Werbung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:45:08 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Werbung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Werbung mit Nährwertangaben: Klare Vorgaben für die Hersteller, aber die Nährwerttabelle ist keine Pflichtangabe https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/werbung-mit-naehrwertangaben-klare-vorgaben-fuer-die-hersteller-aber-die-naehrwerttabelle-ist-keine-pflichtangabe/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/werbung-mit-naehrwertangaben-klare-vorgaben-fuer-die-hersteller-aber-die-naehrwerttabelle-ist-keine-pflichtangabe/#respond Fri, 13 May 2022 07:45:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66283 Auf vielen Lebensmitteln stehen Begriffe wie „zuckerarm“, „leicht“ oder „energiefrei“ und dabei müssen die Hersteller bestimmte Vorgaben einhalten, um mit den Begriffen arbeiten zu dürfen. Die Health Claim Verordnung behauptet schon im Jahr 2006, dass

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Auf vielen Lebensmitteln stehen Begriffe wie „zuckerarm“, „leicht“ oder „energiefrei“ und dabei müssen die Hersteller bestimmte Vorgaben einhalten, um mit den Begriffen arbeiten zu dürfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hersteller werben gern mit nährwertbezogenen Angaben, wie „wenig Fett“, „reicht an Vitaminen“ oder „ohne Zucker“.
  • Gerade in der heutigen Zeit spielen die Nährwertangaben für viele Verbraucher eine wichtige Rolle, denn die Verbraucher achten auf ihre Ernährung und auf die Inhaltsstoffe der Lebensmittel.
  • Allerdings dürfen die Begriffe, wie „zuckerarm“, „leicht“ und „energiefrei“ nicht auf jedem Lebensmittel angebracht werden, denn der Hersteller muss gewisse Mengenvorgaben der Zutaten einhalten.

Die Health Claim Verordnung behauptet schon im Jahr 2006, dass die meisten Unternehmen nicht mit dem Zusatz „fettfrei“ arbeiten dürfen, wenn es sich um beispielsweise einen Müsliriegel handelt, der mit viel Zucker und Salz versehen ist. Leider muss aber auch gesagt werden, dass bis heute die Nährwertprofile, also die Limits für Fett, Zucker und Salz in den Lebensmitteln fehlen, so dass auch ein Müsliriegel-Hersteller mit den nährwertbezogenen Werbewörtern werben kann.

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Eine Gesetzeslücke bei den Nährwertprofilen

Die EU-Kommission hat die Nährwertprofile im Jahr 2016 auf den Prüfstand gestellt und dabei festgestellt, dass es eine massive Lücke gibt.

Im April 2016 hat sich das EU-Parlament gegen die Nährwertprofile ausgesprochen, so dass die Hersteller ohne die Profile nicht mehr dafür sorgen können, dass auch die fett- und zuckerhaltigen Lebensmittel einen gesunden Anstrich bekommen. Allerdings steht eine entsprechende Entscheidung bis heute noch aus.

Die EU-Verordnung sorgt im Moment noch dafür, dass die Werte der Nährstoffe einen festgesetzten Wert nicht überschreiten dürfen, denn nur dann darf der Hersteller mit entsprechenden Werbewörtern arbeiten. Der Hersteller kann seinen Riegel also als „fettfrei“ anpreisen, muss aber an einer deutlich sichtbaren Stelle auf den hohen Zuckergehalt oder Salzgehalt hinweisen.

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Kritischer Blick auf die Nährwertkennzeichnung

Auch wenn durch die EU-Verordnung ein wenig Licht ins Dunkel kommt, sollten Sie auch weiterhin einen kritischen Blick auf die Nährwertkennzeichnung werfen.

Gerade bei Produkten mit der Kennzeichnung „fettfrei“ oder „zuckerfrei“ sollten Sie einen Blick auf den Fett- und Zuckergehalt werden, aber besonders wichtig sind in der Hinsicht die Light-Produkte. Ein Light-Joghurt mit 30% weniger Zucker kann trotzdem einen sehr hohen Anteil an Zucker haben und bei vielen Produkten bedeutet „weniger Zucker“ meist „mehr Fett“, aber auch umgekehrt ist möglich.

Die Anforderungen zur Energiemenge stehen in der Anlage zur EU-Verordnung und dort finden Sie Informationen zum Gehalt von Zucker, Fett und Ballaststoffen, aber auch zu anderen Informationen rund um das Thema „leicht“, also den nährwertbezogenen Angaben. In der Anlage stehen zahlreiche Begriffe und die Begriffe, die dort nicht stehen, dürfen auch nicht zum Einsatz kommen.

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Angaben zur Energie

Die Angaben zur Energie sind in der Nährwerttabelle meist an erster Stelle zu finden, denn Sie sind für die meisten Menschen von großer Bedeutung.

  • „Energiearm“, dann enthält das Produkt nicht mehr als 40 kcal / 170 kj je 100 Gramm oder nicht mehr als 20 kcal / 80 kg je 100 Milliliter (bei flüssigen Lebensmitteln). Bei der Tafelsüße gilt, dass maximal 4 kcal / 17 kj in einer Portion vorhanden sein dürfen und das entspricht der Süßkraft von 6 Gramm Saccharose (1 Teelöffel Zucker).
  • „Energiereduziert“ bedeutet, dass der Brennwert (kcal) mindestens 30% weniger sein muss. Außerdem müssen die Eigenschaften genannt werden, die den Gesamtbrennwert eines Lebensmittels reduzieren, wie Ballaststoffe ersetzen den Zucker.
  • „Energiefrei“ bedeutet, dass das Produkt nicht mehr als 4 kcal / 1 kj je 100 ml beinhaltet. Bei Tafelsüße gilt, dass eine Menge von höchstens 0,4 kcal / 1,7 kj in einer Portion nicht überschritten werden darf und das entspricht einer Süßkraft von 6 Gramm Saccharose also einem Teelöffel Zucker.
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Angaben zum Fett

Viele Menschen achten auf ihren Fettkonsum. Dadurch werfen Sie in der Nährwerttabelle als erstes einen Blick auf den Fettgehalt des Lebensmittels.

  • „Fettarm“ bedeutet, dass das Produkt weniger als 3 g Fett pro 100 g oder weniger als 1,5 g je 100 ml bei flüssigen Lebensmitteln enthält. Anders sieht es bei der teilentrahmten Milch aus, denn hier gilt 1,8 g Fett pro 100 ml Milch.
  • „Fettfrei“ / „ohne Fett“ bedeutet, dass das Produkt nicht mehr als 0,5 g Fett pro 100 g oder 100 ml beinhalten darf.
  • „Quelle von Omega-3-Fettsäuren“ und damit muss das Lebensmittel mindestens 0,3 g Alpha-Linolsäure. Oder zusammengenommen mindestens 40 g Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 g oder 100 ml enthalten.
  • „mit einem hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren“ bedeutet, dass das Lebensmittel mindestens 0,6 g Alpha-Linolsäure beinhalten muss. Aber auch eine zusammengenommene Menge von 80 g Eiscosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure auf 100 Gramm oder 100 Milligramm sind möglich.
  • „mit einem hohen Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren“ bedeutet, dass mindestens 45% der enthaltenen Fettsäuren aus ungesättigten Fettsäuren stammen. Außerdem müssen mehr als 20% des Energieprodukts liefern.
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Weiterhin zu beachten:

  • „mit einem hohen Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren“ bedeutet, dass mindestens 45% der Fettsäuren von ungesättigten Fettsäuren stammen müssen. Zudem müssen sie mindestens 20% der Energie des Produkts aufbringen.
  • „mit einem hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren“ bedeutet, dass in dem Lebensmittel ein Gehalt von 70% ungesättigten Fettsäuren vorhanden sein muss. Sie müssen auch mindestens 20% des gesamten Energieprodukts liefern.
  • „arm an gesättigten Fettsäuren“ bedeutet, dass die Summe der gesättigten Fettsäuren und die trans-Fettsäuren nicht mehr als 1,5 g auf 100 g (bei festen Lebensmitteln) oder 0,75 g auf 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln) haben dürfen. Insgesamt dürfen die beiden Fettsäure-Gruppen aber nicht mehr als 10% der Gesamtenergie ausmachen.
  • „frei von gesättigten Fettsäuren“ bedeutet, dass es sich nur um eine zulässige Angabe handelt, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und trans-Fettsäuren 0,1 g pro 100 g nicht übersteigt.
  • „reduzierter Anteil gesättigter Fettsäuren“ bedeutet, dass die Summe der gesättigten und der trans-Fettsäuren in den vergleichbaren Produkten um mindestens um 30% reduziert sein müssen. Der Gehalt der trans-Fettsäuren muss entweder gleich der geringer sein. Nur dann ist die Angabe auch zulässig.
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Angaben zum Zucker

Die zuckerarme Ernährung ist in den letzten Jahren zum Trend geworden, so dass immer mehr Menschen auf den Zuckergehalt in den Lebensmitteln achten.

  • „zuckerarm“ bedeutet, dass das Produkt nicht mehr als 5 g Zucker auf 100 g oder 2,5 g pro 100 ml bei flüssigen Lebensmitteln enthalten darf.
  • „zuckerfrei“ bedeutet, dass ein Produkt nicht mehr als 0,5 g Zucker auf 100 g enthalten darf. Die gleiche Menge gilt auch für flüssige Lebensmittel.
  • „ohne Zuckerzusatz“ bedeutet, dass die Angabe nur zulässig ist, wenn im Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccaride enthalten sind. Dazu gehören Traubenzucker, Fruktose, Maltose, Saccharose oder Glucose. Auch andere Zutaten mit süßender Wirkung sind nicht erlaubt (Fruchtsüße oder Fruchtsirup).

Der Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ muss laut EU-Verordnung auf dem Etikett zu finden sein, wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält.

  • „reduzierter Zuckeranteil“ ist nur eine zulässige Aussage, wenn
  • … mindestens 30% weniger Zucker als in vergleichbaren Lebensmitteln enthalten ist.
  • … der Brennwert gegenüber vergleichbaren Produkten gleich oder geringer ist.
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Angaben zu Ballaststoffe

Ballaststoffe sind für eine ausgewogene und gesunde Ernährung wichtig, so dass sie auch in der Nährwerttabelle zu finden sein müssen.

  • „Ballaststoffquelle“ bedeutet, dass das Produkt mindestens 3 g Ballaststoffe auf 100 g Produkt enthält oder mindestens 1,5 g pro 100 kcal.
  • „hoher Ballaststoffgehalt“ bedeutet, dass ein Produkt mindestens 6 g Ballaststoffe auf 100 g enthält oder mindestens 3 g auf 100 kcal.

Der Ballaststoffgehalt steht mittlerweile nicht mehr in der Nährwertstofftabelle, aber die Hersteller haben die Möglichkeit diese Angaben freiwillig zu machen. Nutzt der Hersteller die freiwillige Möglichkeit, dann müssen die vorgegebenen Mengen eingehalten werden.

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Angaben zum Kochsalz

In den meisten Lebensmitteln ist Kochsalz enthalten, denn Salz sorgt für die Würzung und steht auch in der Nährwerttabelle.

  • „Natriumarm“ / „kochsalzarm“ bedeutet, dass in dem Produkt nicht mehr als 0,12 g Natrium oder 0,3 g Salz auf 100 g oder 100 ml enthalten sein dürfen. Bei Wassersorten darf der Wert von 2 mg Natrium für 100 ml nicht überschritten werden. Beim natürlichen Mineralwasser ist das anders.
  • „sehr natriumarm“ / „kochsalzarm“ ist nur eine zulässige Angabe, wenn das Produkt weniger als 0,04 g Natrium oder 0,1 g Salz beinhaltet.
  • „Natriumfrei“ / „kochsalzfrei“ bedeutet, dass nicht mehr als 0,005 g Natrium oder 0,013 g Salz auf 100 g enthalten sein dürfen.
  • „reduzierter Natriumgehalt“ / „Kochsalzgehalt“ heißt, dass eine Reduzierung von mindestens 25% vorhanden sein muss. Als Richtwert wird ein vergleichbares Produkt genommen.
  • „ohne Zusatz von Natrium“ / „Kochsalz“ und dann weist das Produkt weniger als 0,12 g Natrium oder 0,3 g pro 100 g oder 100 ml weniger auf.
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Die sonstigen Angaben

Neben den oben stehenden wichtigen Angaben stehen möglicherweise noch andere Informationen in der Nährwerttabelle.

  • „erhöhter (Name des Nährstoffs)-Anteil: Produkte, die einen erhöhten Anteil eines Nährstoffs aufweisen, sind mit dieser Angabe versehen. Dabei muss das Produkt mit einer Mindestmenge an Nährstoffen versehen sein. Wichtig ist, dass die erhöhte Menge mindestens 30% gegenüber eines vergleichbaren Produkts ausmacht.
  • „reduzierter (Name des Nährstoff)-Anteil“: In der Werbung finden sich immer wieder Lebensmittel mit der Information „weniger Fett“. Allerdings muss eine Reduzierung von mindestens 30% vorhanden sein, aber es gibt Ausnahmen. Ausnahmen sind Mikronährstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe. Hier ist ein Unterschied von 10% akzeptabel. Ein 25%iger Unterschied von Natrium und Salz ist hinnehmbar.
  • „leicht“: Die Angabe „leicht“ muss die gleichen Bedingungen erfüllen wie die „reduziert“-Angabe. Außerdem muss die Angabe zusätzlich mit den Hinweis der Eigenschaften versehen sein. Bei einer Limonade darf stehen „Limo light ohne Zucker“ oder „Pizza light mit weniger Fett“.
  • „von Natur aus“ / „natürlich“: Der Hinweis darf nur dann auf einem Lebensmittel vermerkt werden, wenn es die Bedingungen wirklich von Natur aus erfüllt. Dann dürfen Werbeaufdrucke wie „natürlich leicht“ oder “ von Natur aus fettarm“ vorhanden sein.

Anderweitig geregelt sind die Begriffe, die mit dem Inhaltsstoffen Laktose und Gluten zu tun haben.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Werbung mit Nährwertangaben

1. Darf jeder Hersteller Werbung mit speziellen Nährwertangaben machen?

Nein, denn damit die Werbung zulässig ist, muss der Hersteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nur wenn die Voraussetzungen stimmen, darf er mit Hinweisen wie „leicht“ oder „zuckerfrei“ werben.

2. Was bedeutet die Aussage „kohlenhydrarm“?

Immer mehr Menschen achten heute auf die Zufuhr von Kohlenhydraten und die Industrie hat sich dem Trend angeschlossen. Lebensmittel mit dem Aufdruck „kohlenhydratarm“ sind in den Regalen zu finden. Der Hinweis bedeutet, dass das Lebensmittel deutlich weniger Kohlenhydrate hat als ein vergleichbares Produkt.

3. Wann darf eine Limonade als „zuckerfrei“ bezeichnet werden?

Eine Limonade darf als „zuckerfrei“ bezeichnet werden, wenn der Zuckergehalt deutlich unter den normalen Wert liegt.

4. Wie gesund sind die Lebensmittel mit Nährwerttabelle?

Die Nährwerttabelle ist kein Garant dafür, dass es sich um ein gesundes Lebensmittel handelt. Die Tabelle gibt nur Hinweise auf wichtige Informationen zum Produkt.

5. Ist die Nährwertabelle eine Pflichtangabe?

Die Nährwerttabelle ist eine freiwillige Angabe der Hersteller und keine Pflicht, aber für die Verbraucher durchaus ein interessanter Hinweis.

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Fazit

Auf vielen Lebensmittel stehen unterschiedliche Angaben, die dafür sorgen sollen, dass Sie als Verbraucher dieses Produkt kaufen. Aber die Hinweise sind an Vorgaben gebunden und nur wenn die Hersteller die Vorgaben auch einhalten, darf das Produkt mit dem Hinweis versehen werden. Die Voraussetzungen sind je nach Hinweis unterschiedlich. Wichtig ist, dass es sich bei der Nährwerttabelle um eine freiwillige Angabe handelt.

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Handyvertrag kündigen: Rückruf beim Anbieter unnötig, denn die schriftliche Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist reicht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/handyvertrag-kuendigen-rueckruf-beim-anbieter-unnoetig-denn-die-schriftliche-kuendigung-innerhalb-der-kuendigungsfrist-reicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/handyvertrag-kuendigen-rueckruf-beim-anbieter-unnoetig-denn-die-schriftliche-kuendigung-innerhalb-der-kuendigungsfrist-reicht/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:43:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63192 Telefongesellschaften versuchen mit ein paar Tricks die Kunden zu halten, denn heute ist die Auswahl an Telefongesellschaften sehr groß und ein Wechsel beinah schon an der Tagesordnung. Kunden müssen sich nicht auf die Tricks einlassen

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Telefongesellschaften versuchen mit ein paar Tricks die Kunden zu halten, denn heute ist die Auswahl an Telefongesellschaften sehr groß und ein Wechsel beinah schon an der Tagesordnung. Kunden müssen sich nicht auf die Tricks einlassen und können ihre Telefongesellschaft kündigen, denn im Internet finden Sie Musterbriefe, die Ihnen helfen können. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben sich entschieden den Vertrag bei Ihrer Telefongesellschaft zu kündigen, dann müssen Sie die Kündigung nicht mit einem zusätzlichen Anruf bestätigen.
  • Die einzige Ausnahme stellen die Kündigungsvormerkungen an, aber die Unternehmen weisen dann auf der jeweiligen Internetseite darauf hin.
  • Eine sichere Möglichkeit, um die Kündigung auf den Weg zu bringen ist per Einschreiben oder per Fax, denn wenn es zu einem Streitfall kommt, können Sie problemlos belegen, dass eine Zustellung erfolgt ist.

Einige Mobilfunkkunden sind der Meinung, dass sie ihren Telefonanbieter nach Zustellung einer Kündigung noch einmal anrufen müssen, damit Sie die Bestätigung telefonisch erhalten oder den Eingang der Kündigung erfragen. Einige Telefonunternehmen lassen das vermuten, denn sie verlangen nicht nur eine schriftliche Kündigung, sondern verlangen gleichzeitig, dass Sie als Kunde noch einmal anrufen sollen, damit die Kündigung bearbeiten werden kann. In der Regel ist das nicht notwendig, auch wenn viele Unternehmen mit diesem Trick arbeiten.

Das Landgericht Kiel hat in einem Verfahren durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Mobilcom-Debitel ein Urteil erhalten (Az.14 HKO 42/2). Mit dem fristgerechten Zugang bei dem Unternehmen ist die Kündigung wirksam und das bedeutet, dass die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist bei dem Unternehmen auf dem Tisch liegen muss. Sie müssen im Streitfall den Zugang der Kündigung nachweisen, so dass Sie auf ein Einschreiben mit Unterschrift oder einem Fax mit Sendebericht achten sollten. Bei einem Fax gibt es einen Statusbericht und der ist eine verkleinerte Ansicht der gefaxten Seite. Sie sollten auf Nummer sicher gehen und beide Optionen nutzen, aber die Belege müssen Sie auch gut aufbewahren.

Die Bitte des Unternehmens um Rückruf ist meist nur eine Werbung, denn das Unternehmen hat die Hoffnung, dass durch ein Telefonat und ein gutes Angebot der Kunden bleiben kann.

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In regelmäßigen Abständen setzen Smartphone-Besitzer auf ein neues Handy. Sei es, weil Smartphoneverträge auslaufen oder es vermeintlich Zeit für ein neues Handy wird. Doch wie sollen Sie es am besten anstellen. Den Vertrag verlängern? Oder

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Achten Sie auf Kündigungsvormerkung

Die Kündigungsvormerkung scheint ein bequemer Weg für den Kunden zu sein und viele Unternehmen bieten ihren Kunden diesen Weg an, aber hier müssen Sie vorsichtig sein!

Sie kündigen mit der Kündigungsvormerkung den Vertrag nicht, denn Sie müssen dann zusätzlich anrufen und die Kündigung telefonisch durchgeben, so dass am Ende deutlich mehr Arbeit auf Sie zukommt.

Das Problem ist, dass Sie im Streitfall leider nur sehr schwer beweisen können, dass Sie auch tatsächlich gekündigt haben. Diese Art der Kündigung ist meist sogar noch sehr unsicher, denn das Vormerkungsverfahren ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder gar nicht erwähnt oder dieser Art wird sogar widersprochen. Eine Kündigung bedarf immer der schriftlichen Textform, auch wenn die Kündigungsvormerkung als ein angebotener Vorteil scheint. Auch wenn es heißt, dass die Vormerkung eine gute Möglichkeit sei, auch nach der Kündigungsfrist zu kündigen, gibt es keine Grundlage in den AGBs.

Kurz vor dem Ablauf des Vertrages melden sich die Unternehmen auf einmal mit exklusiven Angeboten, wenn die Kündigung wirksam ist. Der Grund ist einfach, denn sie versuchen den Künden zurückzugewinnen. Sie sollten das Unternehmen mit dem Kündigungsschreiben darauf hinweisen, dass Sie solche Anrufe nicht erhalten wollen, wenn Sie keine Werbetelefonate führen wollen.

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Kündigung und dann folgt Werbung

Sie haben den Vertrag fristgerecht gekündigt und der Vertrag ist beendet, dann setzen viele Unternehmen auf Anrufe, E-Mails oder Post, denn sie teilen Ihnen „exklusive“ Angebote mit.

Die Nutzung der persönlichen Daten erlöscht nicht automatisch mit der Kündigung, denn die Nutzung wird bei Vertragsabschluss unterschrieben. Unter bestimmten Umständen dürfen Namen und Anschriften auch weiterhin genutzt werden und dann kommt es meist zu Werbungen in allen Varianten. Dazu ist keine weitere Einwilligung von Ihnen notwendig, denn Sie müssen widersprechen, damit Sie Ruhe haben. Sie haben sich für eine Kündigung entschlossen, dann sollten Sie auch daran denken, dass Sie die Einverständniserklärung zum Ende des Vertrages ebenfalls widerrufen, so dass Sie von Werbung des Anbieters verschont bleiben.

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Sie möchten sich ein neues Smartphone kaufen? Wissen Sie denn auch, worauf Sie beim Kauf achten sollten? Mittlerweile sind Smartphones wahre High-Tech-Geräte und können viel mehr als nur telefonieren. Doch auf welche technischen Details sollten

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Handyvertrag kündigen

1. Kann ich meinen Handyvertrag einfach kündigen?

Der Handyvertrag läuft aus und Sie haben das Recht vor Ablauf der Kündigungsfrist zu kündigen, aber achten Sie darauf, dass Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Fex mit Sendebericht verschicken.

2. Muss ich nach der Kündigung bei dem Anbieter noch einmal telefonisch kündigen?

Sie müssen nicht noch einmal telefonisch kündigen, wenn Sie die Kündigung fristgerecht, in Textform und mit Beleg verschickt haben.

3. Warum erhalte ich immer noch Werbung von keinem alten Anbieter?

Der Grund ist einfach, denn bei dem Vertragsabschluss haben Sie eine Einverständniserklärung zur Datennutzung unterschrieben. Bei der Kündigung der Nutzung nicht widersprochen, so dass der Anbieter Ihre Daten auch weiterhin nutzen darf.

4. Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen?

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann sollten Sie immer in schriftlicher Form und mit Beleg kündigen.

5. Wie ist die Kündigungsfrist bei Handyverträgen?

Die Kündigungsfrist liegt im Normalfall bei drei Monaten vor Ende des aktiven Vertrages. Das bedeutet, wenn der Vertag bis zum 31. August läuft, dann sollten Sie bis zum 31. Mai gekündigt haben. Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter, welche Kündigungsfristen er hat.

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Vorsicht: E-Mail im Namen von Samsung führt in Abofalle

Eine E-Mail mit dem Betreff „Bitte Termin prüfen Zustellung KW 40“ verspricht ein nagelneues Samsung Samrtphone. Angeblich müssen Sie nur noch die Versandkosten in Höhe von 2,99 Euro bezahlen. Doch der koreanische Elektronikkonzern hat diese

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Fazit

Heute gibt es sehr viele Mobilfunkanbieter, so dass die Auswahl richtig schwierig ist und Sie sich das beste Angebot heraussuchen können. So ist es auch kein Wunder, dass viele Kündigungen ausgesprochen werden. Aber immer mehr Anbieter verlangen, dass Sie nach einer Kündigung noch einmal anrufen, um die Kündigung telefonisch zu bestätigen. Sie müssen Ihren Anbieter nicht anrufen, denn es reicht eine schriftliche Kündigung innerhalb der Kündigunsfrist per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebericht. Achten Sie zusätzlich darauf, dass Sie dem Anbieter die Nutzungserlaubnis der Daten entziehen, ansonsten erhalten Sie Werbeanrufe, Mails oder Post.

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Im Visier von Unternehmen: Die Jagd nach Kundendaten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/im-visier-von-unternehmen-die-jagd-nach-kundendaten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/im-visier-von-unternehmen-die-jagd-nach-kundendaten/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:28:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61973 In den letzten Jahren ist das Thema Kundendaten und der vorsichtige Umgang mit ihnen immer wieder thematisiert worden. Auch heute noch spielen die Angaben von Kontodaten, Preisausschreiben und die sozialen Netzwerke eine große Rolle und

Der Beitrag Im Visier von Unternehmen: Die Jagd nach Kundendaten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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In den letzten Jahren ist das Thema Kundendaten und der vorsichtige Umgang mit ihnen immer wieder thematisiert worden. Auch heute noch spielen die Angaben von Kontodaten, Preisausschreiben und die sozialen Netzwerke eine große Rolle und der vorsichtige Umgang mit persönlichen Informationen ist wichtig. Es gibt viele Risiken, aber auch einige Tipps, wie Sie mit den persönlichen Informationen am besten umgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Persönliche Daten hinterlassen Sie in der digitalen Welt fast überall, egal ob Sie einen Onlinekauf tätigen, an einem Preisausschreiben teilnehmen oder einfach nur im Internet surfen.
  • Die persönlichen Daten sind für viele Unternehmen interessant, denn sie nutzen die Daten, um individuelle Werbung zu machen oder sie rufen Betrüger auf den Plan.
  • Die Nutzung von persönlichen Daten muss immer mit größter Vorsicht erfolgen.

Sie hinterlassen eine Spur von persönlichen Daten, wenn Sie im Internet Bücher oder Medikamente kaufen, mit ein paar Klicks eine Reise buchen, die notwendigen Bankgeschäfte erledigen oder an einem Gewinnspiel teilnehmen. Für jede Transaktion brauchen Sie persönliche Daten und dabei können die Daten mehr oder weniger umfangreich hinterlassen werden.

Ein personenbezogenes Kunden- und Nutzungsprofil lässt sich am besten erstellen, wenn Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse oder Handynummer angegeben wird. Die Daten sind ein beliebtes Gut und es gibt Unternehmen, die einen lukrativen Handel haben. Allerdings gibt es auch genug Betrüger, die Schindluder mit den Daten betreiben, denn sie sammeln die Daten und verkaufen sie an Unternehmen für Werbezwecke.

Die Kreditwürdigkeit von Kunden lässt sich durch die Auskunfteien erstellen, die sozialen Netzwerke nutzen die Daten um individuelle Werbung zu machen und dabei kommen die Unternehmen nicht immer auf leichte Weise an die Daten. Es gibt gerissene Geschäftemacher, die sich persönliche Fakten erschleichen und die Daten weiterverkaufen.

Nur das eigene Handeln kann helfen, denn egal ob Sie im Internet surfen oder an einem Preisausschreiben teilnehmen, Sie schützen Ihre Daten immer noch am besten. Setzen Sie auf eine Daten-Diät!

Die Kundenkarten

Die Unternehmen brauchen viele Informationen von Ihnen, damit Sie zielgenau Werbung machen können.

Zu diesen Informationen gehören:

  • Vorlieben
  • Markenaffinität
  • Tagesrhythmus
  • Kauf- und Zahlverhalten

Diese Informationen lassen sich am einfachsten mit Hilfe von Kundenkarten beschaffen. Allein schon der Antrag für eine Kundenkarte gibt den Unternehmen viele Informationen und die sind für eine Rabattgewährung nicht notwendig. Der Familienstand, die Größe des Haushaltes, der Beruf, das Nettoeinkommen oder Hobbys sind zwar freiwillige Angaben, aber sie sagen eine Menge aus. Mit Hilfe dieser Informationen können Unternehmen umfassende Kundenprofile erstellen. Die Unternehmen beobachten das Kaufverhalten des Kunden und das ist immer dann möglich, wenn Sie die Rabattkarte einsetzen. Am Ende haben die Unternehmen die Möglichkeit das künftige Kaufverhalten vorherzusagen und können entsprechend die Werbung starten, um die Kaufbereitschaft zu erhöhen.

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Onlinebanking: Datenschutz und Sicherheit – Tipps für Neukunden

Sie haben bisher noch kein Onlinebanking genutzt und möchten demnächst Überweisungen per Internet durchführen. In diesem Ratgeber klären wir wichtige Fragen rund um das Thema Sicherheit und Datenschutz im Onlinebanking und gehen auf häufige Fragen

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Gewinnspiele und Preisausschreiben

In der Regel dienen Preisausschreiben immer dazu, um persönliche Daten zu sammeln und diese für Werbezwecke zu nutzen.

Das Geburtsdatum ist für die Unternehmen von besonderem Interesse, denn in Kombination mit dem Namen lässt sich eine Person gut identifizieren und es können weitere Informationen zugeordnet werden.

Massenhaft gibt es Benachrichtigungen über eventuelle Gewinne, die entweder per Mail oder Post verschickt werden. Sie fordern zur Angabe von persönlichen Daten auf und wollen sogar die Bankverbindung einfordern, denn nur so können die Gewinne am Ende ausgezahlt werden.

Aber Vorsicht!

Geben Sie persönliche Daten nicht auf diesem Weg raus, denn Ihre persönlichen Informationen haben einen sehr hohen Wert.

E-Scooter Symbolbild
E-Scooter und Datenschutz: Welche Daten erfassen die Verleiher der E-Scooter

Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Daten die Verleiher von E-Scootern erfassen und verarbeiten? Die Informationen gehen scheinbar weit über Ihre Stammdaten samt Zahlungsinformationen hinaus. Angeblich sind die Daten sogar geeignet um Bewegungsprofile zu

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Online-Shopping, Mobilfunk- und Kreditverträge

Sie wollen im Versandhandel bestellen, einen Handyvertrag abschließen oder einen Kredit bei der Bank aufnehmen, dann werden Sie zuerst komplett durchleuchtet.

Der Grund ist eindeutig, denn die Unternehmen müssen herausfinden, ob Sie kreditwürdig sind oder eher zahlungsunfähig und dazu wird das Scoring-Verfahren angewendet. Persönliche Daten, statistische Werte und Erkenntnisse werden genutzt und ausgewertet. Zahlreiche Informationen fließen mit ein und dazu gehören:

  • Familienstand
  • Alter
  • Anzahl der Kinder
  • Wohnumfeld / Stadtviertel
  • Anzahl der Umzüge
  • Kreditkarten
  • Zahlungsverhalten bei laufenden Krediten

Aufgrund dieser Informationen wird ein Score-Wert ermittelt und dieser liegt zwischen 1 und 100. Er bildet die Zahlungsfähigkeit des Kunden ab und auch hier wird eine Menge an Daten gebraucht.

Im Endeffekt sind alle verwendeten Daten nicht von Ihnen zu beeinflussen, denn es handelt sich um abgespeicherte Informationen. Bei der Angabe von weiteren Informationen lassen Sie Vorsicht walten, denn diese Informationen können in zukünftigen Beurteilungen eine wichtige Rolle spielen und in die Kreditwürdigkeit mit einfließen.

Seien Sie immer sparsam mit der Herausgabe von persönlichen Informationen, denn Sie hinterlassen im Internet eine Menge Spuren.

2018-08-31 WhatsApp Datenschutz
WhatsApp: Per Datenschutz die Privatsphäre schützen – so geht’s (Anleitung mit Video)

Ihre Daten sind Ihnen wichtig und Sie möchten Ihren Status, das Profilbild und wann Sie zuletzt mit WhatsApp online waren, nicht mit allen teilen? Dann sollten Sie gewisse Datenschutzeinstellungen vornehmen und somit Ihre Privatsphäre schützen.

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Kontodaten und Online-Banking

Einige Unternehmen fragen nach der Kontonummer und in einem solchen Fall müssen Sie mit großer Sorgfalt vorgehen.

Sie müssen nicht direkt immer die Kontoverbindung hinterlassen, wenn Sie in einem Geschäft einkaufen oder Online-Shopping machen. In den letzten Jahren hat sich ein illegaler Handel mit Bankverbindungsdaten entwickelt und immer mehr Kriminelle nutzen die Daten und ziehen Geldbeträge ab. Die Beträge liegen immer unter 100 Euro und unterliegen keiner vertraglichen Grundlage. Die Kriminellen haben großen Erfolg, denn die meisten Kontoinhaber kontrollieren die Auszügen nicht gründlich und bei einer hohen Anzahl an Buchungsvorgängen werden sie schnell übersehen.

Bei der Angabe und Nutzung der Online-Banking-Daten sind Sie vorsichtig und vermeiden Sie auf jeden Fall offene W-LAN-Netze. Nur so können Sie eine gewisse Sicherheit haben, dass Unbefugte mitlesen.

Soziale Netzwerke, Apps und ähnliches

Die sozialen Netzwerke im Internet sind aus dem heutigen, modernen Leben nicht mehr wegzudenken, denn in ihnen werden Freundschaften gepflegt und Millionen Menschen halten Kontakt.

Plattformen wie Facebook und google+ sind ein wichtiger Bestandteil des heutigen Lebens, aber damit Sie die Plattformen unentgeltlich nutzen können, wird Werbung geschaltet. Die Daten sind in der Regel nur sehr unzureichend geschützt und können leicht ausgespäht werden.

Die Nutzung von Apps auf dem Smartphone oder Tablet nimmt immer mehr zu, denn mittlerweile gibt es zahlreiche Messenger Dienste, die aktiv sind. Die klassischen SMS-Dienste sind abgelöst und die Messenger Dienste werben mit kostenfreiem Nachrichtenversand und Fotos. Diese Dienste greifen auf verschiedene Daten zu und Sie sollten sich gründlich darüber informieren. Nutzen Sie auf jeden Fall die Privatsphäre- und Datenschutzeinstellung.

Der ausgewählte Dienst bietet diese Möglichkeit nicht an, dann sehen Sie von der Nutzung ab und suchen Sie nach einem anderen, passenden Dienst.

dgsvo gefälschte Webseite
dgsvo.eu: Phishing im Namen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz?

Jedes deutsche Bundesministerium hat einen Internetauftritt mit einer .de-Domain. Ist die Webseite dgsvo.eu eine neue Seite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit? Oder ist diese URL nur Fassade für Cyberkriminelle? Wir sind der

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IP, Cookies & Co. hinterlassen Spuren

Im Internet hinterlässt die Kommunikation eine Menge Spuren und so kann die IP-Adresse eines Computers Aufschluss über den Besitzer und den Computer geben.

Das Surfverhalten mit einigen Rechnern lässt sich sehr gut nachvollziehen, denn mit Hilfe von Cookies oder anderen kleinen Informationseinheiten, aber auch mit der Personalisierung von Webseiten können Unternehmen das Verhalten durchschauen. Sie erstellen umfassende Nutzungsprofile und diese werden dann mit Namen und Adressen bestückt. Am Ende kann das Unternehmen individuelle Werbung erstellen, die dann als Mail oder Werbebanner zielgruppenorientiert versendet wird.

Der heutige, technische Fortschritt sorgt dafür, dass eine fast unbemerkte Datenerhebung möglich ist. Kleine Funkchips, RFID-Chips und kontaktlose Datenübertragung aus der Ferne macht eine Speicherung möglich. Auch an Kleidungsstücken und an anderen Waren sind spezielle Chips vorhanden und sie vereinfachen die Lagerhaltung. Daten können durch die Nutzung von Kundenkarten auch zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt werden. Die Möglichkeiten scheinen in der heutigen Zeit umfangreich zu sein.

PayPal Phishing Betrug EU-Datenschutz-Verordnung EU-DSGVO
PayPal: Gefälschte E-Mail führt Sie zu falscher Login-Seite

Betrüger versenden aktuell eine Phishing-Email im Namen von PayPal. Thematisiert wird die EU-Datenschutz-Verordnung (EU-DSGVO), durch die angeblich ein Abgleich aller Daten notwendig wäre. Fallen Sie auf den Betrug nicht herein. Die E-Mail ist gefälscht und leitet

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Geizen Sie immer mit persönlichen Informationen!

Die beschriebenen Vorgehensweisen der Unternehmen zur Datengewinnung sind ohne die Einwilligung von Ihnen verboten, aber trotzdem achten viele Verbraucher nicht ausreichend auf ihre Daten. Eine gute Profilbildung ist nur möglich, wenn die persönlichen Daten im Umlauf sind und dann ist es sehr schwer die Notbremse zu ziehen. Die Verfolgung von Gesetzesverstößen in der Hinsicht ist nicht nur schwierig, sondern meist auch ziemlich erfolglos. Die meisten Unternehmen haben ihren Firmensitz im Ausland und da gilt ein anderes Datenschutzrecht. Aus dem Grund sind Sie immer geizig mit Ihren persönlichen Daten!

  • Sie geben persönliche Daten nur an, wenn sie für den Abschluss des Vertrages zwingend notwendig sind. Das Geburtsdatum ist meist nicht notwendig und die Bankverbindungsdaten haben in sozialen Netzwerken oder auf Briefköpfen nichts zu suchen.
  • Die Unternehmen erheben Daten von Ihnen als Kunde, aber Sie haben das Recht der Verarbeitung zu widersprechen und das sollten Sie auch nutzen. Nutzen Sie die Möglichkeit nicht, dann drohen massenhaft Werbemails und ungebetene Mails und Anrufe.
  • Im Kleingedruckten verstecken sich meist Erklärungen und diese besagen, dass die Daten zu Werbezwecken genutzt werden dürfen. Solche Passagen streichen Sie unbedingt und geben keine Möglichkeit zur Verarbeitung.
  • Kundenkarten sind sehr beliebt, aber im Grunde dienen sie nur dazu, dass das Unternehmen Informationen zum Konsumverhalten bekommt. Aus dem Grund wägen Sie unbedingt ab, ob die Preisnachlässe und Rabattaktionen die Offenlegung Ihrer persönlichen Daten wert sind.

Weiterhin

  • Sie können Telefon- und Faxnummern aus den öffentlichen Verzeichnissen löschen lassen und der Eintrag in die Robinsonliste dient zum Schutz vor unerwünschten Werbebriefen. Sie haben die Möglichkeit den Eintrag online vorzunehmen oder Sie senden das Aufnahmeformular einfach per Post. Es gibt auch Listen gegen Telefon-, Telefax oder E-Mail-Werbung, aber ein solcher Eintrag ist meist nutzlos. Die Werbung auf diesen Wegen ist eigentlich nur erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt. Auch kostenlose Verzeichnisse machen in der Regel kaum einen Sinn, denn Sie können nicht ausschließen, dass sie nicht selber als Werbemittel missbraucht werden.
  • Sie haben an keinem Preisausschreiben teilgenommen, dann ignorieren Sie Benachrichtigungen über potentielle Gewinne, denn niemand hat was zu verschenken. Die Aussicht auf einen Gewinn lässt Sie unvorsichtig werden und Sie geben weitere persönliche Daten raus oder investieren sogar Geld.
  • Persönliche Daten wie Kreditkarten- oder Kontonummern verschicken Sie im Internet nur gut verschlüsselt. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung immer mit einem Vorhängeschloss-Symbol und die Webadresse beginnt mit „https“ und nicht mit „http“.
  • In den gängigen Browsern lassen sich die Cookie-Einstellungen entweder leicht einschränken oder sogar ganz abschalten. Diese Funktion sollten Sie nutzen und lassen Sie nur in Ausnahmen einen Zugriff zu. Zudem sollten Sie regelmäßig alle Cookies auf dem Computer, dem Smartphone und dem Tablet löschen.
  • E-Mail-Adressen lassen Sie nicht in öffentliche Verzeichnisse eintragen und für die Teilnahme an Newsgroups oder ähnliches legen Sie einfach weitere Mailadressen an. Wenn Sie unerwünschte Werbung bekommen, können Sie diese Mailadressen einfach wieder löschen.
  • Wichtig ist, dass Sie auf keinen Fall auf Spam-Mails antworten. Mit einer Antwort zeigen Sie, dass die Mail existiert und Sie werden für Werbung interessanter.

Achtung

  • Sie sind in sozialen Netzwerken unterwegs, dann achten Sie genau darauf, welche Informationen und Fotos Sie veröffentlichen. Schränken Sie den Zugriff auf persönliche Daten ein und nur die engsten Freunde haben die Möglichkeit Einblick zu bekommen. Es gibt verschiedene Einstufungen von Freunden bis Fremde und dann können Fremde kaum etwas einsehen. Sie haben sogar die Möglichkeit die Werbung für Freunde in Ihrem Namen zu verbieten und das sollten Sie auch nutzen.
  • Fragen Sie bei den Unternehmen nach, welche Daten dieser erheben, speichern oder verarbeiten, wenn Sie sich nicht sicher sind. Sie haben außerdem einen Anspruch darauf, dass Sie den Score-Wert bekommen. Prüfen Sie die hinterlegten Daten und nutzen Sie Ihr Recht vollständig aus. Nur dann haben Sie die Möglichkeit falsch hinterlegte Informationen zu korrigieren oder löschen zu lassen.
  • Verlangen Sie aktiv das Löschen von Daten, wenn die Daten für einen ungewünschten Zweck erhoben werden. Es gibt gesetzliche Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen und erst nach der Frist ist eine Löschung möglich. Allerdings können Sie verlangen, dass die Daten innerhalb dieser Frist für Werbezwecke gesperrt werden.
DHL Deutsche Post Symbolbild
DHL Spam: Phishing E-Mails im Namen von DHL

Spam Mails im Namen des Paketdienstleisters DHL gelangen immer wieder in Ihr Postfach. Mithilfe gefälschter Webseiten versuchen die Kriminellen Ihre DHL-Zugangsdaten zu stehlen oder Schadsoftware auf Ihrem PC beziehungsweise Smartphone zu installieren. Eine Übersicht über

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kundendaten

1. Wie sinnvoll sind Kundenkarten von Unternehmen?

Heutzutage locken viele Unternehmen mit Rabatten und Preisnachlässen, wenn Sie eine Kundenkarte nutzen. Einige der Kundenkarten haben Sinn und andere dienen rein der Datengewinnung. Entscheiden Sie sich am besten für eine Kundenkarte oder gar keine, denn in der Regel dienen sie nur der Datengewinnung.

2. Kann ich meine Informationen aus dem Netz löschen lassen?

Man sagt, was einmal im Internet steht, bleibt immer im Internet. Sie haben aber die Möglichkeit, dass Daten gelöscht werden. Allerdings müssen Sie dazu die einzelnen Unternehmen anschreiben und auch eine Löschung in den sozialen Netzwerken veranlassen.

3. Muss ich bei einer Kundenkarte mein Einkommen angeben?

Das Einkommen spielt für die Kundenkarte erst einmal keine Rolle und muss auch nicht angegeben werden. Aber je mehr Informationen Sie dem Unternehmen mitteilen, desto personalisierter wird das Kundenkonto und dementsprechend erhalten Sie Werbung.

4. Wofür braucht Netto meine persönlichen Daten?

Die persönliche Daten sind für Netto wichtig, um festzustellen in welchen Markt Sie gehen und was Sie einkaufen.

5. Wofür braucht die Schufa meine Daten?

Bei der Schufa handelt es sich um eine Auskunftei, die Daten von Privatpersonen sammelt, um die Kreditwürdigkeit und das Zahlverhalten zu dokumentieren. Drittparteien können die Informationen abfragen, wenn notwendig.

Microsoft Phishing
Microsoft Phishing: Diese Spam-Mails sind aktuell – Microsoft-Account-Team

Gefälschte E-Mails im Namen von Microsoft werden derzeit von Kriminellen versendet. Ahnungslose Nutzer könnten auf diesen Phishingversuch leicht hereinfallen. In den Nachrichten mit dem Absender Microsoft-Kontoteam oder Microsoft Support, geht es angeblich um eine Überprüfung

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Fazit

In der heutigen Zeit sind Daten überall vorhanden, egal ob in den sozialen Netzwerken oder bei der Erstellung einer Kundenkarte im Lieblingsgeschäft. Überall müssen Sie persönliche Informationen hinterlassen, aber es gibt immer mehr Kriminelle, welche die Daten zum Missbrauch nutzen. Aus dem Grund sollten Sie im Vorfeld gut überlegen, wo und welche persönlichen Informationen Sie rausgeben. Zur Not verlangen Sie eine Löschung oder Sperrung zur Verarbeitung Ihrer Daten!

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E-Mail: 750 Euro, 500 Euro und 250 Euro Rewe-Gutschein führt zu einem Datensammler-Gewinnspiel https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/e-mail-500-euro-rewe-gutschein-fuehrt-zu-einem-datensammler-gewinnspiel/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/e-mail-500-euro-rewe-gutschein-fuehrt-zu-einem-datensammler-gewinnspiel/#comments Thu, 26 Aug 2021 09:41:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=6811 Wieder einmal sollen Sie von einem Lebensmittelgeschäft einen 250 Euro beziehungsweise 500 Euro Gutschein bekommen. Diesmal trifft es erneut Rewe. Was Sie von der E-Mail mit dem Betreff „Dein REWE-Gutschein für …“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein

Der Beitrag E-Mail: 750 Euro, 500 Euro und 250 Euro Rewe-Gutschein führt zu einem Datensammler-Gewinnspiel erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Wieder einmal sollen Sie von einem Lebensmittelgeschäft einen 250 Euro beziehungsweise 500 Euro Gutschein bekommen. Diesmal trifft es erneut Rewe. Was Sie von der E-Mail mit dem Betreff „Dein REWE-Gutschein für …“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein liegt bereit“ erwarten können und warum Sie vorsichtig sein sollten, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Bereits in der wurde Rewe immer wieder im Zusammenhang mit Gutscheinen genannt. So sollten Sie beispielsweise in einer E-Mail das Gültigkeitsdatum Ihrer Rewe-Geschenkkarte überprüfen. In einer weiteren E-Mail konnten Sie angeblich einen 1.000 Euro Rewe-Gutschein gewinnen. Und nicht zuletzt machte auf WhatsApp eine Nachricht die Runde, bei der Sie vermeintlich einen 250 Euro Rewe-Gutschein bekommen können.

Eins haben all diese Meldungen per E-Mail, WhatsApp, Facebook, oder auf welchem Weg sie auch immer bei Ihnen eintreffen, gemein: Der Lebensmittelhändler Rewe hat mit diesen Aktionen nichts zu tun. Im Gegenteil. Das Unternehmen ist selbst geschädigt, da Name und oftmals auch das Logo missbräuchlich verwendet werden.

Auch mit der folgenden E-Mail hat Rewe nichts zu tun. Trotzdem erweckt Sie bei Nutzern den Eindruck, als wenn der Lebensmittelhändler dahinter steckt.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

So sieht die E-Mail mit dem Rewe-Gutschein aus

Als Absender der Nachricht fungiert Rewe-Gutschein. Die uns vorliegenden Nachricht kommen beispielsweise von der E-Mail-Adresse [email protected]. Im Betreff ist zu lesen „Account Status: (1) nicht beanspruchter Rewe-Gutschein“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein liegt bereit“. Und im Text selber werden Sie sogar mit Ihrem Namen angeschrieben.

Mit der E-Mail wird der Eindruck erweckt, dass man schon etwas gewonnen hat oder mindestens in einer Beziehung zu dem Unternehmen steht. Schließlich wird suggeriert, dass der Empfänger nicht erreichbar war und ein Gutschein hinterlegt ist. Aus der Nachricht geht nicht zweifelsfrei hervor, dass es sich um plumpe Werbung für ein Gewinnspiel handelt. Allein der Absender „Rewe-Gutschein“ suggeriert, dass die Aktion etwas mit dem Lebensmittelhändler zu tun hat.

Folgende weitere Versionen der E-Mail sind uns bisher bekannt:

AktuellArchivAbsenderBetreffzeilen
26.08.2021 Rewe-Gutschein von Rewe.DE
2021-08-26 REWE Gutschein
(Foto: Screenshot)
14.04.2021 G---lückwunsch ....! Bestätigen Sie jetzt Ihren Preis!. von R-ewe 2021
2020-11-03 Spam Rewe
(Foto: Screenshot)
27.03.2021 Bitte antworte!! von Rewe.de <[email protected]>
2021-03-27 REWE Gutschein
(Foto: Screenshot)
06.09.2020 We have a surprise for Rewe Shoppers von Rewe <[email protected]>
2020-09-06 REWE Gutschein 2
(Foto: Screenshot)
06.09.2020 Gewinne Jetzt eine rewe von Rewe <[email protected]>
2020-09-06 REWE Gutschein
(Foto: Screenshot)
12.08.2020 Wichtig, Sie haben 24 Stunden Zeit, um Ihr Konto zu aktivieren - 747260 von R e w e <[email protected]>

Aktuell wird die E-Mail mit dem 250 Euro Rewe Gutschein wieder massenhaft versendet. Diesmal steckt als Datensammler die MyGimi GmbH dahinter. Zunächst ein paar Fragen auf konsumentenumfrage.de beantworten und anschließend werden die Daten an das Direktmarketingunternehmen übermittelt. Wenn Sie nicht auf massenhaft Werbung au sind, sollten Sie nicht an diesem Gewinnspiel teilnehmen.

Falls Sie bereits teilgenommen haben und es sich anders überlegen, können Sie die erteilte Werbeerlaubnis bei der MyGimi GmbH auch widerrrufen.

So sieht die E-Mail aktuell aus:

250 Euro Rewe Gutschein
(Quelle: Screenshot)
16.08.2018 250 Euro REWE-Gutschein für Dich von Rewe

Hallo Maxi Musterfrau,

wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass Sie unter den ausgewählten für einen 250€ REWE Einkaufsgutschein sind!

So macht der Haushaltseinkauf besonders viel Spaß!

Verlieren Sie keine Zeit und sichern Sie sich jetzt einen möglichen Einkaufsgutschein für Ihren Lieblings-Supermarkt!

Jetzt hier klicken und Ihren REWE Einkaufsgutschein anfordern

Ihre Vorteile im Überblick:

– 100% kostenlos
– in allen Filialen deutschlandweit einlösbar
– freie Entscheidung wie viel wo eingelöst wird

Viel Spass und viel Glück!

Ihr Kundenservice-Team

 

HIER KLICKEN

2018-08-16 Rewe 250 Euro Gutschein
(Quelle: Screenshot)
17.01.2018 Dein REWE-Gutschein für ... von Kundenservice

Sehr geehrter Herr Mustermann,

Herzlichen Glückwunsch!

Unsere Zentrale in Berlin hat Sie ausgewählt:
Für einen möglichen Supermarkt-Gutschein im Wert von 250 Euro!

Hier klicken

Dieser kann bei REWE eingelöst werden.

Hier Ihr exklusiver Zugang für Finalisten: Hier klicken

Wir gratulieren Ihnen recht herzlich, dass Sie unter die Finalisten gewählt wurden.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Gewinner Team

100% GRATIS MITMACHEN

15.01.2018: Account Status: (1) nicht beanspruchter Rewe-Gutschein von Rewe-Gutschein <[email protected]>

Guten Tag Frau …,

leider konnten wir Sie kürzlich nicht erreichen.

Es geht um den Gutschein bei Rewe, der für Sie möglicherweise hinterlegt
wurde. Sie haben immer noch die Chance darauf!
Allerdings verfällt Ihre Gewinnchance bald.
Gutschein unverbindlich anfordern:
http://link.news.omail6.de/link.php?M=…=T

Tut mir leid, wenn ich Sie damit belästige, aber ich dachte Sie sollten
sich diese exklusive Chance nicht entgehen lassen:
500,- Euro Rewe Gutschein!

Falls Sie den Rewe Gutschein nicht abrufen wollen, betrachten Sie meine
Nachricht als gegenstandslos.
Oder klicken Sie hier um sich noch rechtzeitig anzumelden:
http://link.news.omail6.de/link.php?M=…=T

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Nachricht eine kleine Freude machen!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Gutschein-Service

16.06.2017 Dein REWE-Gutschein für Boxdorf von Exklusiv für

Hallo Max Mustermann,

Herzlichen Glückwunsch!

Sie sind einer der Finalisten im Juni 2017 für das Supermarkt-Gutschein Gewinnspiel, in dem Sie einen 500,- Euro Supermarkt-Gutschein gewinnen können. Die Ziehung wurde in Berlin von der Gewinnspielabteilung durchgeführt.

Verschwenden Sie keine Zeit und greifen Sie zu, um Ihren möglichen Gewinn 500,- Euro Supermarkt-Gutschein für Rewe JETZT zu sichern.

Exklusiver Zugang für Finalist:Max Mustermann
Wir gratulieren Ihnen recht herzlich, dass Sie unter die Finalisten für einen 500,- Euro Supermarkt-Gutschein für Rewe gewählt wurden.
JETZT HIER KLICKEN

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Gewinner Team

20.04.2017 Account Status: (1) nicht beanspruchter Rewe-Gutschein von 'Account Status'
Account Status: (1) nicht beanspruchter Rewe-Gutschein
(Quelle: Screenshot)

Hallo Frau Mustermann,

kürzlich haben wir Ihnen mitgeteilt, dass Sie der mögliche Exklusive
Gewinner eines Rewe-Gutscheins im Wert von 500,- Euro sind.

Bisher haben wir keine Rückmeldung erhalten. Besteht Ihrerseits kein
Interesse mehr?

Hier haben Sie erneut die Möglichkeit mitzumachen:

http://link.news.omail6.de/link.php?M=…=T

Ihre Vorteile:

– in allen Rewe Filialen einlösbar
– sofort, einfach und unverbindlich
– 100% kostenlos
Falls Sie also als möglicher Gutschein-Empfänger ausgewählt wurden, hier
nachsehen:

http://link.news.omail6.de/link.php?M=…=T
Mit freundlichem Gruß,
Ihr Gutschein Kundenservice-Team

Derzeit wird die Webseite mit dem Gewinnspiel von verschiedenen Absendern und mit diversen Betreffzeilen beworben. Folgende Daten sind uns bislang bekannt:

  • Account Status: (1) nicht beanspruchter Rewe-Gutschein
  • Dein REWE-Gutschein für …
  • Letzte Chance: Dein REWE-Gutschein für …
  • REWE-Gutschein für …
  • Herr Mustermann, Ihr REWE-Einkaufsgutschein liegt bereit
  • 250 Euro REWE-Gutschein für Dich
  • Herzlichen Glueckwunsch, du hast gewonnen!
  • Glueckwunsch ! du hast gewonnen
  • letzte Erinnerung: Glueckwunsch ! du hast gewonnen

Sie haben eine ähnliche E-Mail von einem anderen Absender oder mit einem anderen Text erhalten? Dann leiten Sie uns diese an unsere E-Mail-Adresse [email protected] weiter. Wir schauen uns die Nachricht an und aktualisieren diesen Artikel oder geben bei Bedarf eine neue Warnung heraus.

Was passiert, wenn Sie den Rewe-Gutschein anfordern?

Klicken Sie auf einen der Links im Text, landen Sie auf der Webseite mit der URL http://besser-einkaufen.tips. Hier dürfen Sie an einem Gewinnspiel eines Ihnen bisher unbekannten Unternehmens teilnehmen. Ganz im Gegensatz zur E-Mail, fordern Sie hier keinen Gutschein an. Vielmehr sollen Sie Ihre Daten für Marketingzwecke bereitstellen und können im Gegenzug einen Gutschein gewinnen.

Im Impressum und dem Kleingedruckten unter der Aktion steht auch, dass Rewe nichts mit der Aktion zu tun hat. Es wird sogar aufgelöst, wer dahinter steckt:

Die REWE Group, Billa AG und der Migros-Genossenschafts-Bund sind weder Veranstalter noch Sponsor und stehen mit der 7sections GmbH in keiner geschäftlichen Beziehung. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die 7sections GmbH.

Verantwortlich ist das Direktmarketingunternehmen 7sections GmbH. Dieses ist uns schon im Zusammenhang mit einem 200 Euro Gutschein von H&M per WhatsApp-Nachricht aufgefallen.

Sollten Sie am Rewe-Gewinnspiel teilnehmen?

Letzten Endes ist diese Entscheidung jedem selber überlassen. Vor der Teilnahme sollten Sie sich über die Folgen informieren. Denn nehmen Sie am Gewinnspiel teil, geben Sie gleichzeitig eine Werbeeinwilligung für Partner und Sponsoren der 7sections GmbH ab. Das bedeutet, dass Sie sehr viel Werbung per E-Mail bekommen und mit Werbeanrufen gestört werden.

In einem separaten Artikel erklären wir ausführlich, was passiert, wenn Sie an einem Gewinnspiel der 7sections GmbH teilnehmen.

Gewinnspiel kündigen und Werbeeinwilligung widerrufen

Sie haben bereits am Rewe-Gewinnspiel teilgenommen und wollen kündigen?

Wenn Sie keine Lust auf die Werbeflut per E-Mail, Post, SMS oder per Telefon haben, dann sollten Sie die Werbeeinwilligung bei der 7sections GmbH widerrufen und Ihre Teilnahme am Gewinnspiel kündigen.

Weitere Datensammler im Zusammenhang mit den REWE-Gutschein-Gewinnspiel aufgetaucht

16.08.2018 Update Ein weiteres Datensammler-Unternehmen reiht sich in die Riege ein. Diesmal führt die E-Mail-Werbung auf eine Seite des Unternehmens MyGimi GmbH. Hier gilt ebenfalls: wer mitmacht, muss mit Werbung per E-Mail, Post und mit nervigen Werbeanrufen rechnen.

Auf Verbraucherschutz.com erfahren Sie. wie Sie die erteilte Werbeerlaubnis bei der MyGimi GmbH widerrufen.

06.02.2018 Update Mittlerweile wird die E-Mail mit dem 250 Euro REWE-Gutschein wieder versendet. Diesmal führt das Gewinnspiel allerdings zu dem Datensammler Lead Spot Media.  Auch hier gilt, dass Sie nach einer Teilnahme mit  Werbung per E-Mail, Post und mit nervigen Werbeanrufen rechnen können.

Wenn Sie Ihre Gewinnspielteilnahme bei Lead Spot Media widerrufen möchten, finden Sie hier unsere Anleitung zum Widerruf.

Andere Gewinnspiele mit Gutscheinen gefunden?

Sind in Ihrem elektronischen Postfach andere Gewinnspiele gelandet oder wurden Ihnen Gutscheine versprochen? Senden Sie uns die Nachrichten an [email protected]. In den Kommentaren unter diesem Artikel können Sie gern mit anderen Lesern darüber diskutieren, wie Sie solche Aktionen einschätzen.

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Weitere Gewinnspiel-Meldungen auf Verbraucherschutz.com

Aktualisierungen

03.01.2019 Artikel aktualisiert
24.08.2018 Neuen Betreff und Absender hinzugefügt.
06.06.2018 Neuen Betreff und Absender hinzugefügt.
06.02.2018 Neuen Gewinnspielanbieter ergänzt.
30.01.2018 Neuen Absender im Text ergänzt.
17.01.2018 Neuen Absender und neuen E-Mail-Text ergänzt.
08.08.2017: Wir haben den Artikel aktualisiert und die Daten der aktuellen Aussendung hinzugefügt.
18.06.2017 Wir haben eine weitere E-Mail hinzugefügt, mit der für das Gewinnspiel geworben wird.
20.04.2017 Artikel mit einer weiteren E-Mail ergänzt und überarbeitet.
15.01.2017 Artikel erstellt.

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Unseriöse Gewinnspiel-Werbung: 1.000 Euro / 750 Euro / 500 Euro Amazon Gutschein https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/unserioese-gewinnspiel-werbung-750-euro-amazon-gutschein/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/unserioese-gewinnspiel-werbung-750-euro-amazon-gutschein/#comments Mon, 28 Jun 2021 11:36:52 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=6836 Windige Geschäftemacher versenden wieder E-Mails, mit denen sie dem Empfänger einen Gewinn vorgaukeln. Es geht um einen 1.000 Euro, 750 Euro beziehungsweise 500 Euro Amazon Gutschein. Angeblich ist der Empfänger der E-Mail Finalist. Den möchte

Der Beitrag Unseriöse Gewinnspiel-Werbung: 1.000 Euro / 750 Euro / 500 Euro Amazon Gutschein erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Windige Geschäftemacher versenden wieder E-Mails, mit denen sie dem Empfänger einen Gewinn vorgaukeln. Es geht um einen 1.000 Euro, 750 Euro beziehungsweise 500 Euro Amazon Gutschein. Angeblich ist der Empfänger der E-Mail Finalist. Den möchte jeder gern haben, aber keiner wird ihn bekommen. Warum? Lesen Sie unsere Warnung.

Es ist nichts Neues. Per E-Mail wird immer wieder Werbung für Gewinnspiele gemacht. Mit pfiffigen und grenzwertigen Formulierungen möchten die Absender den Empfänger zu einem Klick bewegen. Doch der Schwindel ist erkennbar, wenn man sehr genau liest oder sich regelmäßig über unseren Warnungsticker informiert.

Aktuell wird erneut eine E-Mail für einen Amazon Einkaufsgutschein versendet. Angeblich wurde der Empfänger der E-Mail nach einem Zufallsprinzip ausgewählt. Doch Vorsicht. Sowohl die Namen in der E-Mail als auch die gesamte E-Mail sind frei erfunden. Die versprochene Amazon Geschenkkarte erhalten Sie nicht. Vielmehr sollen Sie an einem Gewinnspiel teilnehmen und Ihre Daten an einen Datensammler übermitteln.

Wichtiger Hinweis: Der Versandhändler Amazon hat mit dem Versand der E-Mail nichts zutun. Amazon ist selbst geschädigt, da der Name missbräuchlich verwendet wird.

2019-09-17 E-Mail Amazon Abofalle Fake-Mail Spam Geschenkkarte
Amazon: E-Mail mit Umfrage und Geschenk als Belohnung ist Abofalle

Eine E-Mail mit dem Betreff „Das reservierte Geschenk für … wartet auf die Lieferung“ verspricht einen SONOS Lautsprecher vom Versandhändler Amazon. Wer darauf hereinfällt, bekommt kein Geschenk von Amazon, wird dafür aber sehr viel Geld

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So sieht die E-Mail-Täuschung mit der Amazon Geschenkkarte aus

Das der Absender nicht mit offenen Karten spielt, zeigt schon der Betreff und die Angabe des Absenders. Üblicherweise sollte bei Absender der Name des Versenders, also die Firma, stehen. Was sonst? Die E-Mail enthält jedoch die Absenderangabe Jetzt aktivieren oder Geschenkkarte.

Erfahrungsgemäß werden diese Gewinnspiele auf vielen Kanälen beworben. Die Spanne reicht von sozialen Netzwerken über Anzeigen auf Webseiten bis hin zu E-Mails und SMS. Falls Sie die Werbung für das Gewinnspiel mit Amazon-Geschenkkarte gesehen haben, dann leiten Sie uns die E-Mail oder SMS an [email protected] weiter. Folgende E-Mails sind uns bereits bekannt:

AktuellArchivBetreffzeilenAbsender
28.06.2021 Zweite Mahnung! von AmazonSupport
2021-06-28 Amazon Gutschein
(Foto: Screenshot)

und

2021-06-28 Amazon Gutschein_1
(Foto: Screenshot)
31.05.2020 A 1000€ Amazon Gutschein gewinnen. von Amazon Gutschein
2021-05-31 Amazon Gutschein
(Foto: Screenshot)
29.02.2020 Aktualisierung durch den Verkäufer bezüglich Bestellnummer ... von AMAZON (Wichtig)

Sie haben eine Nachricht vom Amazon-Verkäufer
Bestellnummer 873-7966714-4579718

Hallo …,

IHRES KUNDENDIENSTS:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Wir haben bemerkt, dass Sie eine Bestellung bei Amazon aufgegeben haben. Dabei haben Sie aber vergessen, Ihr Geschenk – eine AMAZON GESCHENKARTE im Wert von 1000 € – in Anspruch zu nehmen.

*Durch den Erhalt Ihrer Geschenkkarte wird kein Abonnement ohne Ihre vorherige Zustimmung abgeschlossen.

Sie haben die Chance, den verpassten Schritt nachzuholen und Ihre Geschenkkarte noch heute zu erhalten. Klicken Sie einfach auf die Schaltfläche unten und folgen Sie den Anweisungen. (es dauert einige Sekunden)
https://www.amazon.de/geschenkkarte/create-geschenkkarte?asin=B07PTQHVP4#

Ich hoffe, wir haben uns Ihre Zufriedenheit verdient.☺

Ihre Zufriedenheit ist unsere Priorität.

Mit besten Grüßen,

Emily
Mit freundlichen Grüssen,

2020-02-29 Amazon Verkäufer Spam-Mail Aktualisierung Geschenkkarte 1000 Euro
(Quelle: Screenshot)
06.02.2020 Entdecken, shoppen und einkaufen von AmazProm

Hallo,

Amazon Aktion zufällig ausgewählte Personen eine 1000€
Geschenkkarte erhalten.

Hier überprüfen

(Quelle: Screenshot)
26.01.2020 Amazon-Geschenkkarte für … von Geschenkkarte

Hallo … ,
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir eine begrenzte Anzahl von Amazon-Geschenkkarten versenden.

Helfen Sie uns bei einer kurzen Umfrage, unser Kundenerlebnis zu verbessern, und erhalten Sie Ihre Karte:

Einminütige Umfrage durchführen

Gültig bis Samstag, 25 Januar
Den Geldwert können Sie bei einem einzigen Einkauf oder bequem nach und nach einlösen.

Gewinnspiel Amazon
(Quelle: Screenshot)

Die nachfolgenden Betreffzeilen werden besonders häufig verwendet:

  • Amazon-Geschenkkarte für …
  • Entdecken, shoppen und einkaufen
  • Aktualisierung durch den Verkäufer bezüglich Bestellnummer 010-1054502-8294854

Nachfolgend listen wir auf, von welchen Absendern und E-Mail-Adressen die Fake-Mails versendet werden. Teilweise werden E-Mail-Adressen als Absender verwendet, die von beliebigen Privatpersonen oder Unternehmen stammen. Dabei handelt es sich um Datenmissbrauch. Die Inhaber dieser E-Mail-Adressen haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.

Auf der Webseite werden Sie mit „Glückwunsch – Jetzt Ihre Gewinnerdaten eintragen!“ an der Nase herumgeführt. Denn Sie nehmen erst an einem Gewinnspiel teil. Nur im ziemlich Kleingedruckten ist zu lesen, dass Amazon nicht der Veranstalter der Aktion ist.

Wer steckt hinter der kuriosen Werbung?

Wer dem Link in der E-Mail folgt, gelangt auf eine Webseite der Domain „amzn500.konsumentenumfragen.de„, „1-finalist.de“ oder „1a-gewinner.de“ . Auch dort wird nicht gerade mit offenen Karten gespielt. Denn für den Normalverbraucher ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, wer der Veranstalter des Gewinnspiels ist. Vielmehr steht auch hier die Werbung für den Amazon Gutschein im Vordergrund.

Nur im extrem kleingedruckten Text am unteren Bildschirm ist zu lesen, dass Amazon damit gar nichts zu tun hat:

Der Markeninhaber oder Hersteller ist weder Veranstalter noch Sponsor dieses Gewinnspiels und steht mit der Veranstalterin in keiner geschäftlichen Beziehung.

Das erwähnte und hier dargestellte Unternehmen ist nicht verbunden,steht nicht in irgendeiner Weise (entweder direkt oder indirekt) in Verbindung und hat keine Geschäftsbeziehung…

Aha? Wer dann? Darüber gibt das rudimentäre Impressum Auskunft. Es handelt sich um ein Gewinnspiel des Züricher Unternehmens CEOO Marketing GmbH. Dem Unternehmen geht es vor allem um Ihre persönlichen Daten. Aber diese Information ist auf dem Weiter-Button auf der Webseite so gut versteckt, dass sie nur mit sehr guten Augen lesbar ist. Dabei ist die Datenfreigabe das Wichtigste, da die Teilnahme am Gewinnspiel einige Folgen hat.

Update: 18.12.2019 Nicht nur die CEOO Marketing GmbH steckt hinter den vermeintlichen Gutscheinen. Auch die Living Vouchers Ltd. aus London nutz den Markennamen von Amazon, um ihre Daten zu sammeln.

Die Mogelpackung geht auf der Webseite weiter, denn es steht nicht wirklich deutlich, dass es sich um ein Gewinnspiel handelt. Nein, es wird prima an die E-Mail angeknüpft. Zu lesen ist:

Ihr 1000€ AMAZON Gutschein

Glückwunsch! Jetzt Gewinndaten eintragen:

Auch dieser Text erweckt in Zusammenhang mit der E-Mail eher den Eindruck, dass die Daten zum Versand des Gewinns eingetragen werden und nicht zur Teilnahme am Gewinnspiel. Das finden wir sehr irreführend. Besonders wichtig ist wie immer der sehr klein geschriebene Text über dem „Weiter“-Button.

Warum ist der Text so wichtig? Konsequenzen der Teilnahme

In dem fast unlesbaren Text steht, dass Ihre Daten nicht nur von dem schweizer Unternehmen, sondern von weiteren Firmen genutzt werden. Im Klartext: Ihre im Rahmen des Gewinnspiels eingegebenen Daten werden an Dritte für Werbezwecke weitergegeben. Am Ende erhalten Sie viele E-Mails von Unternehmen, die Sie gar nicht kennen. Zudem müssen Sie Werbeanrufe dulden, da Sie über den Button Ihr Einverständnis gegeben haben. Da ist die Werbung, die im Briefkasten landen kann, noch das geringste Übel.

Häufig erhalten Sie auch unseriöse Anrufe. Ihnen wird beispielsweise mitgeteilt, dass Sie Finalist sind und Ihnen wird geschickt ein Zeitungsabo verkauft.

Haben Sie das schon gesehen?

Wie kommen Sie aus der Werbefalle wieder raus?

Sie haben es sich nach der Teilnahme am Gewinnspiel anders überlegt oder den Text auf dem Button gar nicht lesen können? In diesem Fall können Sie Ihr Werbeeinverständnis nachträglich widerrufen. Das ist auch die einzige Möglichkeit, um der Werbung zu entkommen. Wir erklären in einer Anleitung, wie Sie das Werbeeinverständnis bei der CEOO Marketing GmbH widerrufen.

In unserer Anleitung erklären wir Ihnen auch, wie Sie bei der Living Vouchers Ltd. müssen Sie das Gewinnspiel kündigen und die Werbeeinwilligung widerrufen, damit Ihre Daten nicht weiter genutzt werden.

Wie sind Sie auf das Gewinnspiel gestoßen?

Bitte teilen Sie uns in den Kommentaren unter dem Artikel mit, wie Sie auf dieses Gewinnspiel gestoßen sind. Haben Sie auch eine E-Mail bekommen oder wurde eine Anzeige auf einer Webseite eingeblendet? Von welchem Absender und mit welchem Betreff haben Sie die Spam-Nachricht erhalten?

Falls Sie eine andere Gewinnbenachrichtigung per E-Mail bekommen haben, dann leiten Sie uns diese bitte an [email protected]weiter.

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Vorsicht: E-Mail „…Gutschein von Milka…“ ist ein Gewinnspiel von Datensammlern https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-e-mail-gutschein-von-milka-ist-ein-gewinnspiel-von-datensammlern/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-e-mail-gutschein-von-milka-ist-ein-gewinnspiel-von-datensammlern/#comments Thu, 17 Jun 2021 07:47:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=21691 Milka scheint ein beliebter Werbeartikel zu sein. Immer wieder wird der Name dieser Marke missbraucht, um ein Gewinnspiel vorzugaukeln. Aber am Ende halten Sie nicht die leckeren Süßigkeiten in der Hand, sondern tippen Kündigungs- und Widerrufschreiben an die Datensammler ein. Aktuell senden viele Datensammler auf Gewinnspiele mit Milka-Produkten. Wir zeigen,

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Milka scheint ein beliebter Werbeartikel zu sein. Immer wieder wird der Name dieser Marke missbraucht, um ein Gewinnspiel vorzugaukeln. Aber am Ende halten Sie nicht die leckeren Süßigkeiten in der Hand, sondern tippen Kündigungs- und Widerrufschreiben an die Datensammler ein. Aktuell senden viele Datensammler auf Gewinnspiele mit Milka-Produkten. Wir zeigen, welche E-Mails im Umlauf sind und zu welchen Gewinnspielveranstaltern diese führen.

Ein 100- oder sogar 120-Euro-Gutschein von Milka – wer kann da schon widerstehen? Aber wie kommen Sie an den Gutschein. Leider müssen wir an dieser Stelle den Traum unterbrechen. Sie bekommen keinen Gutschein. Sie werden nach Abschluss des Gewinnspiels viele Werbe-E-Mails erhalten oder sogar ein Abo einer Zeitung abschließen.

Datensammler nutzen immer wieder die Namen großer Marken, um ihre Datenbanken mit Verbraucherdaten zu füllen. Erst vor ein paar Tagen warb die Firma toleadoo mit einem Probierpaket von Milka. Auch hinter den neuesten Spammails stecken Datensammler. Milka hat mit den Aktionen nichts zu tun. Der Markenname wird missbraucht. Aber das erfahren Sie nur, wenn Sie in das Kleingedruckte schauen.

Kennen Sie schon die WhatsApp-Nachricht „1 Milka-Korb umsonst bekommen„? Auch hier sollen Sie Milka-Schokolade im Wert von 199 Euro für die Beantwortung einfacher Fragen kostenlos bekommen. Ob das wirklich so ist oder ob Sie wieder nur an der Nase herumgeführt werden, lesen Sie in dem nachfolgenden Artikel:

Milka Kettenbrief
WhatsApp Kettenbrief: Kostenloser Schokoladenkorb von Milka – Wie bekomme ich diesen?

Zahlreiche Nutzer erhalten derzeit eine WhatsApp-Nachricht von Freunden, nach der sie einen Korb Milka-Schokolade kostenlos bekommen. Der Freund hat seinen Korb Milka-Schokolade schon. Was hat es damit auf sich und können Sie der Nachricht trauen? Oder handelt es sich wieder nur um einen Kettenbrief oder Virus? Erst unlängst haben wir

89 comments

Wie wird die vermeintliche Milka-Aktion beworben?

Zum Anlass wird der Welt Schokoladentag genommen. Die Urheber der Nachricht meinen vermutlich den Internationaler Tag der Schokolade. Dieser ist erst im September. Allerdings gibt es immer einen Grund für Schokoladengenus. Die Gutscheine kommen per E-Mail zu Ihnen. Dabei werden mehrere Absenderadressen und Betreffzeilen verwendet. Der Inhalt ist bisher bei allen E-Mails gleich.

Betreff: 

  • Herzlichen Glückwunsch, Sie haben einen 100-Euro-Gutschein von Milka Chocolate erhalten
  • gute nachrichten von Milka– Wir möchten Ihnen dazu gratulieren, einen Gutschein im Wert von 100 Euro Schokolade gewonnen zu haben
  • gerzlichen gluckwunsch, sie haben einen 120-euro-gutschein von Milka schokolade erhalten
  • Kommst du aus Deutschland und liebst Milka Schokolade? Wenn ja, haben Sie wirklich Glück
  • Heute wartet ein Gratis Milka Probierpaket auf Sie
  • ♥ Wir suchen Testpersonen für MILKA Neuerscheinungen ♥
  • . Kostenlos . fur . jeden . Teilnehmer. . Lieferung . frei . Haus .
  • Wir suсhеn Tеstpеrsоnеn für MILKA Nеuеrsсhеinungen
  • Letzte Chance, 120 Euro Milka Schokoladenprodukte zu bekommen
  • Willst du Schokolade essen ? Herzlichen Glückwunsch, Sie haben einen 120-Euro-Gutschein von Milka Chocolate erhalten
  • Lieferung frei Haus. Wir suchen Testpersonen für MILKA Neuerscheinungen
  • Milka Probierpaket für Maxi Muster
  • Sie wollen süße Momente mit MILKA erleben?

Absender:

Text:

Deine Milka ist da von M I L K A/Bernd Blohm
2021-06-17 Milka Gewinnspiel
(Foto: Screenshot)
Sie wollen süße Momente mit MILKA erleben? von Offizieller Süßigkeit-Tester

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
Exklusiv für: [email protected]
Sie wollen viele freudig süße Momente mit Milka erleben? Dann werden Sie doch einfach Milka-Tester! Mit einer Auswahl an verschiedenen Köstlichkeiten können Sie sich durch das Milka-Sortiment durchprobieren und vielleicht auch neue Lieblinge entdecken.

Was Sie tun müssen? Ganz einfach. Bestätigen Sie einfach Ihre Teilnamhe, indem Sie auf den unten stehenden Button klicken.

Herzliche Grüße

Der Wettbewerb richtet sich nur an Personen, die in Deutschland leben und über 18 Jahre alt sind.

Ja, ich will mitmachen

2021-05-04 Milka Spam
(Foto: Screenshot)
Milka Probierpaket für Maxi Muster von Dein Milka Probierpaket

Hallo!
Herzlichen Glückwunsch!

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass Sie unter den Auserwählten für die Endauslosung eines Milka Probierpakets sind.

1. Susanne H.
2. Julia
3. Clara L.

Klicken Sie unten, um Ihre Teilnahme zu bestätigen:

Jetzt teilnehmen!

ACHTUNG! Die Aktion endet in 3 Tagen!

2018-06-19 Milka Probierpaket
(Quelle: Screenshot)
Wir suchen Testpersonen für MILKA Neuerscheinungen von Milka
2018-04-03 Milka Testpersonen
(Quelle: Screenshot)
Kommst du aus Deutschland und liebst Milka Schokolade? Wenn ja, haben Sie wirklich Glück von Milka Schokolade <[email protected]>

Der Link in dieser E-Mail führt zu einem Gewinnspiel der CEOO Marketing GmbH auf der Domain „schokolila.1a-gewinner.de“. Auch dabei handelt es sich um keine Aktion von Milka. Vielmehr sammelt das Direktmarketingunternehmen persönliche Daten von Nutzern, um diese mit Werbung zu versorgen. Weiter unten im Artikel erklären wir, wie Sie die Teilnahme am Gewinnspiel kündigen können.

Anlässlich der Eröffnung des größten Milka-Schokoladengeschäfts in Deutschland
Milka wählt jeden Tag 60 glückliche 120 Euro für seine Schokoladenprodukte
Du hast dieses Mal wirklich Glück. Ihre E-Mail wurde nach der Verlosung heute zurückgezogen
Bitte bestätigen Sie Ihre Adresse und E-Mail, um mit der Verteilung Ihrer Karte zu beginnen.
Warten auf Ihre Antwort, wir wünschen Ihnen einen schönen Tag als Milka Schokolade
Nimm Deine Jetzt

2018-03-26 E-Mail im Nmaen von Milka ist Fake
So sieht die gefälschte E-Mail im Namen von Milka aus. (Quelle: Screenshot)
...Sie haben einen 100-Euro-Gutschein...

Danke, dass Sie unsere Nachricht geöffnet haben
Sicher, du bist einer der Leute, die Schokolade sehr lieben
Zu Beginn dieses Tages schrieben wir Ihnen anlässlich des Welt Schokoladentages einen Milka 100 Euro Gutschein. Wir haben keine Antwort von dir erhalten
Bitte bestätigen Sie Ihre Adresse und Ihre E-Mail ist sehr einfach nur 2 Sekunden zu verarbeiten
Dies ist die letzte Nachricht. Süßes Wochenende wie Schokolade

nimm deine jetzt

© 2018 Mondelez International Services GmbH & Co. KG – All rights reserved


Wir entschuldigen uns vielmals dafür, dass wir Sie mit vielen Nachrichten belästigt haben, aber bitte, lieber, wir möchten Ihr Geschenk so schnell wie möglich erhalten.
Wenn Sie nicht interessiert sind, geben wir den Gutschein an jemand anderen weiter. Sie können sich auch einfach aus unserer Gruppe zurückziehen,
Danke für dein Verständnis, pass auf dich auf
Johanna Adler Kundendienst

You received this message because you are subscribed to the Google Groups „milka12“ group.
To unsubscribe from this group and stop receiving emails from it, send an email to [email protected].

...sie haben einen 120-euro-gutschein...

Anlasslich des Internationalen Schokoladentages prasentiert Milka 60 glückliche 100 Euro seiner Produkte.
Herzlichen Gluckwunsch, dass Sie ausgewahlt wurden. Genieben Sie die Sube von Schokolade mit Milka
nimm deine jetzt

© 2018 Mondelez International Services GmbH & Co. KG – All rights reserve

Was passiert, wenn Sie am Gewinnspiel teilnehmen und geht das rückgängig zu machen?

Über die Links in den E-Mails werden Sie zunächst zu einer Seite mit drei Fragen geleitet. Hier ist schon keine Rede mehr von Milka. Jetzt wird der Markenname Google benutzt. Mit der Einleitung: Herzlichen Glückwunsch, Google Nutzer, Sie haben ein Google Geschenk gewonnen! wird Ihnen der Gewinn eines „iPhone 8, ein Samsung Galaxy S8, odor ein 250€ Amazon-Gutschein“ versprochen. Sie müssten nur drei Fragen beantworten. Egal ob Sie die Fragen richtig beantworten oder nicht, danach geht es weiter zu Gewinnspielen der Whitehouse Marketing GmbH.

Erst nachdem Sie die Werbeeinwilligung gegeben und Ihre persönlichen Daten eingetragen haben, werden Sie auf die vermeintliche Gewinnseite weitergeleitet. Aber auch hier geht es nur um die Einwilligung bei weiteren Werbepartnern. Spätestens hier sollte Ihnen klar sein, dass Sie weder Milkaschokolade, noch ein Smartphone oder einen Amazon-Gutschein gewinnen können. Sie können nur noch eines tun, die Werbeeinwilligung  bei der Whitehouse Marketing GmbH wiederrufen.

Ein Gewinnspiel für ein Milka-Probierpaket haben wir auch von dem Datensammler red lemon media GmbH gesehen. In einem weiteren Artikel verraten wir Ihnen, wie Sie die erteilte Werbeerlaubnis bei der red lemon media GmbH widerrufen können.

Milka Gewinnspiel der CEOO Marketing GmbH
In Zusammenhang mit der E-Mail, die zu dem Gewinnspiel führt, ist der Slogan „Glückwunsch bitte folgende Daten eingeben:“ irreführend. Nur ganz unten im Kleingedruckten wird der Nutzer darüber aufgeklärt, dass es sich um keine Aktion von Milka handelt. (Quelle: Screenshot/schokolila.1a-gewinner.de)
Update 26.03.2018 Unter dem Motto „Werden Sie Schokoladen-Tester!“ veranstaltet auch die CEOO Marketing GmbH ein Gewinnspiel und spricht damit gezielt Milka-Fans an. Eigentlich ist das kein Problem. Allerdings wird dieses Gewinnspiel auch mit gefälschten und unseriösen E-Mails beworben. Damit werden Verbraucher getäuscht. Zudem geht aus der Webseite nicht zweifelsfrei hervor, dass der Nutzer seine Daten eingeben soll, um am Gewinnspiel teilzunehmen. Der Schriftzug „Glückwunsch bitte folgende Daten eingeben“ suggeriert, dass der Nutzer bereits gewonnen hat. Falls Sie getäuscht wurden, erklären wir in unserer Anleitung, wie Sie die erteilte Werbeerlaubnis widerrufen und so wenigstens den größten Teil der Werbung wieder los werden.

Update 26.03.2018 Auch die MyGimi GmbH veranstaltet ein Gewinnspiel, welches aufgrund der optischen Gestaltung den Eindruck erweckt, dass es sich um eine Aktion von Milka handeln könnte. Tatsächlich werden hier jedoch Daten von Nutzern eingesammelt, um diese an andere Unternehmen weiterzugeben und Werbung per E-Mail, Post, SMS und Telefon zuzusenden. Wir erklären, wie Sie eine an die MyGimi GmbH erteilte Werbeerlaubnis widerrufen.

Update 26.03.2018 !Teste 1 Jahr lang alle Milka Neuerscheinungen!“. Mit diesem Slogan wirbt die Leadworld Online Generation Ltd. für ein Gewinnspiel zum Thema Milka-Produkte. Auch diese Webseite ist im typischen Milka-Design gestaltet und erlaubt bei flüchtigen Betrachten nur den Schluss, dass es sich um eine Milka-Aktion handeln könnte. Doch auch hier geht es darum, dass Ihre Daten von diversen Unternehmen für den Versand von Werbung genutzt werden sollen. Falls Sie das nicht wussten, erklären wir Ihnen wie Sie die Werbeerlaubnis bei Leadworld widerrufen und das Gewinnspiel kündigen.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Weitere Meldungen zu Gewinnspielen

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„Treueangebote“: Wenn der Telefon-Anbieter zweimal klingelt – Prüfen Sie alle gesendeten Unterlagen und schreiben Sie im Notfall einen Widerruf https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/treueangebote-wenn-der-telefon-anbieter-zweimal-klingelt-pruefen-sie-alle-gesendeten-unterlagen-und-schreiben-sie-im-notfall-einen-widerruf/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/treueangebote-wenn-der-telefon-anbieter-zweimal-klingelt-pruefen-sie-alle-gesendeten-unterlagen-und-schreiben-sie-im-notfall-einen-widerruf/#respond Tue, 27 Apr 2021 12:31:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63161 Die telefonische Werbung ist schon seit Jahren eine sehr beliebte Methode im Bereich der Kundenansprache. „Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren“ oder „Treueangebot“ sind nur zwei Möglichkeiten, um die Kunden zu locken und eine Vertragsverlängerung oder einen Tarifwechsel zu fördern. Idealerweise sogar direkt am Telefon, denn der Markt

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Die telefonische Werbung ist schon seit Jahren eine sehr beliebte Methode im Bereich der Kundenansprache. „Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren“ oder „Treueangebot“ sind nur zwei Möglichkeiten, um die Kunden zu locken und eine Vertragsverlängerung oder einen Tarifwechsel zu fördern. Idealerweise sogar direkt am Telefon, denn der Markt ist hart.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kampf um Kunden ist eröffnet und dadurch, dass der Markt sehr hart ist setzen viele Unternehmen auf Telefonwerbung um neue Kunden zu gewinnen oder Bestandskunden zu halten.
  • Die Telefonanrufe häufen sich mit dem Ende der Vertragslaufzeit.
  • Zu fast jeder Tages- und Nachtzeit setzen die Unternehmen die Werbeanrufe ein, um sich die Kunden zu sichern.

Auf dem TK-Markt ist der Wettbewerb sehr hart, denn neben den Kampf um neue Kunden müssen die Unternehmen auch die vorhandenen Kunden halten. Somit ist es kein Wunder, dass viele Bestandskunden gerade zum Ende der Vertragslaufzeit immer mehr umsorgt werden. Die Anbieter wollen die Kunden nicht kampflos aufgeben, wenn es zu einer Kündigung kommt. Aber Sie sollten vor solchen Aktionen auf der Hut sein, denn blindes Vertrauen ist nicht hilfreich, schon gar nicht, wenn es um die Seriosität des Unternehmens geht.

Seit Jahrzehnten ist das beliebteste Mittel für die Kundenansprache die sogenannte telefonische Werbung. Mit den Worten „Sie können jetzt mit uns noch günstiger telefonieren“ oder „Treueangebot“ versuchen die Unternehmen Kunden zu ködern und eine Vertragsverlängerung oder einen Vertragsabschluss zu erhalten. Mit Hilfe des Telefonanrufs werden die potentiellen Kunden in der Regel nur über die positiven Seiten des Vertrags oder Tarifs aufgeklärt und die anderen Aspekten werden einfach nicht genannt. Dazu können die 24-monatige Laufzeit oder die deutlich höheren Kosten gehören. Am Ende reicht von Ihnen ein ganz einfaches „Ja“, damit Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

Wichtig:

„Ich schicke Ihnen das schon mal zu und Sie können sich das Ganze in aller Ruhe überlegen“ – mit solchen Sätzen werden Sie überlistet, wenn Sie sich zuerst informieren wollen und keinen direkten Abschluss machen. Das Unternehmen will, dass der Vertrag geschlossen wird und dann muss er widerrufen werden, aber Sie sind der Meinung, dass Sie keine Verpflichtung eingegangen sind. Bei einem Blick in die Unterlagen stellen Sie selten fest, dass es sich nur um Infomaterial handelt und nicht um eine Vertragsbestätigung. Wenn die Widerrufsfrist erst einmal abgelaufen ist, dann kommen Sie aus der Nummer nicht so einfach wieder raus.

Bei einem solchen Telefonat wird mit allen Mitteln und Tricks gearbeitet, denn wenn Sie bereits gekündigt haben, dann kann der Anrufer die telefonische Absprache so interpretieren, dass die Kündigung nicht mehr gültig ist und es zu einem neuen Vertrag kommt. Im Endeffekt können Sie den neuen Vertrag widerrufen, aber dann werden Sie dezent darauf hingewiesen, dass Sie den alten Vertrag nie gekündigt haben. In den meisten Fällen ist die Kündigungsfrist zu diesem Zeitpunkt schon lange abgelaufen und Sie müssen ein weiteres Jahr bei dem Anbieter bleiben. Zwar ist die Behauptung meist nicht haltbar, aber ein Rechtsstreit ist somit vorprogrammiert.

Achtung:

Bei der Sichtung der Unterlagen wird Ihnen meist erst die Konsequenz klar und ein Blick ins Kleingedruckte ist ein Muss, aber dann kommt es zu einem bösen Erwachen. Aus dem Grund sollten Sie schon direkt am Telefon nachfragen oder wenn Sie Zweifel haben, dann dem Anrufer deutlich machen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Vertrag geben wird.

Symbolbild Frau Telefon Handy Telefonieren
Telefonbetrüger legal reinlegen: So kann Telefonabzocke Spaß machen

Telefonabzocke nach Gewinnspielen kann nerven. Wie wäre es, wenn Sie den Spieß einmal umdrehen und der Abzocker zum Opfer wird? Finden Sie heraus, wie Sie bei Werbeanrufen unter Garantie kein Zeitungs-Abo abschließen und keine persönlichen Daten am Telefon preisgeben.  An einem Gewinnspiel im Internet hat man schnell teilgenommen. Das ist

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Die Rechtslage

Die telefonische Werbung ist bei Bestandskunden nur erlaubt, wenn eine ausdrückliche Einverständniserklärung vorliegt.

Das bedeutet, wenn Sie eine untergeschobene Erklärung haben und Sie diese nicht aktiv bestätigt haben, dann ist sie unwirksam. Der Anbieter darf Sie als Bestandskunden nur ohne Einwilligung anrufen, wenn es um konkrete Aspekte eines bestehenden Vertrages geht und dazu gehören technische Probleme. Ein Tarifwechsel oder neue Verträge gehören nicht dazu. Der Anruf erfolgt unter dem Deckmantel, dass ein Problem vorhanden ist und auch dann darf das Unternehmen kein Werbegespräch daraus machen, wenn im Vorfeld keine Einwilligung kam.

Wichtig:

Verträge, die aufgrund eines unerlaubtes Anrufes gemacht werden sind ohne Einschränkungen wirksam, denn es handelt sich um Fernabsatzgeschäfte, so dass am Ende das Widerrufsrecht zum Tragen kommen kann. Das Widerrufsrecht gilt für 14 Tage und ist auch bei einem Tarifwechsel gültig, wenn Sie innerhalb eines bestehenden Vertrages wechseln.

Natürlich ist es fraglich, ob ein Vertragsabschluss am Telefon überhaupt wirksam sein kann, wobei es aber meist um den Inhalt des Gesprächs geht und dann kommt es auch auf den Einzelfall an. Allerdings ist es sehr viel aufwendiger darüber zu streiten als einfach den Vertrag zu widerrufen. Außerdem ist die Beweislage in der Regel recht schwer.

Sie sind Finalist Warnung vor Abo-Verkauf per Werbeanruf
Sie sind Finalist: Abo-Verkauf per Werbeanruf nach Gewinnspielteilnahme

(Quelle: youtube.com/Telefonziege) Wir warnen vor einem bösartigen Anruf, den viele Nutzer nach der Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet bekommen. Ziel des Anrufes ist es, dass Ihnen ein Abo einer Zeitschrift verkauft wird. Doch das sagt der Anrufer natürlich nicht klar und deutlich. Vielmehr suggeriert er, dass Sie gewonnen haben. 

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telefonwerbung

1. Ist Telefonwerbung legal?

Telefonwerbung ist nicht legal, denn in der Regel werden Kunden dazu animiert einen neuen Vertrag abzuschließen oder einen Kauf am Telefon durchzuführen.

2. Wann darf ein Unternehmen mich zwecks Telefonwerbung anrufen?

Jedes Unternehmen hat das Recht Sie anzurufen, wenn Sie eine schriftliche Einverständniserklärung gegeben haben und das ist heute bei vielen Käufen der Fall. Im Kleingedruckten steht, dass das Unternehmen die Daten auch an Dritte weitergeben darf und diese rufen dann einfach Zuhause an.

3. Woher haben die Unternehmen meine Daten?

Die Daten für die Telefonwerbung sind entweder von einem anderen Unternehmen weitergereicht oder von einem Datensammler gekauft worden. Es gibt Unternehmen, die nur die Aufgabe haben Kundendaten zu sammeln.

4. Wie kann ich einen Vertragsabschluss am Telefon vermeiden?

Es gibt ein paar Tricks, womit Sie einen Vertragsabschluss am Telefon vermeiden können. Lassen Sie sich nur Infomaterial zuschicken und prüfen Sie die Unterlagen sofort nach dem Eingang. Vermeiden Sie das Wort „Ja“ am Telefon und reden Sie immer in ganzen Sätzen.

5. Wie lässt sich der Vertrag rückgängig machen?

In der Regel können Sie von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen, denn ein Rechtsstreit ist langwierig und kosten intensiv.

PDF Download
Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung (wie Zeitschriftenabo)

Ungebetene Anrufer verkaufen am Telefon diverse Produkte wie Abos für Zeitschriften. Oft wird dabei verschwiegen, dass es sich um einen Telefonverkauf handelt. Die Verbraucherzentrale bietet Musterbriefe an, mit denen Sie unberechtigte Forderungen gegenüber Firmen und Inkassodienstleistern abwehren sowie Verträge anfechten und widerrufen können.  In den meisten Fällen können am Telefon abgeschlossene Verträge widerrufen

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Fazit

In den letzten Jahren hat die Telefonwerbung immer mehr zugenommen, denn mittlerweile rufen Unternehmen schon mehrfach am Tag zu allen möglichen Uhrzeiten an, um Kunden zu gewinnen oder Bestandskunden zu halten. Allerdings ist Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung nicht erlaubt, aber die Rechtslage ist schwierig. Aus dem Grund sollten Sie keine Verträge am Telefon abschließen, die gesendete Unterlage genau kontrollieren und im Notfall einen schriftlichen Widerruf verfassen.

Der Beitrag „Treueangebote“: Wenn der Telefon-Anbieter zweimal klingelt – Prüfen Sie alle gesendeten Unterlagen und schreiben Sie im Notfall einen Widerruf erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Neue SMS von 01748953033 im Umlauf – Emirat Ostfriesland https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/ist-die-sms-von-der-nummer-015153524749-koran-werbung/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/ist-die-sms-von-der-nummer-015153524749-koran-werbung/#comments Mon, 05 Apr 2021 15:28:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=5714 Schon längere Zeit werden mit der Absenderufnummer 01748953033 dubiose SMS als Werbung für den Islam versendet. Jetzt erreichen die Droh-SMS eine neue Stufe. Der unbekannte Absender unterzeichnet die SMS mit Racep Tayyip Erdogan. In der SMS steht geschrieben, dass Sie zum Islam wechseln sollen. Außerdem werden neue SMS mit Link

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Schon längere Zeit werden mit der Absenderufnummer 01748953033 dubiose SMS als Werbung für den Islam versendet. Jetzt erreichen die Droh-SMS eine neue Stufe. Der unbekannte Absender unterzeichnet die SMS mit Racep Tayyip Erdogan. In der SMS steht geschrieben, dass Sie zum Islam wechseln sollen. Außerdem werden neue SMS mit Link von der Handynummer 01748953033, 017631556467, 015153724581 und 015153702381 versendet.

Ist die SMS von der Nummer 015153524749 Koran-Werbung?
Das ist die SMS als Bild (Screenshot)

Immer wieder haben uns in der Vergangenheit Leser darauf hingewiesen, dass sie eine SMS von der Rufnummer 015153724749 oder 017631556467 erhalten haben. Diese SMS kommt unaufgefordert und wird von vielen Smartphone-Nutzern als Belästigung empfunden.

Wir versuchen zu klären, was es mit der Text-Nachricht auf sich hat und wie Sie sich am besten verhalten sollten, wenn Sie diese SMS erhalten.

Was steht in der SMS?

Der Text in der SMS ist nicht sehr lang, aber kann unter Umständen als Bedrohung angesehen werden. So lautet die SMS:

Merhaba!
Mein Name ist Cumali Mol.

Warum gehen Sie nicht Reiten – was glauben Sie, warum Allah Pferde erschaffen hat?

 

Hallo!
Mein Name ist Cumali Mol.

Warum gehen Sie nicht Blumen pflücken – was glauben Sie, warum Allah Gefühle erscahffen hat?

 

Sag bitte deinen Freunden, dass sie zum Islam konvertieren sollen – Widerstand ist zwecklos und führt zum Höllenfeuer!

Mittlerweile gibt es weitere Kurznachrichten, die per SMS unverlangt zusendet werden:

Befreie dich von den unsichtbaren Fesseln des Satans – konvertiere zum Islam und mühe dich auf dem Weg Allahs ab, indem du dich deinem Schöpfer unterwirfst. Andernfalls wird man dir den Eintritt in das Paradies verwehren und du wirst zu den Höllenbewohnern gehören. Thora und Evangelium in ihrer ursprünglichen Form sind verloren gegangen – abgesehen davon sind sie durch den Koran abrogiert.

Eine ähnliche SMS war 2016 im Umlauf. Damals führte der Link in der SMS zur LIES! Stiftung. Wir haben in einem Artikel darüber berichtet.

Doch diesmal enthält die SMS keinen Link zu der genannten Stiftung. Vielmehr führt Sie der Link zu einem YouTube-Video mit einer Moschee.

SMS drohen mit Höllenfeuer oder werben für Webseite

Die SMS mit der Koranwerbung haben teilweise neue Texte. Sollten wir Ihren Taxt noch nicht in unserer Liste haben, leiten Sie diesen bitte an [email protected] oder per WhatsApp an 03054909774 weiter. Wir ergänzen diesen dann.

AktuellArchivAbsender
01748953033/+49 1748953033

Sie machen einen Fehler:
Sie unterschätzen Allah.

01748953033/+49 1748953033

Sagen Sie Horst Pomplun, dass er die Pressevertreterin hinhalten soll, bis wir fertig sind. Die Fracht ist bereits unterwegs.

Absender:
Emirat Ostfriesland i.G.
Wir. Dienen. Allah.

01748953033/+49 1748953033

Wieder kommt der Text von der gleichen Nummer. Allerdings kommen aktuell keine Links mehr. Die SMS werden nur noch mit dem folgenden Satz versendet.

Die Taliban lieben dich.

 

01748953033/+49 1748953033

Die Schläferzelle soll sich bereithalten. Emirat Ostfriesland

01748953033/+49 1748953033
28.01.2020 Nach wie vor gibt es keinen Link in den neuen SMS Versionen

Allah. Alles gehört Ihm. Er allein entscheidet über Leben und Tod. Sein ist das Königreich und zu Ihm werden wir zurückkehren. Er ist einzig und ohne Teilhaber.

01748953033/+49 1748953033
23.01.2020 Aktuell ist in der SMS kein Link enthalten. Vielmehr wird zu einem Umzug aller Muslime in Berlin aufgerufen.

Ich – Cumali Mol, der schönste Mann weit und breit – rufe alle Berline Muslime dazu auf, nach Spandau zu ziehen.

Wir müssen unsere Kräfte bündeln.

01748953033/+49 1748953033
05.01.2020 Die SMS enthält neben dem Link für die Webseite emirat-ostfriesland.de einen verbalen Angriff auf Homosexuelle. Versendet wird die SMS von einer uns bereits bekannten Mobilfunknummer.

Werdet mit der Home-Ehe glücklich – wir Muslime haben ein besseres Land verdient.

http://emirat-ostfriesland.de

017631556467/+49 17631556467
Update 21.10.2019 Wieder wird die SMS mit der Werbung für die Webseite emirat-ostfriesland.de verbreitet. Diesmal unter einer neuen Telefonnummer. Die Nummer 017631556467 (+49 17631556467) ist neu, der Text ist gleich.

Emirat Ostfriesland
Wir. Dienen. Allah.

http://emirat-ostfriesland.de

+4915153702381 (015153702381)
24.06.2019 Nach wie vor sind diese SMS immer wieder im Umlauf. Diesmal wieder mit der Werbung für die emirat-ostfriesland.de Webseite. Als Absender ist wieder die uns bereits bekannte Nummer +4915153702381 (015153702381) angegeben.

Emirat Ostfriesland
Wir. Dienen. Allah.

http://emirat-ostfriesland.de

+4915153702381 (015153702381)
08.04.2019 Mal wieder machen sich neue SMS auf den Weg. Diesmal wieder mit einem Link. Mal wieder sollen Sie zum Islam als Glaubensrichtung wechseln. Doch dieser Kettenbrief ist nicht neu. Das ist der aktuelle Inhalt. Als Nummer ist die +4915153702381 (015153702381) angegeben. Diese Nummer taucht bereits wiederholt im Zusammenhang mit den SMS auf.

Wir. Dienen. Allah.
Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie sich verlaufen haben.
http://emirat-ostfriesland.de

+4915153702381 (015153702381)
18.12.2018 Kurz vor Weihnachten werden die Schreiber der SMS wieder aktiv. Aktuell sind es noch gute Wünsche. Versendet wird aktuell wieder von der Rufnummer 015153702381. Diese ist uns schon von früheren SMS bekannt.

Möge dich Allah – der Liebevolle – reichlich segnen.

Neuer Text
05.06.2018

Möge dich Allah (der Schöne & Liebevolle) reichlich segnen.

015153724749

02.03.2017: Von der Telefonnummer 015153724749 wird aktuell wieder eine SMS versendet, in der dem Empfänger gedroht wird, wenn dieser nicht zum Islam konvertiert. Folgenden Inhalt haben unsere Leser gemeldet:

Oh mein Volk, dient Allah ! Keinen Gott habt ihr außer Ihm. Er hat euch erschaffen und zu IHM werdet ihr zurückkehren-wahrlich, ich fürchte für eich die strafe eines unheilvollen Tages. Ihr werdet in der Hölle brennen, wenn ihr nicht zum Islam konvertiert.

015153724749

02.03.2017: Von der Telefonnummer 015153724749 wird aktuell wieder eine SMS versendet, in der dem Empfänger gedroht wird, wenn dieser nicht zum Islam konvertiert. Folgenden Inhalt haben unsere Leser gemeldet:

Oh mein Volk, dient Allah ! Keinen Gott habt ihr außer Ihm. Er hat euch erschaffen und zu IHM werdet ihr zurückkehren-wahrlich, ich fürchte für eich die strafe eines unheilvollen Tages. Ihr werdet in der Hölle brennen, wenn ihr nicht zum Islam konvertiert.

Neuer Text

24.03.2017: Es wird ein neuer Text versendet:

Sehr geehrte Bürger der BRD, dient Allah! Keinen Gott habt ihr außer Ihm. ER hat euch erschaffen und zu IHM werdet ihr zurückkehren. Wahrlich ich fürchte für euch die Strafe eines gewaltigen Tages – ihr werdet in der Hölle brennen, wenn ihr nicht zum Islam konvertiert.

Angeblicher Absender: Racep Tayyip Erdogan

14.04.2017: Jetzt geben die unbekannten an, dass die Nachricht angeblich von Racep Tayyip Erdogan stammt, was natürlich nicht stimmt.

Sehr geehrte Bürger der BRD, dient Allah! Keinen Gott habt ihr außer Ihm. ER hat euch erschaffen und zu IHM werdet ihr zurückkehren. Wahrlich ich fürchte für euch die Strafe eines gewaltigen Tages – ihr werdet in der Hölle brennen, wenn ihr nicht zum Islam konvertiert. Racep Tayyip Erdogan

Angeblicher Absender: Racep Tayyip Erdogan

14.04.2017: Jetzt geben die unbekannten an, dass die Nachricht angeblich von Racep Tayyip Erdogan stammt, was natürlich nicht stimmt. Die aktuelle Nachricht wird ohne Link versendet.

Sehr geehrte Bürger der BRD, dient Allah! Keinen Gott habt ihr außer Ihm. ER hat euch erschaffen und zu IHM werdet ihr zurückkehren. Wahrlich ich fürchte für euch die Strafe eines gewaltigen Tages – ihr werdet in der Hölle brennen, wenn ihr nicht zum Islam konvertiert. Racep Tayyip Erdogan

Neuer Text

25.04.2017: Wieder eine leicht abgewandelte Form der Nachricht. Diesmal mit Link.

Sehr geehrte Bürger der BRD, dient Allah und fürchtet ihn! Thora und Evangelium in ihrer ursprünglichen Form sind verloren gegangen – abgesehen davon sind sie durch den Koran abrogiert.

Wahrlich, wenn ihr der letzten göttlichen Botschaft den Rücken kehrt, werden euch nach dem Ableben eiserne Ketten angelegt und ihr werdet in die Hölle geworfen. http://wir-dienen-allah.de

015153724581

01.05.2017: Aktuell wird eine neue SMS-Nachricht von der neuen Telefonnummer 015153724581 versendet. Die Nachricht enthält auch einen Link. Folgender Text ist zu lesen:

Sehr geehrte Bürger der BRD, dient Allah! Keinen Gott habt ihr außer ihm. Wahrlich, ich fürchte für euch die Strafe eines unheilvollen Tages – ihr werdet in der Hölle brennen, wenn ihr nicht zum Islam konvertiert. Thora und Evangelium in ihrer ursprünglichen Form sind verloren gegangen, abgesehen davon sind sie durch den Koran abrogiert.

Der beigefügte Link führt auf eine URL mit dem Anfang wir-dienen-allah.de. Allerdings ist unter dieser URL keine Webseite zu finden, sondern ein YouTube-Video mit dem Titel „Muslim Media- Ramadan TV- Filmausschnitt aus 6:122 – Die Geschichte des Todesengel“ von dem YouTube-Kanal Muslim Media. Wir warnen vor dem Aufruf der URL, da der Inhaber der Webseite allein entscheidet, auf welche Seite Sie geleitet werden.

Weitere Textversion

03.06.2017: Eine weitere Version der SMS ist aufgetaucht. Offenbar sollen die SMS langsam aber sicher personalisiert werden. Zudem wird in der SMS eine neue URL auf einen Blog genannt:

Sehr geehrte Ostfriesen, dient Allah und fürchtet ihn! Wahrlich, euch droht die Strafe eines unheilvollen Tages – ihr werdet es bald bitter bereuen, euch nicht zum Islam bekannt zu haben, der Religion von Adam und Eva! http://emiratostfriesland.wordpress.com

015153724581

09.06.2017: Eine weitere Version der SMS ist aufgetaucht, die von der Handynummer015153724581 versendet wird:

Das ist mein Weg, ich rufe zu Allah – dem Herrn der Welten! http://emirat-ostfriesland.de

015153724581

27.11.2017: Eine weitere Version der SMS mit einem neuen Link ist aufgetaucht. Die aktuelle SMS wird von der Nummer 015153702381 versendet. Der Link führt auf die Seite as-sirat.de. Sie sollten diese Webseite besser nicht aufrufen. Denn der Seitenbetreiber allein entscheidet, welchen Inhalt er dort präsentiert.

Thora und Evangelium in ihrer ursprünglichen Form sind verloren gegangen – abgesehen davon sind sie durch den Koran abrogiert. as-sirat.de

 

Möge dich Allah reichlich segnen! Es existiert keine andere Gottheit. http://as-sirat.de

 

Möge dich Allah reichlich segnen! http://as-sirat.de

 

Die SMS kommt aktuell von der Nummer 015153702381. Der Link führt im Moment auf eine augenscheinliche Suchseite. Dies kann sich allerdings auch zeitnah wieder ändern. Die Versender der SMS allein entscheiden, auf welche Webseite Sie gelenkt werden.

Datum: 04-01-1440 http://yaani.com

Allah – unsere Schöpfer.

Allah der einzig Anbetungswürdige.

Nachfolgend listen wir auf, von welchen Absendern die SMS versendet werden.

  • 015153702381 / +4915153702381
  • 015153724581 / +04915153724581
  • 017631556467 / +49 17631556467
  • 015153724749 / +4915153724749
  • 01748953033 /+491748953033
  • Racep Tayyip Erdogan

 

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was sagt die Polizei zur SMS Emirat Ostfriesland?

Am 07.06.2017 hat sich die Polizeiinspektion Leer/Emden mit einer Pressemeldung positioniert. Mehrere Bürgerinnen und Bürger hatten sich bei der Polizei gemeldet, weil sie beunruhigende WhatsApp-Nachrichten und SMS bekommen hatten. Speziell ging es um die SMS mit der URL emirat-ostfriesland.de, die auf die Webseite von Cumali Mol aus Berlin führt. Dort heißt es unter anderem:

[…] Im Namen Allahs ist hiermit Pierre Vogel zum einzig legitimen politischen Führer Ostfrieslands ernannt […]

Eine Straftat konnte die Polizei nach der Bewertung der SMS und WhatsApp-Nachrichten nicht feststellen. Sie  gab folgende Erklärung ab:

[…] Hierzu kann gesagt werden, dass es keinen Grund zur Beunruhigung gibt. Der Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden, Herr Polizeidirektor Lind, bewertet die Aufforderung zur Islam-Konvertierung als „blanken Unsinn“. „Es gilt die Religionsfreiheit, die wir mit allen Mitteln verteidigen werden“, so Lind.

Nach vorläufiger Bewertung stellen diese versandten Nachrichten keine Straftat dar. Sollten sich Bürger bedroht fühlen, soll der Vorfall angezeigt werden, sodass der Einzelfall geprüft werden kann. Weitere Ermittlungen dauern an. […] Polizeiinspektion Leer/Emden

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Beurteilung der Rechtslage nur für die SMS zum Thema Emirat Ostfriesland gilt. Da sich die Texte häufig ändern, kann die Aussage der Polizei sicher nicht verallgemeinert werden. Wer sich bedroht fühlt oder eine Straftat vermutet, der soll Anzeige erstatten. Dann wird der konkrete Fall geprüft.

Was sollen Sie mit der SMS machen?

Das Beste ist, wenn Sie diese SMS einfach ignorieren und löschen. Anrufe, um zu hinterfragen, was diese Werbung soll, führen nicht zu dem gewünschten Erfolg. Insofern ist das Ignorieren dieser Nachricht die beste Reaktion.

Sollten Sie diese Nachricht immer wieder erhalten, ist es das Einfachste, diese Nummer zu blockieren. Mit der Blockade unterdrücken Sie nicht nur die Anrufe. Auch SMS und MMS sollten Ihnen von der betreffenden Nummer nicht mehr zugestellt werden.

SMS Missbrauch melden
SMS-Missbrauch: So wehren Sie sich gegen Werbe-SMS oder Drohungen

Spam-Nachrichten sind für Internetnutzer längst keine Seltenheit mehr. Nicht selten werden auch SMS von Unbekannten versendet, die Sie nicht angefordert haben. Auch die Absenderrufnummer ist Ihnen bei diesen Nachrichten nicht bekannt. Wir erklären, wie Sie sich wehren können. E-Mails mit Werbung für mehr oder weniger seriöse Angebote gehören für E-Mail-Nutzer heute

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Haben Sie eine ähnliche SMS bekommen?

Sie haben die Nachricht von dieser oder einer anderen Nummer bekommen? Sollte die Nachricht von einer anderen Nummer stammen, senden Sie uns diese zusammen mit einem Screenshot der SMS am an [email protected]. Wir aktualisieren den Artikel umgehend.

Ihre Erfahrungen und Ihre Meinung zu dem Thema können Sie gern in den Kommentaren unter diesem Beitrag austauschen.

Übrigens: Wir haben auch über eine WhatsApp-Drohnachricht berichtet, die vor einer vergifteten CD mit Liedern aus dem Koran warnt.

Weitere interessante News finden Sie hier.

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E-Mail mit Lidl-Gutschein führt zu Datensammler https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/e-mail-mit-500-euro-lidl-gutschein-fuehrt-zu-datensammler/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/e-mail-mit-500-euro-lidl-gutschein-fuehrt-zu-datensammler/#comments Sun, 04 Apr 2021 10:56:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=38208 In vielen Postfächern befindet sich seit einiger Zeit eine E-Mail von Lidl. Darin geht es um einen Lidl-Gutschein. Angeblich sollen Sie nur das Angebot bestätigen. Doch die E-Mail stammt weder von Lidl, noch verschenkt der Discounter Einkaufsgutscheine oder Küchenmaschinen.  Immer wieder warnen wir vor dubiosen Gewinnspielen, die letztlich in die

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In vielen Postfächern befindet sich seit einiger Zeit eine E-Mail von Lidl. Darin geht es um einen Lidl-Gutschein. Angeblich sollen Sie nur das Angebot bestätigen. Doch die E-Mail stammt weder von Lidl, noch verschenkt der Discounter Einkaufsgutscheine oder Küchenmaschinen. 

Immer wieder warnen wir vor dubiosen Gewinnspielen, die letztlich in die Datensammler-Falle führen. Häufig werden sogenannte Produkttests oder Testpakete vorgeschoben. In der Vergangenheit haben wir beispielsweise auf die Masche mit dem Oreo Probierpaket, dem 1.500 Euro Geschenkkarte für Kaufland, dem Sarotti Verkostungspaket und dem Nutella Probierpaket aufmerksam gemacht.

Eine Gewinnaktion im Namen der Deutschen Bahn mit einem 500 Euro Gutschein führte ebenfalls zu einem Datensammler. In einer aktuellen E-Mail wird auch ein Einkaufsgutschein im Wert von 500 Euro für den Discounter Lidl versprochen. Über vergleichbare E-Mails mit einem 500 Euro Tankgutschein oder einer 500 Euro Ryanair Gutschein haben wir bereits berichtet. Angeblich müssen Sie nur noch die Teilnahme bestätigen.

Die aktuelle E-Mail erweckt nicht nur den Eindruck von Lidl zu stammen, sondern suggeriert aufgrund der Aufmachung auch, dass der Empfänger die Geschenkkarte im Wert von 500 Euro bereits sicher hat. Doch das ist nicht so. Vielmehr möchte ein Datensammler Ihre persönlichen Daten, um diese an Werbetreibende verkaufen zu können.

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgend beschriebene E-Mail wird nicht von Lidl versendet. Der Discounter ist auch kein Sponsor der Aktion. Vielmehr wird der Name mindestens irreführend verwendet.

Lidl Sneaker Gewinnspiel
Verrückt und kein Fake: Lidl verschenkt 400 Paar Sneaker und 100 Euro Einkaufsgutschein

Zunächst war es nur ein Aprilscherz. Doch aus diesem wurde bald ernst. Denn nun verlost Lidl 400 Paar Sneaker im Lidl-Design und verschenkt gleichzeitig auch noch einen Einkaufsgutschein im Wert von 100 Euro? Gibt’s nicht? Gibt’s doch: bei Lidl! Immer wieder warnen wir vor den Kettenbriefen, bei denen Sie angeblich

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Wie sieht die Fake-Mail mit dem Lidl-Gutschein aus?

Erfahrungsgemäß ändern sich die E-Mails sehr schnell. Nicht nur optisch, auch vom Text, Absender und Betreff her kann die Nachricht jederzeit angepasst werden. Außerdem könnten andere Produkte oder Coupons in Aussicht gestellt werden. Sollten Sie eine andere E-Mail erhalten, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Außerdem ist aktuell unbekannt, ob die Aktion nur per E-Mail oder auch über andere Kanäle wie Kettenbriefe auf WhatsApp oder über Werbeanzeigen beworben wird.

Folgende E-Mails sind uns bisher bekannt:

Absender:

Betreffzeile:

  • WIR GEBEN KOSTENLOSE LEBENSMITTEL IM WERT VON 500€
  • Bitte bestätigen Sie Ihr Lidl-Geschenkkartenangebot.
  • Wir haben immer noch Ihre Belohnungen, lieber max.muster
  • Willkommen bei LIDL

So sieht die E-Mail in Textform aus:

04.04.2021 Noch nicht bestätigt! von lidl.de
2021-04-04 Lidl Gewinnspiel
(Quelle: Screenshot)
27.03.2021 Willkommen bei LIDL von [email protected] <[email protected]>

Hallo,

nach speziellem Verfahren wurde Ihre eMail Adresse email exklusiv ausgewählt.

Herzlichen Glückwunsch
Kein Scherz, Sie sind unser 99.999 E-Mail Empfänger!
Sie sind ausgewählt eine SILVERCREST® Küchenmaschine Monsieur Cuisine Connect gewinnen zu können.
Falls ausgewählt, hier gehts zur Anmeldung!
Diese Aktion ist streng limitiert und nur für ausgewählte Personen zugänglich!

Jetzt anmelden!

Wir freuen uns sehr für Sie!
Ihr Gewinner – Team

HIER KLICKEN

2021-03-27 Lidl Gewinnspiel
(Foto: Screenshot)

 

10.10.2019 WIR GEBEN KOSTENLOSE LEBENSMITTEL IM WERT VON 500€ von LIDL <[email protected]>

Herzlichen Glückwunsch,
Sie haben die einmalige Chance an unserer Verlosung teilzunehmen und eine 500 Euro Geschenkkarte zu gewinnen!

Wir verschenken die Geschenkkarten unter unseren Teilnehmern. Bestätigen Sie Ihre Teilnahme indem Sie auf den unterstehenden Button klicken und gewinnen Sie heute noch Ihre 500 Euro Geschenkkarte

Beeilen Sie sich – die Kampagne schließt sobald alle Geschenkkarten vergeben sind.

JETZT TEILNEHMEN!

2019-10-10 E-Mail 500 Euro Lidl-Gutschein
(Quelle: Screenshot)

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Ist der Klick auf den Link in der Werbe-Mail schon gefährlich?

Ja, denn Sie wissen vorher gar nicht, welche Webseite geöffnet wird. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie nach dem Klick in der E-Mail bei einem anderen Datensammler oder gar auf einer Webseite mit einer Abofalle oder Schadsoftware geleitet werden. Der Initiator der E-Mail entscheidet allein, auf welche Webseite er Sie weiterleitet.

Unser Rat bei derartigen E-Mails ist immer wieder, dass Sie ganz exakt lesen und sich nicht von großen Buttons und großer Schrift sowie vielversprechenden Betreffzeilen locken lassen.

Was sollten Sie mit der E-Mail tun?

Mit dem Text der E-Mail sollen Sie manipuliert werden. Angeblich wurden Sie ausgewählt und sollen die 500 Euro Geschenkkarte für Lidl erhalten. Das ist aus dem Betreff und der großen Zeile „Herzlichen Glückwunsch“ abzuleiten. Doch der Eindruck ist falsch, denn tatsächlich werden Sie nur eingeladen an einem Gewinnspiel eines Datensammlers teilzunehmen. Gewonnen haben Sie gar nichts. Solchen E-Mails sollten Sie niemals folgen. Wir empfehlen, die E-Mail ungelesen zu löschen beziehungsweise in den Spam-Ordner zu verschieben und den Links nicht zu folgen.

Der Spam-Filter Ihres E-Mail-Anbieters lernt unter Umständen mit jeder E-Mail dazu, die Sie ihm zur Verfügung stellen. Deshalb ist es oft besser, wenn Sie die Nachricht nicht löschen, sondern als Spam markieren. Dann bekommen Sie zukünftig weniger unerwünschte E-Mails in Ihren Posteingang. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in unseren Spam-Filter-Anleitungen.

Wo führen die Links in der Spam-Mail hin?

Ein Klick auf den Link in der E-Mail führt Sie auf eine Seite mit der URL preis-regen.de, die im Lidl-Design gestaltet ist. Hier dürfen Sie Ihre persönlichen Daten eingeben. Mit Lidl hat diese Webseite nichts zu tun, was lediglich im Kleingedruckten am unteren Bildschirmrand zu finden ist:

Dies ist ein Gewinnspiel der Pixel Perfect GmbH. Pixel Perfect hat keine Geschäftsbeziehung und/oder Verbindung mit dem Markenhalter der in dieser Aktion angebotenen Produkte.

Vielmehr steht hinter der Aktion wieder einmal ein Datensammler. In diesem Fall ist das die Pixel Perfect GmbH. Auf der Webseite sollen Sie nicht wie in der E-Mail suggeriert etwas bestätigen, sondern Ihre persönlichen Daten neu eingeben. Letztlich handelt es sich wieder um ein Gewinnspiel mit extrem geringen Gewinnchancen.

Welche Folgen hat die Teilnahme an dem Gewinnspiel

Mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten auf der Gewinnspielseite erteilen Sie dem Gewinnspielveranstalter, hier der Pixel Perfect GmbH, eine Werbeerlaubnis. Das bedeutet, dass dieser Ihre Daten für den Versand von Werbung nutzen und Ihre persönlichen Informationen an andere Unternehmen verkaufen darf. Sie müssen sich also auf viel Werbung per Post, E-Mail, SMS und auf Werbeanrufe einstellen. Sind Ihre Daten einmal im Umlauf, wird es schwer diese wieder zurückzuholen.

Nach der Teilnahme an derartigen Gewinnspielen im Internet bekommen viele Verbraucher einen Anruf. Angeblich hätten Sie schon etwas gewonnen und sind unter den Finalisten für den Hauptpreis. Oft geht es beispielsweise um einen Reisegutschein oder Amazon-Gutschein. In diesem Fall wird es wohl um den vermeintlichen Lidl-Gutschein im Wert von 500 Euro gehen. Bei der Gelegenheit wird Ihnen mit einer Lüge allerdings ein Abo für eine Zeitschrift untergejubelt. Wie das genau funktioniert, lesen Sie in unserem Artikel „Sie sind Finalist“ .

Symbolbild Telefon Handy Smartphone
Telefonnummer der toleadoo GmbH: Kontakt per Post, E-Mail und Telefon

Sie haben an einem Gewinnspiel der toleadoo GmbH teilgenommen und möchten das Unternehmen anschließend per Telefon, E-Mail oder Brief erreichen? Wir erklären in diesem Tipp, wie die toleadoo GmbH erreichbar ist und welche Adressen Sie verwenden sollten. Bei der toleadoo GmbH handelt es sich um ein Direktmarketingunternehmen. Die meisten Verbraucher kommen mit der

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Werbeerlaubnis widerrufen – Ist das möglich?

Sie haben bereits am Gewinnspiel teilgenommen? Vielleicht sind auch schon die ersten Werbe-Mails und Werbeanrufe bei Ihnen eingegangen? Und nun möchten Sie aus der ganzen Sache wieder herauskommen? Dann gibt es nur eine Möglichkeit. Sie müssen das erteilte Werbeeinverständnis widerrufen. Wir zeigen Ihnen in einer Anleitung auf Verbraucherschutz.com, wie Sie die bei der Pixel Perfect GmbH erteilte Werbeerlaubnis widerrufen.

Haben Sie die E-Mail im Namen von Lidl auch bekommen?

Bitte hinterlassen Sie unter dem Artikel in den Kommentaren einen Beitrag und informieren Sie unsere Leser, ob Sie diese E-Mail mit dem Lidl-Gutschein auch bekommen haben. Geben Sie auch an, mit welchem Betreff und von welchem Absender die Nachricht kam. So können Sie andere Leser am schnellsten warnen. Außerdem sehen wir, ob die Spam-Mail noch im Umlauf ist.

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Spam-Mail: „Wir verschenken Netflix-Jahresabos unter unseren Teilnehmern.“ Gibt es das kostenlose Jahresabonnement? https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/spam-mail-netflix-kostenlos-gibt-es-das-kostenlose-jahresabonnement/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/spam-mail-netflix-kostenlos-gibt-es-das-kostenlose-jahresabonnement/#comments Thu, 01 Apr 2021 13:02:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=21080 Eine E-Mail kündigt ein kostenloses Jahresabonnement für den Streaminganbieter Netflix an. Das soll ganz unproblematisch gehen. Doch ist das wirklich echt oder eher ein Fake? Wir erklären, was nach der Eingabe Ihrer Daten wirklich passiert und worauf zu achten ist. Streaming-Liebhaber nehmen diese E-Mails besonders interessiert wahr. Angeblich soll es

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Eine E-Mail kündigt ein kostenloses Jahresabonnement für den Streaminganbieter Netflix an. Das soll ganz unproblematisch gehen. Doch ist das wirklich echt oder eher ein Fake? Wir erklären, was nach der Eingabe Ihrer Daten wirklich passiert und worauf zu achten ist.

Streaming-Liebhaber nehmen diese E-Mails besonders interessiert wahr. Angeblich soll es ein kostenloses Jahresabonnement für Netflix geben. Die Nachricht erweckt den Eindruck, dass diese von Netflix selbst stammt. Auch deshalb interessieren sich viele Nutzer für das Angebot. Doch es gibt auch Zweifel. Könnte das Fake sein oder ist das gar wieder nur ein Gewinnspiel, wo die Daten der Nutzer eingesammelt werden?

Wir möchten Sie nicht auf die Folter spannen. Nein, die E-Mail stammt nicht von Netflix. Der Name des Absenders ist dreist gefälscht. Vielmehr handelt es sich bei dieser Werbenachricht wieder um ein Gewinnspiel eines Datensammlers. Dieser hat vor allem Interesse an den Daten des Nutzers. Netflix ist weder Sponsor der Aktion noch Versender der E-Mail.

Deshalb unser Rat: Nehmen Sie an dem Gewinnspiel nur dann teil, wenn Sie die Teilnahmebedingungen gelesen und damit sowie dem Empfang von Werbung per E-Mail, SMS, Post und Werbeanrufen einverstanden sind.

Um welche E-Mail mit Netflix Jahres-Abo geht es?

Erfahrungsgemäß werden die Texte und auch das optische Erscheinungsbild der E-Mails recht schnell verändert. Wir zeigen nachfolgend, welche Spam-Mails uns bereits bekannt sind. Falls Sie eine andere E-Mail erhalten haben, dann leiten Sie diese gern an [email protected] weiter. Wir aktualisieren den Artikel.

Diese Absender sind in der E-Mail angegeben:

So lautet der Betreff:

  • Ihr Netflix Jahresabo jetzt sichern!
  • Wir verschenken Netflix-Jahresabos unter unseren Teilnehmern.

So lautet der Text der E-Mails mit dem Netflix Jahresabonnement:

01.04.2021 gewinne ein premium-jahresabo im wert von fast €200 von Netflix ✔
2021-04-01 Netflix Gewinnspiel
(Quelle: Screenshot)
20.09.2018 Ihr Netflix Jahresabo jetzt sichern! von Netflix - Umfrage <[email protected]>

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2019-09-20 Netflix Jahresabo Spam-Mail Ihr Netflix Jahresabo jetzt sichern
(Quelle: Screenshot)

Mit der E-Mail wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass Sie bereits etwas gewonnen haben. Doch das ist nicht der Fall. Im Gegenteil: Sie sollen erst an einem Gewinnspiel teilnehmen und Ihre persönlichen Daten eingeben.

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So erkennen Sie Spam-E-Mails – einfach erklärt

Ihr elektronisches Postfach quillt mal wieder über und schuld daran sind die ganzen Spam-Mails, welche Sie nicht haben wollen? Wir erklären in diesem Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten erkennen und was der Unterschied zu typischen Phishing-E-Mails ist. Außerdem erfahren Sie, was Sie mit Spam-Nachrichten nicht tun sollten und wie Sie diese

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Haben Sie den Teilnahmelink in der E-Mail angeklickt, gelangen Sie nicht auf die offizielle Webseite von Netflix. Vielmehr gelangen Sie auf die Webseite von diversen Gewinnspielveranstaltern. Diese Seiten sind ebenfalls im typischen Netflix-Design gestaltet. Deshalb geben viele Nutzer ihre persönlichen Daten ein. Nur am unteren Rand ist zu lesen, wer der tatsächlicher Gewinnspielveranstalter ist und das es sich hier um keine Aktion von Netflix handelt. Dort heißt es beispielsweise:

Der Markeninhaber oder Hersteller ist weder Veranstalter noch Sponsor dieses Gewinnspiels und steht mit der Veranstalterin in keiner geschäftlichen Beziehung

Wer hier seine Daten eingibt, erteilt automatisch eine sogenannte Werbeerlaubnis. Das bedeutet, dass das Unternehmen Ihnen Werbung per E-Mail, SMS und Post zusenden darf. Zudem erhalten Sie oft sehr nervige Werbeanrufe, die teils auch sehr trickreich sein können. Damit Sie wissen, wie Sie auf Werbeanrufe richtig reagieren, um nicht in die nächste Falle zu tappen, haben wir auf Verbraucherschutz.com einen Ratgeber für Sie zusammengestellt. Hinzu kommt, dass Ihre Daten an sogenannte Werbepartner, also andere Unternehmen, weitergegeben werden dürfen.

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Ist die betreffende E-Mail auch in Ihrem Postfach gelandet? Und haben Sie an dem Gewinnspiel teilgenommen? Ihre Erfahrungen berichten Sie in den Kommentaren unter diesem Beitrag. Gern können Sie E-Mails, bei denen Sie Betrug oder eine Täuschung vermuten an [email protected]weiterleiten.

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Der Beitrag Spam-Mail: „Wir verschenken Netflix-Jahresabos unter unseren Teilnehmern.“ Gibt es das kostenlose Jahresabonnement? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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