuchen, Großveranstaltungen zu meiden.

24.02.2020 Update: 5 Covid-19 Todesopfer in Italien

Mittlerweile gibt es fünf Menschen die an dem neuen Coronavirus in Italien gestorben sind. 200 Menschen sind infiziert. Damit ist Italien das europäische Land mit den meisten Coronavirus-Fällen – jedenfalls im Moment.

Un die Regierung greift deswegen jetzt zu drastischen Maßnahmen. Zehn Orte vor allem in Norditalien sind unter Quarantäne. Auch die Karnevalsfeiern in Venedig wurden abgesagt. Schulen, Universitäten und Kindergärten bleiben geschlossen. Auch im Fußball werden Erstligabegegnungen in Italien abgesagt. Damit soll die Ausbreitung eingedämmt werden.

Allerdings wissen die Behörden in Italien nicht, wie das Virus in das Land gekommen ist. Nach dem Patienten Null wird weiterhin gesucht. Denn solange man den Beginn der Infektionskette nicht kennt, kann man auch die maximale Dimension nicht einschätzen.

Auch in Deutschland gibt es weitere Verdachtsfälle so mussten in Sachsen (Dresden und Landkreis Meißen) fünf Personen in die häusliche Isolation. Hier besteht der Verdacht auf den neuen Coronavirus.

Derweil konnten die 20 Wuhan-Rückkehrer am Sonntag alle die Quarantäne verlassen. Dagegen wurden die sechs deutschen Passagiere der Diamond Princess ebenfalls in häusliche Isolation gebeten.

15 weitere Deutsche sind am Freitag auf dem Stuttgarter Flughafen gelandet. Sie hatten sind in der Provins Hubei aufgehalten und sind nun in einem Hotel in Kirchheim unter Teck in Quarantäne untergebracht.

Mobilfunkmesse MWC und Formel 1 Rennen in China abgesagt

Aufgrund der möglichen Infektionsgefahr mit dem neuen Coronavirus wurden jetzt zwei größere Veranstaltungen abgesagt. Zum einen betrifft es die Mobilfunkmesse MWC in Barcelona. Nachdem ein Aussteller nach dem anderen abgesagt hat, zog der Veranstalter nun die Konsequenz.

Zum anderen wurde das Formel 1 Rennen in China abgesagt, welches eigentlich erst Mitte April stattfindet. Das teilte der Automobil-Weltverband FIA am Mittwoch mit. Der Verband möchte Sportler und auch Zuschauer schützen. Auch das Rennen am 5. April in Vietnam ist ein Wackelkandidat geworden.

12.02.2020 Update: Zwei neue Fälle in Deutschland

In Deutschland gibt es aktuell insgesamt 16 Personen, welche sich mit dem neuen Coronavirus infiziert haben. 14 Personen haben direkt oder indirekt mit dem Autozulieferer Webasto zu tun. Zwei Personen gehören zu dem Personenkreis, welcher Aus China ausgeflogen wurde.

In China selber stieg die Zahl der an dem neuen Coronavirus Infizierten weniger stark an. Weltweit wurden bisher über 45.000 Infektionen gemeldet. 1.115 Menschen sind aktuell an dem neuen Coronavirus gestorben.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die wichtigsten Informationen zu dem Thema 2019-nCoV zusammengetragen.

Derweil steigt die Zahl der infizierten Personen auf dem Kreuzfahrtschiff „Diamond Princess“ weiter an. Mindestens 174 Reisende haben sich mit dem Virus infiziert.

10.02.2020 Update: 20 Deutsche aus Wuhan in Berlin eingetroffen

Die 20 Deutschen, welche noch in der vom neuen Coronavirus betroffenen Stadt Wuhan festsaßen, sind mittlerweile in Deutschland eingetroffen. Nach Ihrer Landung in Berlin wurden sie in ein das DRK-Krankenhaus Berlin-Köpenick gebracht. Dort müssen sie jetzt 14 Tage in Quarantäne bleiben.

Derweil bleibt die Firmenzentrale von Webasto vorerst bis einschließlich 11. Februar geschlossen. Die Mitarbeiter arbeiten weiterhin vom Home-Office. Die Gebäude auf dem Gelände der Firma wurden in den letzten Tagen durch Fachpersonal gereinigt und desinfiziert.

Der chinesische Arzt Li Wenliang warnte bereits Ende des letzten Jahres frühzeitig vor dem Ausbruch des neuen Coronavirus. Doch damals wurde der Arzt von der Polizei verwarnt, dass er Gerüchte in die Welt setzt. Auch die Behörden hörten nicht auf Wenliang. Vergangenen Donnerstag starb Li Wenliang am neuen Coronavirus. 

06.02.2020 Update: WHO benötigt mehr als 600 Millionen Euro zusätzlich im Kampf gegen 2019-nCoV

In einer Pressemitteilung gibt die WHO (Weltgesundheitsorganisation) an, dass aktuell mehr als 600 Millionen Euro zusätzlich im Kampf gegen das neue Coronavirus benötigt werden. Knapp 60 Millionen werden dafür für interne Koordination innerhalb der WHO benötigt. Das andere Geld soll für die Länder sein, welche auf die Hilfe der WHO angewiesen sind. Derweil steigen die Erkrankungen in China weiter an.

06.02.2020 Update: 20 Coronafälle auf Kreuzfahrtschiff

Das Kreuzfahrtschiff Diamond Princess liegt im Hafen von Yokohama. Doch die über 3.000 Menschen dürfen nicht von Bord. Denn es gibt mittlerweile 20 Personen, die auf das neue Coronavirus positiv getestet wurden. Die erkrankten Personen werden zur Behandlung in Krankenhäuser geschafft. Auf dem Schiff befinden sich auch acht Deutsche und zwei Schweizer, die allerdings noch nicht positiv getestet wurden.

Wahrscheinlich hat ein 80-jähriger Mann das Virus eingeschleppt. Er war bei einem Zwischenhalt in Hongkong von Bord gegangen und anschließend positiv auf den Erreger getestet wurden.

04.02.2020 Update: Chinesische Krankenhäuser am Limit

Mehr als 20.000 mit dem neuen Coronavirus infizierte Patienten bringen das Krankenhaussystem in China ins Wanken. Die Ärzte als auch die Aufnahmekapazität ist am Limit. Derweil wurden in Wuhan zwei neue Krankenhäuser innerhalb kürzester Zeit aus dem Boden gestampft. Eines davon wurde heute eröffnet. Die chinesische Wirtschaft bekommt die Auswirkungen des Coronavirus ebenfalls zu spüren. 620 Milliarden Euro wurden bereits vernichtet, da es einen Einfall an der Börse gab.

In Deutschland ist das Coronavirus derzeit bei zwölf Menschen nachgewiesen. Es gibt mittlerweile auch die ersten Todesfälle außerhalb Chinas.

31.01.2020 Update: WHO erklärt internationalen Notstand

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat aufgrund des weltweiten Ausbruchs des Coronavirus eine gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite ausgerufen.

Obwohl die Zahl der außerhalb von China erkrankten Personen noch realtiv gering ist, ist die WHO in großer Sorge. Dies gilt vor allem den Ländern, die ein weniger gut ausgestattetes Gesundheitssystem haben. 

Die globale Zusammenarbeiet sei deshalb so wichtig, weil das neuartige Coronavirus noch so unbekannt sei und auch die Experten noch nicht sehr viel über das Virus wissen.

In China haben die Infektionen derweil den größten Anstieg innerhalb eines Tage verzeichnet. Insgesamt 9692 Fälle sind nachgewiesen. Die Zahl der Toten liegt aktuell bei 213. Damit übertrifft die „akute Atemwegserkrankung“ die SARS-Pandemie vor 17 Jahren.

31.01.2020 Update: Neuer bestätigter Fall in Bayern – jetzt 5 Infizierte

Wie das bayrisches Gesundheitsministerium am Donnerstagabend informierte, gibt es im Freistaat Bayern einen fünften bestätigten Coronavirus-Fall. Es handelt sich dabei, wie auch bei den anderen Fällen, um einen Mitarbeiter des Automobilzulieferers Webasto. Der Mann wohnt im Landkreis Traunstein.

Bei weiteren getesteten Personen gab es bis Donnerstagabend (20 Uhr) keinen neuen positiven Test. Allerdings laufen die Tests bei den insgesamt 110 ermittelten Kontaktpersonen weiter. Die Kontaktpersonen wurden gebeten sich häuslich zu isolieren und fortlaufend mit ihrem Gesundheitsstatus beim Gesundheitsamt zu melden.

Das Ministerium hat die Krankenhäuser in Bayern gebeten, sich auf die Aufnahme neuer bestätigter Infektionen und begründeter Verdachtsfälle vorzubereiten.

30.01.2020 Update: Italien hält 7.000 Kreuzfahrt-Passagiere fest

Wegen des Verdachts einer Infektion mit dem Coronavirus werden im Hafen der italienischen Stadt Civitavecchia 7.000 Passagiere auf dem Kreuzfahrtschiff „Costa Smeralda“ festgehalten und dürfen nicht von Bord.

Auf Anordnung der örtlichen Behörden, dürfen die Passagiere nicht an Land. Eine Touristin aus der chinesischen Sonderverwaltungszone Macao nahe Hongkong geht es nicht gut. Sie zeigt Symptome wie Fieber und Atemprobleme. Die Patientin wurde auf dem Schiff isoliert und behandelt. Ihr Mann zeigt keine Symptome. Die Ergebnisse des Virustests werden am Donnerstagnachmittag erwartet.

31.01.2020 Update Auf dem Kreuzfahrtschiff gibt es Entwarnung. Der Verdachtsfall hat sich nicht bestätigt.

30.01.2020 Update: Leichtathletik Hallen-Weltmeisterschaft in Nanjing abgesagt

Die Leichtathletik Hallen-Weltmeisterschaft sollte 2020 eigentlich im chinesischen Nanjing stattfinden. Gestern teilte der Leichtathletik-Verband mit, dass die Titelkämpfe für dieses Jahr abgesagt sind und auf 2020 verlegt wurden. Damit will der Verband die Athleten und Trainer vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.

Zunächst wurde die Möglichkeit in Betracht gezogen, die Weltmeisterschaft in ein anderes Land zu verlegen. Durch die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auch in anderen Ländern wurde von dieser Idee allerdings Abstand genommen.

Die Hallen-WM hätte vom 13. bis 15. März stattgefunden.

29.01.2020 Update: Drei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle in Deutschland

Nachdem vorgestern die Nachricht von dem ersten Patienten in Deutschland die Runde machte, erfahren wir heute, dass es bereits drei weitere bestätigte Fälle mit dem neuen Coronavirus gibt. Das bayerische Gesundheitsministerium wurde am Dienstagabend darüber informiert.

Alle infizierten Personen arbeiten bei der Firma Webasto im Raum Starnberg. Zur Ansteckung ist es gekommen, als eine Kollegin aus China zu Fortbildungszwecken in Deutschland war. Nach ihrer Rückkehr wurde sie positiv auf den neuen Coronavirus getestet.

Alle vier angesteckten Personen werden in der München Klinik Schwabing isoliert und ärztlich überwacht.

Die Firma informiert auf ihrer Webseite in den Pressemitteilungen ausführlich zu allen getroffenen Schutzmaßnahmen. So sind derzeit vorübergehend alle Reise von und nach China abgesagt. Außerdem ist der Standort Stockdorf bis Sonntag 2. Februar erst einmal geschlossen. 

Ab heute beginnt das systematische Testen von Kontakten der betroffenen Personen durch ein Ärzte-Team des Gesundheitsamts. Die Mitarbeiter von Webasto wurden über diese Maßnahmen bereits am Dienstagabend informiert. 

Vorbildlich ist der Umgang des Unternehmens mit der Krankheit. Alle betreffenden Behörden wurden umgehend informiert. Auch die Kunden werden über Webseite uns soziale Medien auf dem laufenden gehalten.

Derzeit werden Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. So müssen Piloten, die aus China kommen, im Tower eine Meldung zum Gesundheitszustand der Passagiere abgeben. Alle aus China-ankommenden Personen müssen ein Formular ausfüllen, wie sie die nächsten 30 Tage zu erreichen sind. Die deutschen Kliniken seien dazu verpflichtet, begründete Verdachtsfälle sofort zu melden. Das Robert-Koch-Institut bekommt zudem eine größere Koordinierungsbefugnis.

Gesundheitsminister Spahn ruft dennoch zur Gelassenheit auf. Die Gefahr für die Gesundheit der Menschen in Deutschland bleibt zunächst weiterhin gering.

28.01.2020 Update: Erster Coronavirus-Fall in Deutschland

Wie das Bayrische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mitteilt, gibt es in Bayern im Landkreis Starnberg den ersten bestätigten Coronavirus-Fall in Deutschland. Nach Angaben der „Task Force Infektiologie“ des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) befindet sich der Patient klinisch in einem guten Zustand. Er wurde isoliert und die medizinische Überwachung ist sichergestellt.

Die engsten Kontaktpersonen werden über mögliche Symptome, Hygienemaßnahmen und Übertragungswege ausführlich aufgeklärt.

Die „Task Force Infektiologie“ des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und vom Robert-Koch-Institut stufen das Risiko einer Infektion für die bayrische Bevölkerung derzeit als gering ein.

Das bayrische Gesundheitsministerium und das LGL werden am Dienstag Vormittag (28.01.2020) in einer Presskonferenz die Fragen der Medien zu dem Thema beantworten.


Zum Anfang

Was ist ein Coronavirus?

Der Coronavirus zählt zu einer großen Familie von Viren. Das neuartige 2019-nCoV Coronavirus wurde erstmals Ende letzten Jahres nachgewiesen. Die bekanntesten Viren aus der gleichen Familie sind das SARS-Coronavirus (SARS-CoV) und das MERS-Coronavirus (MERS-CoV).

Je nach Typ verursachen die Viren leichte Erkältungen bis hin zu schweren Erkrankungen der Atemwege. Teilweise gehen diese mit hohem Fieber, Lungenentzündungen einher und können unter Umständen tödlich enden. Das hängt vom Gesundheitszustand der jeweiligen Person vor der Erkrankung ab. Menschen mit einem geschwächten Immunsystem müssen, wie auch bei anderen Krankheiten, mit einem schwereren Verlauf rechnen.

Erste Erfahrungen zeigen, dass Erkrankte das Coronavirus besiegen und das Krankenhaus gesund wieder verlassen können.

 

Nachgewiesen wird das Virus übrigens per Sputum (Auswurf beim Husten), Rachenabstrich oder EDTA-Blut.

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Wo und wie ist der Coronavirus ausgebrochen?

Das Virus 2019 CoV trat erstmalig Ende Dezember in der chinesischen Metropole Wuhan auf. Nach offiziellen Berichten zufolge, haben sich die meisten „Erstpatienten“ auf einem Markt in Wuhan mit dem Virus infiziert. Auf besagtem Markt gab es neben dem üblichen Fleisch auch illegale Wildtiere zu kaufen. 

Aktuell hat die WHO (Weltgesundheitsorganisation) noch keine internationale Notlage ausgerufen. Es gibt auch noch keine Reisewarnung für China. Die Reiseverbindungen in die Stadt Wuhan sollen allerdings eingestellt worden sein. 

Auch das Robert-Koch-Institut stuft ein Risiko für Deutschland als gering ein. Es mahnt aber dennoch zur Wachsamkeit.

Das auswertige Amt dagegen rät von Reisen in die Provins Hubei ab. Alle nicht zwingend stattfindenen Reisen sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Aber auch hier wird auf die Webseiten der WHO und des Rober-Koch-Instituts verwiesen.

Allerdings zieht das Auswertige Amt es derzeit in Betracht, Ausreisewillige aus der betroffenen Region nach Deutschland zurückzuholen.

 

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Wie wird das Virus übertragen und welche Symptome gibt es?

Die Infektion kann von Tier zu Tier, Mensch zu Mensch oder von Tier zu Mensch stattfinden. Dabei erfolgt die Ansteckung per Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen). Die Ansteckungsrate ist aber deutlich geringer als bei einer Grippe. Der Ansteckungszeitraum (Inkubationszeit) liegt zwischen 2 bis 14 Tagen.

Als Symptome treten beim neuartigen Cornoavirus Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden auf. Bei einem schweren Verlauf kann es zur Lungenentzündung oder zum schweren akuten respiratorischen Atemwegssyndrom (SARS) kommen. Auch ein Nierenversagen und der Tod sind möglich.

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Wo gibt es Infizierte und ist mit einer Pandemie zu rechnen?

Mit dem neuartigen Coronavirus haben sich mittlerweile auch Menschen angesteckt, die nicht in China leben. Infizierte gibt es derzeit in Amerika, Frankreich, Japan, Südkorea, Thailand, Singapur und Vietnam, Malaysia, Nepal, Kanada, Australien, Macao und Kanada. Mittlerweile gibt es auch in Deutschland die ersten Infizierten.

Die WHO hat derzeit noch keine Notlage internationalen Ausmaßes ausgerufen. Die Organisation nimmt die Lage jedoch sehr ernst und beobachtet den Verlauf sehr engmaschig.

In den Krankenhäusern werden Verdachts- und Erkrankungsfälle nach den Hygienevorgaben für SARS und MERS behandelt. Die Verlegung von Patienten in Spezialeinrichtungen wird nicht als nötig angesehen.

Die Zahl der angesteckten Personen nimmt aktuell noch täglich zu. Auch die bisher eingetretenen Todesfallzahlen schwanken. Je nachdem, wann die Information geschrieben wurde.

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Kann man sich vor der Ansteckung schützen?

Ja. Wie bei einer normalen Grippe gelten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen und Hygienevorschriften:

  • Versuchen Sie den Kontakt mit erkrankten Menschen zu meiden.
  • Meiden Sie außerdem Kontakt zu lebendigen und toten Nutz- und Wildtieren.
  • Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich mit Wasser und Seife. Gegebenenfalls desinfizieren Sie Ihre Hände zusätzlich.
  • Beim Husten/Niesen Mund und Nase mit einem Taschentuch bedecken oder in die Armbeuge husten/niesen

Keine Panik machen!

Wichtig ist, dass Sie Ihre Informationen aus zuverlässigen Quellen beziehen. Boulevard-Blätter sind dafür nicht so gut gedacht. Offizielle und zuverlässige Quellen sind beispielsweise die WHO (Weltgesundheitsorganiation), das Robert-Koch Institut, das Auswertige Amt oder auch die Faktenchecker von Mimikama

Lassen Sie sich nicht von den reißerischen Überschriften der Medien beeinflussen und durch deren Texte Angst einjagen. Vielmehr ist es sinnvoll, sich ausgiebig über die Fakten zu informieren und Ruhe zu bewahren. Was helfen uns WhatsApp-Kettenbriefe die Panik schüren? Achten Sie selbst auf Ihre Hygiene und informieren Sie auch Ihr Umfeld dazu. 

Haben Sie das schon gesehen?

Der Beitrag Fakten zum Coronavirus: Was wir über die Krankheit wissen – Fragen und Antworten (Ausgangsbeschränkungen bis zum Ende der Osterferien) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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