WLAN | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:23:09 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png WLAN | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Störerhaftung: besserer Schutz für WLAN-Betreiber, wenn Sie ein sicheres Passwort und eine gute Verschlüsselung nutzen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stoererhaftung-besserer-schutz-fuer-wlan-betreiber-wenn-sie-ein-sicheres-passwort-und-eine-gute-verschluesselung-nutzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stoererhaftung-besserer-schutz-fuer-wlan-betreiber-wenn-sie-ein-sicheres-passwort-und-eine-gute-verschluesselung-nutzen/#respond Fri, 13 May 2022 09:23:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65131 Der Gesetzgeber schützt WLAN-Betreiber mit einem neuen Anlauf vor kostenpflichtigen Abmahnungen, aber es gibt einen Haken.  In der letzten Zeit hat sich bei den öffentlichen WLAN-Netzen einiges getan, denn mittlerweile sind die Bereiche gesetzlich viel

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Der Gesetzgeber schützt WLAN-Betreiber mit einem neuen Anlauf vor kostenpflichtigen Abmahnungen, aber es gibt einen Haken. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmer und Verbraucher stellen Ihr WLAN für andere Personen zur Verfügung und der Gesetzgeber ist der Meinung, dass sie nicht mehr für die Urheberrechtsverstöße Dritter haftbar gemacht werden sollten.
  • Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die WLAN-Betreiber zu Inhaltssperren verpflichtet werden und das bedeutet, dass spezielle Inhalte nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • Schützen Sie Ihr privates WLAN auch weiterhin mit einem Passwort und einer Verschlüsselung vor dem Zugriff von dritten Parteien.

In der letzten Zeit hat sich bei den öffentlichen WLAN-Netzen einiges getan, denn mittlerweile sind die Bereiche gesetzlich viel besser geschützt.

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Keine Abmahnung für fremde Rechtsverstöße

Am 13. Oktober 2017 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, so dass die Störhaftung für WLAN-Betreiber mittlerweile zum größten Teil abgeschafft ist.

Unternehmen und Privatpersonen haften mit dieser Änderung nicht mehr für das rechtswidrige Verhalten von anderen Internetnutzern, wenn sie ihr WLAN für andere Personen frei zur Verfügung stellen. Unter Umständen konnten bisher die Rechteinhaber auf eine Unterlassung einer Rechtsverletzung und Erstattung der Anwaltskosten setzen. Das bedeutet, dass die Anbieter von ungesicherten WLAN-Netzen für die Fehler von dritten Personen geradestehen müssen, wenn es durch ihr WLAN zu einem Urhebermissbrauch gekommen ist.

Der Gesetzgeber hat auch schon im Vorfeld die Abschaffung der Störhaftung angestrebt und wollte die WLAN-Betreiber teilweise aus der Verantwortung nehmen. Im Juli 2016 kam es schon einmal zu einer entsprechenden Gesetzesänderung, aber das Risiko kostenpflichtiger Abmahnungen konnte auch damit nicht zu 100% ausgeschlossen werden. Zwar hat der Gesetzgeber die Haftung für Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, aber die Unterlassungsansprüche stehen nicht in dem Gesetztest, wenn es um die Störhaftung geht. Aus dem Grund kritisieren die Verbraucherzentralen die Gesetzesänderung und fordern eine Nachbesserung.

Mitte Oktober 2017 kam es dann endlich zum Inkrafttreten des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“, so dass nun die Haftung für Unterlassungsansprüche durch den Gesetzgeber vollkommen ausgeschlossen ist.

Achtung:

Es gibt ein Urteil vom AG Köln (08.Juni 2020 – AZ. 148 C 400/19) und durch dieses Urteil sind die Rechteinhaber auch weiterhin für die Unterlassungsansprüche gegen WLAN-Betreiber zuständig. Allerdings ist klar, dass dieses Urteil dem gesetzgeberischen Willen widerspricht.

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Inhaltssperren können verlangt werden

Die WLAN-Betreiber werden durch die neue Erklärung allerdings nicht aus der Verantwortung gelassen. 

Der Rechteinhaber hat die Möglichkeit, wenn es zu einem Verstoß gegen geistiges Eigentum durch einen WLAN-Nutzer kommt und keine andere Möglichkeit besteht, dass die Verstöße unterbunden werden, dann kann der Rechteinhaber von dem WLAN-Betreiber verlangen, dass die betroffenen Inhalte gesperrt werden.

Der WLAN-Betreiber muss dafür technische Maßnahmen ergreifen und kann das Sperren von URL-, IP-Adressen oder Ports durchführen. Das wird über die Einstellungen des Routers durchgeführt und somit wird der Zugriff auf bestimmte Internetseiten verhindert. In diesem Zusammenhang weist das Bundeswirtschaftsministerium auf die Einrichtung von sogenannten Blacklists hin, denn sie dient dazu, dass einige Internetseiten nicht mehr aufrufbar sind. Allerdings dürfen die Rechteinhaber eine Sperrung nur verlangen, wenn sie zumutbar und vor allen Dingen verhältnismäßig ist. Zudem darf keine andere Möglichkeit bestehen, die Rechtsverletzung zu unterbinden. Aus dem Grund werden auch in Zukunft die Gerichte immer wieder eingeschaltet werden, um zu klären ob und wann eine solch Sperre wirklich notwendig ist.

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Gut zu wissen

In diesem Zusammenhang dürfen die Rechteinhaber von den WLAN-Betreibern keine Kosterstattung verlangen und das bedeutet, dass die Beauftragung eines Anwalts zu ihren Kosten geht. Allerdings gibt es ein Kostenrisiko, denn der Rechteinhaber kann gegen die Inhaltssperre vor Gericht ziehen und wenn er gewinnt, dann muss der WLAN-Betreiber für die Gerichtskosten aufkommen.

Grundsätzlich ist durch die Bereitstellung offener Netze nicht mit einer Zunahme einer Urheberrechtsverletzung zu rechnen. Insgesamt ist die Bedeutung von illegalem Filesharing stark gesunken und das liegt auch daran, dass das legale Angebot der Video-Demand-, Musikstreamingdiensten und Mediatheken verbessert hat. Außerdem ist die Bandbreite des öffentlichen WLANs für Downloads und Uploads in dieser Menge einfach viel zu gering. Es gibt bisher auch keine Meldungen von unzähligen Urheberrechtsverletzungen über Hotspots.

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Heimisches WLAN gut verschlüsseln

Durch die neue Gesetzänderung können Sie frei WLAN-Angebote auf öffentlichen Plätzen und in Cafés endlich nutzen, aber trotzdem sollten Sie das eigene WLAN gut absichern.

Idealerweise nutzen Sie eine WPA2-Verschlüsselung für das heimische WLAN und ein sicheres Passwort, welches aus einer Kombination aus Klein- und Großbuchstaben, aber auch aus Zahlen besteht. Im Einzelfall können Sie einer weiteren Person Zugang gewähren, indem Sie einen Gastzugang freigeben oder das Passwort rausgeben.

WLAN-Netze, die offen und unverschlüsselt sind, bergen Risiken. Der Datenverkehr kann unter Umständen von Dritten lesbar sein und dazu können die Dritten Ihre persönlichen Vorlieben und Zugangsdaten herausfinden. Das ist aber nur möglich, wenn die Internetseiten nicht ordnungsgemäß HTTPS-verschlüsselt sind.

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Die Leistungskapazitäten des eigenen WLANs

Die Leistungskapazitäten des eigenen WLAN- und Internetanschlusses sind auch zu beachten, denn meist reicht die Geschwindigkeit für das Streamen von HD-Filmen durch zwei Personen aus.

Die Kapazitäten sind nicht dafür ausgelegt, dass eine unkontrollierte Anzahl an Personen auf die Leistung zugreift, denn dann kommt es zu Beeinträchtigungen für die eigene Nutzung. Sie sollten sich des Leistungseinbruchs vor der grundsätzlichen Freigabe des Internets im Klaren sein.

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Grundsatzproblem bleibt bestehen

In bestimmten Fällen kommt es nun nicht mehr zu einer Unterlassung und es kann auch kein außergerichtlicher Kostenersatz für WLAN-Betreiber, mit Hilfe einer Abmahnung, verlangt werden.

Allerdings bleibt ein Grundsatzproblem bestehen und wenn es zu einer Urheberrechtsverletzung kommt, dann bekommt der Anschlussinhaber in der Regel eine Abmahnung. Der Anschlussinhaber ist in der Regel immer der WLAN-Betreiber, denn er stellt den Internetzugang bereit und er kann mit Hilfe der IP-Adresse stets ermittelt werden.

In der Regel wissen die WLAN-Inhaber nicht, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und somit müssen Sie zuerst beweisen, dass Sie den Verstoß nicht selber begangen haben, sondern ein offenes WLAN bereitstellen.

Ignorieren Sie auf keinen Fall die Abmahnungen, wenn es kommt vor, dass es zu Inhaltssperren kommt. Allerdings wird sich in Zukunft erst zeigen, ob diese Aktion umsetzbar ist oder nicht.

Auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik finden Sie weitere Informationen rund um das Thema offenes WLAN-Netz.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Schutz für WLAN-Betreiber

1. Wer haftet, wenn über mein WLAN ein Verstoß begangen wurde?

Bislang war es so, dass der WLAN-Betreiber also Sie, für den Verstoß verantwortlich gemacht wurden. Aber mit der neuen Gesetzesänderung ist das nicht mehr der Fall.

2. Wie sichere ich mein WLAN?

Idealerweise nutzen Sie eine Verschlüsselung und ein sicheres Passwort.

3. Wie sieht ein sicheres Passwort aus?

Ein sicheres Passwort besteht aus einer Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, die mit Zeichen und Zahlen bestückt werden. Wichtig ist, dass es keinen Zusammenhang zur Person gibt.

4. An wie viele Personen darf ich meinen Zugang rausgeben?

Im Endeffekt entscheiden Sie, wie viele Personen Zugriff zu Ihrem WLAN haben, aber es gibt Gastzugänge, die Sie einrichten können. Ansonsten gilt, geben Sie den Zugriff nur für eine feste, geringe Personenanzahl frei.

5. Warum sind öffentliche WLAN-Netzwerke nicht gesichert?

Die öffentlichen WLAN-Netzwerke sollen die Kunden zum Verweilen einladen, denn an öffentlichen Plätzen und in Café bietet WLAN mehr Sitzmöglichkeiten. Die Leute bleiben einfach länger sitzen und somit macht das Unternehmen mehr Geld.

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Fazit

Der Zugriff auf ein WLAN-Netzwerk ist an öffentlichen Orten kostenfrei und ungeschützt möglich, aber zu Hause sollte der WLAN-Zugang mit einem Passwort und einer Verschlüsselung vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Der neue Gesetzesentwurf sorgt dafür, dass Sie als WLAN-Betreiber nicht für jeden Urheberrechtsverstoß haftbar sind, der über Ihren Anschluss geht.

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Internationales Roaming: WLAN und Mobilfunk im Ausland – 28 Länder im EU-Roaming https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/internationales-roaming-wlan-und-mobilfunk-im-ausland-28-laender-im-eu-roaming/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/internationales-roaming-wlan-und-mobilfunk-im-ausland-28-laender-im-eu-roaming/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:46:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63224 Mobilfunktarife gibt es ohne Ende und wenn Sie innerhalb der EU telefonieren, SMS-schreiben oder im Internet surfen wollen, dann nutzen Sie den Mobilfunktarif wie zu Hause. Bei Fernreisen in Nicht-EU-Ländern sieht es ganz anders aus,

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Mobilfunktarife gibt es ohne Ende und wenn Sie innerhalb der EU telefonieren, SMS-schreiben oder im Internet surfen wollen, dann nutzen Sie den Mobilfunktarif wie zu Hause. Bei Fernreisen in Nicht-EU-Ländern sieht es ganz anders aus, wenn Telefonate ins Ausland und über die Messenger-Apps sind sehr teuer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie telefonieren, senden und empfangen SMS / MMs und surfen über LTE / HSDPA / UTMS oder Edge im Internet, dann kostet Sie das innerhalb der EU genauso viel wie zu Hause.
  • Bei Fernreisen in Länder, die nicht zur EU gehören müssen Sie aber aufpassen, denn internationales Roaming kann sehr teuer werden.
  • Eine immense Kostenfalle kann das mobile Internet sein, denn für einen Megabyte können bis zu 30 Euro fällig werden.

Kostenfalle internationales Roaming

Das internationale Roaming kann zur Kostenfalle werden, denn der Grundsatz „Roam like at home“ gilt nur für die 28 Länder Europas, aber auch für Liechtenstein, Norwegen und Island.

Die Türkei und die Schweiz sind ausgeschlossen, denn wenn Sie in diesen Ländern die mobile Datenverbindung nutzen, dann müssen Sie deutlich tiefer in die Tasche greifen als wenn Sie im Heimatland sind. Es gilt eine weltweit gültige Kostenbremse in Bezug auf das mobile Internet und diese liegt bei 59,50 Euro. Die Internetverbindung wird getrennt, wenn dieser Betrag erreicht ist, aber leider funktioniert es nicht immer.

Sie sollten sich vor jeder Auslandsreise bei dem eigenen Mobilfunkunternehmen informieren und feststellen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie internationales Roaming nutzen. Im Idealfall können Sie Tages- oder Wochenflats abschließen, so dass es nicht teuer wird.

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Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen.

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Telefonat in andere Länder

In der heutigen Zeit ist ein Mobilfunkvertrag normal und wenn Sie in Spanien Urlaub machen, dann können Sie auch den deutschen Tarif nutzen.

Allerdings nur, wenn Sie mit dem Anbieter keine andere Vereinbarung haben. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei Ihrem Anbieter, aber auch hier ist Vorsicht geboten. Wenn Sie aus Deutschland nach Spanien anrufen oder in ein anderes beliebiges Land, dann ist eine Regelung vorhanden. Jedes Telefonat, welches aus Deutschland in ein EU-Land geführt wird, kostet Sie in der Minute höchstens 19 Cent. Diese Regelung gilt seit dem 15. Mai 2019. Mit höchstens 6 Cent ohne Mehrwertsteuer müssen Sie rechnen, wenn Sie eine SMS versenden.

Der Messenger als Kostenfalle

Sie haben bei dem meisten Messenger die Möglichkeit nicht nur zu telefonieren, sondern auch Nachrichten und Dateien zu versenden.

Zu den bekanntesten Messengern gehören

  • Skype
  • Threema
  • WhatsApp.

In der Regel ist das Telefonieren mit einem Messenger als kostenfrei ausgewiesen, aber trotzdem kann es sehr teuer werden. Die Gespräche finden schließlich über das Internet statt und das verbraucht eine Menge Datenmengen. Nutzen Sie auf Reisen den Messenger nur zum Telefonieren, wenn Sie das WLAN nutzen können.

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Fernreisen und die technischen Voraussetzungen

Sie können mit dem Handy im Ausland nur telefonieren und surfen, wenn die Frequenz des Mobilfunknetzes mit dem eigenen Handy möglich ist.

Für die mobile Telefonie gibt es vier Hauptfrequenzen:

  • 850 MHz
  • 900 MHz
  • 1800 MHz
  • 1900 MHz

Handys, die in Deutschland aktiv sind, können auch mit 1800 und 900 MHz arbeiten und aus dem Grund werden diese Handys auch als Dualband-Handys bezeichnet.

  • Weitere Mobilfunkstandards muss das Handy können, wenn Sie in Nord- und Südamerika telefonieren wollen. Dann brauchen Sie ein Tri- oder Quadband-Handy.
  • Sie wollen in Japan oder Korea telefonieren, dann brauchen Sie ein UTMS-fähiges Handys. Die Frequenz eignet sich nur noch zum Telefonieren und kann für die Datenübertragung nicht verwendet werden.

Die neueren Smartphones sind in der Regel auch für die Nutzung mit UTMS oder Quadband möglich. In den USA gibt es allerdings ein paar Probleme in der Hinsicht und das gilt auch bei LTE. Mit dem Smartphone können Sie mittlerweile aber auch mit Hilfe des Messengers telefonieren und somit sind auch Gespräche über WLAN möglich.

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WLAN-Calls und das Thema Kostenfalle

Es gibt aber auch noch die sogenannten WLAN-Calls, die auch unter den Namen Wifi-Calls oder VoWiFI bekannt sind. 

Sie dienen als Alternative zu den Telefonaten über den Messenger. Mit Hilfe des WLAN nutzen Sie normale Telefonfunktion des Handys, aber nur wenn das Gerät, sowie der Mobilfunkanbieter die Funktion auch unterstützen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit diese Funktion zu aktivieren, aber Sie sollten sich im Vorfeld über die entstehenden Kosten informieren, denn die WLAN-Calls fallen nicht in den EU-Roaming-Bereich.

Die meisten Anbieter rechnen die Telefonate mit WLAN im Ausland ab als wenn Sie sich in Deutschland befinden. In Ihrem Tarif ist eine Deutschland-Flat enthalten, dann sollten Sie normalerweise für ein Gespräch über WLAN aus dem Ausland auch nur die deutschen Gebühren bezahlen. Keine Gebühren sollten anfallen, wenn Sie einen Anruf erhalten. Allerdings können durchaus Kosten entstehen, wenn Sie Gespräche in andere Länder führen oder wenn Sie eine Nummer im gleichen Land anrufen. Die Kosten können unterschiedlich hoch sein und aus dem Grund sollten Sie sich beim Anbieter ausreichend Informationen einholen.

Wenn Sie sich ein Europa aufhalten oder in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums, dann ist es meist günstiger, wenn Sie auf die WLAN-Calls komplett verzichten.

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Kostenfalle in Grenznähe

Sie befinden sich in einem EU-Land und in der Nähe der Grenze zu einem Nicht-EU-Land, dann besteht die Gefahr, dass Ihr Handy das Netz des Nicht-EU-Lands aussucht.

In einem solchen Fall kommt die Regelung „Roam like at Home“ nicht mehr zum Tragen und es kann sehr teuer werden. Aus dem Grund sollten Sie in der Nähe einer Grenze immer darauf achten, in welches Netz sich das Handy einwählt.

Schiffe und Flugzeuge in Bezug auf die Kostenfalle

Eine Familie hat eine Kreuzfahrt gemacht und der 12-jährige Sohn hat einige Videos auf dem Smartphone geschaut. Dabei befand er sich zwischen Deutschland und Norwegen. Nach der Reise bekamen die Eltern eine Rechnung von 12.000 Euro.

Der Grund ist einfach, denn das Handy hat sich in das Satellitennetz eingebucht und damit kostet ein Megabyte bis zu 30 Euro. Durch das Video hat der Sohn etwa 470 Megabyte verbraucht, heißt es in den Medien.

Auch während eines Fluges können Sie mit dem mobilen Gerät ins Internet, aber dafür sollten Sie ihr Gerät auf Flugmodus schalten.

Unachtsamkeit in diesem Fall kann zu einem hohen Kostenberg führen und zwar nicht nur bei der Nutzung des Internets. Es gibt zwar einen sogenannten Kostenairbag, der auch weltweit gültig ist, aber der gilt nicht für Satellitenverbindungen. Gerade auf Schiffen und im Flugzeug kommt es meist zu einer solchen Verbindung und das wird teuer.

Mittlerweile bieten Airlines und Reedereien WLAN zu Paketpreisen an und Sie müssen die Mobilfunkdaten über die Einstellung abschalten. Sobald das eigene Gerät nur ein schwaches WLAN bekommt, wechselt es automatisch in das bessere Netz und das wird vom Satelliten geliefert.

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Die Geräteeinstellung

Sie bewahren das Handy immer in der Hosentasche auf, aber auch dort kann das Gerät große Kosten verursachen.

Das Handy lädt E-Mails herunter oder aktualisiert die Apps und das können Sie nur verhindern, wenn Sie die automatische Datennutzung abschalten. Stellen Sie einfach ein, dass eine Aufforderung notwendig ist. In vielen Fällen funktioniert die installierte Navigationssoftware nur über eine laufende Internetverbindung. In der Bedienungsanleitungen finden Sie alle wichtigen Handgriffe, damit Sie die Deaktivierung durchführen können.

0800er- Nummern sind Kostenfallen

Im Ausland kann die Nutzung von kostenlosen 800-er oder 00800-er Nummern sehr teuer werden, vor allen Dingen wenn Sie mit einem deutschen Mobilfunkanschluss anrufen.

Die Prepaid-Verträge und Call-Back

Auf Fernreisen können auch Besitzer von Prepaid-Handys telefonieren oder angerufen werden. 

Es gibt nicht nur das bekannte Wahlverfahren, dass als Direktwahl bezeichnet wird, sondern auch eine Reihe von Call-Back Verfahren. Dabei gibt es das Verfahren nicht nur bei der Telekom, sondern auch von vielen anderen Anbietern. Mit Hilfe des Call-Back Verfahrens können Sie eine Verbindung mit der Familie oder den Freunden in Deutschland herstellen. Dazu müssen Sie nicht nur die Zielrufnummer eingeben, sondern auch einen speziellen Netzcode. Nach kurzer Zeit erhalten Sie dann einen Rückruf mit der gewünschten Verbindung. Ihnen wird nach der Ankunft im Ausland per SMS mitgeteilt, welches Verfahren für welches Land gültig ist und wie es genau funktioniert.

Der Versand und der Empfang von MMS kann für einen Prepaid-Kunden eingeschränkt sein, wenn Sie kein ausreichend hohes Guthaben auf dem Konto haben. Sie haben zwar die Möglichkeit das Guthaben auch im Ausland aufzuladen, aber mehr Sicherheit erhalten Sie zu Hause.

Informieren Sie sich vor dem Auslandsaufenthalt bei Ihrem Netzprovider oder dem Serviceprovider!

Die Mailbox als Kostenfalle

Die größte Kostenfalle bei einem Aufenthalt außerhalb der EU ist mit Sicherheit die Mailbox.

Ihnen drohen sehr hohe Kosten, wenn Sie die Mailbox im Heimatland nicht abschalten und Sie ahnungslos am Strand liegen. Fragen Sie Ihren Anbieter nach Urlaubslandtarifen bevor Sie die Reise antreten, denn die Preise sind in den verschiedenen Netzen meist sehr unterschiedlich. Nutzen Sie den Menüpunkt „Manuelle Netzwahl“, um das preisgünstigste Netz am Urlaubsort auszuwählen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema WLAN und Mobilfunk im Ausland

1. Kann man das mobile Internet auch im Ausland verwenden?

Sie können Ihre mobilen Daten auch im Ausland nutzen, aber Sie sollten sich über das verfügbare Datenvolumen informieren.

2. Welche Vorwahl brauche ich für ein deutsches Handy im Ausland?

Sie müssen zuerst die Länderkennung Deutschlands eingeben und anschließend die Orts- oder Mobilfunkvorwahl und danach erst die eigentliche Rufnummer.

3. Ist Kroatien in der EU-Roaming?

Das EU-Roaming gilt in 28 Ländern der EU und Kroatien gehört dazu.

4. Wer zahlt den Anruf, wenn ich eine deutsche Nummer aus den Ausland anrufe?

Dadurch, dass Sie der Anrufer sind, sind Sie auch verpflichtet die Kosten für den Anruf zu übernehmen.

5. Ist die Schweiz auch im EU-Roaming?

Nein, die Schweiz ist nicht in den EU-Roaming Regelungen enthalten.

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Fazit

Das Handy begleitet uns immer und überall und so ist es auch kein Wunder, dass auch im Urlaub das Handy immer an der Seite ist. Es werden Bilder gemacht, Telefonate vorgenommen und im Internet gesurft, aber viele Urlauber wissen nicht, dass die Nutzung im Nicht-EU-Ausland sehr teuer werden kann. In 28 Ländern der EU können Sie nach deutschem Tarif telefonieren und simsen, aber außerhalb der Zone müssen Sie sich immer erst über die Kosten informieren. Auch auf Schiffen und im Flugzeug sollten Sie vorsichtig sein, denn eine Satellitenverbindung kostet bis zu 30 Euro pro Megabyte.

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Handy im Flugzeug: Flugmodus schützt vor Kostenfalle an Bord oder schalten Sie das Handy einfach aus https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/handy-im-flugzeug-flugmodus-schuetzt-vor-kostenfalle-an-bord-oder-schalten-sie-das-handy-einfach-aus/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/handy-im-flugzeug-flugmodus-schuetzt-vor-kostenfalle-an-bord-oder-schalten-sie-das-handy-einfach-aus/#respond Tue, 27 Apr 2021 13:25:45 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63166 Sie haben mittlerweile die Möglichkeit, dass Sie bei vielen Fluggesellschaften auch während des Fluges mit einem Tablet, dem Laptop oder dem Smartphone ins Internet können. Allerdings sollten Sie auf ein paar wichtige Dinge achten, damit

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Sie haben mittlerweile die Möglichkeit, dass Sie bei vielen Fluggesellschaften auch während des Fluges mit einem Tablet, dem Laptop oder dem Smartphone ins Internet können. Allerdings sollten Sie auf ein paar wichtige Dinge achten, damit die Nutzung nicht zu einer Kostenfalle wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben mittlerweile bei vielen Airlines die Möglichkeit mit dem Smartphone und der Roaming-Verbindung im Flugzeug das Internet zu nutzen, so dass Sie Nachrichten verschicken können.
  • Auch WLAN wird im Flugzeug heute immer häufiger von einigen Airlines angeboten, aber aus Rücksicht auf die anderen Fluggäste ist das Telefonieren immer noch verboten.
  • Sie müssen die mobilen Geräte für den Start und die Landung in den Flugmodus setzen oder komplett ausschalten.
  • Achten Sie darauf, dass eventuell hohe Roaming-Kosten entstehen können, wenn Sie Ihr Smartphone im Flugzeug nutzen, denn die Roaming-Verordnung gilt nicht in Flugzeugen.
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Der Flugmodus – Aktivieren Sie den Offline-Modus am Smartphone

Bei mobilen Geräten haben Sie die Möglichkeit den Flugmodus zu nutzen und somit deaktivieren Sie alle Kommunikationsverbindung von Smartphone, Tablet und E-Book-Reader. 

Sie können mit einem eingeschalteten Flugmodus nicht ehr telefonieren, aber auch keine Nachrichten mehr verschicken oder im Internet surfen. Diese Funktion wird bei einigen Geräten auch als „Offline-Modus“ bezeichnet.

Sie sind in einem Flugzeug dazu verpflichtet, dass Sie den Flugmodus für den Start und die Landung einschalten, aber Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Gerät komplett abzuschalten. Die elektronischen Geräte können danach wieder eingesetzt werden, denn die Nutzung während des Fluges ist bei den meisten Airlines erlaubt.

Vorsicht:

Wenn Sie Ihr Smartphone während des eingeschalteten Flugmodus nutzen, um Urlaubsbilder zu versenden, dann kann es im Endeffekt für Sie extrem teuer werden. Die sogenannten Roaming-Kosten sind sehr hoch und sie kommen auch zum Tragen, wenn Sie das Smartphone im Flugzeug nicht aktiv nutzen. Die meisten mobilen Geräte wählen sich eigenständig in das Boardnetz ein und dann kommt es zu Roaming-Kosten.

Sie haben als Fluggast im Grunde nur zwei Möglichkeit, um das Smartphone im Flugzeug zu nutzen:

  • Roaming per Satellit und WLAN

Mit Hilfe der Roaming-Verbindung haben Sie die Möglichkeit während des Fluges Nachrichten zu verschicken oder im Internet zu surfen, aber dabei kommt es in erster Linie auf die Netzabdeckung an. Sie können sogar telefonieren, wenn die Netzabdeckung per Satellit diese Möglichkeit zulässt. Aber beachten Sie, dass das Telefonieren auf allen Flugreisen komplett untersagt ist, denn die Mitreisenden könnten sich gestört fühlen. Die Verbindungen stehen am Ende mit auf der Mobilfunkrechnung und dann stellen Sie auch fest, dass Roaming mit einem Satelliten recht teuer ist. Eine Verbindung kann Sie bis zu 30 Euro für einen Megabyte kosten.

Achtung:

In Flugzeugen gelten der Datenkostenairbag und die weltweiten Informationspflichten der Mobilfunkanbieter im Moment noch nicht. Auch die EU-Roaming-Verordnung greift in den Flugzeugen nicht, denn es handelt sich nur um terrestrische Verbindungen, also um Verbindungen an Land. Schalten Sie das mobile Gerät während des gesamtes Fluges am besten aus oder in den Flugmodus, denn dann erleben Sie am Ende keine teuren Überraschungen.

  • WLAN im Flugzeug

Die zweite Möglichkeit für die Nutzung eines mobilen Gerätes im Flugzeug ist WLAN, denn dabei handelt es sich um eine kostengünstigere Möglichkeit als eine Verbindung mit einem Satellit. Gerade auf Langstreckenflügen bieten die Airlines heute die WLAN-Verbindung im Flugzeug an. Sie müssen sich einfach nur anmelden, damit Sie das WLAN im Flugzeug nutzen können. Natürlich entstehen für die WLAN-Nutzung auch Kosten und sie werden zusätzlich abgerechnet. In der Regel wird dazu die Kreditkarte belastet.

Sie können zwischen ganzen Pakten oder einer stundenweisen Nutzung entscheiden, denn nur wenige Fluggesellschaften bieten die WLAN-Nutzung kostenlos für ihre Passagiere an.

Wichtig ist, dass Sie zuerst die Preise für WLAN an Board checken und während des Fluges setzen Sie das Smartphone einfach in den Flugmodus, so dass die Internetverbindung über WLAN hergestellt werden kann.

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Sie müssen ein paar Dinge beachten, wenn Sie Ihr Smartphone oder das Tablet auf einem Kreuzfahrtschiff nutzen wollen. Ansonsten entstehen enorm hohe Kosten und der Urlaub gerät schnell in Vergessenheit.

 

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Handy im Flugzeug

1. Warum sollte ich mein Handy im Flugzeug ausschalten?

Sie sollten im Flugzeug das Smartphone im Idealfall in den Flugmodus setzen oder ausschalten, denn die Piloten müssen Funk hören und durch ein eingeschaltetes Smartphone können Störgeräusche entstehen.

2. Was passiert, wenn sich mein Smartphone im Flugmodus befindet?

Wenn Sie das Handy in den Flugmodus schalten, dann schalten sich alle Signale ab und Sie brauchen das Handy nicht komplett ausschalten.

3. Kann ich im Flugmodus angerufen werden?

Nein, der Anrufer bekommt die Information, dass der Angerufene nicht erreichbar ist, denn es gibt keine Netzfunktion und somit verpassen Sie den Anruf.

4. Kann ich im Flugmodus WhatsApp Nachrichten empfangen?

Nein, denn die Verbindung ist offline und demnach erhalten Sie die Nachrichten erst, wenn Sie den Flugmodus wieder deaktivieren.

5. Ist die Nutzung des Flugzeug-WLANs teuer?

Die Nutzung des Flugzeug-WLANs ist nicht so teuer wie die Internetverbindung über einen Satellit, aber die Airlines haben unterschiedliche Kosten. Informieren Sie sich im Vorfeld über die entstehenden Kosten.

Flugzeug Welt Reisen
Datenklau bei EasyJet: Hacker erbeuten Daten von neun Millionen Kunden

Bei der Fluggesellschaft EasyJet ist es zu einem Datenleck gekommen. Hacker haben Presseberichten zufolge neun Millionen Kundendaten abgefangen. Welche Daten die Hacker erbeuteten und ob Sie von dem Datenklau betroffen sind, erfahren Sie im Artikel.

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Fazit

Heute geht nichts mehr ohne Smartphone, Tablet und Co. und somit wird auch die Flugreise durch die mobilen Geräte bestimmt. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie die mobilen Geräte im Idealfall ausschalten oder in den Flugmodus setzen, damit Sie keine hohen Kosten zu erwarten haben.

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Weihnachtsgeschenke: Augen auf beim Spielzeug-Kauf – Das müssen Sie beachten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/spielzeug-mit-internetanschluss-probleme-und-sicherheitsrisiken-im-ueberblick/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/spielzeug-mit-internetanschluss-probleme-und-sicherheitsrisiken-im-ueberblick/#respond Mon, 02 Nov 2020 08:36:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=29082 Unter dem Weihnachtsbaum liegen zunehmend smarte Spielzeuge, die mit Internetanschluss die Verbindung in die Welt ermöglichen. Doch viele Eltern und Großeltern wissen gar nicht so genau, was sie da eigentlich schenken. Nicht jedes Spielzeug ist

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Unter dem Weihnachtsbaum liegen zunehmend smarte Spielzeuge, die mit Internetanschluss die Verbindung in die Welt ermöglichen. Doch viele Eltern und Großeltern wissen gar nicht so genau, was sie da eigentlich schenken. Nicht jedes Spielzeug ist harmlos. Einige erlauben das Schnüffeln im Kinderzimmer.

Smart Toys sind angesagt. Besonders zur Weihnachtszeit oder an Geburtstagen gibt es kaum ein Thema, das für mehr Aufmerksamkeit sorgt. Und wenn andere Sprösslinge bereits vernetztes Spielzeug ihr eigen nennen, will der häusliche Nachwuchs natürlich nicht zurückstehen und ebenfalls sein Kinderzimmer digital aufrüsten. Aber was kann man guten Gewissens verschenken, und welches Kuscheltier mit Spracherkennung oder welcher Roboter sollte besser nicht den Weg in das Kinderzimmer finden?

Eine Puppe, die mit dem Kind spricht, ein Auto mit Fernsteuerung und einer Kamera, die alles aufzeichnet und auf das Handy überträgt. Alle dieses Spielzeuge sind oft über WLAN oder Bluetooth miteinander vernetzt und können ihre Daten über das Internet weitergeben. Dadurch ergeben sich bisher unbekannte Möglichkeiten und Risiken, nicht nur für das Kind, sondern auch für die Privatsphäre der gesamten Familie. Denn in vielen Fällen sind die Verbindungen nicht abhörsicher, selbst Alexa wird mittlerweile von vielen Verbrauchern als digitaler Spion in der privaten Umgebung angesehen.

Vorsicht bei Spielzeugen mit WLAN oder Bluetooth

Eltern und Verwandte sollten bei der häuslichen Verwendung der elektronischen Spielzeuge aufmerksam sein. Ein Problem sind nicht nur die Verbindungen über Bluetooth und WLAN. Auch die Speicherung von Daten, verbotene Funktionen oder Werbung sind ein Risiko für Kinder und Eltern.

Die cleveren Spielsachen werden häufig mit den etablierten heimischen Computern, mit Smartphones und Tablets verbunden. Deshalb sollten die Erziehungsberechtigten immer wachsam beobachten, welche Zugriffsrechte dem smarten Toy und seiner App zugestanden werden.

Mit den Datenverbindungen und allen Vorteilen der Digitalisierung wächst eben auch die Verantwortung der User. Nicht nur am Arbeitsplatz, auch in den eigenen vier Wänden entstehen neue Herausforderungen. Angesichts von E-Home und E-Toy ist kritische Wachsamkeit gefragt, auch und gerade im vernetzten Kinderzimmer.

Auf folgende Gefahren sollten Sie vor der Nutzung von smarten Spielzeug achten:

Die ungesicherte Verbindung über Bluetooth

Ein Problem sind Verbindungen über Bluetooth ohne ausreichende Sicherung. Wenn für das Einloggen kein Passwort nötig ist, kann ein Hacker in der Nähe mit Hilfe eines Smartphones alles mithören, was über den Lautsprecher ausgegeben oder mit dem Mikrofon aufgenommen wird. Auf diese Weise kann er das Kind – und seine Umgebung – ausforschen und sogar mit dem Kind sprechen. So können Kinder zu Handlungen bewegt werden, die sie ohne das wundersame Spielzeug nie tun würden.

Die Verbindung über Bluetooth sollte immer mit einem Passwort geschützt sein. Ohne eine ausreichend sichere Zugangskennung können Fremde ohne Schwierigkeiten auf eingebaute Kameras und Mikrofone zugreifen. Beim Kauf sind die E-Toys mit einem werksseitig eingerichteten Passwort ausgestattet, wie andere Internetgeräte auch. Dieses sollte so bald wie möglich durch ein eigenes ersetzt werden.

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Diebstahl der Identität

Auch Spielzeughersteller speichern Daten in der Cloud. In letzter Zeit wurden immer wieder Datendiebstähle auf Servern von Herstellern und Onlinediensten bekannt, deren Daten nicht ausreichend gesichert waren. Die gestohlenen Identitäten können für Bestellungen im Internet oder für die Teilnahme an Chats unter falscher Identität zweckentfremdet werden.

Personalisierte Werbung

Auch für die Nutzung von vernetztem Spielzeug ist eine Registrierung notwendig. Dabei werden Daten abgefragt, die eigentlich privat sind, und zwar sowohl Daten des Kindes als auch die der Eltern. Während des Spiels können noch weitere Events hinzukommen, wie Fotos oder die Aufzeichnung von Gesprächen. Der Hersteller, der auf seinen Servern Spielabläufe speichert, oder Dritte können im schlimmsten Fall die anfallenden Daten für eine Profilbildung verwenden oder für personalisierte Werbung. Hier ist es ratsam, wenige oder gar keine Daten preiszugeben und auf angeforderte Bilder für das Benutzerprofil komplett zu verzichten.

Internetverbindung über WLAN

Einige Spielzeuge wie Puppen, Uhren oder Roboter sind sogar mit dem Internet verbunden. Das kann praktisch sein, denn Mama oder Papa kann auf diese Weise auch von Unterwegs über das Lieblingskuscheltier mit dem Nachwuchs sprechen. Wird die Verbindung jedoch gehackt, dann haben Kriminelle nicht nur Zugriff auf das Kuscheltier. Sie können darüber das Kind manipulieren und die gesamte Familie abhören. Denn oft ist das Spielzeug mit einem Mikrofon oder einer Kamera ausgestattet.

Das ist auch ein Risiko für das Hab und Gut der Familie, da ein möglicher Einbrecher auf diese Weise sieht, dass die gesamte Familie gerade einen Ausflug macht oder gar im Urlaub ist. Sehen Sie sich dazu auch an, wie Einbrecher die Haustechnik übernehmen und über das Internet Jalousien und Schlösser öffnen.

Smart Toys mit Spionagefunktion sind in Deutschland verboten

Immer wenn Sie mit dem Spielzeug unbemerkt eine Video- oder Tonaufnahme anfertigen können, handelt es sich um ein Spionagegerät. Schließlich können Dritte dann vollkommen unbemerkt Gespräche mithören oder das Umfeld beobachten. Dennoch sind die gefährlichen Spielzeuge immer wieder über Onlineshops erhältlich. Geliefert wird oft aus dem Ausland. Die Bundesnetzagentur warnt als Aufsichtsbehörde vor diesen Spionagegeräten, die kein harmloses Kinderspielzeug sind.

Solche Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Diese funkfähigen Sendeanlagen sind verboten. […] Gerade in der Weihnachtszeit ist vernetztes Kinderspielzeug stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, sich vor dem Kauf über die genaue Funktionsweise zu informieren.Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur am 07.12.2018

Doch nicht jedes interaktive Spielzeug ist in Deutschland verboten. Es gibt zahlreiche Spielzeuge die zur Beantwortung der Fragen des Kindes keine Internetverbindung aufbauen und keine Audio- oder Bilddateien an Dritte, beispielsweise den Hersteller, übermitteln.

Haben Sie das schon gesehen?

Ständig online: Bitte nicht im Kinderzimmer

Wird durch das Spielzeug eine ständige Verbindung ins Netz gehalten, kann das problematisch werden. Besonders im Zusammenhang mit Mikrofon- und Kameraaufzeichnungen kann hier schnell eine permanente Überwachung durch die Eltern eingerichtet werden, ohne dass sie es beabsichtigen. Auch Standortdaten werden von den gescheiten Spielgefährten gerne genommen und weitergereicht, ein weiteres Risiko. Werden diese privaten Informationen über einen Server auch noch weitergegeben, ist höchste Vorsicht angesagt.

Vorsichtsmaßnahmen beim Kauf von Smart Toys

Nicht nur die bisher üblichen Fragen, ob das Spielzeug gefällt oder pädagogisch sinnvoll sein kann, sind heute vor dem Kauf zu klären. Die Eltern sollten sich genau informieren, über welche technischen Komponenten das Spielzeug verfügt. Dazu gehört auch, ob ständig eine Verbindung mit dem Internet besteht oder ein Mikrofon alles aufzeichnet, was in der Umgebung gesprochen wird.

Mit persönlichen Daten sollten Sie nie leichtfertig umgehen, deshalb sollten die abgefragten Angaben auf das für die Anwendung notwendige Minimum beschränkt werden. Zudem sollte die Datenschutzerklärung des Herstellers darüber Auskunft geben, ob Daten weiter gegeben werden und an wen. In jedem Fall ist es immer besser, wenn die gespeicherten persönlichen Angaben lokal verbleiben.

Diese Checkliste hilft beim Einkauf:

  • Welche kritischen Funktionen hat das Spielzeug, die eventuell die Privatsphäre bedrohen?
  • Kann das Spielzeug über eine Bluetooth-Verbindung gesteuert werden und wie ist diese abgesichert?
  • Werden Gespräche aufgezeichnet und zu Analysezwecke oder für die Sicherstellung der Funktionalität über das Internet übertragen?
  • Werden Verbindungen zum Smartphone oder zum Internet verschlüsselt?
  • Welche Steuerungs- und Überwachungsmöglichkeiten haben Eltern?
  • Ist das Internet-Spielzeug updatefähig? Das ist wichtig, um Sicherheitslücken zu schließen.
  • Welche Berechtigungen fordert die eventuell zugehörige App? Sind das zu viele oder Berechtigungen, die Sie sich nicht erklären können, nehmen Sie lieber Abstand oder fragen einen Spezialisten.
  • Werden erfasste Daten für personalisierte Werbung benutzt und möchten Sie das wirklich?
  • Werden Standortdaten erfasst, die womöglich ins Internet übertragen und auf externen Servern gespeichert werden?

Wichtig ist vor allem, dass Sie als Eltern oder Großeltern die Gefahr und die Missbrauchsmöglichkeiten einschätzen können. Erst dann sollten Sie über einen Kauf nachdenken.

Wussten Sie eigentlich, dass zu viel soziale Medien das Leben unserer Kinder nachhaltig beeinflussen?

Haben Sie schon Erfahrungen mit Smart Toys gemacht?

Helfen Sie unseren Lesern und berichten Sie in den Kommentaren unterhalb des Artikels, welche Erfahrungen Sie mit smarten Spielzeug bereits gemacht haben. Welche Probleme sehen Sie und kommt für Sie überhaupt ein Spielzeug mit Internetanschluss für das Kinderzimmer in Frage?

Nützliche Links zu diesem Thema

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Smarthome: So gefährlich sind Hausgeräte mit Internetanschluss (Video) https://www.verbraucherschutz.com/video/smarthome-so-gefaehrlich-sind-hausgeraete-mit-internetanschluss/ https://www.verbraucherschutz.com/video/smarthome-so-gefaehrlich-sind-hausgeraete-mit-internetanschluss/#respond Sat, 29 Jun 2019 08:12:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=29058 Geschickte Einbrecher kommen heute nicht mehr mit der Brechstange. Sie nutzen das Internet und spionieren so ganz bequem aus, wann Hausbesitzer nicht da sind. Bei der Gelegenheit öffnen Sie auch gleich über das Smartphone die

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Geschickte Einbrecher kommen heute nicht mehr mit der Brechstange. Sie nutzen das Internet und spionieren so ganz bequem aus, wann Hausbesitzer nicht da sind. Bei der Gelegenheit öffnen Sie auch gleich über das Smartphone die Tür. Das geht nicht? Doch. Smarte Geräte mit Internetanschluss und die Nachlässigkeit der Nutzer machen es möglich.

Der Begriff Smarthome bezeichnet mittlerweile eine Vielzahl von vernetzten Geräten in der heimischen Umgebung. Dazu gehört das Einschalten von Licht per App oder durch einen Sprachbefehl sowie die Steuerung von Haushaltsgeräten wie Kaffeemaschine, Musikanlage oder Staubsaugerroboter. Auch die Überwachung und das Einstellen der kompletten Sicherheitsanlage mit Jalousien, Türklingeln und Türschlössern eines Hauses sind Teil der integrierten IT-basierten Vernetzung.

Die einzelnen Geräte sind meist über WLAN verbunden und können über das Internet aufgerufen werden. Der Status der Geräte ist in einer Cloud gespeichert, die der Hersteller dem Kunden meist zur Verfügung stellt. Die Betreiber dieser Systeme sind unbekannte Start-ups, aber auch namhafte Konzerne bieten mittlerweile Komplettlösungen für die intelligente Steuerung der Haustechnik an. Und tatsächlich können Sie mit technischen Hilfsmitteln Ihre eigenen 4 Wände schützen, indem diese nicht verlassen wirken.

ZDF Wiso hat die smarte Haustechnik schon vor längerer Zeit näher unter die Lupe genommen und mit Experten getestet, wie sicher Haushalte mit Steckdosen, Lichtschaltern, Jalousien oder Alarmanlagen mit Internetanschluss sind. Dabei bekamen die Tester in typischer Big Brother-Manier tiefe Einblicke in Wohnungen und Häuser und konnten sogar Türen öffnen.

Gefahren durch Nachlässigkeit

Mit der Sicherheit dieser Anlagen ist es allerdings oft nicht weit her. Die Anbieter versäumen es viel zu oft, den Kunden auf die Notwendigkeit hinzuweisen, ein sicheres Passwort zu verwenden oder den Router sicher zu konfigurieren. Das macht den Hackern und Einbrechern das Leben sehr leicht. Sie können über das Internet in die Anlage eindringen. Auch die ausbleibende Installation von Sicherheitsupdates sind eine Nachlässigkeit der Nutzer, welche die Risiken eines Hackerangriffs erheblich erhöhen kann.

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Angriff über das Internet

Sicherheitsexperten dokumentierten in diversen Recherchen mit entsprechend ausgerüsteten Eigenheimen pro Tag 3.000 Versuche, sich per App über das Internet in die interne Haussteuerung einzuloggen. Im Durchschnitt schafft es pro Tag ein Angreifer, die Kontrolle der Haustechnik zu übernehmen.

Mit einer App gelangt ein Eindringling in die Steuerungszentrale, hat Zugriff auf diverse Geräte, erkennt die Anzahl der Räume, Kinderzimmer, Schlafzimmer, die Steuerung der Heizung, der Jalousien, der Türen und ihrer Schlösser sowie Bewegungsmelder. Und er kann die Einstellungen und Funktionen steuern.

Besonders das Ablegen der Daten in der Cloud kann zu einem massiven Problem werden. Denn ein Angreifer kann detaillierte Verhaltensprofile erstellen, er erhält genaue Informationen über die Nutzung von Räumen sowie die An- und Abwesenheit der Bewohner. Über eine Sprachsteuerung kann er dann durch das Fenster die Anweisung erteilen, die Haustüre zu öffnen, und dringt so ungehindert in das Eigenheim ein. Oder er öffnet das Türschloss beziehungsweise den Rolladen per App, um auf diese Weise Zugang zu erhalten. So kann es ein Leichtes sein, dass Einbrecher die Sicherheitstechnik unter ihre Kontrolle bringen. In diesem Fall taugt die beste Alarmanlage nichts.

Einfach und billig schafft Unsicherheit

Die Hersteller von Smart Home-Anlagen sind darauf bedacht, den Kunden einfache und praktikable Systeme zu einem vertretbaren Preis anzubieten. Wird die Sicherheit erhöht, wird die Installation und auch die Nutzung komplizierter. Hinzu kommt, dass sich die Anbieter kaum zu möglichen Problemen äußern, auch um den Kunden nicht zu verunsichern. Plug & Play ist im Sicherheitsbereich ein sehr gefährliches Spiel. Sie sollten einige Vorsichtsmaßnahmen beachten, um vor unliebsamen Überraschungen besser geschützt zu sein.

Das sichere Passwort ist Pflicht

Sie sollten auf jeden Fall ein sicheres Passwort einrichten. Den eigenen Namen sollten Sie nie als Kennwort verwenden, auch nicht den Geburtstag oder ein anderes wichtiges Datum. Bei der Einrichtung wird bei manchen Systemen auch angezeigt, wie es um die Qualität des Passwortes bestellt ist. Wenn diese Anzeige nicht vorhanden ist, sollten Sie bedenken, dass ein angreifendes Programm um so mehr Zeit für die Entschlüsselung benötigt, je höher die Anzahl der verwendeten Zeichen ist. Also alle Zeichen nutzen: Groß- und Kleinschreibung, Zahlen, und besonders Sonderzeichen. Wir erklären in unserem Passwort-Ratgeber ausführlich, wie Sie ein sicheres Passwort erstellen.

Nicht immer alles mitteilen

Bei digitalen Sprachassistenten sollte das Aktivierungskennwort geändert werden und für Einkäufe eine separate Verifizierung hinterlegt werden. Damit schützen Sie sich wenigstens vor neugierigen Bekannten und Sprösslingen in vorweihnachtlicher Kauflaune. Außerdem sollte immer bedacht werden, dass der „Assistent“ nicht über alle Daten verfügen sollte, sondern nur über die notwendigen Informationen. Die Kreditkarte oder den Geburtstag Ihres Kindes muss er meistens nicht wissen.

Ein Virenscanner für den PC und den Laptop ist heute selbstverständlich, aber auch das Smartphone sollte vor Übergriffen geschützt sein. Denn auch hier ist Ihre Privatsphäre bedroht, wenn Daten abgegriffen und Systeme manipuliert werden. Außerdem sollten Sie ausschließlich sichere Verbindungen nutzen, erkennbar am Kürzel „https“ in der Eingabezeile des Browsers.

Fazit

Es bringt überhaupt nichts, wenn die moderne Technik verteufelt wird. Ganz im Gegenteil. Smarte Haustechnik, Alarmanlagen und Videoüberwachung sorgt für mehr Sicherheit und kann Einbrecher effektiv vertreiben. Ihr Eigentum schützen können Sie mit elektronischen Hilfsmitteln jedoch nur, wenn Sie deren Funktionsweise kennen. Wir empfehlen: Lassen Sie Sicherheitstechnik und ans Internet angebundene Technik lieber von einem Experten installieren. Dieser weiß, worauf in Punkto Sicherheit zu achten ist.

Lesen Sie in unserem Ratgeber, welche Maschen Taschendiebe verwenden und wie Sie ich davor schützen.

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Nicht nur online: Auch offline vor Einbrechern schützen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nicht-nur-online-auch-offline-vor-einbrechern-schuetzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nicht-nur-online-auch-offline-vor-einbrechern-schuetzen/#respond Fri, 28 Jun 2019 13:50:10 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=34991 Auch wenn noch Nachholebedarf ist: Einige Computer und Smartphones sind besser geschützt, als manches  Haus oder die eigene Wohnung. Dabei gibt es sie noch. Einbrecher die tagsüber oder nachts kommen und das Hab und Gut

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Auch wenn noch Nachholebedarf ist: Einige Computer und Smartphones sind besser geschützt, als manches  Haus oder die eigene Wohnung. Dabei gibt es sie noch. Einbrecher die tagsüber oder nachts kommen und das Hab und Gut stehlen. Wir geben einige Anregungen, wie Sie die eigenen vier Wände mit technischer Hilfe schützen können.

Es klingt schon ein wenig ironisch: So viele Menschen sichern mittlerweile ihre Laptops und mobilen Geräte, schließen Viren, Trojanern und Hackern Tür und Tor, dabei bleibt die Terrassentür jedoch sprichwörtlich weit geöffnet. So wichtig wie die Onlinesicherheit auch ist, so darf der Einbrecherschutz in der nicht-binären Realität ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Insbesondere in den Sommermonaten nutzen Einzeltäter oder Banden die Gunst der Stunde und schauen, was es in fremden Wohnungen zu holen gibt. Aber: Wie können sich Eigentümer, aber auch Mieter, gegen die unliebsamen Eindringlinge schützen? 

Die Polizei hat unlängst 10 Sicherheits-Tipps zur Vorbereitung auf den Urlaub gegeben. Mit dabei auch einige Hinweise, wie Sie die während der Reise zurückgelassene Wohnung sichern können. Nachfolgend möchten wir das Thema noch etwas vertiefen und Anregungen geben, wie Sie mit einfachen Mitteln für mehr Sicherheit sorgen können. Mit technischen Hilfsmitteln können Sie Einbrecher vertreiben oder dafür sorgen, dass diese gar nicht mitbekommen, dass Ihr Haus gerade leer steht. Bei allen Maßnahmen steht im Vordergrund, dass Sie es Einbrechern schwer machen müssen ins Haus zu gelangen. Denn die meisten Kriminellen sind Faul und mögen keinen Aufwand.

Einbrecher Video Überwachung
(Quelle: pixabay.com/geralt)

Bewegungsmelder – der eigene Scanner

Natürlich bieten Bewegungsmelder, die einzig mit Licht arbeiten, keinen tatsächlichen Schutz. Dennoch wirken sie auf Einbrecher unglaublich abschreckend. Sie lösen aus, sobald jemand den Sensor durchbricht und beleuchten nun eine größere Fläche. Einige Einbrecher mögen kein helles Licht und fühlen sich nur bei Dunkelheit wohl.  Dabei können sie in zwei Variationen genutzt werden:

Bewegungsmelder im Außenbereich

Hier empfiehlt es sich, die gefährdeten Bereiche des Hauses auszuleuchten. Leicht zugängliche Fenster und Türen, aber auch Gartenzugänge oder die Terrasse bieten sich an. Aus dem Inneren heraus lässt sich das Licht sehen, sodass Sie bei Anwesenheit notfalls schon reagieren können. Einbrecher selbst können sich jedoch nicht mehr in der Dunkelheit verstecken. Wichtig ist, dass die Melder so angebracht werden, dass sie nicht bei Tieren auslösen. Für die Hausbewohner, aber auch für die Nachbarn, ist es auf Dauer extrem störend, wenn jede Katze den Bewegungsmelder auslöst.

Bewegungsmelder im Innenbereich

Automatisches Licht im Inneren hilft Ihnen nicht nur auf dem Weg ins Badezimmer ohne Festbeleuchtung auszukommen. Die Bewegungsmelder lassen sich auch als Einbruchsschutz verwenden, wenn sich niemand im Haus aufhält. Dies funktioniert jedoch nur, wenn der Bewegungsmelder mit Zufallsfunktionen ausgestattet ist oder Katzen das Haus bewohnen. Werden die Bewegungsmelder nun während der Urlaubszeit so tief angebracht, dass Katzen beim Durchstreifen des Hauses oder der Wohnung immer wieder das Licht auslösen, ist das Haus scheinbar bewohnt. Von außen lässt sich nicht mehr festzustellen, ob sich tatsächlich niemand im Haus befindet. In Bezug auf die Art des Einbaus existieren laut www.kriminalberatung.de unterschiedliche Varianten, da sowohl Unterputz-, Aufputz- als auch Steckdosen-Bewegungsmelder für die Innenräume zu kaufen sind.

Übrigens: Es gibt auch Bewegungsmelder die kein Licht, sondern ein Tonsignal auslösen. Das kann helfen, wenn Sie selbst im Haus sind. Auf diese Weise lässt sich beispielsweise der Eingangsbereich überwachen. Außen lösen diese Geräte wahrscheinlich zu oft einen Fehlalarm aus.

Tür- und Fenstersicherungen – die Firewall

Gerade Fenster und Terrassentüren sind absolute Schwachstellen in einem Haus. Viele Fenster, die keine gute Widerstandsklasse (RC-Klasse) aufweisen, können mühelos aufgebrochen werden. Wobei hier immer beachtet werden muss, dass die Widerstandsklasse keinen absoluten Einbruchsschutz beschreibt, sondern nur die einbruchhemmende Wirkung. Diese bestimmt die Zeitspanne, über die ein Fenster hinweg einem Einbruchsversuch standhält. Je nach Klasse hält ein Fenster oder eine Tür dem einfachen Aufbrechen mit einem Schraubendreher für eine gewisse Zeit stand, andere Klassen inkludieren sogar Bohrmaschinen. Wenn Sie selbst nicht in der Lage ist, solche Fenster oder Türen einzubauen, dann gibt es Altnerativen:

  • Sicherungen für Fenster – für Fenster und Terrassentüren können nachträglich Sicherungen eingebaut werden. Diese sind abschließbar und verhindern, dass simple Fenster rasch aufgehebelt werden können. Zudem gibt es Sicherungen, die bei auf Kipp gestellten Fenstern verhindern, diese vollends aufzustoßen.
  • Sicherung für Türen – Zusatzschlösser oder nachträglich, fachmännisch angebrachte Riegel helfen Einbrecher ebenfalls abzuwehren. Wichtig ist bei den Riegeln, dass sie über ein Schloss verfügen, welches von außen auf- und abgeschlossen werden kann. Ist dieses nicht vorhanden, wirkt der Riegel nur, sofern die Tür von innen verschlossen wird.
  • Alarm – für Fenster und Terrassentüren gibt es längst einfache Alarmsysteme, die auslösen, sobald der Rahmen gewaltsam aufgestemmt wird.

Übrigens dürfen auch Mieter zusätzliche Sicherungen an ihren Fenstern und Türen anbringen. Hier hilft es jedoch, den Vermieter zu fragen, ob dieser sich nicht an den Schutzvorrichtungen beteiligt. Einige Vermieter tragen gerne einen Teil der Kosten. Erst im Januar 2019 haben wir über ein Urteil zum Thema Türspion und Einbau durch Mieter berichtet. Dieser schützt Sie vor den Trickdieben, die rotzfrech an der Wohnungstür klingeln.

Alarmanlagen und Smart-Home-Technologie – mit Hightech durchgreifen

Alarmanlagen, die mit smarten Technologien verbunden sind, bieten natürlich einen wunderbaren Schutz. Ist die Anlage mit diversen Kameras verbunden, können Sie das Gelände auch aus der Ferne überwachen. Zudem lassen sich Alarmanlagen heute über das Internet steuern und bieten eine Art Logbuch. Hierbei dürfen Sie allerdings niemals den Fehler machen, dass Sie den originalen Zugangscode weiterhin verwenden. Vor einiger Zeit wurde im Rahmen einer Dokumentation ein Test durchgeführt, der hervorbrachte, dass unzählige Nutzer schlichtweg den Code des Herstellers nutzten.

Smarte Technologien bieten jedoch einen immens großen Schutz-Spielraum:

  • Fensterläden – elektrische Fensterläden werden liebend gerne zeitlich gesteuert. Mittlerweile ist dies auch appgesteuert möglich, womit sich die Sicherheit erhöht. Einbrecher beobachten Häuser häufig über eine längere Zeit und merken genau, wenn sich die Rollläden täglich um 21 Uhr schließen. Mit einer smarten Steuerung lassen sich die Zeiten variieren – und auch vom Urlaubsort her steuern.
  • Licht – hier gilt dasselbe. Umso smarter das Lichtkonzept, desto schwieriger ist es für einen Beobachter festzustellen, ob sich wirklich niemand im Haus befindet.
  • Geräusche – während der Abwesenheit der Bewohner wirken Häuser verlassen. Nicht aber, wenn die Bewohner smarte Möglichkeiten nutzen. Hierzu braucht es gar nicht viel. Es genügt schon ein ans WLAN-Netz angeschlossener Lautsprecher, über den aus der Ferne Musik gespielt werden kann.

Viele der Lösungen können auch in Haushalte integriert werden, die nicht auf Smart-Home-Technologien ausgelegt sind. Smarte Steckdosenleisten, an denen Lautsprecher, TV-Geräte oder auch Stehleuchten angeschlossen werden, genügen für den zusätzlichen Schutz während der Urlaubszeit. Werden Licht, das TV-Gerät oder auch der Musikstream oder ein Hörspiel zwischendurch immer wieder eingeschaltet, ist es nicht so einfach zu sagen, ob der Haushalt gerade bewohnt ist oder nicht.

In Verbindung mit einem Alarm und einer Kamera im Haus lässt sich notfalls natürlich auch ein Einbruch aus dem Urlaub live der Polizei melden – und vielleicht Schlimmeres verhindern.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Fazit – My Home is My Castle

Genauso sollte es sein. Das eigene Heim sollte ebenso gut vor unberechtigten Zugriffen geschützt sein, wie der eigene Computer oder das Smartphone. Glücklicherweise gibt es hier viele Möglichkeiten, die auch nachträglich noch den Schutz erhöhen. Und für alle, die ohnehin technisch interessiert sind und gerne mit „neuen Dingen spielen“, bieten die Möglichkeiten rund um das Smart Home eine schier endlose Ideenvielfalt zum Einbrecherschutz. Helfen nun auch noch die Stubentiger dabei, dass Bewegungsmelder im Ober- und Untergeschoss ausgelöst werden, dürfte sich auch der dreisteste Einbrecher ein anderes Ziel aussuchen.

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Nicht kaufen: izon WLAN-Kameras sind bald wertlos https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/nicht-kaufen-izon-wlan-kameras-sind-bald-wertlos/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/nicht-kaufen-izon-wlan-kameras-sind-bald-wertlos/#comments Fri, 07 Sep 2018 10:16:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=26109 Sie haben in der Vergangenheit eine WLAN-Camera der Marke izon gekauft oder interessieren sich aktuell dafür. Diese sollten Sie jetzt nicht mehr kaufen. Und auch als bestehende Sicherheitslösung taugen die Überwachungskameras bald nichts mehr. Wir

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Sie haben in der Vergangenheit eine WLAN-Camera der Marke izon gekauft oder interessieren sich aktuell dafür. Diese sollten Sie jetzt nicht mehr kaufen. Und auch als bestehende Sicherheitslösung taugen die Überwachungskameras bald nichts mehr. Wir erklären warum.

Technische Lösungen in der Cloud sind heute sehr beliebt. Bei Überwachungskameras sind Cloud-Lösungen üblich und sorgen dafür, dass die Webcam rasch angeschlossen und in Betrieb genommen werden kann. Im Anschluss greifen Sie weltweit von jedem Standort mit Internetanschluss darauf zu und sehen, ob zuhause alles in Ordnung ist. Doch was passiert eigentlich, wenn der Hersteller und Betreiber der Cloud seine Geschäftstätigkeit plötzlich aufgibt. Genau das ist jetzt bei izone (Stem Innovation) passiert.

Die WLAN-Kameras von izon konnten Sie als Überwachungskamera oder Baby-Monitor nutzen. Praktisch war, dass die Kameras über die izon-Cloud mit dem Internet verbunden waren. Dadurch war ein unproblematischer Zugriff via Smartphone-App möglich. Doch das Unternehmen Stem Innovation (izon) beendet seine Geschäftstätigkeit zum 30.09.2018. Danach wird weder die Cloud funktionieren, noch ist ein technischer Support möglich. Das bedeutet im Klartext: Ab Oktober 2018 sind izon-Kameras wertlos.

Warum beendet izone den Cloud-Dienst?

Das Unternehmen Stem Innovation beendet seine Geschäftstätigkeit vollständig. Das ist aus einer Meldung auf der Webseite des Kameraanbieters zu entnehmen. Demnach gab es wohl finanzielle Schwierigkeiten, die eine Fortführung des Unternehmens unmöglich gemacht haben. Im Klartext bedeutet das wohl, dass die Firma schlicht und ergreifend Pleite ist. Auf der Internetseite liest sich das so:

Camera Service ends September 30
Termination of Stem camera service
We are very sorry to inform you that Izon will cease doing business on September 30th. The Company has been unable to secure funding for continued operations and is winding down. Cameras will continue to operate through the end of September. The customer support desk has been closed and is no longer responding to customer requests.

Thank you for many years of loyal use.

Meldung auf der Webseite am 07.09.2018

Für die Kunden hat dieser Umstand weitreichende Folgen. Da nicht nur der Support wegfällt, sondern auch der Cloud-Dienst beendet wird, werden die Kameras wohl nahezu wertlos. Denn ohne Cloud gibt es keine Internetanbindung. Damit taugt die Überwachungskamera nichts mehr, da ab Oktober das Bild schwarz bleiben wird.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Wer jetzt kauft wirft Geld zum Fenster raus

Große Online-Versandhäuser wie Amazon haben das Produkt nach unseren Recherchen bereits aus dem Verkauf genommen. Denkbar ist, dass Sie die Kameras bei kleineren Händlern und im Einzelhandel noch finden. Auch über Kleinanzeigenportale wie eBay Kleinanzeigen werden die Überwachungskameras als Gebrauchtgerät noch verkauft. Kunden müssen aufpassen, dass sie keine WLAN-Kamera kaufen, die in den nächsten Tagen nichts mehr wert ist.

Billig ist nicht immer gut – Bleiben Sie wachsam

Gerade bei elektronischen Artikeln ist der Preis oft ein gutes Kaufargument. Der Fall izon zeigt allerdings sehr eindrucksvoll, dass Kunden im eigenen Interesse auch auf Nachhaltigkeit achten sollten. Im Zweifelsfall ist etwas mehr Geld bei einem größeren Anbieter langfristig besser angelegt. Noch besser ist es, wenn Sie bei WLAN-Kameras darauf achten, dass diese nicht nur über die Cloud betrieben werden können.

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Ein neuer DSL-Anschluss kann inklusive Hardware knapp 40 Euro (bemessen bei 50 Mbit/s) oder auch nur 29,99 Euro kosten. Da ist ein gewisses Sparpotenzial vorhanden. Doch worauf müssen Sie vor Abschluss eines Vertrages achten? Wo liegen die Tücken bei den Internet-Tarifen?

Was wäre der Mensch ohne den Zugang zum Internet? Sei es als Informationsquelle oder um mit anderen Menschen kommunizieren zu können, das Internet wird ständig verwendet. Dabei spielt das mobile Internet zwar eine immer größere Rolle, dennoch ist beinahe jede Wohnung und jedes Büro noch zusätzlich mit einer DSL Verbindung ausgestattet.

Die großen Anbieter wie O2, Telekom oder Vodafone liefern hierfür die verschiedensten DSL-Verträge. Jedoch variieren die Internet-Geschwindigkeiten sowie die hierfür aufzubringenden Kosten von Provider zu Provider. Damit der Internetzugang nicht zur Kostenfalle wird, sollten Sie die Sparpotenziale voll ausschöpfen. Außerdem sollten Sie Sicherheitsaspekte in Bezug auf die genutzte Verbindung ebenfalls nicht außer Acht lassen.

Welche Vorüberlegungen zur DSL-Nutzung sind anzustellen?

In den eigenen vier Wänden können Sie das Internet sowohl drahtlos per WLAN  als auch via Kabelverbindung nutzten. Letztlich ist die Art der Verbindung auch davon abhängig, welche Geräte Sie nutzen. So lässt sich ein Smartphone beispielsweise nicht per Kabel mit dem Internet verbinden. Folgende Fragen sind zunächst zu klären: Wieviel Datenvolumen wird benötigt und wofür soll das Internet genutzt werden? Die einzelnen Netzbetreiber stellen unterschiedlich schnelle Netze zur Verfügung. Schließlich gilt: Hohe Kosten implizieren nicht automatisch eine hohe Geschwindigkeit. Für einen Internetvertrag für das eigene Zuhause sollten Sie zunächst die Verfügbarkeit eines DSL-Anschlusses für die Übertragung von Daten überprüfen.

Um das beste Paket zu finden, sollten Sie sowohl auf eine gute Basis-Ausstattung als auch auf ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis achten. Ferner sind Rabatte und Preisvorteile als Neukunde in die eigenen Überlegungen miteinzubeziehen. Denn oft bekommen Sie die ersten 24 Monate zu einem günstigen Preis, vor allem dann, wenn Sie Neukunde sind. Die echten Kosten nach der Mindestvertragslaufzeit stehen bei Vergleichsportalen in der Regel nämlich nicht oder nur in sehr kleiner Schrift dabei. Dort sehen Sie lediglich Durchschnittspreise. Sie sollten demzufolge immer den angebotenen Tarif aufrufen, um auch die Kosten nach 24 Monaten beurteilen zu können. Schließlich sehen Sie auch dann erst, welche Leistungen noch inklusive sind.

Ohne DSL-Vergleich als Neukunde und die weiteren Vorüberlegungen kann es Ihnen passieren, dass Sie ein Volumen-Paket und keine Internetflatrate bestellt, wodurch – bei einer Überschreitung der auf eine bestimmte Zeit festgelegten Datenmenge – plötzlich ungeahnte Zusatzkosten oder eine Drosselung auf Sie zukommen. Heute lohnt sich in der Regel nur noch der Abschluss eines Internet-Tarifs mit einer Flatrate für nahezu unbegrenztes Surfen im Internet.

Welche Bandbreiten und Geschwindigkeiten gibt es?

Die jeweils verfügbare DSL-Bandbreite hängt von Anbieter und Ort ab. Nicht jeder Internetvertrag liefert die gleiche Datenübertragungsrate in puncto Download und Upload. Abhängig von Ihrem Wohnort haben Sie die Wahl zwischen:

  • DSL 6000 mit bis zu 6 Mbit/s
  • DSL 16000 mit bis zu 16 Mbit/s
  • VDSL zum Beispiel mit bis zu 50 Mbit/s

Der am häufigsten gebuchte Anschluss ist DSL 16000. Dieser ist für die gängigen Anwendungen völlig ausreichend. VDSL bringt zwar das Dreifache an Geschwindigkeit, ist jedoch auch teurer und lohnt sich daher nur für Nutzer, die ein hohes Datenaufkommen im Internet haben. Jedoch ist VDSL deutlich seltener verfügbar als klassisches DSL.

Wie kann es sein, dass beispielsweise ein DSL 16000 Anschluss, der laut Internetanbieter Geschwindigkeiten bis zu 16 Mbit pro Sekunde erreichen kann, in der Realität jedoch nur eine Leistung von 12 Mbit pro Sekunde umsetzt? Der Geschwindigkeitsverlust hängt zu einem großen Teil von der Netzinfrastruktur, der Modernität der Leitungen beziehungsweise dem Abstand des Hausanschlusses zum nächsten Netzverteiler ab. Zusätzlich spielt auch Ihre Hardware in der Wohnung oder im Haus eine Rolle. Mit schlechtem WLAN-Empfang sinkt auch die Geschwindigkeit der Internetverbindung.

Jedoch hat auch Ihr Surfverhalten und die Hardware-Ausstattung einen Einfluss darauf. So fällt zum Beispiel die Netzauslastung zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten unterschiedlich aus. Durch die drahtlose Übertragung von Daten-Paketen wird ebenfalls die Geschwindigkeit der Internetverbindung gedrosselt. Ein gewisser Geschwindigkeitsverlust ist also stets normal.

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Wovon hängen die Kosten ab?

Nicht jede dargebotene Leistung kostet bei jedem Internetanbieter gleich. Hier gilt es, konsequent die einzelnen DSL-Preise zu vergleichen. So sind bei manchen Providern sogenannte „Regionalzuschläge“ für dünner besiedelte Landesteile üblich. Einen wesentlichen Einfluss auf den Preis haben ferner sowohl die jeweils eigene Datennutzung und die Häufigkeit des Telefonierens als auch die gewählten Hardware- beziehungsweise Zusatzleistungen.

Datennutzung

Wenn Sie einen festen Internetanschluss mit Flatrate besitzen, brauchen Sie sich beim Anschauen von Fotos und beim Suchen von Informationen kaum Sorgen um den eigenen Datenverbrauch machen. Anders sieht es jedoch beim Streamen von Filmen beziehungsweise beim Spielen von Online-Games aus. Dort wird eine hohe Download- beziehungsweise Uploadrate benötigt. Außerdem könnte von Bedeutung sein, wie hoch das inklusive Datenvolumen ist. Das ist nicht bei jedem Anbieter gleich und entgegen der Meinung vieler Verbraucher trotz Flatrate nicht unbegrenzt.

Telefonie

Bei vielen Menschen besteht außerdem tagtäglich Gesprächsbedarf. Doch in Zeiten der Omnipräsenz des Handys haben altbewährte Doppelflatrates, für unbegrenztes Surfen und Telefonieren zu Hause, ausgedient. DSL-Anschlüsse ohne Telefon bieten Sparpotenziale. Warum sollten Sie für etwas Geld ausgegeben, das Sie nicht benötigen? Bei einer reinen Internetflatrate kann jedoch auch über Internet telefoniert oder das Telefonieren bei Bedarf separat abgerechnet werden. Wer keinen Telefontarif nutzt und über seinen Internetanschluss per VoIP telefoniert, muss das in Bezug auf das gebuchte Datenvolumen beachten. Telefonate belasten Ihr Datenvolumen.

Hardware- & Zusatzleistungen

Der Klassiker ist das Modem für den PC – wahlweise auch mit WLAN, um Internet auch für mobile Geräte verfügbar zu machen. Zwar sorgt das passende WLAN-Modem in den heimischen vier Wänden für eine schnelle Drahtlosverbindung für PCs, Smartphones als auch Tablets. Diese wirkt sich jedoch auch automatisch auf die Sicherheit der Datenübertragung aus. Schließlich lassen sich die Gefahren von öffentlichen WLAN-Netzwerken auch auf das heimische WLAN übertragen.

Was sollten Sie außerdem beachten?

Ein wichtiger Punkt ist auch der Service. Gerade wenn etwas nicht funktioniert, sollten Sie mit der Qualität des Service zufrieden sein. Das Kundenservice nicht immer problemlos ist, zeigt das Beispiel von O2. Aber nicht nur bei O2 gibt es unzufriedene Kunden. Auch andere Anbieter scheinen mit dem Service Probleme zu haben. Sie müssen für sich entscheiden, wo Sie sich am besten aufgehoben fühlen.

Tipp: Lassen Sie sich am Anfang von den Anbietern beraten. Erstellen Sie sich einen Fragenkatalog zu den für Sie wichtigen Themen wie Kosten, Bandbreite, Datenvolumen, Telefonie, Hardwarekosten und so weiter. Löchern Sie die Anbieter zu diesen Themen, auch wenn Sie sich eigentlich bereits im Internet dazu belesen haben.

Durch die Gespräche bekommen Sie Diskrepanzen schnell mit und merken auch, welcher Anbieter die kundenfreundlichsten Mitarbeiter hat. Und passen Sie auf: Die Kundenberater als auch die Verkäufer der Anbieter neigen dazu, Sie als Kunde stets von höherwertigen und kostspieligeren Produkten zu überzeugen. Haken Sie nach und konfrontieren Sie den Berater auch mit den günstigen Angeboten der Konkurrenz.

Fazit

Mit einem intelligenten DSL-Preisvergleich lassen sich für gewöhnlich bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen. Wer also einen DSL-Anschluss sucht, sollte wissen, ob er lieber ein Rundum-Sorglos-Paket mit Internet- und Telefon-Flatrate oder lediglich ein kostengünstiges Schnäppchen-Paket beim günstigsten Internetanbieter kaufen möchte.

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Avira Phantom VPN-App – Download Android & iOS https://www.verbraucherschutz.com/apps/avira-phantom-vpn-app-download-android-ios/ https://www.verbraucherschutz.com/apps/avira-phantom-vpn-app-download-android-ios/#comments Thu, 19 Apr 2018 14:15:27 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=22394 Sie möchten anonym und sicher im Internet surfen? Dabei hilft Ihnen die kostenlose VPN-App von Avira. Mit Avira Phantom VPN nutzen Sie den gleichnamigen VPN-Service des Antivirus-Spezialisten auf Ihrem Smartphone. Damit surfen Sie mit dem Handy

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Sie möchten anonym und sicher im Internet surfen? Dabei hilft Ihnen die kostenlose VPN-App von Avira. Mit Avira Phantom VPN nutzen Sie den gleichnamigen VPN-Service des Antivirus-Spezialisten auf Ihrem Smartphone. Damit surfen Sie mit dem Handy sicher im Internet und verhindern das Ausspionieren von Daten in unsicheren WLAN-Netzen.

Die Android- und iOS-App Avira Phantom VPN im Überblick

  Android iOS
Kategorie:  Produktivität
Sprachen:  Deutsch Deutsch
In-App-Käufe: 0,60 € bis 59,95 € pro Artikel 4,99 € bis 64,99 € pro Artikel
Altersfreigabe:  USK ab 0 Jahren  4+
Getestete Version:    2.10
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Vor- und Nachteile der Avira Phantom VPN-App

✔︎ Avira VPN macht unsichere WLAN-Netze sicher

Die Gratis-App schützt Sie auf dem Smartphone in ungesicherten WLAN-Netzen wie im Hotel oder in Restaurants durch eine verschlüsselte Datenübertragung. Dadurch können Ihre persönlichen Daten vom Internetanbieter, dem WLAN-Betreiber oder einem Hacker nicht abgefangen und ausgespäht werden.

✔ Kostenlose Nutzung in der Basisversion

Wenn Sie nur gelegentlich mit dem Handy surfen, können Sie den VPN-Client vollständig kostenlos verwenden. Dafür schenkt Ihnen Avira monatlich ein Datenvolumen von 500 Megabyte. Tipp: Registrieren Sie sich kostenlos, damit Sie das doppelte Datenvolumen (1 Gigabyte) nutzen können.

✔ Automatischer Schutz in der Pro-Version und unbegrenztes Datenvolumen

Zahlende Kunden erhalten von Avira nicht nur ein unbegrenztes Datenvolumen. Interessant ist auch der automatische Schutz. Nach entsprechender Konfiguration der Gratis-App erkennt der VPN-Client, wenn Sie sich mit einem unsicheren Netzwerk verbinden und verschlüsselt Ihre Daten automatisch.

Verbindung teilweise sehr langsam

Die Geschwindigkeit der VPN-Verbindung lässt trotz Premium-Version teilweise zu wünschen übrig. In einigen Fällen kam es in unserem Test auch zu Verbindungsabbrüchen.

Langsame iOS-App 

Der Aufbau der VPN-Verbindung dauert teils sehr lange. In einigen Fällen und einigen Netzwerken kommt gar keine Verbindung zustande. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern im Ernstfall auch eine Sicherheitsgefahr.

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Ein Kommentar

Fazit der Redaktion zur Avira Phantom VPN-App

Insgesamt macht die VPN-App von Avira einen gute Eindruck. Vor allem in unsicheren WLAN-Netzen bietet die Verschlüsselungs-App deutlich mehr Sicherheit und schützt Ihre Privatsphäre. Praktisch ist auch, dass Sie den VPN-Client mit beschränktem Datenvolumen kostenlos nutzen können. Das genügt für eine gelegentliche Nutzung. 34 Serverstandorte stehen weltweit zur Verfügung. Nicht gefallen hat uns, dass wir teilweise eine geringe Verbindungsgeschwindigkeit in Kauf nehmen mussten und die iOS-App teils etwas träge wirkt.

Ihre Erfahrungen und Tipps mit der Avira Phantom VPN-App

Welche Erfahrung haben Sie mit Avira Phantom VPN gemacht. Nutzen Sie die Android- oder iOS-App? Vielleicht haben Sie sich auch für einen anderen VPN-Dienst entschieden und können unseren Lesern einen Tipp geben.

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Nutzung von öffentlichen WLAN – Was gibt es zu beachten? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nutzung-von-oeffentlichen-wlan-was-gibt-es-zu-beachten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nutzung-von-oeffentlichen-wlan-was-gibt-es-zu-beachten/#respond Tue, 18 Jul 2017 09:31:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=14783 Im Video zeigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) worauf bei der nutzung öffentlicher WLAN-Netze zu achten ist. (Quelle: bsi-fuer-buerger.de) Die Nutzung von öffentlich bereitgestellten WLANs ist heutzutage gängig. Doch bei der Benutzung von

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Im Video zeigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) worauf bei der nutzung öffentlicher WLAN-Netze zu achten ist. (Quelle: bsi-fuer-buerger.de)

Die Nutzung von öffentlich bereitgestellten WLANs ist heutzutage gängig. Doch bei der Benutzung von Hotspots lauern auch diverse Gefahren, die Sie mit ein wenig Vorsorge abschalten können. Wir verraten Ihnen, was Sie tun sollten, bevor Sie sich mit Ihrem Smartphone in ein öffentliches WLAN-Netz einloggen.

Das Datenvolumen der Mobilfunkbetreiber ist meist begrenzt. Per Vertrag wird festgehalten, wie viel Datenvolumen Sie pro Monat nutzen dürfen. Gut ist, wenn Sie zwischendurch ein WLAN-Netz finden, in welches Sie sich einloggen können. Denn so können Sie ordentlich Datenvolumen sparen.

Aber öffentliche WLAN-Hotspots bergen auch Risiken. Gerade wenn Sie die Betreiber und ihre Hintergründe nicht kennen. So können ohne Vorsichtsmaßnahmen über öffentliche WLAN-Netze sensible Daten abgefangen und Schadsoftware auf den Geräten eingeschleust werden.

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Um sicher in einem öffentlichen WiFi zu surfen, sollten Sie deshalb einige grundlegende Regeln beachten. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel. Die Tipps im Artikel gelten natürlich nicht nur für das Smartphone, sondern auch für Tablet-PCs, Netbooks und Notebooks, welche im öffentlichen WLAN verwendet werden. Außerdem sind nachfolgende Tipps und Tricks nicht nur für die Reise- und Urlaubszeit gedacht. Aber gerade in fremden Ländern sollten Sie darauf achten, dass Ihr Smartphone sicher ist.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie für die Sicherheit Ihrer technischen Accessoires vor Reiseantritt tun können.
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Die Ferien stehen vor der Tür und das Smartphone oder der Tablet-PC gehen mit auf Reisen. Wer sein digitales Ich mit in den Urlaub nimmt oder einfach in den Ferien online sein möchte, sollte einige

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Was ist ein offenes und unsicheres WLAN-Netzwerk?

Zunächst wäre zu klären, wann von einem offenen und unsicheren WLAN-Netzwerk gesprochen wird und ob Ihr heimisches WLAN ebenfalls unsicher ist. Schließlich ist dieses für Außenstehende oft sichtbar. Doch hier können wir Entwarnung geben. Wenn Ihr heimisches Netzwerk korrekt eingerichtet ist, dann bestehen dort die hier aufgezeigten Gefahren nicht. 

Von einem offenen Netzwerk wird gesprochen, wenn sich Jedermann einloggen kann. Diese WLANs werden beispielsweise in Restaurants, auf Flughäfen und Bahnhöfen oder in Hotels angeboten. Oft ist das Netzwerk nicht verschlüsselt. Sie müssen also kein Kennwort eingeben. In diesem WiFi-Netzen ist es ohne weitere Sicherheitsvorkehrungen des Nutzers möglich,  den Netzwerkverkehr mitzuschneiden und Ihre persönlichen Daten auszuspähen. 

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Sicherheitstipps für die Verwendung von öffentlichen WLAN-Netzen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat einige Tipps veröffentlicht, die das Surfen in unsicheren WiFi-Netzen etwas sicherer machen. Sie sollten die Ratschläge auf jeden Fall beherzigen, um Ihre Privatsphäre zu schützen und auf mehr Datensicherheit zu achten.

✔ WLAN-Funktion nur einschalten, wenn benötigt

Ihre WLAN-Funktion am Smartphone sollten Sie unterwegs nur einschalten, wenn Sie diese unbedingt benötigen. Ein abgeschaltetes WLAN kann nicht angegriffen werden. Außerdem verhindern Sie so, dass sich Ihr Smartphone automatisch mit einem WLAN verbindet, in dem es sich schon einmal eingeloggt hatte.

✔Automatische Anmeldung deaktivieren

Da man den Namen eines Hotspots frei wählen kann, ist es denkbar, dass Betrüger auf bekannte Namen wie beispielsweise „Telekom“, „O2“ oder einfach nur „Free WiFi“ setzen. Sie brauchen dann nur noch zu warten, dass sich Ihr Smartphone versucht, in das Netzwerk einzuloggen. Dabei kann der Datenverkehr mitgelesen werden. Zudem lassen sich verschlüsselte Verbindungen vortäuschen. Seien Sie gegenüber öffentlichen WLANs immer misstrauisch.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

✔ Kein Abruf von vertraulichen Daten

Unterwegs sollten Sie auch keine vertraulichen Daten abrufen. Ist dies unvermeidbar, müssen Sie auf Sicherheit achten. Nutzen Sie gesicherte Verbindungen über SSL (HTTPS-Verbindung) oder ein VPN (Virtual Private Network). Über das VPN können keine Daten von Dritten mitgelesen werden. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie per VPN sicher im öffentlichen WLAN surfen.

Sie erfahren in diesem Artikel, wie Sie einen öffentlichen Hotspot mit dem Smartphone mithilfe von VPN-Tunneln sicher nutzen.
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Wenn Sie viel unterwegs sind, werden Sie auf öffentliche WLAN-Netze nicht verzichten. Wir verraten Ihnen, wie Sie mithilfe von VPN-Tunneln sicher in öffentlichen Hotspots surfen. Was sind VPN-Tunnel? Gerade wenn Sie viel im Ausland unterwegs sind und das Internet

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✔ Sicherheitsniveau des Hotspots beachten

In vielen öffentlichen WLAN Hotspots wird keine Verschlüsselung angeboten. Lesen Sie vor der Nutzung des Free WiFi die Beschreibung des Hotspot-Leistungsangebots durch. Sollten Sie dies nicht finden, fragen Sie einfach den Besitzer des Hotspots (in Cafés den Betreiber).

✔ Datei- und Verzeichnisfreigabe deaktivieren

Je nachdem wie der Hotspot konfiguriert ist, ist Ihr Computer, Smartphone oder Tablet-PC im Netzwerk für andere sichtbar. Deswegen sollten Sie die Datei- und Verzeichnisfreigabe deaktivieren. So kann niemand auf Ihre privaten Daten und Fotos zugreifen.

Übrigens: Auch die Deutsche Bahn bietet ihren Reisenden im Zug ein öffentliches WLAN an. Auch hier sollten Sie vor der Nutzung an die Sicherheitsmaßnahmen denken.

Ihre Tipps und Tricks

Haben Sie weitere Tipps und Tricks parat, wie man sein Smartphone, Tablet-PC, Netbook oder Notebook bei der Benutzung von öffentlichen WLANs schützen kann? Dann nutzen Sie die Kommentare unterhalb des Artikels. Sie helfen damit anderen Lesern, ihre Geräte sicher zu machen.

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